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DGAP-HV: WashTec AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.04.2018 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: WashTec AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
WashTec AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
30.04.2018 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2018-03-21 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
WashTec AG Augsburg Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN) 750 
750 
ISIN-Code: DE 000 750 750 1 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung der WashTec AG Wir laden unsere 
Aktionäre hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung 
2018 der WashTec AG, Augsburg, am Montag, den 30. April 
2018, 10.00 Uhr (Einlass ab ca. 9.00 Uhr) in der IHK 
für Augsburg und Schwaben, Stettenstraße 1+3, 
86150 Augsburg, ein. *Tagesordnung* 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2017; Vorlage des zusammengefassten 
   Lageberichts für die WashTec AG und für den 
   Konzern für das Geschäftsjahr 2017 mit dem 
   erläuternden Bericht des Vorstands zu den 
   Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 
   HGB; Vorlage des Vorschlags des Vorstands für 
   die Verwendung des Bilanzgewinns und des 
   Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017 
 
   Eine Beschlussfassung zu diesem 
   Tagesordnungspunkt 1 wird nicht erfolgen. § 
   175 Abs. 1 Satz 1 AktG sieht lediglich vor, 
   dass der Vorstand die Hauptversammlung zur 
   Entgegennahme des festgestellten 
   Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie 
   zur Beschlussfassung über die Verwendung eines 
   Bilanzgewinns und bei einem Mutterunternehmen 
   auch zur Entgegennahme des vom Aufsichtsrat 
   gebilligten Konzernabschlusses und des 
   Konzernlageberichts einzuberufen hat. 
   Gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 175 
   Abs. 2 AktG hat der Vorstand der 
   Hauptversammlung den Jahresabschluss, den 
   Lagebericht, den Bericht des Aufsichtsrats, 
   den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung 
   des Bilanzgewinns und - bei börsennotierten 
   Gesellschaften - einen erläuternden Bericht zu 
   den Angaben nach § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 
   1 HGB sowie bei einem Mutterunternehmen auch 
   den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht 
   und den Bericht des Aufsichtsrats hierüber 
   zugänglich zu machen. 
 
   Die vorstehenden Unterlagen werden in der 
   Hauptversammlung näher erläutert. Sie liegen 
   ab Einberufung der Hauptversammlung in den 
   Geschäftsräumen der WashTec AG, 
   Argonstraße 7, 86153 Augsburg, sowie in 
   der Hauptversammlung selbst zur Einsicht der 
   Aktionäre aus und sind über die Internetseite 
   der Gesellschaft unter 
 
   www.washtec.de 
 
   im Bereich »Investor Relations« zugänglich. 
   Auf Verlangen werden jedem Aktionär 
   unverzüglich und kostenlos Abschriften der 
   ausliegenden Unterlagen erteilt. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Jahresabschluss der Gesellschaft für das 
   Geschäftsjahr 2017 ausgewiesenen Bilanzgewinn 
   von Euro 33.452.134,82 wie folgt zu verwenden: 
 
   a) Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 
      Euro 2,45 je dividendenberechtigter 
      Stückaktie, insgesamt Euro 32.786.693,80. 
   b) Vortrag des verbleibenden Bilanzgewinns 
      in Höhe von Euro 665.441,02 auf neue 
      Rechnung. 
 
   Die Dividende ist am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, mithin am 4. Mai 2018 zur 
   Auszahlung fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung 
   zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr 
   Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2018 und des Prüfers für die prüferische 
   Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die 
   Empfehlung und Präferenz des 
   Prüfungsausschusses, vor, zu beschließen: 
 
   Die PricewaterhouseCoopers GmbH, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, wird 
   zum Abschlussprüfer und zum 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2018 sowie zum Prüfer für eine gegebenenfalls 
   erfolgende prüferische Durchsicht von 
   Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 
   2018 bestellt. 
 
