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DGAP-Media / 2018-03-22 / 08:54
*MRT-Lithiumanlage innerhalb der nächsten 12 Monate in Betrieb*
Unser Lithium Top-Pick Lithium Energi (WKN A2H5MG) [1] gibt mit heutiger
News (LINK) [2] den Beginn der Planung für die MRT-Lithiumanlage bekannt und
könnte somit bereits innerhalb von 12 Monaten in Produktion gehen und kommt
somit in die Liga der Produzenten wie Orocobre (WKN A0M61S) [3] oder den
angehenden Produzent Lithium Americas (WKN A2H65X) [4]
*Maßstäblichen Planung der Aufbereitungsanlage begonnen*
Lithium Energi's (WKN A2H5MG) [1] technischer Partner IBC Advanced
Technologies hat bereits mit der Entwicklung der maßstäblichen Planung
einer Aufbereitungsanlage begonnen. Die von IBC entwickelte Molecular
Recognition Technology ("MRT") macht es möglich, Metalle mit einem
Reinheitsgrad von bis zu 99,99% durch eine der fortschrittlichsten und
ökofreundlichsten Raffinierungstechnologien in der Welt zu trennen. Für den
Lithium-Bereich kommt diese Technologie einer wahren Revolution gleich, da
die Umwelt durch keinerlei Chemikalien, wie Sie im herkömmlichen Lithium
Gewinnungsprozess eingesetzt werden, belastet wird.
IBC hat zusammen mit Lithium Energi (WKN A2H5MG) [1] eine skalierbare
MRT-Anlage konzipiert, die zunächst auf 1.000 Tonnen
Lithiumkarbonatäquivalent (LCE) pro Jahr beruht, jedoch auf bis zu 25.000
Tonnen ausgebaut werden kann. Für die MRT Technologie zur Abtrennung,
Ausbringung, Raffinierung und Reinigung von Lithium, hat sich Lithium Energi
(WKN A2H5MG) [1] das exklusive Vorkaufsrecht zum Erhalt der Standortlizenzen
im Salar Gebiet gesichert.
Steven Howard CEO von Lithium Energi (WKN A2H5MG) [1] sagte zu den erzielten
Fortschritten:
_"Der Beginn der Anlagenplanung könnte nicht zeitgerechter für uns sein.
LEXI gab vor Kurzem bekannt, dass das Unternehmen mit geophysikalischen
Geländestudien begonnen hatte, deren Zielsetzung der Beginn von
Testbohrungen später in diesem Jahr ist. In diesem Sinne glauben wir, dass
IBCs Planung ungefähr zur gleichen Zeit abgeschlossen sein wird, zu der LEXI
ihre ersten Ressourcenschätzungen erhält._ _"IBCs Chemietechnikteam ist von
Weltklasse, LEXIs Team ist geschickt und sorgfältig und wir alle haben ein
sehr aufregendes Jahr vor uns."_
Auch IBC Präsident Steven Izatt glaubt an den Erfolg der MRT-Technologie auf
dem ausgedehnten Liegenschaftspacket der Lithium Energi (WKN A2H5MG) [1].
Für Ihn ist die MRT-Technologie die innovative grüne Chemie, die eine
große Rolle bei den unvermeidlichen globalen Veränderungen spielen wird
*Mehrere Phasen bis zur Inbetriebnahme der Anlage*
Bis zur Inbetriebnahme der Anlage wird es mehrere Phasen über Planung,
technischer Entwicklung, Vorabtest bis hin zur endgültigen Aufstellung der
Anlage geben.
In Phase 1 werden alle technischen Aufgaben, Zeichnungen, Verfahrensentwürfe
Durchsatzberechnungen und Soletests durchgeführt.
Phase 2 prüft die chemische Zusammensetzung und die thermodynamischen und
kinetischen Eigenschaften der Lithium Sole auf den Liegenschaften der
Lithium Energi (WKN A2H5MG) [1].
Die Daten der Stufe eins und zwei werden danach Konzepte und
Verfahrensablaufdiagramme liefern, die den entsprechenden Materialeinsatz
und Ausstoß sowie die wichtigen technischen Metriken
einschließlich Konstruktionsmaterialien, Fließraten, Temperaturen
bestimmen werden. Die gesamte Anlagentechnik wird in Abstimmung mit Lithium
Energi (WKN A2H5MG) [1] so konzipiert, dass sie ideal zu den geplanten
Bohrprogramm platziert werden kann.
*Gigantisches Landpaket von Vorteil*
Daher ist von großem Vorteil, dass Lithium Energi (WKN A2H5MG) [1] ein
so großes Landpaket vorweisen kann. Das Bohrprogramm wird auf dem
Gebiet mit den besten Voraussetzungen für die Anlage begonnen werden.
