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Dow Jones News
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DGAP-HV: Talanx Aktiengesellschaft: -5-

DJ DGAP-HV: Talanx Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.05.2018 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Talanx Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Talanx Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.05.2018 in 
Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-03-26 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Talanx Aktiengesellschaft Hannover Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN): TLX100 
ISIN DE000TLX1005 Einladung 
zur Hauptversammlung 
der Talanx Aktiengesellschaft am 8. Mai 2018 
 
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, 
 
hiermit laden wir Sie herzlich ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Talanx 
Aktiengesellschaft, Hannover, 
 
 am Dienstag, den 8. Mai 2018 
 um *10:30 Uhr (MESZ) *(Einlass ab 9:30 Uhr 
 (MESZ)) 
 im HCC Hannover Congress Centrum (Kuppelsaal), 
 Theodor-Heuss-Platz 1-3 in 30175 Hannover. 
 
*Tagesordnung und Vorschläge zur Beschlussfassung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses nebst 
   zusammengefasstem Lagebericht für die Talanx 
   Aktiengesellschaft und den Konzern für das 
   Geschäftsjahr 2017 sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats* 
 
   Die genannten Unterlagen enthalten auch den 
   Vergütungsbericht und den erläuternden Bericht 
   zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 
   des Handelsgesetzbuches und können ab dem 
   Zeitpunkt der Einberufung im Internet unter 
 
   www.talanx.com/hv 
 
   eingesehen werden. Sie werden den Aktionären 
   auf Wunsch auch zugesendet. Darüber hinaus 
   werden die Unterlagen den Aktionären während 
   der Hauptversammlung zugänglich gemacht und 
   erläutert. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gebilligt; damit ist der 
   Jahresabschluss festgestellt. Die 
   Hauptversammlung hat zu diesem 
   Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu 
   fassen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe 
   von EUR 627.068.565,99 (in Worten: 
   sechshundertsiebenundzwanzig Millionen 
   achtundsechzigtausendfünfhundertfünfundsechzig 
   Euro und neunundneunzig Cent) wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   Ausschüttung von EUR 1,40 EUR 353.916.687,60 
   (in Worten: ein Euro und 
   vierzig Cent) Dividende 
   je 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie: 
   Gewinnvortrag auf neue    EUR 273.151.878,39 
   Rechnung: 
   Bilanzgewinn:             EUR 627.068.565,99 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2018 sowie des Prüfers für die prüferische 
   Durchsicht von Zwischenabschlüssen und 
   Zwischenlageberichten* 
 
   a) Der Finanz- und Prüfungsausschuss des 
      Aufsichtsrats hat im Anschluss an das 
      Verfahren zur Auswahl des 
      Abschlussprüfers gem. Art. 16 Abs. 3 der 
      EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung 
      (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen 
      Parlaments und des Rats vom 16.4.2014) 
      dem Aufsichtsrat empfohlen, die 
 
      1. PricewaterhouseCoopers GmbH 
         Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
         Hannover, oder die 
      2. Ernst & Young GmbH 
         Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
         Hannover, 
 
      zum Abschlussprüfer und zum 
      Konzernabschlussprüfer für das 
      Geschäftsjahr 2018 sowie zum Prüfer für 
      die prüferische Durchsicht von 
      unterjährigen (verkürzten) Abschlüssen 
      und Zwischenlageberichten für das 
      Geschäftsjahr 2018, wenn und soweit 
      derartige unterjährige (verkürzte) 
      Abschlüsse und Zwischenlageberichte 
      erstellt und einer prüferischen 
      Durchsicht unterzogen werden, zu 
      bestellen. Der Finanz- und 
      Prüfungsausschuss hat dabei die 
      Bestellung der PricewaterhouseCoopers 
      GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
      Hannover, präferiert. 
 
      Der Finanz- und Prüfungsausschuss hat 
      gem. Art. 16 Abs. 2 Unterabsatz 3 der 
      EU-Abschlussprüferverordnung erklärt, 
      dass seine Empfehlung frei von 
      ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte 
      ist und ihm keine Beschränkung im 
      Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten 
      Abschlussprüfers (Art. 16 Abs. 6 der 
      EU-Abschlussprüferverordnung) auferlegt 
      wurde. 
 
      Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung 
      und entsprechend der Präferenz seines 
      Finanz- und Prüfungsausschusses vor, die 
      PricewaterhouseCoopers GmbH 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
      Hannover, zum Abschlussprüfer und zum 
      Konzernabschlussprüfer für das 
      Geschäftsjahr 2018 sowie zum Prüfer für 
      die prüferische Durchsicht von 
      unterjährigen (verkürzten) Abschlüssen 
      und Zwischenlageberichten für das 
      Geschäftsjahr 2018, wenn und soweit 
      derartige unterjährige (verkürzte) 
      Abschlüsse und Zwischenlageberichte 
      erstellt und einer prüferischen 
      Durchsicht unterzogen werden, zu 
      bestellen. 
   b) Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung 
      seines Finanz- und Prüfungsausschusses 
      vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
      Hannover, zum Prüfer für die prüferische 
      Durchsicht des unterjährigen (verkürzten) 
      Abschlusses und Zwischenlageberichts für 
      das erste Quartal des Geschäftsjahrs 
      2019, wenn und soweit ein derartiger 
      unterjähriger (verkürzter) Abschluss und 
      Zwischenlagebericht erstellt und einer 
      prüferischen Durchsicht unterzogen wird, 
      zu bestellen. 
6. *Beschlussfassung über die Neuwahl des 
   Aufsichtsrats* 
 