   Für die genannten Prüfungsleistungen hat der 
   Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat nach 
   Durchführung eines Auswahl- und 
   Vorschlagsverfahrens im Einklang mit Art. 16 
   Abs. 2 und 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 
   des Europäischen Parlaments und des Rates vom 
   16. April 2014 über spezifische Anforderungen 
   an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von 
   öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des 
   Beschlusses 2005/909/EG der Kommission 
   (Abschlussprüferverordnung) die 
 
   1. PricewaterhouseCoopers GmbH, 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
 
      und die 
   2. Deloitte GmbH, 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
 
   empfohlen. Dabei hat der Prüfungsausschuss 
   seine Präferenz für die PricewaterhouseCoopers 
   GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München 
   mitgeteilt. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine 
   Empfehlung frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme Dritter ist und ihm insbesondere 
   keine Klausel auferlegt wurde, die seine 
   Auswahl auf bestimmte Abschlussprüfer begrenzt 
   hat. 
6. *Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern* 
 
   Die Amtszeit der derzeitigen 
   Aufsichtsratsmitglieder Dr. Günter Blaschke 
   (Vorsitzender des Aufsichtsrats) und Ulrich 
   Bellgardt (stellvertretender Vorsitzender des 
   Aufsichtsrats) endet planmäßig mit dem 
   Ende der Hauptversammlung am 30. April 2018. 
   Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 
   96 Abs. 1 AktG und Ziffer 8.1 der Satzung der 
   Gesellschaft aus sechs von der 
   Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern 
   zusammen. Um die satzungsgemäße Besetzung 
   des Aufsichtsrats auch nach der ordentlichen 
   Hauptversammlung 2018 zu gewährleisten, sind 
   somit zwei neue Aufsichtsratsmitglieder zu 
   wählen. 
 
   a) *Wahlvorschlag Dr. Günter Blaschke* 
 
      Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. 
      Günter Blaschke, Kaufmann und ehemaliger 
      Vorstandsvorsitzender der Rational AG, 
      Buchloe, als Aufsichtsratsmitglied zu 
      wählen, und zwar für die Zeit vom Ablauf 
      der Hauptversammlung am 30. April 2018 
      bis zum Ende der Hauptversammlung, die 
      über die Entlastung der 
      Aufsichtsratsmitglieder für das vierte 
      Geschäftsjahr nach dem Beginn der 
      Amtszeit beschließt; das 
      Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit 
      beginnt, wird nicht mitgerechnet. 
   b) *Wahlvorschlag Ulrich Bellgardt* 
 
      Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn 
      Ulrich Bellgardt, Unternehmensberater, 
      Hubersdorf, Schweiz, als 
      Aufsichtsratsmitglied zu wählen, und zwar 
      für die Zeit vom Ablauf der 
      Hauptversammlung am 30. April 2018 bis 
      zum Ende der Hauptversammlung, die über 
      die Entlastung der 
      Aufsichtsratsmitglieder für das vierte 
      Geschäftsjahr nach dem Beginn der 
      Amtszeit beschließt; das 
      Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit 
      beginnt, wird nicht mitgerechnet. 
 
   Nach Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex ist vorgesehen, 
   dass Kandidatenvorschläge für den 
   Aufsichtsratsvorsitz den Aktionären bekannt 
   gegeben werden sollen. Es ist beabsichtigt, 
   Herrn Dr. Günter Blaschke im Fall seiner 
   Wiederwahl in den Aufsichtsrat als Kandidaten 
   für den Aufsichtsratsvorsitz vorzuschlagen. 
   Gemäß § 8.3 der Satzung der Gesellschaft 
   wird der Vorsitzende und ein stellvertretender 
   Vorsitzender in der ersten Sitzung nach der 
   Hauptversammlung, in der die 
   Aufsichtsratsmitglieder bestellt worden sind, 
   vom Aufsichtsrat aus dessen Mitte gewählt. Der 
   Aufsichtsrat in seiner künftigen 
   Zusammensetzung ist bei der Wahl des 
   Vorsitzenden an diesen Vorschlag nicht 
   gebunden. 
 
   Es ist vorgesehen, die Wahl der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats entsprechend der Empfehlung 
   gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 1 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex als Einzelwahl 
   vorzunehmen. 
 
