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DGAP-News: WashTec AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
WashTec AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
30.04.2018 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2018-03-21 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
WashTec AG Augsburg Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN) 750
750
ISIN-Code: DE 000 750 750 1 Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung der WashTec AG Wir laden unsere
Aktionäre hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung
2018 der WashTec AG, Augsburg, am Montag, den 30. April
2018, 10.00 Uhr (Einlass ab ca. 9.00 Uhr) in der IHK
für Augsburg und Schwaben, Stettenstraße 1+3,
86150 Augsburg, ein. *Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2017; Vorlage des zusammengefassten
Lageberichts für die WashTec AG und für den
Konzern für das Geschäftsjahr 2017 mit dem
erläuternden Bericht des Vorstands zu den
Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1
HGB; Vorlage des Vorschlags des Vorstands für
die Verwendung des Bilanzgewinns und des
Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017
Eine Beschlussfassung zu diesem
Tagesordnungspunkt 1 wird nicht erfolgen. §
175 Abs. 1 Satz 1 AktG sieht lediglich vor,
dass der Vorstand die Hauptversammlung zur
Entgegennahme des festgestellten
Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie
zur Beschlussfassung über die Verwendung eines
Bilanzgewinns und bei einem Mutterunternehmen
auch zur Entgegennahme des vom Aufsichtsrat
gebilligten Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichts einzuberufen hat.
Gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 175
Abs. 2 AktG hat der Vorstand der
Hauptversammlung den Jahresabschluss, den
Lagebericht, den Bericht des Aufsichtsrats,
den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung
des Bilanzgewinns und - bei börsennotierten
Gesellschaften - einen erläuternden Bericht zu
den Angaben nach § 289a Abs. 1 und § 315a Abs.
1 HGB sowie bei einem Mutterunternehmen auch
den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht
und den Bericht des Aufsichtsrats hierüber
zugänglich zu machen.
Die vorstehenden Unterlagen werden in der
Hauptversammlung näher erläutert. Sie liegen
ab Einberufung der Hauptversammlung in den
Geschäftsräumen der WashTec AG,
Argonstraße 7, 86153 Augsburg, sowie in
der Hauptversammlung selbst zur Einsicht der
Aktionäre aus und sind über die Internetseite
der Gesellschaft unter
www.washtec.de
im Bereich »Investor Relations« zugänglich.
Auf Verlangen werden jedem Aktionär
unverzüglich und kostenlos Abschriften der
ausliegenden Unterlagen erteilt.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2017 ausgewiesenen Bilanzgewinn
von Euro 33.452.134,82 wie folgt zu verwenden:
a) Ausschüttung einer Dividende in Höhe von
Euro 2,45 je dividendenberechtigter
Stückaktie, insgesamt Euro 32.786.693,80.
b) Vortrag des verbleibenden Bilanzgewinns
in Höhe von Euro 665.441,02 auf neue
Rechnung.
Die Dividende ist am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag, mithin am 4. Mai 2018 zur
Auszahlung fällig.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung
zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr
Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2018 und des Prüfers für die prüferische
Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das
Geschäftsjahr 2018*
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die
Empfehlung und Präferenz des
Prüfungsausschusses, vor, zu beschließen:
Die PricewaterhouseCoopers GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, wird
zum Abschlussprüfer und zum
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2018 sowie zum Prüfer für eine gegebenenfalls
erfolgende prüferische Durchsicht von
Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr
2018 bestellt.
Für die genannten Prüfungsleistungen hat der
Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat nach
Durchführung eines Auswahl- und
Vorschlagsverfahrens im Einklang mit Art. 16
Abs. 2 und 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014
des Europäischen Parlaments und des Rates vom
16. April 2014 über spezifische Anforderungen
an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von
öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des
Beschlusses 2005/909/EG der Kommission
(Abschlussprüferverordnung) die
1. PricewaterhouseCoopers GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,
und die
2. Deloitte GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,
empfohlen. Dabei hat der Prüfungsausschuss
seine Präferenz für die PricewaterhouseCoopers
GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München
mitgeteilt.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine
Empfehlung frei von ungebührlicher
Einflussnahme Dritter ist und ihm insbesondere
keine Klausel auferlegt wurde, die seine
Auswahl auf bestimmte Abschlussprüfer begrenzt
hat.
6. *Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern*
Die Amtszeit der derzeitigen
Aufsichtsratsmitglieder Dr. Günter Blaschke
(Vorsitzender des Aufsichtsrats) und Ulrich
Bellgardt (stellvertretender Vorsitzender des
Aufsichtsrats) endet planmäßig mit dem
Ende der Hauptversammlung am 30. April 2018.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95,
96 Abs. 1 AktG und Ziffer 8.1 der Satzung der
Gesellschaft aus sechs von der
Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern
zusammen. Um die satzungsgemäße Besetzung
des Aufsichtsrats auch nach der ordentlichen
Hauptversammlung 2018 zu gewährleisten, sind
somit zwei neue Aufsichtsratsmitglieder zu
wählen.
a) *Wahlvorschlag Dr. Günter Blaschke*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr.
