Anzeige
Mehr »
Login
Mittwoch, 24.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 687 internationalen Medien
Solarboom 2024: Fünf Gründe, die für diese Aktie sprechen!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
126 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: FUCHS PETROLUB SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.05.2018 in Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: FUCHS PETROLUB SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
FUCHS PETROLUB SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
08.05.2018 in Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2018-03-23 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
FUCHS PETROLUB SE Mannheim - WKN 579040 und 579043 - 
ISIN DE 0005790406 und DE 0005790430 Einladung zur 
ordentlichen Hauptversammlung am 8. Mai 2018 
um 10:00 Uhr 
(Einlass ab 08:30 Uhr) im Congress Center Rosengarten, 
Mozartsaal, 
Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim TAGESORDNUNG 
TOP 1 *Vorlage des festgestellten 
      Jahresabschlusses der FUCHS PETROLUB SE 
      und des gebilligten Konzernabschlusses, 
      des Berichts über die Lage der 
      Gesellschaft und des Konzerns, des 
      Berichts des Aufsichtsrats sowie des 
      erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
      Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 
      Handelsgesetzbuch, jeweils für das 
      Geschäftsjahr 2017* 
TOP 2 *Beschlussfassung über die Verwendung des 
      Bilanzgewinns* 
TOP 3 *Beschlussfassung über die Entlastung der 
      Mitglieder des Vorstands für das 
      Geschäftsjahr 2017* 
TOP 4 *Beschlussfassung über die Entlastung der 
      Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
      Geschäftsjahr 2017* 
TOP 5 *Beschlussfassung über die Wahl des 
      Abschlussprüfers und 
      Konzernabschlussprüfers für das 
      Geschäftsjahr 2018 sowie des Prüfers für 
      eine etwaige prüferische Durchsicht von 
      unterjährigen Finanzinformationen* 
I. *TAGESORDNUNG UND VORSCHLÄGE ZUR 
   BESCHLUSSFASSUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG DER 
   FUCHS PETROLUB SE, MANNHEIM* 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der FUCHS PETROLUB SE und des gebilligten 
   Konzernabschlusses, des Berichts über die 
   Lage der Gesellschaft und des Konzerns, des 
   Berichts des Aufsichtsrats sowie des 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 
   Handelsgesetzbuch, jeweils für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Die Unterlagen sind über die Internetseite 
   der Gesellschaft unter 
 
   *www.fuchs.com/gruppe* 
 
   dort unter INVESTOR 
   RELATIONS/Hauptversammlung 2018, zugänglich 
   und werden Aktionären auf Anfrage zugesandt. 
   Ferner werden die Unterlagen in der 
   Hauptversammlung zugänglich sein und näher 
   erläutert werden. Entsprechend den 
   gesetzlichen Bestimmungen ist zu 
   Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung 
   vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- 
   und den Konzernabschluss bereits gebilligt 
   hat und der Jahresabschluss damit 
   festgestellt ist. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   in der Bilanz zum 31. Dezember 2017 
   ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von *EUR 
   125.795.000,00 *wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer Dividende   *EUR 
   von EUR 0,90 auf jede der      62.550.000,0 
   69.500.000 Stück               0* 
   dividendenberechtigten 
   Stammaktien 
   Ausschüttung einer Dividende   *EUR 
   von EUR 0,91 auf jede der      63.245.000,0 
   69.500.000 Stück               0* 
   dividendenberechtigten 
   Vorzugsaktien 
   Bilanzgewinn                   *EUR 
                                  125.795.000, 
                                  00* 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern 
   des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum 
   zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats Entlastung für diesen 
   Zeitraum zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2018 sowie des Prüfers für eine etwaige 
   prüferische Durchsicht von unterjährigen 
   Finanzinformationen* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am 
   Main, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2018 sowie zum Prüfer für eine etwaige 
   prüferische Durchsicht von Zwischenberichten 
   für das Geschäftsjahr 2018 und für das erste 
   Quartal 2019 zu wählen. 
 
