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DGAP-News: Wacker Chemie AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Wacker Chemie AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
09.05.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2018-03-22 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Wacker Chemie AG München WKN: WCH888
ISIN: DE000WCH8881 Einladung
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur
ordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, den 9. Mai 2018, um
10:00 Uhr im Internationalen Congress Center München (ICM) auf dem
Messegelände Riem, Am Messesee 6, 81829 München.
*Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum
31.12.2017, des gebilligten Konzernabschlusses zum
31.12.2017 und des zusammengefassten Lageberichts für das
Geschäftsjahr 2017 einschließlich des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 und
§ 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2017*
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; der
Jahresabschluss ist damit festgestellt. Gemäß den
gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der
Tagesordnung keine Beschlussfassung der Hauptversammlung
vorgesehen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2017 in Höhe von *1.502.548.661,93 EUR* wie
folgt zu verwenden:
1. Ausschüttung an die Aktionäre *223.550.923,5
0 EUR*
Dies entspricht angesichts der
Einteilung des Grundkapitals von
260.763.000,00 EUR in 52.152.600
Stückaktien unter Berücksichtigung der
von der Gesellschaft gehaltenen
2.474.617 eigenen Aktien, aus denen der
Gesellschaft keine Rechte zustehen,
durch
- Zahlung einer Dividende von 2,50 EUR
je dividendenberechtigter Aktie und
- Zahlung einer Sonderdividende von 2,00
EUR je dividendenberechtigter Aktie
insgesamt der Zahlung einer Dividende
von *4,50 EUR* je dividendenberechtigter
Aktie.
2. Gewinnvortrag auf neue Rechnung *1.278.997.738
,43 EUR*
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Vorstands*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands der Wacker Chemie AG für das Geschäftsjahr 2017
Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats der Wacker Chemie AG für das Geschäftsjahr
2017 Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers*
Der Aufsichtsrat schlägt - jeweils gestützt auf die
Empfehlung und Präferenz des Prüfungsausschusses - vor, zu
beschließen:
(a) Die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
München, wird zum Abschlussprüfer des
Jahresabschlusses und des
Konzernabschlusses für das am 31.12.2018
endende Geschäftsjahr sowie zum Prüfer
für eine etwaige prüferische Durchsicht
von Zwischenfinanzberichten für das
Geschäftsjahr 2018 gewählt.
(b) Die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
München, wird zum Prüfer für eine
etwaige prüferische Durchsicht des
Zwischenfinanzberichts für das erste
Quartal des Geschäftsjahrs 2019 gewählt.
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 9. Mai
2018 endet die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder, so
dass Neuwahlen erforderlich sind.
Die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer wurden am 28.
Februar 2018 nach den Bestimmungen des
Mitbestimmungsgesetzes mit Wirkung ab Beendigung der am 9.
Mai 2018 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung
gewählt.
Gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz muss sich der
Aufsichtsrat zudem zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und
zu mindestens 30 Prozent aus Männern zusammensetzen. Die
Geschlechterquote ist vom Aufsichtsrat insgesamt zu
erfüllen, wenn nicht gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG die
Seite der Anteilseigner- oder Arbeitnehmervertreter der
Gesamterfüllung widerspricht.
Sowohl die Vertreter der Arbeitnehmer als auch die Vertreter
der Anteilseigner im Aufsichtsrat haben der Gesamterfüllung
der gesetzlichen Geschlechterquote jeweils widersprochen.
Der Aufsichtsrat ist daher sowohl auf der Seite der
Anteilseignervertreter als auch auf der Seite der
Arbeitnehmervertreter jeweils mit mindestens zwei Frauen und
mit mindestens zwei Männern zu besetzen.
Zu Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer wurden mit
Wirkung ab Beendigung der am 9. Mai 2018 stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung zwei Frauen und sechs Männer
gewählt, so dass das Mindestanteilsgebot auf der Seite der
Arbeitnehmer erfüllt ist. Um das Mindestanteilsgebot auf der
Seite der Anteilseignervertreter zu erfüllen, sind
mindestens zwei Frauen und mindestens zwei Männer als
Vertreter der Anteilseigner zu wählen. Nach der Wahl der vom
Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten würden dem
Aufsichtsrat auf der Seite der Anteilseigner zwei Frauen und
sechs Männer angehören, sodass das Mindestanteilsgebot
erfüllt wäre.