Günter Blaschke, Kaufmann und ehemaliger
Vorstandsvorsitzender der Rational AG,
Buchloe, als Aufsichtsratsmitglied zu
wählen, und zwar für die Zeit vom Ablauf
der Hauptversammlung am 30. April 2018
bis zum Ende der Hauptversammlung, die
über die Entlastung der
Aufsichtsratsmitglieder für das vierte
Geschäftsjahr nach dem Beginn der
Amtszeit beschließt; das
Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit
beginnt, wird nicht mitgerechnet.
b) *Wahlvorschlag Ulrich Bellgardt*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn
Ulrich Bellgardt, Unternehmensberater,
Hubersdorf, Schweiz, als
Aufsichtsratsmitglied zu wählen, und zwar
für die Zeit vom Ablauf der
Hauptversammlung am 30. April 2018 bis
zum Ende der Hauptversammlung, die über
die Entlastung der
Aufsichtsratsmitglieder für das vierte
Geschäftsjahr nach dem Beginn der
Amtszeit beschließt; das
Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit
beginnt, wird nicht mitgerechnet.
Nach Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen
Corporate Governance Kodex ist vorgesehen,
dass Kandidatenvorschläge für den
Aufsichtsratsvorsitz den Aktionären bekannt
gegeben werden sollen. Es ist beabsichtigt,
Herrn Dr. Günter Blaschke im Fall seiner
Wiederwahl in den Aufsichtsrat als Kandidaten
für den Aufsichtsratsvorsitz vorzuschlagen.
Gemäß § 8.3 der Satzung der Gesellschaft
wird der Vorsitzende und ein stellvertretender
Vorsitzender in der ersten Sitzung nach der
Hauptversammlung, in der die
Aufsichtsratsmitglieder bestellt worden sind,
vom Aufsichtsrat aus dessen Mitte gewählt. Der
Aufsichtsrat in seiner künftigen
Zusammensetzung ist bei der Wahl des
Vorsitzenden an diesen Vorschlag nicht
gebunden.
Es ist vorgesehen, die Wahl der Mitglieder des
Aufsichtsrats entsprechend der Empfehlung
gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 1 des Deutschen
Corporate Governance Kodex als Einzelwahl
vorzunehmen.
Zu Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen
Corporate Governance Kodex wird erklärt, dass
nach Einschätzung des Aufsichtsrats zwischen
den vorgeschlagenen Kandidaten und der WashTec
AG, deren Konzernunternehmen, den Organen der
WashTec AG oder einem wesentlich an der
WashTec AG beteiligten Aktionär keine
persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen
bestehen, die ein objektiv urteilender
Aktionär für seine Wahlentscheidung als
maßgebend ansehen würde.
*Angaben über die unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl
vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten*
*Dr. Günter Blaschke, *Buchloe
Kaufmann und ehemaliger Vorstandsvorsitzender der
Rational AG
Jahrgang 1949
_Ausbildung:_
Dr. Günter Blaschke promovierte nach dem BWL-Studium an
der Universität zu Köln im Fachbereich
Industriebetriebslehre.
_Beruflicher Werdegang:_
Seine berufliche Laufbahn begann er 1978 als Assistent
Manager für Marketing bei der Procter & Gamble GmbH,
Schwalbach.
Von 1981 bis 1990 leitete er bei 3M Deutschland und
später bei 3M Europe in Brüssel die Ressorts Marketing,
Produktmanagement und Verkauf von Video-Produkten.
Ab 1990 verantwortete Herr Dr. Blaschke abwechselnd
Vertrieb, Marketing, Produktion und Entwicklung bei der
Joh. Vaillant GmbH & Co. KG, Remscheid, für das In- und
Ausland.
Im März 1997 wechselte er zunächst als Geschäftsführer
zur Rational GmbH, Landsberg am Lech und wurde im
Rahmen des Börsengangs im September 1999 zum
Vorstandsvorsitzenden berufen. Diese Position
bekleidete er bis zu seinem Ausscheiden am 31.12.2013.
Seit Mai 2014 ist Herr Dr. Blaschke Vorsitzender des
Aufsichtsrats der WashTec AG.
_Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten:_
- Keine
_Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:_
- keine
*Ulrich Bellgardt, *Hubersdorf (Schweiz)
Unternehmensberater
Jahrgang 1957
_Ausbildung:_
Ulrich Bellgardt absolvierte sein Studium an der
Technischen Universität Clausthal und erlangte seinen
Diplom-Ingenieur in der Fachrichtung Bergbau.
_Beruflicher Werdegang:_
1983 begann Herr Bellgardt seine berufliche Laufbahn
als Verkaufsingenieur für Investitionsgüter bei der
Gewerkschaft Eisenhütte Westfalia, Lünen.
Ab 1991 war er für sieben Jahre Geschäftsführer der
Maschinenfabrik Scharf GmbH, Hamm.
Von 1998 bis 2003 war er als CEO verantwortlich für die
Division Surface Technology der Saurer AG, Olten,
Schweiz.
Von 2003 bis 2017 war er Managing Partner der ubc GmbH,
Solothurn, Schweiz, einer Beratungsgesellschaft mit
Schwerpunkt Strategie- und Performance-Management.
Herr Bellgardt ist seit Mai 2014 stellvertretender
Vorsitzender des Aufsichtsrats der WashTec AG.
_Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten:_
- Kromi Logistik AG, Hamburg (Vorsitzender des
Aufsichtsrats)
_Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:_
- keine
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat
die WashTec AG insgesamt 13.976.970 Stückaktien
ausgegeben, die insgesamt 13.976.970 Stimmrechte
gewähren. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der
Einberufung dieser Hauptversammlung 594.646 Stück
eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte
zustehen.
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts*
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder
ihr Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich vor der
Versammlung anmelden. Die Aktionäre müssen
außerdem ihre Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts
nachweisen. Dazu ist ein Nachweis ihres Anteilsbesitzes
durch das depotführende Institut (Kreditinstitut oder
sonstiges, auch ausländisches
Finanzdienstleistungsinstitut), der sich auf den Beginn
des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also Montag,
den 9. April 2018, 0.00 Uhr MESZ (sog.
Nachweisstichtag), bezieht, ausreichend.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes
müssen in Textform in deutscher oder englischer Sprache
erfolgen und der Gesellschaft spätestens am Montag, den
23. April 2018, 24.00 Uhr MESZ, unter nachfolgender
Adresse zugehen:
WashTec AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49 89 21027-289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme
an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die
Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des
Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich
nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine
Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes
einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich;
d.?h. Veräußerungen von Aktien nach dem
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und
Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag.
Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien
innehaben und erst danach Aktionär werden, sind nicht
teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie haben
sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung
ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag ist kein
relevantes Datum für die Dividendenberechtigung.
*Stimmrechtsvertretung*
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung
teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen
Bevollmächtigten, beispielsweise ein Kreditinstitut,
eine Vereinigung von Aktionären, von der Gesellschaft
benannte Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen
Dritten, ausüben lassen. Auch im Falle einer
Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung
und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den
vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3
AktG der Textform; § 135 AktG bleibt hiervon unberührt.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann auch auf
elektronischem Wege an die folgende E-Mail-Adresse
übermittelt werden:
inhaberaktien@linkmarketservices.de
Wird ein Kreditinstitut, ein nach §§ 135 Abs. 10, 125
Abs. 5 AktG den Kreditinstituten gleichgestelltes
Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung
oder eine der Personen, für die nach § 135 Abs. 8 AktG
die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG
sinngemäß gelten, bevollmächtigt, so ist die
Vollmachtserklärung von dem Bevollmächtigten
nachprüfbar festzuhalten; die Vollmachtserklärung muss
zudem vollständig sein und darf nur mit der
Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten.
Wir bitten die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in § 135 AktG
gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen
bevollmächtigen wollen, sich mit dem zu
Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht
abzustimmen.
Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft
benannte, an die Weisungen der jeweiligen Aktionäre
gebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der
Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die
den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten,
benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur
Hauptversammlung. Soweit die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden,
müssen diesen in jedem Fall in Textform Weisungen für
die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese
Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Erteilung der
Vollmacht (mit Weisungen), ihr Widerruf, und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Vollmacht
zusammen mit der Weisung muss bis zum 27. April 2018,
24.00 Uhr MESZ, unter der nachfolgend genannten Adresse
bei der Gesellschaft eingegangen sein:
WashTec AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Fax: +49 89 21027-289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Am Tag der Hauptversammlung können Vollmachten und
Weisungen an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter noch bis zum Ende der
Generaldebatte auch an der Ein- und Ausgangskontrolle
zur Hauptversammlung in Textform erteilt, geändert oder
widerrufen werden.
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie
ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an
die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft stehen den Aktionären unter der
Internetadresse
www.washtec.de
im Bereich »Investor Relations« zum Download zur
Verfügung oder können montags bis freitags, außer
feiertags, zwischen 9.00 Uhr und 17.00 Uhr MESZ unter
der Telefonnummer +49 89 21027-222 angefordert werden.