   Zu Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex wird erklärt, dass 
   nach Einschätzung des Aufsichtsrats zwischen 
   den vorgeschlagenen Kandidaten und der WashTec 
   AG, deren Konzernunternehmen, den Organen der 
   WashTec AG oder einem wesentlich an der 
   WashTec AG beteiligten Aktionär keine 
   persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen 
   bestehen, die ein objektiv urteilender 
   Aktionär für seine Wahlentscheidung als 
   maßgebend ansehen würde. 
*Angaben über die unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl 
vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten* 
 
*Dr. Günter Blaschke, *Buchloe 
Kaufmann und ehemaliger Vorstandsvorsitzender der 
Rational AG 
Jahrgang 1949 
 
_Ausbildung:_ 
Dr. Günter Blaschke promovierte nach dem BWL-Studium an 
der Universität zu Köln im Fachbereich 
Industriebetriebslehre. 
 
_Beruflicher Werdegang:_ 
Seine berufliche Laufbahn begann er 1978 als Assistent 
Manager für Marketing bei der Procter & Gamble GmbH, 
Schwalbach. 
Von 1981 bis 1990 leitete er bei 3M Deutschland und 
später bei 3M Europe in Brüssel die Ressorts Marketing, 
Produktmanagement und Verkauf von Video-Produkten. 
Ab 1990 verantwortete Herr Dr. Blaschke abwechselnd 
Vertrieb, Marketing, Produktion und Entwicklung bei der 
Joh. Vaillant GmbH & Co. KG, Remscheid, für das In- und 
Ausland. 
Im März 1997 wechselte er zunächst als Geschäftsführer 
zur Rational GmbH, Landsberg am Lech und wurde im 
Rahmen des Börsengangs im September 1999 zum 
Vorstandsvorsitzenden berufen. Diese Position 
bekleidete er bis zu seinem Ausscheiden am 31.12.2013. 
Seit Mai 2014 ist Herr Dr. Blaschke Vorsitzender des 
Aufsichtsrats der WashTec AG. 
 
_Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsräten:_ 
- Keine 
 
_Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und 
ausländischen Kontrollgremien von 
Wirtschaftsunternehmen:_ 
- keine 
 
*Ulrich Bellgardt, *Hubersdorf (Schweiz) 
Unternehmensberater 
Jahrgang 1957 
 
_Ausbildung:_ 
Ulrich Bellgardt absolvierte sein Studium an der 
Technischen Universität Clausthal und erlangte seinen 
Diplom-Ingenieur in der Fachrichtung Bergbau. 
 
_Beruflicher Werdegang:_ 
1983 begann Herr Bellgardt seine berufliche Laufbahn 
als Verkaufsingenieur für Investitionsgüter bei der 
Gewerkschaft Eisenhütte Westfalia, Lünen. 
Ab 1991 war er für sieben Jahre Geschäftsführer der 
Maschinenfabrik Scharf GmbH, Hamm. 
Von 1998 bis 2003 war er als CEO verantwortlich für die 
Division Surface Technology der Saurer AG, Olten, 
Schweiz. 
Von 2003 bis 2017 war er Managing Partner der ubc GmbH, 
Solothurn, Schweiz, einer Beratungsgesellschaft mit 
Schwerpunkt Strategie- und Performance-Management. 
Herr Bellgardt ist seit Mai 2014 stellvertretender 
Vorsitzender des Aufsichtsrats der WashTec AG. 
 
_Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsräten:_ 
- Kromi Logistik AG, Hamburg (Vorsitzender des 
Aufsichtsrats) 
 
_Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und 
ausländischen Kontrollgremien von 
Wirtschaftsunternehmen:_ 
- keine 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat 
die WashTec AG insgesamt 13.976.970 Stückaktien 
ausgegeben, die insgesamt 13.976.970 Stimmrechte 
gewähren. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der 
Einberufung dieser Hauptversammlung 594.646 Stück 
eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte 
zustehen. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder 
ihr Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich vor der 
Versammlung anmelden. Die Aktionäre müssen 
außerdem ihre Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts 
nachweisen. Dazu ist ein Nachweis ihres Anteilsbesitzes 
durch das depotführende Institut (Kreditinstitut oder 
sonstiges, auch ausländisches 
Finanzdienstleistungsinstitut), der sich auf den Beginn 
des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also Montag, 
den 9. April 2018, 0.00 Uhr MESZ (sog. 
Nachweisstichtag), bezieht, ausreichend. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes 
müssen in Textform in deutscher oder englischer Sprache 
erfolgen und der Gesellschaft spätestens am Montag, den 
23. April 2018, 24.00 Uhr MESZ, unter nachfolgender 
Adresse zugehen: 
 