   Die Amtszeit sämtlicher Vertreter der 
   Anteilseigner im derzeitigen Aufsichtsrat endet 
   gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung mit 
   Beendigung der Hauptversammlung am 8. Mai 2018. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 
   101 Abs. 1 Aktiengesetz in Verbindung mit § 7 
   Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über die 
   Mitbestimmung der Arbeitnehmer und § 9 Abs. 1 
   der Satzung aus 16 Mitgliedern zusammen; acht 
   Mitglieder werden durch die Anteilseigner und 
   acht Mitglieder werden durch die Arbeitnehmer 
   gewählt. 
 
   Gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz 
   müssen mindestens 30 Prozent der 
   Aufsichtsratsmitglieder Frauen und mindestens 
   ebenso viele Aufsichtsratsmitglieder Männer 
   sein. Die Arbeitnehmervertreter haben aufgrund 
   eines einstimmig gefassten Beschlusses 
   gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden der 
   Gesamterfüllung gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 
   Aktiengesetz widersprochen. Der Mindestanteil 
   ist daher von der Seite der Anteilseigner und 
   der Seite der Arbeitnehmer getrennt zu 
   erfüllen. Den acht Vertretern auf Seiten der 
   Anteilseigner im Aufsichtsrat müssen daher 
   mindestens zwei Frauen und mindestens zwei 
   Männer angehören. Zum Zeitpunkt der Einberufung 
   der Hauptversammlung gehören dem Aufsichtsrat 
   insgesamt vier Frauen an, davon eine als 
   Vertreterin der Anteilseigner. Mit der Wahl der 
   vorgeschlagenen Anteilseignervertreter wird der 
   Mindestanteil von 30 Prozent erfüllt. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen 
   für die Zeit bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der 
   Amtszeit beschließt (wobei das 
   Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, 
   nicht mitgezählt wird), als Vertreter der 
   Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen 
   (wobei die Wahl jeweils als Einzelwahl erfolgen 
   soll): 
 
   a) *Antonia Aschendorf*, Hamburg 
      Rechtsanwältin und Mitglied des Vorstands 
      der APRAXA eG, Tübingen 
   b) *Herbert K. Haas*, Burgwedel 
      Vorsitzender des Vorstands der Talanx AG, 
      Hannover (bis 8. Mai 2018) und des HDI 
      Haftpflichtverband der Deutschen 
      Industrie V.a.G., Hannover (bis 13. Juni 
      2018) 
   c) *Dr. Hermann Jung*, Heidenheim 
      ehemaliges Mitglied der Geschäftsführung 
      der Voith GmbH, Heidenheim 
   d) *Dr. Thomas Lindner*, Albstadt 
      Vorsitzender der Geschäftsführung und 
      persönlich haftender Gesellschafter der 
      Groz-Beckert KG, Albstadt 
   e) *Dirk Lohmann*, Forch, Schweiz 
      Präsident des Verwaltungsrats und 
      Vorsitzender der Geschäftsführung der 
      Secquaero Advisors AG, Zürich, Schweiz 
   f) *Dr. Erhard Schipporeit*, Hannover 
      selbstständiger Unternehmensberater 
   g) *Norbert Steiner*, Baunatal 
      ehemaliger Vorsitzender des Vorstands der 
      K+S AG, Kassel 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 26, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: Talanx Aktiengesellschaft: -2-

h) *Angela Titzrath*, Hamburg 
      Vorsitzende des Vorstands der Hamburger 
      Hafen und Logistik AG, Hamburg 
 
   Der HDI Haftpflichtverband der Deutschen 
   Industrie V.a.G., Mehrheitsaktionär der Talanx 
   Aktiengesellschaft, hat dem Aufsichtsrat der 
   Talanx Aktiengesellschaft gem. § 100 Abs. 2 
   Satz 1 Nr. 4 Aktiengesetz vorgeschlagen, Herrn 
   Herbert K. Haas zum Mitglied des Aufsichtsrats 
   zu wählen. Der Aufsichtsrat der Talanx 
   Aktiengesellschaft hat sich diesen Vorschlag 
   durch Beschluss vom 10. November 2017 zu eigen 
   gemacht. 
 
   Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats stützen 
   sich auf die Empfehlungen des 
   Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats und 
   berücksichtigen die gesetzlichen Vorgaben, die 
   vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung 
   beschlossenen Ziele sowie das vom Aufsichtsrat 
   erarbeitete Kompetenzprofil für das 
   Gesamtgremium. Die Ziele und das 
   Kompetenzprofil sind einschließlich des 
   Stands der Umsetzung im 
   Corporate-Governance-Bericht zum Geschäftsjahr 
   2017 veröffentlicht. 
 
