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Dow Jones News
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DGAP-HV: Wacker Chemie AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.05.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Wacker Chemie AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Wacker Chemie AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
09.05.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2018-03-22 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Wacker Chemie AG München WKN: WCH888 
ISIN: DE000WCH8881 Einladung 
 
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur 
ordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, den 9. Mai 2018, um 
10:00 Uhr im Internationalen Congress Center München (ICM) auf dem 
Messegelände Riem, Am Messesee 6, 81829 München. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 
   31.12.2017, des gebilligten Konzernabschlusses zum 
   31.12.2017 und des zusammengefassten Lageberichts für das 
   Geschäftsjahr 2017 einschließlich des erläuternden 
   Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 und 
   § 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für 
   das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. Gemäß den 
   gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der 
   Tagesordnung keine Beschlussfassung der Hauptversammlung 
   vorgesehen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
   Geschäftsjahres 2017 in Höhe von *1.502.548.661,93 EUR* wie 
   folgt zu verwenden: 
 
   1. Ausschüttung an die Aktionäre            *223.550.923,5 
                                               0 EUR* 
      Dies entspricht angesichts der 
      Einteilung des Grundkapitals von 
      260.763.000,00 EUR in 52.152.600 
      Stückaktien unter Berücksichtigung der 
      von der Gesellschaft gehaltenen 
      2.474.617 eigenen Aktien, aus denen der 
      Gesellschaft keine Rechte zustehen, 
      durch 
      - Zahlung einer Dividende von 2,50 EUR 
        je dividendenberechtigter Aktie und 
      - Zahlung einer Sonderdividende von 2,00 
        EUR je dividendenberechtigter Aktie 
      insgesamt der Zahlung einer Dividende 
      von *4,50 EUR* je dividendenberechtigter 
      Aktie. 
   2. Gewinnvortrag auf neue Rechnung          *1.278.997.738 
                                               ,43 EUR* 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Vorstands der Wacker Chemie AG für das Geschäftsjahr 2017 
   Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats der Wacker Chemie AG für das Geschäftsjahr 
   2017 Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - jeweils gestützt auf die 
   Empfehlung und Präferenz des Prüfungsausschusses - vor, zu 
   beschließen: 
 
   (a) Die KPMG AG 
       Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
       München, wird zum Abschlussprüfer des 
       Jahresabschlusses und des 
       Konzernabschlusses für das am 31.12.2018 
       endende Geschäftsjahr sowie zum Prüfer 
       für eine etwaige prüferische Durchsicht 
       von Zwischenfinanzberichten für das 
       Geschäftsjahr 2018 gewählt. 
   (b) Die KPMG AG 
       Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
       München, wird zum Prüfer für eine 
       etwaige prüferische Durchsicht des 
       Zwischenfinanzberichts für das erste 
       Quartal des Geschäftsjahrs 2019 gewählt. 
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 9. Mai 
   2018 endet die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder, so 
   dass Neuwahlen erforderlich sind. 
 
   Die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer wurden am 28. 
   Februar 2018 nach den Bestimmungen des 
   Mitbestimmungsgesetzes mit Wirkung ab Beendigung der am 9. 
   Mai 2018 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 
   gewählt. 
 
   Gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz muss sich der 
   Aufsichtsrat zudem zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und 
   zu mindestens 30 Prozent aus Männern zusammensetzen. Die 
   Geschlechterquote ist vom Aufsichtsrat insgesamt zu 
   erfüllen, wenn nicht gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG die 
   Seite der Anteilseigner- oder Arbeitnehmervertreter der 
   Gesamterfüllung widerspricht. 
 
   Sowohl die Vertreter der Arbeitnehmer als auch die Vertreter 
   der Anteilseigner im Aufsichtsrat haben der Gesamterfüllung 
   der gesetzlichen Geschlechterquote jeweils widersprochen. 
   Der Aufsichtsrat ist daher sowohl auf der Seite der 
   Anteilseignervertreter als auch auf der Seite der 
   Arbeitnehmervertreter jeweils mit mindestens zwei Frauen und 
   mit mindestens zwei Männern zu besetzen. 
 