WashTec AG 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Deutschland 
Fax: +49 89 21027-289 
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die 
Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des 
Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich 
nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine 
Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes 
einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang 
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz 
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; 
d.?h. Veräußerungen von Aktien nach dem 
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die 
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und 
Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. 
Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
innehaben und erst danach Aktionär werden, sind nicht 
teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie haben 
sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung 
ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag ist kein 
relevantes Datum für die Dividendenberechtigung. 
 
*Stimmrechtsvertretung* 
 
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung 
teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen 
Bevollmächtigten, beispielsweise ein Kreditinstitut, 
eine Vereinigung von Aktionären, von der Gesellschaft 
benannte Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen 
Dritten, ausüben lassen. Auch im Falle einer 
Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung 
und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den 
vorstehenden Bestimmungen erforderlich. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 
AktG der Textform; § 135 AktG bleibt hiervon unberührt. 
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann auch auf 
elektronischem Wege an die folgende E-Mail-Adresse 
übermittelt werden: 
 
inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Wird ein Kreditinstitut, ein nach §§ 135 Abs. 10, 125 
Abs. 5 AktG den Kreditinstituten gleichgestelltes 
Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung 
oder eine der Personen, für die nach § 135 Abs. 8 AktG 
die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG 
sinngemäß gelten, bevollmächtigt, so ist die 
Vollmachtserklärung von dem Bevollmächtigten 
nachprüfbar festzuhalten; die Vollmachtserklärung muss 
zudem vollständig sein und darf nur mit der 
Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. 
Wir bitten die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in § 135 AktG 
gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen 
bevollmächtigen wollen, sich mit dem zu 
Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht 
abzustimmen. 
 
Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft 
benannte, an die Weisungen der jeweiligen Aktionäre 
gebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der 
Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die 
den von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, 
benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur 
Hauptversammlung. Soweit die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, 
müssen diesen in jedem Fall in Textform Weisungen für 
die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese 
Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Erteilung der 
Vollmacht (mit Weisungen), ihr Widerruf, und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Vollmacht 
zusammen mit der Weisung muss bis zum 27. April 2018, 
24.00 Uhr MESZ, unter der nachfolgend genannten Adresse 
bei der Gesellschaft eingegangen sein: 
 
WashTec AG 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Fax: +49 89 21027-289 
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Am Tag der Hauptversammlung können Vollmachten und 
Weisungen an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter noch bis zum Ende der 
Generaldebatte auch an der Ein- und Ausgangskontrolle 
zur Hauptversammlung in Textform erteilt, geändert oder 
widerrufen werden. 
 
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. 
 
Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie 
ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an 
die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft stehen den Aktionären unter der 
Internetadresse 
 
www.washtec.de 
 
im Bereich »Investor Relations« zum Download zur 
Verfügung oder können montags bis freitags, außer 
feiertags, zwischen 9.00 Uhr und 17.00 Uhr MESZ unter 
der Telefonnummer +49 89 21027-222 angefordert werden. 
 
Aktionäre, die sich hinsichtlich der Teilnahme und 
Ausübung ihres Stimmrechts von einem anderen 
Bevollmächtigten als den weisungsgebundenen 
Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft vertreten lassen 
möchten, finden für die Erteilung einer Vollmacht ein 
Formular gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 5 des 
Wertpapierhandelsgesetzes auf der Rückseite der 
Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben 
beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung 
zugeschickt wird. 
 