   Gemäß Ziff. 5.4.3 Satz 3 und 5.4.4 Satz 2 
   des Deutschen Corporate Governance Kodex wird 
   darauf hingewiesen, dass Herr Herbert K. Haas 
   im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat als 
   Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz 
   vorgeschlagen werden soll. Die 
   außerordentlichen Kenntnisse und die 
   Erfahrung von Herrn Herbert K. Haas in der 
   Führung des Unternehmens sollen der Talanx 
   Aktiengesellschaft erhalten bleiben und der 
   Arbeit des Aufsichtsrats in dieser 
   Schlüsselrolle zugutekommen. Der Aufsichtsrat 
   ist der Meinung, dass ein unmittelbarer Wechsel 
   von Herrn Herbert K. Haas in den 
   Aufsichtsratsvorsitz ohne Interimsphase den 
   Aufsichtsrat in seiner Rolle stärken wird und 
   daher im Interesse des Unternehmens liegt. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich gem. Ziff. 5.4.1 Abs. 
   5 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
   vergewissert, dass alle Kandidaten den 
   erwarteten Zeitaufwand für die Tätigkeit als 
   Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft 
   aufbringen können. 
 
   Zwischen mehreren der vorgeschlagenen 
   Kandidaten und der Talanx Aktiengesellschaft 
   oder deren Konzerngesellschaften, den Organen 
   der Talanx Aktiengesellschaft sowie dem HDI 
   Haftpflichtverband der Deutschen Industrie 
   V.a.G., als einem wesentlich an der 
   Gesellschaft beteiligten Aktionär, bestehen 
   bestimmte persönliche oder geschäftliche 
   Beziehungen im Sinne von Ziff. 5.4.1 Abs. 6 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex. 
   Insbesondere haben mehrere Kandidaten einen 
   Sitz im Aufsichtsrat des Mehrheitsaktionärs HDI 
   Haftpflichtverband der Deutschen Industrie 
   V.a.G. oder sind diesem Gremium zur Wahl 
   vorgeschlagen. Ferner üben zwei Kandidaten 
   geschäftsführende Tätigkeiten in Unternehmen 
   aus, welche Mitglied beim HDI 
   Haftpflichtverband der Deutschen Industrie 
   V.a.G. sind. Detaillierte Ausführungen hierzu 
   entnehmen Sie bitte den weiteren Angaben zu 
   Tagesordnungspunkt 6, welche im Anschluss an 
   diese Tagesordnung abgedruckt sind und unter 
   anderem Lebensläufe und Angaben zu bestimmten 
   Mitgliedschaften der Kandidaten enthalten. Herr 
   Dirk Lohmann ist Geschäftsführer und Präsident 
   des Verwaltungsrats der Secquaero Advisors AG, 
   Zürich, und hält an dieser Gesellschaft einen 
   Aktienanteil von 18,47?%. Die Secquaero 
   Advisors AG war im Jahr 2017 für die Hannover 
   Rück SE beratend tätig; in diesem Zusammenhang 
   wurden Honorare in Höhe von weniger als 10 TEUR 
   für das Jahr 2017 an die Secquaero Advisors AG 
   gezahlt. 
 
   Weitere Angaben zu den vorgeschlagenen 
   Aufsichtsratskandidaten finden Sie in den 
   Lebensläufen, die im Anschluss an die 
   Tagesordnung abgedruckt sind. 
 
*Angaben zu den Rechten der Aktionäre* 
*nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG* 
 
*Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 
Abs. 2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den 
anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf 
die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss 
eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich 
an den Vorstand der Talanx Aktiengesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft 
unter der unten im Absatz '*Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG*' angegebenen Adresse *spätestens am 7. April 
2018, 24:00 Uhr (MESZ)* zugegangen sein. 
 
Ergänzungsverlangen werden nur berücksichtigt, wenn die Antragsteller nachweisen, 
dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens 
hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien sind und dass sie die 
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten, wobei § 70 des 
Aktiengesetzes bei der Berechnung der Aktienbesitzzeit Anwendung findet. 
 
Bekannt zu machende Ergänzungsverlangen werden - soweit sie nicht bereits mit der 
Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im 
Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, 
bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten 
Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse 
 
www.talanx.com/hv 
 
bekannt gemacht und gemäß § 125 Abs. 1 Satz 3 des Aktiengesetzes mitgeteilt. 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 
AktG* 
 
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder 
Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zu den auf 
der Tagesordnung stehenden Wahlen zu übersenden (§§ 126 Abs. 1, 127 des 
Aktiengesetzes). 
 
Gegenanträge von Aktionären werden vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und Abs. 3 des 
Aktiengesetzes, Wahlvorschläge werden vorbehaltlich §§ 127 Satz 1, 126 Abs. 2 und 
Abs. 3, § 127 Satz 3 des Aktiengesetzes ausschließlich im Internet unter 
 
www.talanx.com/hv 
 
zugänglich gemacht, wenn die nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen eingehalten 
werden. Das Zugänglichmachen erfolgt einschließlich des Namens des Aktionärs, 
der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung. 
 
Zugänglich zu machende Gegenanträge müssen sich gegen einen Vorschlag von Vorstand 
und/oder Aufsichtsrat richten und zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit 
Begründung gemacht werden. Zugänglich zu machende Wahlvorschläge müssen zu den auf 
der Tagesordnung stehenden Wahlen gemacht werden; sie müssen nicht mit einer 
Begründung versehen werden. 
 