Die Liegenschaften der vielversprechendsten Projekte liegen genau zwischen
den großen Lithiumproduzenten Albemarle (Marktkapitalisierung 15
Milliarden Dollar) und FMC, einer der größten Lithiumproduzenten
weltweit! Albemarle veröffentlichte bereits, dass das Antofalla Salar die
potenziell drittgrößte Lithiumlagerstätte der Welt sein könnte!
Je Hektar Landfläche wird unser Top-Pick mit gerade einmal 50 EUR bewertet.
Die Mitbewerber in Argentinien werden um ein Vielfaches höher bewertet
(2.342 - 3.333 EUR je Hektar).
Daher sind wir der festen Überzeugung, dass eine faire Bewertung bei
Lithium Energi (WKN A2H5MG) [1] noch lange nicht erreicht ist und erwarten
daher einen kontinuierlichen Kursanstieg in Richtung 1 Euro Marke!
*Keyfacts und Ausblick*
Wir haben für Sie nochmal alle wesentlichen Fakten zusammengefasst, die für
den langfristigen Erfolg von Lithium Energi (WKN A2H5MG) [5] sprechen.
- Zweitgrößter Landbesitzer von Lithiumlagerstätten mit 241.000 Hektar!
- Ergebnisse der Ressourcenschätzung im 2. Quartal 2018 erwartet!
- Erste Produktionsanlage voraussichtlich 2019 in Betrieb!
- Erster Lithium Produzent mit revolutionärer MRT Technologie
*Mit der Aussicht, bereits 2019 das erste Lithium produzieren zu können, hat
Lithium Energi * (WKN A2H5MG) [5] *einen großen Schritt in der
Entwicklung des Unternehmens vollzogen. Die einzigartige MRT-Technologie
bietet stellt einen großen Vorteil gegenüber den anderen Lithium
Unternehmen dar und sollte auch bei den benachbarten Lithiumproduzenten wie
Albermarle für Aufmerksamkeit sorgen. Mit einer Marktkapitalisierung von ca.
20 Mio. CAD (12 Mio. EUR) ist Lithium Energi *(WKN A2H5MG) [5] *weiterhin
extrem unterbewertet. Verpassen Sie nicht, sich hier noch günstig zu
positionieren!*
*Rechtliche Hinweise/Disclaimer der First Marketing GmbH*
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First Marketing GmbH. Sie sind vor dem Lesen der Veröffentlichungen zur
Kenntnis zu nehmen und sind anwendbar.
*1. Allgemeine Angaben*
Der "MiningStocks.Experts" ist eine Marke der First Marketing GmbH,
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Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des
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"Finanzanalysen") der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
("BaFin") gemäß § 34c WpHG angezeigt. Die Pflichten der First Marketing
regeln sich primär nach den §§34b, 34c WpHG, der Verordnung (EU) Nr.
596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.
*2. Vergütung und Hinweis auf mögliche und bestehende Interessenskonflikte:*
Die First Marketing erhält für die Vorbereitung, die Verbreitung und
Veröffentlichungen ihrer Publikationen sowie für andere Dienstleistungen
eine Vergütung. Diese Vergütung kann durch die Unternehmen über die die
First Marketing Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen
verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die
besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dadurch besteht ein
Interessenkonflikt der First Marketing. Dieser kann zunächst dadurch
begründet werden, dass die First Marketing im Interesse ihres Auftraggebers
ihre Ausführungen vornehmen könnte.
Die Auftraggeber oder ihnen nahestehende Personen bzw. Unternehmen können
zum Zeitpunkt dieser Beauftragung Aktien des besprochenen Unternehmens
halten und können daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung
interessiert sein. Sie können aber auch daran interessiert sein, dass der
Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger
erwerben wollen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls
der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere
wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen
Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es
sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung
haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur
geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben.
First Marketing, deren Mitarbeiter oder Gesellschafter sowie Personen bzw.
Unternehmen die an der Erstellung der Veröffentlichungen beteiligt sind
können zum Zeitpunkt der Veröffentlichung direkt oder indirekt Aktien an dem
Unternehmen über welche im Rahmen der Internetangebote berichtet wird. Dies
ist regelmäßig der Fall. Dies begründet ebenfalls eine
Interessenkollision. Solche Beteiligungen können erhöht oder verkauft
werden, wobei insbesondere von einer erhöhten Handelsliquidität profitiert
werden würde. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann
zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen.
Angaben zu möglichen Interessenkonflikten gemäß § 85 Absatz 1 WpHG und
Artikel 20 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Delegierte Verordnung (EU)
2016/958:
Gemäß § 85 Wertpapierhandelsgesetz und Finanzanalyseverordnung besteht
u. a. die Verpflichtung, bei einer Finanzanalyse auf mögliche
Interessenkonflikte in Bezug auf das analysierte Unternehmen hinzuweisen.
Ein Interessenkonflikt wird insbesondere vermutet, wenn das die Analyse
erstellende Unternehmen
* an dem Grundkapital des analysierten Unternehmens eine Beteiligung von
mehr als 5% hält,
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 22, 2018 03:55 ET (07:55 GMT)
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