Die nachfolgenden Wahlvorschläge des Aufsichtsrats
berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine
Zusammensetzung beschlossenen Ziele und streben die
Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten
Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Ziele und
Kompetenzprofil wurden vom Aufsichtsrat am 21. September
2017 beschlossen und sind einschließlich des Stands der
Umsetzung im Corporate-Governance-Bericht zum Geschäftsjahr
2017 veröffentlicht.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend unter a) bis
h) genannten Personen mit Wirkung ab Beendigung der
Hauptversammlung 2018 zu Aufsichtsratsmitgliedern der
Anteilseigner zu wählen. Die Wahl erfolgt für eine Amtszeit
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der
Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die
Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
a) Dr. Andreas H. Biagosch, München
Geschäftsführer der Impacting I GmbH &
Co. KG und der Impact GmbH
b) Dr. Gregor Biebl, München
Ministerialdirigent, Bayerische
Staatskanzlei
c) Matthias Biebl, München
Rechtsanwalt und Syndikusrechtsanwalt bei
der UniCredit Bank AG
d) Franz-Josef Kortüm, München
Ehemaliger Vorstandsvorsitzender der
Webasto SE
e) Ann-Sophie Wacker, München
Rechtsreferendarin
f) Dr. Peter-Alexander Wacker, Bad Wiessee
Ehemaliger Vorsitzender des Vorstands der
Wacker Chemie AG, Unternehmer
g) Dr. Susanne Weiss, München
Rechtsanwältin und Partnerin der Kanzlei
Weiss Walter Fischer-Zernin
h) Prof. Dr. Ernst-Ludwig Winnacker, München
Professor emeritus für Biochemie an der
LMU München
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der
Einzelabstimmung über die Kandidaten entscheiden zu lassen.
*Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG*
Die zur Wahl vorgeschlagenen Personen sind bei den
nachfolgend aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder eines
vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums von
Wirtschaftsunternehmen:
*Dr. Andreas H. Biagosch*
* Mitglied des Board of Directors Ashok
Leyland, Chennai, Indien
* Mitglied des Board of Directors Hinduja
Leyland Finance, Chennai, Indien
* Mitglied des Aufsichtsrats Aixtron SE
* Mitglied des Beirats ATHOS Service GmbH
* Mitglied des Beirats Lürssen Werft GmbH &
Co. KG
* Mitglied des Regionalbeirats Süd
Commerzbank AG
*Dr. Gregor Biebl*
keine
*Matthias Biebl*
keine
*Franz-Josef Kortüm*
* Stv. Vorsitzender des Aufsichtsrats
Webasto SE
* Vorsitzender des Beirats Brose
Fahrzeugteile GmbH & Co. KG
* Mitglied des Board of Directors Autoliv
Inc., USA
*Ann-Sophie Wacker*
keine
*Dr. Peter-Alexander Wacker*
* Vorsitzender des Aufsichtsrats Blue
Elephant Energy AG
* Vorsitzender des Verwaltungsrats und
Kuratoriums ifo Institut -
Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung
an der Universität München e. V
*Dr. Susanne Weiss*
* Vorsitzende des Aufsichtsrats ROFA
INDUSTRIAL AUTOMATION AG
* Mitglied des Aufsichtsrats Porr AG,
Österreich
* Mitglied des Aufsichtsrats Schattdecor AG
* Mitglied des Aufsichtsrats UBM Development
AG, Österreich
* Vorsitzende des Beirats Alu-Sommer GmbH,
Österreich
* Vorsitzende des Beirats Wirtschaftlicher
Verband der Stadt und des Landkreises
Rosenheim e. V.
*Prof. Dr. Ernst-Ludwig Winnacker*
*Angaben zu Ziffer 5.4.1 Absatz 4 bis 6 des Deutschen
Corporate Governance Kodex*
Die nachfolgend aufgeführten Kandidaten stehen in gemäß
Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex
offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen
zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem
wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär:
*Dr. Peter-Alexander Wacker*
* Gesellschafter und Geschäftsführer der Dr.
Alexander Wacker Familiengesellschaft mbH,
die eine wesentliche Beteiligung an der
Wacker Chemie AG hält
* Mehrheitsgesellschafter und
Geschäftsführer der Blue Elephant Holding
GmbH, die eine wesentliche Beteiligung an
der Wacker Chemie AG hält
*Dr. Susanne Weiss*
* Gesellschafterin und Geschäftsführerin der
Blue Elephant Holding GmbH, die eine
wesentliche Beteiligung an der Wacker
Chemie AG hält
Von den vorgeschlagenen Kandidaten erfüllt insbesondere Herr
Franz-Josef Kortüm aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit
als Vorstandsvorsitzender der Webasto SE die Anforderungen
des § 100 Abs. 5 AktG an Sachverstand auf den Gebieten
Rechnungslegung oder Abschlussprüfung.
Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidaten
vergewissert, dass diese jeweils den zu erwartenden
Zeitaufwand aufbringen können.