Zugänglich zu machende Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von 
Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und 
Wahlvorschläge von Aktionären zu den auf der Tagesordnung stehenden Wahlen müssen 
der Gesellschaft *spätestens am 23. April 2018, 24:00 Uhr (MESZ)* unter der 
nachstehenden Adresse zugegangen sein. 
 
Talanx Aktiengesellschaft, z. Hd. Leiter Corporate Office 
 
* *postalisch: *Riethorst 2, 30659 Hannover 
* *per Telefax: *+49 (0) 511 3747 2520 
* *elektronisch:* vorstandsbuero@talanx.com 
 
*Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG* 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und 
geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des 
Konzerns und der in den Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit 
sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich 
ist. 
 
*Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre* 
 
Nähere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß § 122 Abs. 2, § 126 
Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 des Aktiengesetzes finden sich auch im Internet unter 
 
www.talanx.com/hv 
 
*Hinweise zur Teilnahme* 
 
*Anmeldung zur Hauptversammlung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind 
gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich 
*spätestens bis 1. Mai 2018, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs)* 
 
* *schriftlich unter der Postadresse*  * *oder elektronisch* *unter der 
  Talanx Aktiengesellschaft              Internet-Adresse:* 
  Aktionärsservice                       https://netvote.talanx.de 
  Postfach 1460                          oder unter dem Link: 
  61365 Friedrichsdorf                   www.talanx.com/hv 
* *oder per Telefax unter der Nummer:* * *oder elektronisch unter der 
  +49 (0) 69 2222 3312                   E-Mail-Adresse:* 
                                         talanx.hv@linkmarketservices.de 
 
angemeldet haben und zum Zeitpunkt der Hauptversammlung für die angemeldeten Aktien 
im Aktienregister eingetragen sind. 
 
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert; 
Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin 
frei verfügen. Eine Verfügung kann jedoch Auswirkungen auf die Teilnahmeberechtigung 
und die Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechts haben, da für die Teilnahme- und 
Stimmberechtigung der Aktienbestand laut Aktienregister zum Zeitpunkt der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 26, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: Talanx Aktiengesellschaft: -3-

Hauptversammlung maßgeblich ist. Dieser wird dem Bestand des Aktienregisters am 
*1. Mai 2018, 24:00 Uhr (MESZ)* (= technisch maßgeblicher Bestandsstichtag, 
sogenanntes Technical Record Date) entsprechen, da aus abwicklungstechnischen 
Gründen zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem Ende der Hauptversammlung, d. 
h. vom 1. Mai 2018, 24:00 Uhr (MESZ) bis einschließlich 8. Mai 2018, 24:00 Uhr 
(MESZ), keine Umschreibungen im Aktienregister stattfinden. 
 
Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, so kann es das Stimmrecht für 
Aktien, die ihm nicht gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs 
ausüben. 
 
Aufgrund der Börsenzulassung der Aktien auch an der Warschauer Börse sind 
entsprechend den anwendbaren polnischen Rechtsvorschriften bestimmte Daten zu 
übermitteln: Spätestens am Tag der Hauptversammlung ist der polnischen 
Finanzmarktaufsicht (_Komisja Nadzoru Finansowego_ - KNF) eine Aufstellung über die 
zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigten Aktionäre nebst der jeweils 
gehaltenen Aktienzahl und Stimmrechte zu übermitteln. Ferner ist innerhalb von 
sieben Tagen nach der Hauptversammlung eine Aufstellung über solche Aktionäre, die 
in der Hauptversammlung mindestens 5 % der Stimmrechte gehalten haben, nebst der 
jeweiligen Anzahl der gehaltenen Stimmrechte und ihres prozentualen Anteils an den 
in der Hauptversammlung vertretenen Aktien und an der Gesamtzahl der Aktien, zu 
veröffentlichen sowie der KNF und der Warschauer Börse zu übermitteln. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten* 
 
Aktionäre haben im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Möglichkeit, ihr 
Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine 
Aktionärsvereinigung, ausüben zu lassen. Auch in diesem Fall ist für eine 
rechtzeitige Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten entsprechend den 
oben unter '*Anmeldung zur Hauptversammlung*' genannten Voraussetzungen Sorge zu 
tragen. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Eine Bevollmächtigung kann per 
E-Mail, postalisch oder per Telefax an die oben unter '*Anmeldung zur 
Hauptversammlung*' genannte Anschrift, E-Mail-Adresse bzw. Telefax-Nummer 
vorgenommen werden. Bitte verwenden Sie hierfür das den Anmeldeunterlagen beigefügte 
Antwortformular. Außerdem steht Ihnen der Online-Hauptversammlungsservice 
netVote zur Verfügung. 
 
Im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder 
einer sonstigen in § 135 Abs. 8 des Aktiengesetzes oder § 135 Abs. 10 des 
Aktiengesetzes in Verbindung mit § 125 Abs. 5 des Aktiengesetzes genannten Person 
oder Institution richten sich das Verfahren, die Form und der Widerruf der 
Bevollmächtigung nach besonderen Regelungen. Bitte wenden Sie sich an das 
betreffende Kreditinstitut, die betreffende Aktionärsvereinigung oder sonstige in § 
135 Abs. 8 des Aktiengesetzes oder § 135 Abs. 10 des Aktiengesetzes in Verbindung 
mit § 125 Abs. 5 des Aktiengesetzes genannte Person oder Institution, um Näheres zu 
erfahren. 
 