   Zu Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer wurden mit 
   Wirkung ab Beendigung der am 9. Mai 2018 stattfindenden 
   ordentlichen Hauptversammlung zwei Frauen und sechs Männer 
   gewählt, so dass das Mindestanteilsgebot auf der Seite der 
   Arbeitnehmer erfüllt ist. Um das Mindestanteilsgebot auf der 
   Seite der Anteilseignervertreter zu erfüllen, sind 
   mindestens zwei Frauen und mindestens zwei Männer als 
   Vertreter der Anteilseigner zu wählen. Nach der Wahl der vom 
   Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten würden dem 
   Aufsichtsrat auf der Seite der Anteilseigner zwei Frauen und 
   sechs Männer angehören, sodass das Mindestanteilsgebot 
   erfüllt wäre. 
 
   Die nachfolgenden Wahlvorschläge des Aufsichtsrats 
   berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine 
   Zusammensetzung beschlossenen Ziele und streben die 
   Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten 
   Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Ziele und 
   Kompetenzprofil wurden vom Aufsichtsrat am 21. September 
   2017 beschlossen und sind einschließlich des Stands der 
   Umsetzung im Corporate-Governance-Bericht zum Geschäftsjahr 
   2017 veröffentlicht. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend unter a) bis 
   h) genannten Personen mit Wirkung ab Beendigung der 
   Hauptversammlung 2018 zu Aufsichtsratsmitgliedern der 
   Anteilseigner zu wählen. Die Wahl erfolgt für eine Amtszeit 
   bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der 
   Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die 
   Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. 
 
   a) Dr. Andreas H. Biagosch, München 
      Geschäftsführer der Impacting I GmbH & 
      Co. KG und der Impact GmbH 
   b) Dr. Gregor Biebl, München 
      Ministerialdirigent, Bayerische 
      Staatskanzlei 
   c) Matthias Biebl, München 
      Rechtsanwalt und Syndikusrechtsanwalt bei 
      der UniCredit Bank AG 
   d) Franz-Josef Kortüm, München 
      Ehemaliger Vorstandsvorsitzender der 
      Webasto SE 
   e) Ann-Sophie Wacker, München 
      Rechtsreferendarin 
   f) Dr. Peter-Alexander Wacker, Bad Wiessee 
      Ehemaliger Vorsitzender des Vorstands der 
      Wacker Chemie AG, Unternehmer 
   g) Dr. Susanne Weiss, München 
      Rechtsanwältin und Partnerin der Kanzlei 
      Weiss Walter Fischer-Zernin 
   h) Prof. Dr. Ernst-Ludwig Winnacker, München 
      Professor emeritus für Biochemie an der 
      LMU München 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der 
   Einzelabstimmung über die Kandidaten entscheiden zu lassen. 
 
   *Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG* 
 
   Die zur Wahl vorgeschlagenen Personen sind bei den 
   nachfolgend aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder eines 
   vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums von 
   Wirtschaftsunternehmen: 
 
   *Dr. Andreas H. Biagosch* 
 
   * Mitglied des Board of Directors Ashok 
     Leyland, Chennai, Indien 
   * Mitglied des Board of Directors Hinduja 
     Leyland Finance, Chennai, Indien 
   * Mitglied des Aufsichtsrats Aixtron SE 
   * Mitglied des Beirats ATHOS Service GmbH 
   * Mitglied des Beirats Lürssen Werft GmbH & 
     Co. KG 
   * Mitglied des Regionalbeirats Süd 
     Commerzbank AG 
 
   *Dr. Gregor Biebl* 
   keine 
 
   *Matthias Biebl* 
   keine 
 
   *Franz-Josef Kortüm* 
 
   * Stv. Vorsitzender des Aufsichtsrats 
     Webasto SE 
   * Vorsitzender des Beirats Brose 
     Fahrzeugteile GmbH & Co. KG 
   * Mitglied des Board of Directors Autoliv 
     Inc., USA 
 
   *Ann-Sophie Wacker* 
   keine 
 
   *Dr. Peter-Alexander Wacker* 
 
   * Vorsitzender des Aufsichtsrats Blue 
     Elephant Energy AG 
   * Vorsitzender des Verwaltungsrats und 
     Kuratoriums ifo Institut - 
     Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung 
     an der Universität München e. V 
 
   *Dr. Susanne Weiss* 
 
   * Vorsitzende des Aufsichtsrats ROFA 
     INDUSTRIAL AUTOMATION AG 
   * Mitglied des Aufsichtsrats Porr AG, 
     Österreich 
   * Mitglied des Aufsichtsrats Schattdecor AG 
   * Mitglied des Aufsichtsrats UBM Development 
     AG, Österreich 
   * Vorsitzende des Beirats Alu-Sommer GmbH, 
     Österreich 
   * Vorsitzende des Beirats Wirtschaftlicher 
     Verband der Stadt und des Landkreises 
     Rosenheim e. V. 
 
