Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.
DGAP-News: SCHWÄLBCHEN MOLKEREI Jakob Berz Aktiengesellschaft /
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
SCHWÄLBCHEN MOLKEREI Jakob Berz Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung am 27.04.2018 in Bad Schwalbach mit dem
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-03-19 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
SCHWÄLBCHEN MOLKEREI Jakob Berz AG Bad Schwalbach
- Wertpapier-Nummer (ISIN) DE 000 721 890 1 -
Wir laden hiermit alle unsere Aktionärinnen und
Aktionäre zu der am
Freitag, dem 27. April 2018, um 10.00 Uhr
im Kurhaus Bad Schwalbach, Am Kurpark,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein. Bitte unten stehenden *Hinweis *dazu beachten.
*Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des Konzernabschlusses für das
Geschäftsjahr 2017*
*Vorlage des Lageberichts 2017 für die
SCHWÄLBCHEN MOLKEREI Jakob Berz AG und
für den SCHWÄLBCHEN Konzern*
*Vorlage des Berichts des Aufsichtsrates*
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine
Beschlussfassung vorgesehen, weil der
Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den
Konzernabschluss bereits gebilligt hat.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn
von 900.747,06 EUR wie folgt zu verwenden:
Zahlung einer Dividende von 0,60 EUR je Aktie
auf das dividendenberechtigte Grundkapital in
Höhe von 3.380.000,00 EUR.
(Das dividendenberechtigte Grundkapital
entspricht 3.640.000,00 EUR Grundkapital
abzüglich 260.000,00 EUR nicht
dividendenberechtigten Grundkapitals für
eigene Aktien.)
Zahlbar am 03. Mai 2018 780.000,00 EUR
Vortrag auf neue Rechnung 120.747,06 EUR
900.747,06 EUR
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung
vor.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung
vor.
5. *Beschlussfassung über die Ermächtigung zum
Erwerb eigener Aktien*
Die derzeit bestehende, durch die
Hauptversammlung vom 28. April 2017 erteilte
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist
bis zum 19. Oktober 2018 befristet. Sie soll,
soweit sie noch nicht ausgenutzt worden ist,
mit Ablauf dieser Hauptversammlung aufgehoben
und durch eine neue Ermächtigung ersetzt
werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 18.
Oktober 2019 Aktien der Gesellschaft bis zu
10% des derzeitigen Grundkapitals (bis zu
140.000 Stückaktien) über die Börse oder im
Rahmen eines öffentlichen Kaufangebotes zu
erwerben. Der Gegenwert für den Erwerb dieser
Aktien darf den Börsenkurs um nicht mehr als
10% unterschreiten und nicht mehr als 10%
überschreiten. Als maßgeblicher
Börsenkurs im Sinne der vorstehenden Regelung
gilt dabei der Mittelwert der Schlusskurse an
der Frankfurter Wertpapierbörse während der
letzten fünf Börsentage vor dem Erwerb der
Aktien bzw. im Falle eines öffentlichen
Kaufangebotes vor dem Tag der
Veröffentlichung des Kaufangebotes.
Der Vorstand wird ermächtigt, die erworbenen
Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrates ganz
oder teilweise über die Börse oder durch ein
Angebot an alle Aktionäre wieder zu
veräußern.
Der Vorstand wird weiterhin ermächtigt, die
eigenen Aktien mit Zustimmung des
Aufsichtsrates ganz oder teilweise
einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder
ihre Durchführung eines weiteren
Hauptversammlungsbeschlusses bedarf.
Aufgrund der Ermächtigung kann der Erwerb
eigener Aktien sowie deren
Wiederveräußerung bzw. der Einzug dieser
Aktien auch in Teilen, einmal oder mehrmals,
ausgeübt werden.
Die vorstehenden Ermächtigungen treten an die
Stelle der von der Hauptversammlung am 28.
April 2017 erteilten Ermächtigungen. Sie gilt
im Hinblick auf solche eigenen Aktien fort,
die unter Ausnutzung dieser Ermächtigung
erworben wurden. Die Gesellschaft hält
derzeit 100.000 Stückaktien.
6. *Beschlussfassung über die Änderung der
Satzung betreffend § 13 (Niederlegung des
Amtes)*
Bisheriger Wortlaut: _'Jedes Mitglied des
Aufsichtsrates kann sein Amt unter Einhaltung
einer Kündigungsfrist von 1 Monat auch ohne
wichtigen Grund durch eine an den
Vorsitzenden des Aufsichtsrates oder an den
Vorstand zu richtende Erklärung
niederlegen.'_
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, § 13
der Satzung (Niederlegung des Amtes) wie
folgt neu zu fassen:
_'Jedes Mitglied des Aufsichtsrates kann sein
Amt unter Einhaltung einer Kündigungsfrist
von 6 (sechs) Monaten auch ohne wichtigen
Grund durch eine an den Vorsitzenden des
Aufsichtsrates und an den Vorstand zu
richtende Erklärung niederlegen.'_
7. *Beschlussfassung über die Änderung der
Satzung betreffend § 18, Punkt 2. (Vergütung
des Aufsichtsrates)*
Bisheriger Wortlaut: _'Diese Vergütung
beträgt jährlich für den Vorsitzenden 6.000,-
EUR, den stellv. Vorsitzenden 5.000,- EUR,
jedes weitere Mitglied 4.000,- EUR.'_
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, § 18,
Punkt 2. der Satzung (Vergütung des
Aufsichtsrates) wie folgt neu zu fassen:
_'Diese Vergütung beträgt jährlich für den
Vorsitzenden 10.000,- EUR, den stellv.