Als Service für ihre Aktionäre hat die Gesellschaft gemäß § 14 Abs. 3 der 
Satzung außerdem Dr. Florian Schmidt (Recht) und Bernhard Krebs (Corporate 
Office), beide Mitarbeiter der Gesellschaft, als Stimmrechtsvertreter benannt, die 
Sie ebenfalls mit der Stimmabgabe bevollmächtigen können. Die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf Grundlage 
der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Die Erteilung sowie Änderungen 
hinsichtlich der Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter können bis *spätestens 7. Mai 2018, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt 
des Zugangs)* postalisch, per E-Mail oder per Telefax an die oben unter '*Anmeldung 
zur Hauptversammlung*' genannte Anschrift, E-Mail-Adresse bzw. Telefax-Nummer 
erfolgen (abgesehen von einer Vollmachts- und Weisungserteilung während der 
Hauptversammlung durch Verwendung des Formulars, das in der Hauptversammlung zur 
Verfügung gestellt wird), soweit Sie sich bis *spätestens 1. Mai 2018, 24:00 Uhr 
(MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs) *angemeldet haben. Bei mehrfach eingehenden 
Erklärungen hat die zuletzt eingegangene Erklärung Vorrang. Außerdem steht 
Ihnen der Online-Hauptversammlungsservice netVote zur Verfügung. 
 
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne 
dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu 
diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt 
der Einzelabstimmung. 
 
Wir bitten Sie zu beachten, dass die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter weder im Vorfeld noch während der Hauptversammlung Weisungen zu 
Verfahrensanträgen entgegennehmen können. Ebenso wenig nehmen die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter Aufträge oder Weisungen zu 
Wortmeldungen, zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder 
zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen. Die persönliche Teilnahme eines 
Aktionärs oder eines bevollmächtigten Dritten an der Hauptversammlung gilt 
automatisch als Widerruf der zuvor an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter erteilten Vollmacht und Weisungen. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl* 
 
Aktionäre können ihre Stimme - auch ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen - per 
Briefwahl abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur 
diejenigen am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragenen Aktionäre 
berechtigt, die rechtzeitig entsprechend den oben unter '*Anmeldung zur 
Hauptversammlung*' genannten Voraussetzungen angemeldet sind. Die Stimmabgabe per 
Briefwahl sowie Änderungen hinsichtlich Ihrer Briefwahlstimmen können bis 
*spätestens 7. Mai 2018, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs)* postalisch, per 
E-Mail oder per Telefax unter Verwendung des den Anmeldeunterlagen beigefügten 
Antwortformulars an die oben unter '*Anmeldung zur Hauptversammlung*' genannte 
Anschrift, E-Mail-Adresse bzw. Telefax-Nummer erfolgen, soweit Sie sich bis 
*spätestens 1. Mai 2018, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs) *angemeldet haben. 
Bei mehrfach eingehenden Erklärungen hat die zuletzt eingegangene Erklärung Vorrang. 
Außerdem steht auch hier der Online-Hauptversammlungsservice netVote zur 
Verfügung. 
 
Die persönliche Teilnahme eines Aktionärs oder eines bevollmächtigten Dritten an der 
Hauptversammlung gilt automatisch als Widerruf der zuvor abgegebenen 
Briefwahlstimmen. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung 
durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt 
wurde, so gilt eine Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als 
entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung. 
 
Bitte beachten Sie, dass Sie - auch bei Nutzung des Online-Hauptversammlungsservices 
netVote - keine Briefwahlstimme für mögliche Abstimmungen über eventuelle, erst in 
der Hauptversammlung vorgebrachte Gegenanträge oder Wahlvorschläge oder sonstige, 
nicht im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilte Anträge einschließlich 
Verfahrensanträge abgeben können. 
 
Ebenso wenig können im Vorfeld oder während der Hauptversammlung durch Briefwahl 
Wortmeldungen, Fragen, Anträge oder Wahlvorschläge entgegengenommen bzw. vorgebracht 
oder Widersprüche gegen Hauptversammlungsbeschlüsse eingelegt werden. 
 
Auch bevollmächtigte Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und sonstige in § 135 
Abs. 8 oder § 135 Abs. 10 des Aktiengesetzes in Verbindung mit § 125 Abs. 5 des 
Aktiengesetzes genannte Personen oder Institutionen können sich der Briefwahl 
bedienen. 
 
*Online-Hauptversammlungsservice netVote - Eintrittskartenbestellung via Internet* 
 
Als im Aktienregister der Gesellschaft eingetragener Aktionär können Sie über das 
Internet Eintrittskarten für die Hauptversammlung bestellen, den von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern Vollmacht und Weisung zur Ausübung 
Ihres Stimmrechts erteilen oder Ihr Stimmrecht per Briefwahl ausüben. 
Detailinformationen hierzu entnehmen Sie bitte dem den Anmeldeunterlagen beigefügten 
Antwortformular sowie im Internet unter 
 
www.talanx.com/hv 
 
*Hinweis zur Aktionärshotline für Aktionäre und Banken* 
 
Bei Fragen zur Hauptversammlung der Talanx Aktiengesellschaft können sich die 
Aktionäre und Kreditinstitute per E-Mail an talanx.hv@linkmarketservices.de wenden. 
Zusätzlich steht Ihnen Montag bis Freitag zwischen 8:00 Uhr und 17:00 Uhr (MESZ) die 
Aktionärshotline unter der Telefonnummer 0800 10 16 358 aus Deutschland (kostenfrei) 
oder +49 (0) 61 96 88 70 709 aus dem Ausland zur Verfügung. 
 
