
St. Gallen - Die Finanzkrise hat vor zehn Jahren zu bedeutenden Unterdeckungen bei Pensionskassen geführt. Seither haben sich die Märkte zwar erfreulich erholt, Experten rechnen mittelfristig aber mit einem erneuten Sturm. Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) hat rechtzeitig eine Weisung zu Massnahmen zur Behebung von Unterdeckungen in der beruflichen Vorsorge erlassen.
Massnahmen zur Behebung von PK-Unterdeckungen - neue Bestimmungen vor dem Sturm?
Die Finanzkrise der Jahre 2007 und 2008 hatte bei den Pensionskassen Ende 2008 zu einem durchschnittlichen Deckungsgrad von unter 95% geführt. Rund 60% der Einrichtungen waren in Unterdeckung. Seit 2009 haben sich die Anlagemärkte erfreulich entwickelt. Der Index Pictet BVG 25 Plus zeigt eine durchschnittliche Rendite 2009-2017 von knapp unter 6%. Die Auswirkung der demografischen Entwicklung hat jedoch einen Teil dieser Rendite beansprucht. So ist im gleichen Zeitraum der durchschnittliche technische Zinssatz von 3.5% auf 2.25% gesunken. Aktuell befinden sich nur wenige Pensionskassen in Unterdeckung. Bei vielen Vorsorgeeinrichtungen besteht allerdings auch keine volle Risikofähigkeit, d.h. sie verfügen nicht über entsprechende freie Mittel.
Die Anlageaussichten 2018 erscheinen positiv. Trotzdem weisen viele Anlagespezialisten auf Risiken hin. Verluste an den Anlagemärkten sowie eine weitere Senkung des technischen Zinssatzes könnte bei vielen Pensionskassen wieder zu einer Unterdeckung führen.
Bringt die Weisung Neuerungen?
Im Oktober 2004 hatte der Bundesrat Weisungen über Massnahmen zur Behebung von Unterdeckungen in der beruflichen Vorsorge erlassen. Die Kompetenz zum Erlass von Weisungen ist mit Inkrafttreten der Strukturreform auf die OAK BV übergegangen. Rechtzeitig vor der nächsten Finanzkrise hat die Kommission nun unter dem Titel «Massnahmen zur Behebung von Unterdeckungen in der beruflichen Vorsorge» eine Weisung erlassen, die am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist.
Diese übernimmt im Grossen und Ganzen die Bestimmungen des Bundesrats aus dem Jahr 2004. Die Aufgaben des Experten, der Revisionsstelle ...
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