Vorsitzenden 8.000,- EUR, jedes weitere
Mitglied 6.000,- EUR.'_
8. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2018*
Der Aufsichtsrat schlägt die TREURATIO GmbH,
Wirtschaftsprüfungs- und
Steuerberatungsgesellschaft, Wiesbaden, vor.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des
Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind nur
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der
Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse
bis zum Ablauf des 20. April 2018 anmelden und einen
von ihrem depotführenden Institut erstellten besonderen
Nachweis ihres Aktienbesitzes an diese Adresse
übermitteln:
SCHWÄLBCHEN MOLKEREI AG
c/o Commerzbank AG
GS-MO 3.1.1 General Meetings
60261 Frankfurt a.M.
Fax: 069/ 136-26351
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com
Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor
der Hauptversammlung, mithin auf den Beginn des 06.
April 2018 zu beziehen und muss der Gesellschaft unter
vorgenannter Adresse spätestens am 20. April 2018
zugehen. Die Anmeldung und der Nachweis über den
Anteilsbesitz bedürfen der Textform und müssen in
deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme
an der Hauptversammlung oder die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen
Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die
Berechtigung zur Teilnahme oder der Umfang des
Stimmrechts bemisst sich dabei ausschließlich nach
dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch
im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich.
Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von
Aktien nach dem Nachweisstichtag.
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung
beträgt das Grundkapital der SCHWÄLBCHEN MOLKEREI
Jakob Berz AG 3.640.000,00 EUR und ist in insgesamt
1.400.000 ausgegebene Stückaktien eingeteilt. Jede
Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum
Zeitpunkt der Einberufung 100.000 eigene Stückaktien.
*Stimmrechtsvertretung*
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der
Hauptversammlung unter entsprechender
Vollmachtserteilung auch durch Bevollmächtigte, z. B.
die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder
andere Personen ihrer Wahl ausüben lassen. Für den
Fall, dass ein Aktionär mehr als eine Person
bevollmächtigt, kann die Gesellschaft eine oder mehrere
von diesen zurückweisen.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären wieder an,
einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung
zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die dem von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine
Vollmacht erteilen wollen, benötigen hierzu eine
Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Die notwendigen
Unterlagen und Informationen erhalten die Aktionäre
zusammen mit der Eintrittskarte.
Sofern nicht ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere nach Maßgabe
des § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person
bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung einer
Vollmacht, deren Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung der Textform (§ 126 b BGB). Für die
Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der
Gesellschaft, ihren Widerruf und die Übermittlung
des Nachweises einer gegenüber einem Bevollmächtigten
erklärten Vollmacht beziehungsweise deren Widerruf,
steht die nachfolgende Adresse zur Verfügung:
SCHWÄLBCHEN MOLKEREI AG
Abt. HV
Postfach 12 51
65302 Bad Schwalbach,
Fax: +49 (0) 6124/ 503-57
E-Mail: hv2018@schwaelbchen-molkerei.de
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht
verwendet werden kann, wird den Aktionären, die sich
form- und fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden,
mit der Eintrittskarte zugesandt. Dieses Formular steht
auch zum Download unter
www.schwaelbchen-molkerei.de
zur Verfügung.
Die Bevollmächtigung von Kreditinstituten und
gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen und
Vereinigungen kann auch in einer sonstigen nach § 135
AktG zulässigen Art und Weise erfolgen; wir weisen
jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu
bevollmächtigenden Kreditinstitute, Personen oder
Vereinigungen möglicherweise eine besondere Form der
Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die
Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen.
*Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären*
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren
Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals
oder einen anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR
erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem
neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Ein solches Verlangen muss
der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 27. März
2018, ausschließlich an die nachfolgende Adresse,
zugehen.
Eventuelle Anträge oder Wahlvorschläge gemäß §§
126 Abs. 1, 127 AktG von Aktionären müssen bis
spätestens zum Ablauf des 12. April 2018, mit Nachweis
der Aktionärseigenschaft, ebenfalls ausschließlich
an die nachfolgende Adresse gerichtet werden.
SCHWÄLBCHEN MOLKEREI AG
Abt. HV
Postfach 12 51
65302 Bad Schwalbach,
Fax: +49 (0) 6124/ 503-57
E-Mail: hv2018@schwaelbchen-molkerei.de
Das Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 131 Abs. 1 AktG
kann in der Hauptversammlung ausgeübt werden.
Eingegangene Anträge oder Wahlvorschläge sowie alle
weiteren zugänglich zu machenden Unterlagen gemäß
§ 124a AktG werden im Internet unter der Adresse
www.schwaelbchen-molkerei.de
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der
Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten
Internetadresse veröffentlicht.
Bad Schwalbach, im März 2018
*SCHWÄLBCHEN MOLKEREI Jakob Berz AG*
_Der Vorstand_
*Hinweis*
*Unsere Hauptversammlung am Freitag, den 27. April
2018, findet am Vortag der offiziellen Eröffnung der
Landesgartenschau im Kurhaus statt. Parkplätze nahe des
Kurhauses stehen nicht zur Verfügung.
Park-Möglichkeiten gibt es im Parkhaus Jahnplatz,
Adolfstraße 36 in Bad Schwalbach. Es wird eine
rechtzeitige Anreise empfohlen.*
2018-03-19 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: SCHWÄLBCHEN MOLKEREI Jakob Berz Aktiengesellschaft
Bahnhofstraße 38
65307 Bad Schwalbach
Deutschland
E-Mail: info@schwaelbchen-molkerei.de
Internet: http://www.schwaelbchen-molkerei.de
ISIN: DE0007218901
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
665657 2018-03-19
(END) Dow Jones Newswires
March 19, 2018 10:05 ET (14:05 GMT)
© 2018 Dow Jones News