   Der Wahlvorschlag stützt sich auf die 
   Empfehlung des Prüfungsausschusses gemäß 
   Art. 16 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 
   537/2014 des Europäischen Parlaments und des 
   Rates vom 16. April 2014 über spezifische 
   Anforderungen an die Abschlussprüfung bei 
   Unternehmen von öffentlichem Interesse und 
   zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der 
   Kommission (EU Abschlussprüferverordnung), 
   entweder die PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am 
   Main, oder die Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, 
   zur Wahl vorzuschlagen, wobei er eine 
   Präferenz für die PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am 
   Main, mitgeteilt hat. Der Prüfungsausschuss 
   hat in seiner Empfehlung erklärt, dass diese 
   frei von ungebührlicher Einflussnahme durch 
   Dritte ist und ihm keine Klausel der in Art. 
   16 Abs. 6 der EU Abschlussprüferverordnung 
   genannten Art auferlegt wurde. 
II. *WEITERE ANGABEN UND HINWEISE ZUR 
    HAUPTVERSAMMLUNG* 
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im 
   Zeitpunkt der Einberufung; freie 
   Verfügbarkeit der Aktien* 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 
   EUR 139.000.000 ist im Zeitpunkt der 
   Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt 
   in 139.000.000 Stückaktien mit einem 
   rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 
   1,00 je Stückaktie. Hiervon sind 69.500.000 
   Stück Stammaktien und 69.500.000 Stück 
   Vorzugsaktien. Jede der 69.500.000 Stück 
   Stammaktien gewährt in der ordentlichen 
   Hauptversammlung bei den unter 
   Tagesordnungspunkten 2 bis 5 angekündigten 
   Beschlussfassungen eine Stimme. Die 
   Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. 
 
   Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur 
   Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre 
   können deshalb über ihre Aktien auch nach 
   erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. 
2. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des 
   Stimmrechts* 
 
   Zur Teilnahme an der ordentlichen 
   Hauptversammlung sind nur diejenigen Stamm- 
   und Vorzugsaktionäre und zur Ausübung des 
   Stimmrechts nur diejenigen Stammaktionäre 
   berechtigt, die sich unter Vorlage eines 
   besonderen Nachweises ihres Aktienbesitzes 
   nach Maßgabe von § 19 der Satzung 
   spätestens bis zum Ablauf (24:00 Uhr) des *1. 
   Mai 2018* bei der Gesellschaft unter der 
   nachfolgend angegebenen Adresse angemeldet 
   haben: 
 
    *FUCHS PETROLUB SE* 
    *c/o Deutsche Bank AG* 
    *Securities Production* 
    *- General Meetings -* 
    *Postfach 20 01 07* 
    *60605 Frankfurt am Main* 
 
    *Telefax: +49 69 12012-86045* 
    *E-Mail: wp.hv@db-is.com* 
 
   Der besondere Nachweis des Aktienbesitzes hat 
   sich auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag 
   der Hauptversammlung, also ausgestellt auf 
   den *17. April 2018 (Nachweisstichtag)*, 
   00:00 Uhr, zu beziehen. Er ist durch 
   Bestätigung eines zur Verwahrung von 
   Wertpapieren zugelassenen Instituts in 
   Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) zu 
   erbringen. Die Bestätigung muss in deutscher 
   oder englischer Sprache verfasst sein. 
 
   Für die Teilnahme an der Versammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts gilt als Aktionär 
   nur derjenige, der den Aktienbesitz 
   nachweist. Die Berechtigung zur Teilnahme an 
   der Versammlung und der Umfang des 
   Stimmrechts richten sich - neben der 
   Notwendigkeit zur Anmeldung - nach dem 
   Aktienbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem 
   Nachweisstichtag ist keine Sperre für die 
   Veräußerung von Aktien verbunden. Auch 
   im Fall der vollständigen oder teilweisen 
   Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
   Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und 
   den Umfang des Stimmrechts 
   ausschließlich der Aktienbesitz zum 
   Nachweisstichtag maßgeblich. 
   Veräußerungen von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf 
   die Berechtigung zur Teilnahme und auf den 
   Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt 
   für den Erwerb und Zuerwerb von Aktien nach 
   dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
   Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen 
   und erst danach Aktionär werden, sind für die 
   von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- 
   und stimmberechtigt, soweit sie sich 
   bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung 
   ermächtigen lassen. 
 
   Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für 
   die Dividendenberechtigung. 
 
   Die Aktionäre werden gebeten, für die 
   Anmeldung die ihnen über ihr depotführendes 
   Kreditinstitut zugesandten Formulare zur 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 23, 2018 10:05 ET (14:05 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2018 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.