Aktionäre, die sich hinsichtlich der Teilnahme und
Ausübung ihres Stimmrechts von einem anderen
Bevollmächtigten als den weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft vertreten lassen
möchten, finden für die Erteilung einer Vollmacht ein
Formular gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 5 des
Wertpapierhandelsgesetzes auf der Rückseite der
Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben
beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung
zugeschickt wird.
*Veröffentlichung auf der Internetseite der
Gesellschaft*
Alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung
werden über die Internetseite der Gesellschaft unter
www.washtec.de
im Bereich »Investor Relations« folgende Informationen
und Unterlagen zugänglich sein (vgl. § 124a AktG):
1. der Inhalt der Einberufung mit der
Erläuterung zur fehlenden Beschlussfassung zu
Punkt 1 der Tagesordnung und der Gesamtzahl
der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der
Einberufung;
2. die der Versammlung zugänglich zu machenden
Unterlagen;
3. Formulare, die bei Stimmabgabe durch
Vertretung verwendet werden können.
*Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs.
2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG*
*Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs.
2 AktG*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von Euro
500.000,00 erreichen (anteiliger Betrag entspricht
174.713 Stückaktien), können verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das
Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der
Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft
spätestens bis zum Ablauf des 30. März 2018 (24.00 Uhr
MESZ) zugehen. Bitte richten Sie entsprechende
Verlangen an folgende Adresse:
WashTec AG
Abteilung Investor Relations
Argonstraße 7
86153 Augsburg
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des
Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber der Aktien sind
und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des
Vorstands über den Antrag halten; der Tag des Zugangs
ist nicht mitzurechnen. Für den Nachweis reicht eine
entsprechende Bestätigung des depotführenden Instituts
aus. Bei der Berechnung der Aktienbesitzzeit findet §
70 AktG Anwendung.
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden -
soweit sie nicht bereits mit der Einberufung
bekanntgemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des
Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und
solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei
denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die
Information in der gesamten Europäischen Union
verbreiten. Sie werden außerdem unter der
Internetadresse
www.washtec.de
im Bereich »Investor Relations« bekannt gemacht und den
Aktionären mitgeteilt.
*Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs.
1, 127 AktG*
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge gegen
Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu
bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie
Wahlvorschläge zu übersenden. Zugänglich zu machende
Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein.
Gegenanträge (nebst Begründung) und Wahlvorschläge sind
ausschließlich zu richten an:
WashTec AG
Abteilung Investor Relations
Argonstraße 7
86153 Augsburg
Fax: +49 821 5584-1135
E-Mail: hauptversammlung@washtec.de
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge
werden nicht berücksichtigt.
Bis spätestens zum Ablauf des 15. April 2018 (24.00 Uhr
MESZ) unter vorstehender Adresse zugegangene und
ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge von
Aktionären werden nach ihrem Eingang unverzüglich unter
der Internetadresse der Gesellschaft
www.washtec.de
im Bereich »Investor Relations« zugänglich gemacht
(einschließlich des Namens des Aktionärs und - im
Falle von Anträgen - der Begründung). Eventuelle
Stellungnahmen der Verwaltung zu eingegangenen Anträgen
und Wahlvorschlägen werden ebenfalls unter der
genannten Internetadresse zugänglich gemacht.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der
Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen
Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige
Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen,
bleibt unberührt. Wir weisen darauf hin, dass
Gegenanträge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht
übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur
Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt
werden.
*Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG*
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder
Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu
verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und
der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen
verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen
Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist (vgl. § 131 Abs. 1 AktG). Unter den in
§ 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen darf der
Vorstand die Auskunft verweigern.
Gemäß Ziffer 9.7 der Satzung kann der
Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht des
Aktionärs zeitlich angemessen beschränken; er ist
insbesondere berechtigt, zu Beginn der Hauptversammlung
oder während ihres Verlaufs einen zeitlichen Rahmen für
den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für einzelne
Tagesordnungspunkte oder für den einzelnen Redner oder
Fragesteller festzusetzen.
*Weitergehende Erläuterungen*
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der
Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131
Abs. 1 AktG finden sich unter der Internetadresse
www.washtec.de
im Bereich »Investor Relations«.
Augsburg, im März 2018
*WashTec AG*
_Der Vorstand_
2018-03-21 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: WashTec AG
Argonstraße 7
86153 Augsburg
Deutschland
E-Mail: hauptversammlung@washtec.de
Internet: http://www.washtec.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
666955 2018-03-21
(END) Dow Jones Newswires
March 21, 2018 10:05 ET (14:05 GMT)
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