Weitere Informationen erhalten Sie auch im Internet unter 
 
www.talanx.com/hv 
 
*Live-Internetübertragung* 
 
Die Eröffnung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter sowie der Vortrag 
des Vorstands werden live in Bild und Ton auf der Internetseite der Talanx 
Aktiengesellschaft unter 
 
www.talanx.com/hv 
 
übertragen. Eine Videoaufzeichnung hiervon ist im Nachgang an die Hauptversammlung 
unter derselben Adresse abrufbar. Wortbeiträge der Hauptversammlungsteilnehmer 
werden nicht aufgezeichnet. 
 
*Anzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Die Gesamtzahl der Aktien im Zeitpunkt der Einberufung beträgt 252.797.634 Stück. 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 26, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: Talanx Aktiengesellschaft: -4-

Die Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung beträgt 252.797.634. 
 
*Internetseite der Gesellschaft, über die die Informationen gemäß § 124a AktG 
zugänglich sind* 
 
Die Einberufung der Hauptversammlung mit den gesetzlich geforderten Angaben und 
Erläuterungen ist auch über die Internetseite 
 
www.talanx.com/hv 
 
zugänglich. Hier finden Sie zudem die weiteren Informationen gemäß § 124a des 
Aktiengesetzes. 
 
*Hannover, im März 2018* 
*Talanx Aktiengesellschaft* 
_Der Vorstand_ 
Weitere Angaben 
 
Angaben über die unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl vorgeschlagenen 
Aufsichtsratskandidaten 
 
*Antonia Aschendorf, Hamburg* 
 
Rechtsanwältin und Mitglied des Vorstands der APRAXA eG 
 
Erstmals gewählt: 01.09.2011 
Gewählt bis: 08.05.2018 
 
Persönliche Daten: 
 
Geburtsjahr: 1963 
Nationalität: deutsch 
 
Beruflicher Werdegang: 
 
seit 2012   APRAXA eG - Mitglied des Vorstands 
2004 - 2011 Hamburger Feuerkasse Versicherung AG 
            - Sprecherin des Vorstands 
            Provinzial Versicherungen - 
            Geschäftsleitung 
2000 - 2004 HDI Rechtsschutz Versicherung AG - 
            Mitglied des Vorstands 
1999 - 2000 Münchener 
            Rückversicherungs-Gesellschaft AG - 
            Leiterin Bereich Erstversicherungen 
            im Geschäftsbereich Finanz 
            Beteiligungen/Grundbesitz 
 
Ausbildung: 
 
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg 2. juristisches 
Staatsexamen 
 
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten: 
 
HDI Kundenservice AG1 
Talanx AG2 
Talanx Deutschland AG1 
 
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von 
Wirtschaftsunternehmen: 
 
Aufsichtsrat Hamburger Friedhöfe AöR 
Aufsichtsrat HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement 
mbH 
 
*Herbert K. Haas, Burgwedel* 
 
Vorsitzender des Vorstands der Talanx AG (bis 8. Mai 2018) und des HDI 
Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G. (bis 13. Juni 2018) 
 
Persönliche Daten: 
 
Geburtsjahr: 1954 
Nationalität: deutsch 
 
Beruflicher Werdegang: 
 
seit 2006 Talanx AG und HDI Haftpflichtverband 
          der Deutschen Industrie V.a.G. - 
          Vorsitzender des Vorstands 
seit 2002 Talanx AG und HDI Haftpflichtverband 
          der Deutschen Industrie V.a.G. - 
          Mitglied des Vorstands 
1994      Hannover Rückversicherung AG und E+S 
          Rückversicherung AG - Mitglied des 
          Vorstands 
1989      Hannover Rückversicherung AG und E+S 
          Rückversicherung AG - 
          Abteilungsdirektor Finanzwesen, 
          Beteiligungen, Controlling, Steuern 
1985      Insurance Corporation of Hannover, USA 
          - Vice President Finance und Chief 
          Financial Officer 
1984      Hannover Rückversicherung AG - 
          Referatsleiter Beteiligungsverwaltung 
1982      E+S Rückversicherung AG - 
          Vorstandsassistent 
1980      Bundesaufsichtsamt für das 
          Versicherungswesen - Referent in der 
          Abteilung 'Finanzaufsicht über 
          Schaden- und Unfall- sowie 
          Rückversicherungsunternehmen' 
 
Ausbildung: 
 
Studium der Betriebswirtschaftslehre an der TU Berlin 
 
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten: 
 
E+S Rückversicherung AG1 (Vorsitz) 
Hannover Rück SE1, 2 (Vorsitz) 
Talanx International AG1 (Vorsitz) (bis 8. Mai 2018) 
Talanx Systeme AG1 (Vorsitz) (bis 8. Mai 2018) 
HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G.3 (vorgesehen ab 13. Juni 2018) 
 