   *Prof. Dr. Ernst-Ludwig Winnacker* 

  *Angaben zu Ziffer 5.4.1 Absatz 4 bis 6 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex* 
 
   Die nachfolgend aufgeführten Kandidaten stehen in gemäß 
   Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
   offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen 
   zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem 
   wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär: 
 
   *Dr. Peter-Alexander Wacker* 
 
   * Gesellschafter und Geschäftsführer der Dr. 
     Alexander Wacker Familiengesellschaft mbH, 
     die eine wesentliche Beteiligung an der 
     Wacker Chemie AG hält 
   * Mehrheitsgesellschafter und 
     Geschäftsführer der Blue Elephant Holding 
     GmbH, die eine wesentliche Beteiligung an 
     der Wacker Chemie AG hält 
 
   *Dr. Susanne Weiss* 
 
   * Gesellschafterin und Geschäftsführerin der 
     Blue Elephant Holding GmbH, die eine 
     wesentliche Beteiligung an der Wacker 
     Chemie AG hält 
 
   Von den vorgeschlagenen Kandidaten erfüllt insbesondere Herr 
   Franz-Josef Kortüm aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit 
   als Vorstandsvorsitzender der Webasto SE die Anforderungen 
   des § 100 Abs. 5 AktG an Sachverstand auf den Gebieten 
   Rechnungslegung oder Abschlussprüfung. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidaten 
   vergewissert, dass diese jeweils den zu erwartenden 
   Zeitaufwand aufbringen können. 
 
*Zugänglich gemachte Unterlagen* 
 
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die gesetzlich zugänglich 
zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere 
Informationen und weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der 
Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG 
stehen ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung auch 
auf der Internetseite der Gesellschaft zur Verfügung unter 
 
www.wacker.com/hauptversammlung 
 
Als besonderer Service werden die gesetzlich zugänglich zu 
machenden Unterlagen den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Es 
wird darauf hingewiesen, dass der gesetzlichen Verpflichtung mit 
der Zugänglichmachung auf der Internetseite der Gesellschaft 
Genüge getan ist. Daher wird die Gesellschaft lediglich einen 
Zustellversuch mit einfacher Post unternehmen. 
 
Auch in der Hauptversammlung werden die gesetzlich zugänglich zu 
machenden Unterlagen ausliegen. 
 
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung 
ebenfalls auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht. 
 
*Anzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 52.152.600 
nennwertlose Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Die 
Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung 2.474.617 eigene 
Aktien. Hieraus stehen ihr keine Stimmrechte zu. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts sind nur die Aktionäre berechtigt, die sich bei der 
Gesellschaft fristgerecht in Textform angemeldet haben. Die 
Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse 
spätestens am 2. Mai 2018, 24:00 Uhr, zugehen: 
 
*Wacker Chemie AG* 
c/o Deutsche Bank AG 
Securities Production 
General Meetings 
Postfach 20 01 07 
60605 Frankfurt am Main 
Fax: +49 69 12012-86045 
E-Mail: wp.hv@db-is.com 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist durch 
eine in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellte 
Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz 
nachzuweisen. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages 
vor der Hauptversammlung (18. April 2018, 00:00 Uhr) beziehen 
('Nachweisstichtag') und der Gesellschaft unter obengenannter 
Adresse spätestens am 2. Mai 2018, 24:00 Uhr, zugehen. 
 
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit 
oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu 
verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form 
erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen. 
 
