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DGAP-News: FUCHS PETROLUB SE / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
FUCHS PETROLUB SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
08.05.2018 in Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2018-03-23 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
FUCHS PETROLUB SE Mannheim - WKN 579040 und 579043 -
ISIN DE 0005790406 und DE 0005790430 Einladung zur
ordentlichen Hauptversammlung am 8. Mai 2018
um 10:00 Uhr
(Einlass ab 08:30 Uhr) im Congress Center Rosengarten,
Mozartsaal,
Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim TAGESORDNUNG
TOP 1 *Vorlage des festgestellten
Jahresabschlusses der FUCHS PETROLUB SE
und des gebilligten Konzernabschlusses,
des Berichts über die Lage der
Gesellschaft und des Konzerns, des
Berichts des Aufsichtsrats sowie des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1
Handelsgesetzbuch, jeweils für das
Geschäftsjahr 2017*
TOP 2 *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
TOP 3 *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2017*
TOP 4 *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017*
TOP 5 *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2018 sowie des Prüfers für
eine etwaige prüferische Durchsicht von
unterjährigen Finanzinformationen*
I. *TAGESORDNUNG UND VORSCHLÄGE ZUR
BESCHLUSSFASSUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG DER
FUCHS PETROLUB SE, MANNHEIM*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der FUCHS PETROLUB SE und des gebilligten
Konzernabschlusses, des Berichts über die
Lage der Gesellschaft und des Konzerns, des
Berichts des Aufsichtsrats sowie des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1
Handelsgesetzbuch, jeweils für das
Geschäftsjahr 2017*
Die Unterlagen sind über die Internetseite
der Gesellschaft unter
*www.fuchs.com/gruppe*
dort unter INVESTOR
RELATIONS/Hauptversammlung 2018, zugänglich
und werden Aktionären auf Anfrage zugesandt.
Ferner werden die Unterlagen in der
Hauptversammlung zugänglich sein und näher
erläutert werden. Entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen ist zu
Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung
vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres-
und den Konzernabschluss bereits gebilligt
hat und der Jahresabschluss damit
festgestellt ist.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den
in der Bilanz zum 31. Dezember 2017
ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von *EUR
125.795.000,00 *wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende *EUR
von EUR 0,90 auf jede der 62.550.000,0
69.500.000 Stück 0*
dividendenberechtigten
Stammaktien
Ausschüttung einer Dividende *EUR
von EUR 0,91 auf jede der 63.245.000,0
69.500.000 Stück 0*
dividendenberechtigten
Vorzugsaktien
Bilanzgewinn *EUR
125.795.000,
00*
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2017*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern
des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum
zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats Entlastung für diesen
Zeitraum zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2018 sowie des Prüfers für eine etwaige
prüferische Durchsicht von unterjährigen
Finanzinformationen*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am
Main, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2018 sowie zum Prüfer für eine etwaige
prüferische Durchsicht von Zwischenberichten
für das Geschäftsjahr 2018 und für das erste
Quartal 2019 zu wählen.
Der Wahlvorschlag stützt sich auf die
Empfehlung des Prüfungsausschusses gemäß
Art. 16 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr.
537/2014 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 16. April 2014 über spezifische
Anforderungen an die Abschlussprüfung bei
Unternehmen von öffentlichem Interesse und
zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der
Kommission (EU Abschlussprüferverordnung),
entweder die PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am
Main, oder die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart,
zur Wahl vorzuschlagen, wobei er eine
Präferenz für die PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am
Main, mitgeteilt hat. Der Prüfungsausschuss
hat in seiner Empfehlung erklärt, dass diese
frei von ungebührlicher Einflussnahme durch
Dritte ist und ihm keine Klausel der in Art.
16 Abs. 6 der EU Abschlussprüferverordnung
genannten Art auferlegt wurde.
II. *WEITERE ANGABEN UND HINWEISE ZUR
HAUPTVERSAMMLUNG*
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im
Zeitpunkt der Einberufung; freie
Verfügbarkeit der Aktien*
Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von
EUR 139.000.000 ist im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt
in 139.000.000 Stückaktien mit einem
rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR
1,00 je Stückaktie. Hiervon sind 69.500.000
Stück Stammaktien und 69.500.000 Stück
Vorzugsaktien. Jede der 69.500.000 Stück
Stammaktien gewährt in der ordentlichen
Hauptversammlung bei den unter
Tagesordnungspunkten 2 bis 5 angekündigten
Beschlussfassungen eine Stimme. Die
Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur
Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre
können deshalb über ihre Aktien auch nach
erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen.
2. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der ordentlichen
Hauptversammlung sind nur diejenigen Stamm-
und Vorzugsaktionäre und zur Ausübung des
Stimmrechts nur diejenigen Stammaktionäre
berechtigt, die sich unter Vorlage eines
besonderen Nachweises ihres Aktienbesitzes
nach Maßgabe von § 19 der Satzung
spätestens bis zum Ablauf (24:00 Uhr) des *1.
Mai 2018* bei der Gesellschaft unter der
nachfolgend angegebenen Adresse angemeldet
haben:
*FUCHS PETROLUB SE*
*c/o Deutsche Bank AG*
*Securities Production*
*- General Meetings -*
*Postfach 20 01 07*
*60605 Frankfurt am Main*
*Telefax: +49 69 12012-86045*
*E-Mail: wp.hv@db-is.com*
Der besondere Nachweis des Aktienbesitzes hat
sich auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag
der Hauptversammlung, also ausgestellt auf
den *17. April 2018 (Nachweisstichtag)*,
00:00 Uhr, zu beziehen. Er ist durch
Bestätigung eines zur Verwahrung von
Wertpapieren zugelassenen Instituts in
Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) zu
erbringen. Die Bestätigung muss in deutscher
oder englischer Sprache verfasst sein.
Für die Teilnahme an der Versammlung und die
Ausübung des Stimmrechts gilt als Aktionär
nur derjenige, der den Aktienbesitz
nachweist. Die Berechtigung zur Teilnahme an
der Versammlung und der Umfang des
Stimmrechts richten sich - neben der
Notwendigkeit zur Anmeldung - nach dem
Aktienbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem
Nachweisstichtag ist keine Sperre für die
Veräußerung von Aktien verbunden. Auch
im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und
den Umfang des Stimmrechts
ausschließlich der Aktienbesitz zum
Nachweisstichtag maßgeblich.
Veräußerungen von Aktien nach dem
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf
die Berechtigung zur Teilnahme und auf den
Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt
für den Erwerb und Zuerwerb von Aktien nach
dem Nachweisstichtag. Personen, die zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen
und erst danach Aktionär werden, sind für die
von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme-
und stimmberechtigt, soweit sie sich
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung
ermächtigen lassen.
Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für
die Dividendenberechtigung.
Die Aktionäre werden gebeten, für die
Anmeldung die ihnen über ihr depotführendes
Kreditinstitut zugesandten Formulare zur
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March 23, 2018 10:05 ET (14:05 GMT)
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