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von 
Wirtschaftsunternehmen: 
 
Beirat NORD/LB 
 
*Dr. Hermann Jung, Heidenheim* 
 
ehemaliges Mitglied der Geschäftsführung der Voith GmbH 
 
Erstmals gewählt: 06.05.2013 
Gewählt bis: 08.05.2018 
 
Persönliche Daten: 
 
Geburtsjahr: 1955 
Nationalität: deutsch 
 
Beruflicher Werdegang: 
 
2000 - 2016 Voith GmbH - Mitglied der 
            Geschäftsführung, verantwortlich für 
            Finanzen & Controlling 
1994 - 2000 Voith Sulzer Papiertechnik GmbH - 
            Geschäftsführer, verantwortlich für 
            Finanzen & Controlling; 
            Geschäftsführer Marketing & 
            Organisationsentwicklung 
1991 - 1994 J. M. Voith GmbH - Bereichsleiter 
            Finanz- & Rechnungswesen 
1989 - 1991 Voith S. A., Brasilien - Chief 
            Financial Officer 
1988 - 1989 Scharmann Machine Tool Corporation, 
            USA - Vice President Finance 
1986 - 1987 Voith Morden, Inc., USA - Accounting 
            Manager 
1985 - 1986 J. M. Voith GmbH - Kfm. Trainee 
 
Ausbildung: 
 
Studium des Wirtschafsingenieurwesens an der TU Darmstadt 
Promotion zum Dr. rer. pol. 
 
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten: 
 
HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G.4 
Talanx AG2 
 
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von 
Wirtschaftsunternehmen: 
 
Verwaltungsrat Dachser GmbH & Co. KG 
 
*Dr. Thomas Lindner, Albstadt* 
 
Vorsitzender der Geschäftsführung und persönlich haftender Gesellschafter der 
Groz-Beckert KG 
 
Erstmals gewählt: 27.06.2003 
Gewählt bis: 08.05.2018 
 
Persönliche Daten: 
 
Geburtsjahr: 1951 
Nationalität: deutsch 
 
Beruflicher Werdegang: 
 
seit 1996   Groz-Beckert KG - Vorsitzender der 
            Geschäftsführung und persönlich 
            haftender Gesellschafter 
seit 1984   Theodor & Groz Söhne & Ernst Beckert 
            Nadelfabrik Commandit-Gesellschaft - 
            persönlich haftender und 
            geschäftsführender Gesellschafter 
1983 - 1984 Unternehmensberater; Schwerpunkt 
            Unternehmenssanierungen 
 
Ausbildung: 
 
Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Ludwig-Maximilians-Universität München 
Promotion zum Dr. rer. pol. 
 
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten: 
 
HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G.4 
Talanx AG2 
 
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von 
Wirtschaftsunternehmen: 
 
Beirat Stuttgart Deutsche Bank AG (Vorsitz) 
Stiftungsrat Carl-Zeiss-Stiftung 
Regionalbeirat Südwest Commerzbank AG 
 
*Dirk Lohmann, Forch, Schweiz* 
 
Präsident des Verwaltungsrats und Vorsitzender der Geschäftsführung der Secquaero 
Advisors AG 
 
Erstmals gewählt: 06.05.2013 
Gewählt bis: 08.05.2018 
 
Persönliche Daten: 
 
Geburtsjahr: 1958 
Nationalität: deutsch 
 
Beruflicher Werdegang: 
 
seit 2007   Secquaero Advisors AG - Vorsitzender 
            der Geschäftsführung 
2006        Lohmann Convergence Capital Advisory 
            - Direktor 
2005 - 2007 Securis I Fonds - Direktor 
2001 - 2005 Converium Holding AG - Vorsitzender 
            des Vorstands 
1997 - 2001 Zurich Financial Services Gruppe - 
            verschiedene Positionen; zuletzt 
            Mitglied des Vorstands 
1980 - 1997 Hannover Rückversicherung AG - 
            verschiedene Positionen; zuletzt 
            Mitglied des Vorstands 
 
Ausbildung: 
 
Studium der Politik- und Volkswirtschaft an der University of Michigan 
Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität St. Gallen 
 
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten: 
 
Talanx AG2 
 
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von 
Wirtschaftsunternehmen: 
 
Verwaltungsrat Secquaero Advisors AG, Zürich, Schweiz (Präsident) 
Mitglied des Verwaltungsrats Schroder Investment Management (Switzerland) AG 
 
Board of Directors: 
 
- Ambrosia Re IC Ltd., Guernsey 
- Secquaero Re (Guernsey) ICC Ltd., Guernsey 
- Secquaero Re Vinyard IC Ltd., Guernsey 
- Secquaero Re Regent IC Ltd., Guernsey 
- Secquaero Re Rivaner IC Ltd., Guernsey 
- Secquaero Re Cloudy Bay IC Ltd., Guernsey 
- Secquaero Re Solaris IC Ltd., Guernsey 
- Secquaero Re Arvine IC Ltd., Guernsey 
- Secquaero Re Concord IC Ltd., Guernsey 
- Secquaero Re Amaral IC Ltd., Guernsey 
- Secquaero Re Melnik IC Ltd., Guernsey 
- Secquaero Re Acolon IC Ltd., Guernsey 
- Zweigelt Holdings Ltd., Guernsey 
 