Die Aktionäre erhalten nach Eingang der Anmeldung und der 
Bescheinigung über den Anteilsbesitz von der obengenannten 
Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung. Um den 
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten 
wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei 
ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die Übersendung 
der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden in 
diesen Fällen in der Regel durch das depotführende Institut 
vorgenommen. Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte für 
die Hauptversammlung über ihr depotführendes Institut anfordern, 
brauchen deshalb in der Regel nichts weiter zu veranlassen. Im 
Zweifel sollten sich Aktionäre bei ihrem depotführenden Institut 
erkundigen, ob dieses für sie die Anmeldung und den Nachweis des 
Anteilsbesitzes vornimmt. Eintrittskarten sind reine 
Organisationsmittel und stellen keine zusätzlichen 
Teilnahmebedingungen dar. 
 
Wir bitten um Verständnis, dass für jedes Aktiendepot 
grundsätzlich nur bis zu zwei Eintrittskarten für die 
Hauptversammlung ausgestellt werden. 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags ('Record Date')* 
 
Der Nachweisstichtag ('Record Date') ist das entscheidende Datum 
für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in 
der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des 
Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des 
Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im 
Aktienbestand nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung. 
Personen, die am Record Date noch keine Aktien besitzen und erst 
danach Aktionär der Gesellschaft werden, sind für die von ihnen 
gehaltenen Aktien an der Hauptversammlung nur teilnahme- und 
stimmberechtigt, wenn der Gesellschaft form- und fristgerecht eine 
Anmeldung nebst Aktienbesitznachweis des bisherigen Aktionärs 
zugeht und dieser den neuen Aktionär bevollmächtigt oder zur 
Rechtsausübung ermächtigt. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß 
angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date 
veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf 
die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum 
für eine eventuelle Dividendenberechtigung. 
 
*Stimmrechtsvertretung und Verfahren für die Stimmabgabe durch 
Bevollmächtigte* 
 
Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt 
werden, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung 
oder die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterinnen. 
Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung des 
Aktionärs zur Hauptversammlung und ein fristgerechter Nachweis des 
Anteilsbesitzes des Aktionärs, jeweils wie vorstehend beschrieben, 
erforderlich. 
 
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder 
andere diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 
i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen, Institute oder 
Unternehmen bevollmächtigt werden, bedürfen die Erteilung der 
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
gegenüber der Gesellschaft nach § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG und § 14 
Abs. 3 der Satzung der Textform. Zur Erteilung der Vollmacht kann 
das Vollmachtsformular verwendet werden, das die Aktionäre 
zusammen mit der Eintrittskarte erhalten. 
 
Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten gegenüber 
der Gesellschaft kann auch durch die Übermittlung der 
Bevollmächtigung in Textform an die folgende E-Mail-Adresse 
erfolgen: 
 
Wacker-HV2018@computershare.de 
 
Bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten, 
Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG oder § 
135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen, 
Instituten oder Unternehmen gilt das Erfordernis der Textform nach 
§ 134 Abs. 3 Satz 3 AktG und § 14 Abs. 3 der Satzung nicht. 
Allerdings sind in diesen Fällen die Regelungen in § 135 AktG 
sowie möglicherweise weitere Besonderheiten zu beachten, die von 
den jeweils Bevollmächtigten vorgegeben werden und bei diesen zu 
erfragen sind. 
 
*Stimmrechtsvertretung durch weisungsgebundene 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft* 
 
Die Gesellschaft hat zwei Vertreterinnen für die weisungsgebundene 
Ausübung des Stimmrechts der Aktionäre bestellt. Aktionäre, die 
diesen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterinnen 
eine Vollmacht erteilen wollen, können hierzu das 
Vollmachtsformular für die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreterinnen verwenden, das mit der Eintrittskarte 
verbunden ist. 
 
Vollmachten mit Weisungen an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreterinnen der Gesellschaft sind bis spätestens 7. 
Mai 2018, 24:00 Uhr (Eingang), an die folgende Adresse zu 
übersenden: 
 
*Wacker Chemie AG* 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Fax: +49 89 30903-74675 
E-Mail: Wacker-HV2018@computershare.de 
 
Weitere Informationen zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie 
zur Vollmachts- und Weisungserteilung können auf der Internetseite 
der Gesellschaft eingesehen werden unter 
 
www.wacker.com/hauptversammlung 
 
*Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit 
gemäß § 122 Abs. 2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von 
500.000,- EUR am Grundkapital erreichen, dies entspricht 100.000 
nennwertlosen Stückaktien, können verlangen, dass Gegenstände auf 
die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage 
beiliegen. 
 