*Zugänglich gemachte Unterlagen*
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die gesetzlich zugänglich
zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere
Informationen und weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der
Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG
stehen ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung auch
auf der Internetseite der Gesellschaft zur Verfügung unter
www.wacker.com/hauptversammlung
Als besonderer Service werden die gesetzlich zugänglich zu
machenden Unterlagen den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Es
wird darauf hingewiesen, dass der gesetzlichen Verpflichtung mit
der Zugänglichmachung auf der Internetseite der Gesellschaft
Genüge getan ist. Daher wird die Gesellschaft lediglich einen
Zustellversuch mit einfacher Post unternehmen.
Auch in der Hauptversammlung werden die gesetzlich zugänglich zu
machenden Unterlagen ausliegen.
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung
ebenfalls auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht.
*Anzahl der Aktien und Stimmrechte*
Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 52.152.600
nennwertlose Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Die
Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung 2.474.617 eigene
Aktien. Hieraus stehen ihr keine Stimmrechte zu.
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind nur die Aktionäre berechtigt, die sich bei der
Gesellschaft fristgerecht in Textform angemeldet haben. Die
Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse
spätestens am 2. Mai 2018, 24:00 Uhr, zugehen:
*Wacker Chemie AG*
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Fax: +49 69 12012-86045
E-Mail: wp.hv@db-is.com
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist durch
eine in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellte
Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz
nachzuweisen. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages
vor der Hauptversammlung (18. April 2018, 00:00 Uhr) beziehen
('Nachweisstichtag') und der Gesellschaft unter obengenannter
Adresse spätestens am 2. Mai 2018, 24:00 Uhr, zugehen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit
oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu
verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form
erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.
Die Aktionäre erhalten nach Eingang der Anmeldung und der
Bescheinigung über den Anteilsbesitz von der obengenannten
Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung. Um den
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten
wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei
ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die Übersendung
der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden in
diesen Fällen in der Regel durch das depotführende Institut
vorgenommen. Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte für
die Hauptversammlung über ihr depotführendes Institut anfordern,
brauchen deshalb in der Regel nichts weiter zu veranlassen. Im
Zweifel sollten sich Aktionäre bei ihrem depotführenden Institut
erkundigen, ob dieses für sie die Anmeldung und den Nachweis des
Anteilsbesitzes vornimmt. Eintrittskarten sind reine
Organisationsmittel und stellen keine zusätzlichen
Teilnahmebedingungen dar.
Wir bitten um Verständnis, dass für jedes Aktiendepot
grundsätzlich nur bis zu zwei Eintrittskarten für die
Hauptversammlung ausgestellt werden.
*Bedeutung des Nachweisstichtags ('Record Date')*
Der Nachweisstichtag ('Record Date') ist das entscheidende Datum
für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in
der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die
Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des
Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im
Aktienbestand nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung.
Personen, die am Record Date noch keine Aktien besitzen und erst
danach Aktionär der Gesellschaft werden, sind für die von ihnen
gehaltenen Aktien an der Hauptversammlung nur teilnahme- und
stimmberechtigt, wenn der Gesellschaft form- und fristgerecht eine
Anmeldung nebst Aktienbesitznachweis des bisherigen Aktionärs
zugeht und dieser den neuen Aktionär bevollmächtigt oder zur
Rechtsausübung ermächtigt. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß
angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date
veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf
die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum
für eine eventuelle Dividendenberechtigung.
*Stimmrechtsvertretung und Verfahren für die Stimmabgabe durch
Bevollmächtigte*
Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt
werden, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung
oder die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterinnen.
Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung des
Aktionärs zur Hauptversammlung und ein fristgerechter Nachweis des
Anteilsbesitzes des Aktionärs, jeweils wie vorstehend beschrieben,
erforderlich.
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder
andere diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10
i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen, Institute oder
Unternehmen bevollmächtigt werden, bedürfen die Erteilung der
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft nach § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG und § 14
Abs. 3 der Satzung der Textform. Zur Erteilung der Vollmacht kann
das Vollmachtsformular verwendet werden, das die Aktionäre
zusammen mit der Eintrittskarte erhalten.
Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten gegenüber
der Gesellschaft kann auch durch die Übermittlung der
Bevollmächtigung in Textform an die folgende E-Mail-Adresse
erfolgen:
Wacker-HV2018@computershare.de
Bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten,
Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG oder §
135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen,
Instituten oder Unternehmen gilt das Erfordernis der Textform nach
§ 134 Abs. 3 Satz 3 AktG und § 14 Abs. 3 der Satzung nicht.
Allerdings sind in diesen Fällen die Regelungen in § 135 AktG
sowie möglicherweise weitere Besonderheiten zu beachten, die von
den jeweils Bevollmächtigten vorgegeben werden und bei diesen zu
erfragen sind.