*Veröffentlichung auf der Internetseite der 
Gesellschaft* 
 
Alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung 
werden über die Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.washtec.de 
 
im Bereich »Investor Relations« folgende Informationen 
und Unterlagen zugänglich sein (vgl. § 124a AktG): 
 
1. der Inhalt der Einberufung mit der 
   Erläuterung zur fehlenden Beschlussfassung zu 
   Punkt 1 der Tagesordnung und der Gesamtzahl 
   der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der 
   Einberufung; 
2. die der Versammlung zugänglich zu machenden 
   Unterlagen; 
3. Formulare, die bei Stimmabgabe durch 
   Vertretung verwendet werden können. 
*Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 
2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG* 
 
*Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 
2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von Euro 
500.000,00 erreichen (anteiliger Betrag entspricht 
174.713 Stückaktien), können verlangen, dass 
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das 
Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der 
Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft 
spätestens bis zum Ablauf des 30. März 2018 (24.00 Uhr 
MESZ) zugehen. Bitte richten Sie entsprechende 
Verlangen an folgende Adresse: 
 
WashTec AG 
Abteilung Investor Relations 
Argonstraße 7 
86153 Augsburg 
 
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit 
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des 
Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber der Aktien sind 
und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des 
Vorstands über den Antrag halten; der Tag des Zugangs 
ist nicht mitzurechnen. Für den Nachweis reicht eine 
entsprechende Bestätigung des depotführenden Instituts 
aus. Bei der Berechnung der Aktienbesitzzeit findet § 
70 AktG Anwendung. 
 
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - 
soweit sie nicht bereits mit der Einberufung 
bekanntgemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des 
Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und 
solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei 
denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die 
Information in der gesamten Europäischen Union 
verbreiten. Sie werden außerdem unter der 
Internetadresse 
 
www.washtec.de 
 
im Bereich »Investor Relations« bekannt gemacht und den 
Aktionären mitgeteilt. 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 
1, 127 AktG* 
 
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge gegen 
Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu 
bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie 
Wahlvorschläge zu übersenden. Zugänglich zu machende 
Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. 
Gegenanträge (nebst Begründung) und Wahlvorschläge sind 
ausschließlich zu richten an: 
 
WashTec AG 
Abteilung Investor Relations 
Argonstraße 7 
86153 Augsburg 
Fax: +49 821 5584-1135 
E-Mail: hauptversammlung@washtec.de 
 
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge 
werden nicht berücksichtigt. 
 
Bis spätestens zum Ablauf des 15. April 2018 (24.00 Uhr 
MESZ) unter vorstehender Adresse zugegangene und 
ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge von 
Aktionären werden nach ihrem Eingang unverzüglich unter 
der Internetadresse der Gesellschaft 
 
www.washtec.de 
 
im Bereich »Investor Relations« zugänglich gemacht 
(einschließlich des Namens des Aktionärs und - im 
Falle von Anträgen - der Begründung). Eventuelle 
Stellungnahmen der Verwaltung zu eingegangenen Anträgen 
und Wahlvorschlägen werden ebenfalls unter der 
genannten Internetadresse zugänglich gemacht. 
 
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der 
Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen 
Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige 
Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, 
bleibt unberührt. Wir weisen darauf hin, dass 
Gegenanträge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht 
übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur 
Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt 
werden. 
 
*Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG* 
 
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder 
Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und 
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu 
verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und 
der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen 
verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen 
Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung 
erforderlich ist (vgl. § 131 Abs. 1 AktG). Unter den in 
§ 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen darf der 
Vorstand die Auskunft verweigern. 
 
Gemäß Ziffer 9.7 der Satzung kann der 
Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht des 
Aktionärs zeitlich angemessen beschränken; er ist 
insbesondere berechtigt, zu Beginn der Hauptversammlung 
oder während ihres Verlaufs einen zeitlichen Rahmen für 
den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für einzelne 
Tagesordnungspunkte oder für den einzelnen Redner oder 
Fragesteller festzusetzen. 
 
*Weitergehende Erläuterungen* 
 
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der 
Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 
Abs. 1 AktG finden sich unter der Internetadresse 
 
www.washtec.de 
 
im Bereich »Investor Relations«. 
 
Augsburg, im März 2018 
 
*WashTec AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2018-03-21 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: WashTec AG 
             Argonstraße 7 
             86153 Augsburg 
             Deutschland 
E-Mail:      hauptversammlung@washtec.de 
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666955 2018-03-21 
 
 

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March 21, 2018 10:05 ET (14:05 GMT)

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