Ergänzungsverlangen müssen schriftlich an den Vorstand gerichtet 
und der Gesellschaft bis spätestens 8. April 2018, 24:00 Uhr, 
zugegangen sein. Ergänzungsverlangen können an die nachfolgend 
genannte Adresse gerichtet werden: 
 
*Wacker Chemie AG* 
Investor Relations 
Hanns-Seidel-Platz 4 
81737 München 
 
Die Antragsteller haben gemäß § 122 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 AktG 
nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Zugang des 
Verlangens Inhaber der erforderlichen Anzahl Aktien sind und dass 
sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag 
halten; auf die Fristberechnung ist § 121 Abs. 7 AktG entsprechend 
anzuwenden. 
 
Bekannt zu machende Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung werden - 
soweit dies nicht bereits mit der Einberufung geschehen ist - 
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt 
gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei 
denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen in 
der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden 
außerdem unter der folgenden Internetadresse bekannt und 
zugänglich gemacht und den Aktionären mitgeteilt: 
 
www.wacker.com/hauptversammlung 
 
*Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 
und § 127 AktG* 
 
Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand 
und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sowie 
Wahlvorschläge an die Gesellschaft übersenden. 
 
Gegenanträge sowie Wahlvorschläge von Aktionären, die bis 
spätestens 24. April 2018, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft unter 
der nachfolgend genannten Adresse eingegangen sind, werden 
einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu 
machender Begründungen und gegebenenfalls versehen mit den nach § 
127 Satz 4 AktG zu ergänzenden Inhalten unverzüglich nach ihrem 
Eingang unter der folgenden Adresse im Internet zugänglich 
gemacht: 
 
www.wacker.com/hauptversammlung 
 
*Wacker Chemie AG* 
Investor Relations 
Hanns-Seidel-Platz 4 
81737 München 
Fax: +49 89 6279-2910 
E-Mail: hauptversammlung@wacker.com 
 
Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nicht an die vorgenannte 
Adresse der Gesellschaft adressiert sind oder verspätet eingehen, 
werden von der Gesellschaft nicht im Internet veröffentlicht. 
 
Die Gesellschaft kann von der Zugänglichmachung eines Gegenantrags 
und seiner Begründung bzw. eines Wahlvorschlags absehen, wenn 
einer der Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 AktG vorliegt. 
Die Ausschlusstatbestände sind auf der Internetseite der 
Gesellschaft dargestellt unter 
 
www.wacker.com/hauptversammlung 
 
Wahlvorschläge werden zudem nur zugänglich gemacht, wenn sie den 
Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen Person und 
bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern zusätzlich 
die Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu 
bildenden Aufsichtsräten enthalten. 
 
Eine Abstimmung über einen Gegenantrag oder Wahlvorschlag in der 
Hauptversammlung setzt voraus, dass der Gegenantrag oder 
Wahlvorschlag während der Hauptversammlung gestellt wird. 
Gegenanträge und Wahlvorschläge in der Hauptversammlung können 
auch ohne vorherige fristgerechte Übermittlung gestellt 
werden. 
 
*Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG* 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom 
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, 
einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen 
zu verbundenen Unternehmen, sowie über die Lage des Konzerns und 
der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, 
soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der 
Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der 
Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache 
zu stellen. Gemäß § 15 Abs. 2 Satz 3 der Satzung kann der 
Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich 
angemessen beschränken. Zudem kann der Vorstand in bestimmten, in 
§ 131 Abs. 3 AktG geregelten Fällen die Auskunft verweigern. Diese 
Fälle sind auf der Internetseite der Gesellschaft dargestellt 
unter 
 
www.wacker.com/hauptversammlung 
 
München, im März 2018 
 
*Wacker Chemie AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2018-03-22 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Wacker Chemie AG 
             Hanns-Seidel-Platz 4 
             81737 München 
             Deutschland 
E-Mail:      sabine.thorwarth@wacker.com 
Internet:    http://www.wacker.com 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
667679 2018-03-22 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

March 22, 2018 10:05 ET (14:05 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.