*Stimmrechtsvertretung durch weisungsgebundene
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft*
Die Gesellschaft hat zwei Vertreterinnen für die weisungsgebundene
Ausübung des Stimmrechts der Aktionäre bestellt. Aktionäre, die
diesen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterinnen
eine Vollmacht erteilen wollen, können hierzu das
Vollmachtsformular für die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreterinnen verwenden, das mit der Eintrittskarte
verbunden ist.
Vollmachten mit Weisungen an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreterinnen der Gesellschaft sind bis spätestens 7.
Mai 2018, 24:00 Uhr (Eingang), an die folgende Adresse zu
übersenden:
*Wacker Chemie AG*
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Fax: +49 89 30903-74675
E-Mail: Wacker-HV2018@computershare.de
Weitere Informationen zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie
zur Vollmachts- und Weisungserteilung können auf der Internetseite
der Gesellschaft eingesehen werden unter
www.wacker.com/hauptversammlung
*Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit
gemäß § 122 Abs. 2 AktG*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von
500.000,- EUR am Grundkapital erreichen, dies entspricht 100.000
nennwertlosen Stückaktien, können verlangen, dass Gegenstände auf
die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen.
Ergänzungsverlangen müssen schriftlich an den Vorstand gerichtet
und der Gesellschaft bis spätestens 8. April 2018, 24:00 Uhr,
zugegangen sein. Ergänzungsverlangen können an die nachfolgend
genannte Adresse gerichtet werden:
*Wacker Chemie AG*
Investor Relations
Hanns-Seidel-Platz 4
81737 München
Die Antragsteller haben gemäß § 122 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 AktG
nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Zugang des
Verlangens Inhaber der erforderlichen Anzahl Aktien sind und dass
sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag
halten; auf die Fristberechnung ist § 121 Abs. 7 AktG entsprechend
anzuwenden.
Bekannt zu machende Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung werden -
soweit dies nicht bereits mit der Einberufung geschehen ist -
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt
gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei
denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen in
der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden
außerdem unter der folgenden Internetadresse bekannt und
zugänglich gemacht und den Aktionären mitgeteilt:
www.wacker.com/hauptversammlung
*Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1
und § 127 AktG*
Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand
und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sowie
Wahlvorschläge an die Gesellschaft übersenden.
Gegenanträge sowie Wahlvorschläge von Aktionären, die bis
spätestens 24. April 2018, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft unter
der nachfolgend genannten Adresse eingegangen sind, werden
einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu
machender Begründungen und gegebenenfalls versehen mit den nach §
127 Satz 4 AktG zu ergänzenden Inhalten unverzüglich nach ihrem
Eingang unter der folgenden Adresse im Internet zugänglich
gemacht:
www.wacker.com/hauptversammlung
*Wacker Chemie AG*
Investor Relations
Hanns-Seidel-Platz 4
81737 München
Fax: +49 89 6279-2910
E-Mail: hauptversammlung@wacker.com
Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nicht an die vorgenannte
Adresse der Gesellschaft adressiert sind oder verspätet eingehen,
werden von der Gesellschaft nicht im Internet veröffentlicht.
Die Gesellschaft kann von der Zugänglichmachung eines Gegenantrags
und seiner Begründung bzw. eines Wahlvorschlags absehen, wenn
einer der Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 AktG vorliegt.
Die Ausschlusstatbestände sind auf der Internetseite der
Gesellschaft dargestellt unter
www.wacker.com/hauptversammlung
Wahlvorschläge werden zudem nur zugänglich gemacht, wenn sie den
Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen Person und
bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern zusätzlich
die Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten enthalten.
Eine Abstimmung über einen Gegenantrag oder Wahlvorschlag in der
Hauptversammlung setzt voraus, dass der Gegenantrag oder
Wahlvorschlag während der Hauptversammlung gestellt wird.
Gegenanträge und Wahlvorschläge in der Hauptversammlung können
auch ohne vorherige fristgerechte Übermittlung gestellt
werden.
*Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG*
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft,
einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen
zu verbundenen Unternehmen, sowie über die Lage des Konzerns und
der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben,
soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der
Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der
Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache
zu stellen. Gemäß § 15 Abs. 2 Satz 3 der Satzung kann der
Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich
angemessen beschränken. Zudem kann der Vorstand in bestimmten, in
§ 131 Abs. 3 AktG geregelten Fällen die Auskunft verweigern. Diese
Fälle sind auf der Internetseite der Gesellschaft dargestellt
unter
www.wacker.com/hauptversammlung
München, im März 2018
*Wacker Chemie AG*
_Der Vorstand_
2018-03-22 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Wacker Chemie AG
Hanns-Seidel-Platz 4
81737 München
Deutschland
E-Mail: sabine.thorwarth@wacker.com
Internet: http://www.wacker.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
667679 2018-03-22
(END) Dow Jones Newswires
March 22, 2018 10:05 ET (14:05 GMT)
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