*Dr. Erhard Schipporeit, Hannover* 
 
selbstständiger Unternehmensberater 
 
Erstmals gewählt: 27.06.2003 
Gewählt bis: 08.05.2018 
 
Persönliche Daten: 
 
Geburtsjahr: 1949 
Nationalität: deutsch 
 
Beruflicher Werdegang: 
 
seit 2006   selbstständiger Unternehmensberater 
2000 - 2006 E.ON AG - Mitglied des Vorstands 
1997 - 2000 VIAG AG - Mitglied des Vorstands 
1993 - 1997 Varta AG - Vorsitzender des 
            Vorstands 
1990 - 1993 Varta AG - Mitglied des Vorstands 
 
Ausbildung: 
 
Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Göttingen 
Promotion zum Dr. rer. pol. 
 
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten: 
 
innogy SE2 (Vorsitz) BDO AG 
Deutsche Börse AG2 
Fuchs Petrolub SE2 
Hannover Rück SE1, 2 
HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G.4 
RWE AG2 
SAP SE2 
Talanx AG2 
 
Keine Mitgliedschaften in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von 
Wirtschaftsunternehmen. 
 
*Norbert Steiner, Baunatal* 
 
ehemaliger Vorsitzender des Vorstands der K+S AG 
 
Erstmals gewählt: 06.05.2013 
Gewählt bis: 08.05.2018 
 
Persönliche Daten: 
 
Geburtsjahr: 1954 
Nationalität: deutsch 
 
Beruflicher Werdegang: 
 
2007 - 2017 K+S AG - Vorsitzender des Vorstands 
2000 - 2007 K+S AG - Mitglied des Vorstands 
1993 - 2000 K+S AG - Leitung des Bereichs Recht, 
            Steuern und Versicherungen 
1988 - 1993 BASF AG - Leiter der Abteilung Zölle 
            und Verbrauchssteuern 
1983 - 1988 BASF AG - Zentralabteilung Steuern 
            und Zölle 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 26, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

Ausbildung: 
 
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg 
2. juristisches Staatsexamen 
 
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten: 
 
HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G.4 
Talanx AG2 
 
Keine Mitgliedschaften in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von 
Wirtschaftsunternehmen. 
 
*Angela Titzrath, Hamburg* 
 
Vorsitzende des Vorstands der Hamburger Hafen und Logistik AG 
 
Persönliche Daten: 
 
Geburtsjahr: 1966 
Nationalität: deutsch 
 
Beruflicher Werdegang: 
 
seit 2017   Hamburger Hafen und Logistik AG - 
            Vorsitzende des Vorstands 
seit 2016   Hamburger Hafen und Logistik AG - 
            Mitglied des Vorstands 
2014 - 2016 Investorin; Unternehmerin; Beirätin 
2012 - 2014 Deutsche Post AG - Vorstand Personal 
            und Arbeitsdirektorin 
2011 - 2012 Daimler AG, Geschäftsbereich Busse - 
            Vorstand Vertrieb; Evobus AG - 
            Geschäftsführung 
2005 - 2011 Daimler AG - Vice President 
            Executive Management Development 
2002 - 2005 Mercedes-Benz Vitoria, Spanien - 
            Mitglied der Unternehmensleitung 
2000 - 2002 DaimlerChrysler AG - Bereichsleitung 
            Konzernstrategie 
1999 - 2000 DaimlerChrysler Bank - 
            Geschäftsführung; DC 
            Finanzdienstleistungen Europa - 
            Mitglied der Geschäftsführung; 
            DaimlerChrysler AG - Leitung des 
            Post Merger Integrationsteams 
            Daimler + Chrysler 
1996 - 1999 Credit of Canada, Kanada - 
            Geschäftsführerin, CEO; MB Credit 
            Corporation, USA - Mitglied der 
            Geschäftsführung; Daimler-Benz 
            InterServices Debis AG - Mitglied 
            der Nordamerikanischen 
            Geschäftsführung 
1994 - 1995 Daimler-Benz InterServices Debis AG 
            - Assistentin des Vorstands; 
            Leiterin interne und externe 
            Kommunikation 
1991 - 1994 Mercedes-Benz Finanziaria S.p.A., 
            Italien - Leiterin Operatives und 
            Strategisches Controlling 
1989 - 1991 Institut für Unternehmensführung, 
            Ruhr-Universität Bochum - 
            Wissenschaftliche Mitarbeiterin 
 
Ausbildung: 
 
Studium der Wirtschaftswissenschaften/ Romanischen Philologie an der 
Ruhr-Universität Bochum 
 
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten: 
 
Evonik AG2 
HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G.3 (vorgesehen ab 13. Juni 2018) 
 
Keine Mitgliedschaften in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von 
Wirtschaftsunternehmen. 
 
1 Konzernmandat 
2 Börsennotiert 
3 Diese Aufsichtsratsmitgliedschaft wird bei 
  einem wesentlich an der Talanx 
  Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär 
  bestehen, d.h. einem Aktionär, der mehr als 10 
  % der stimmberechtigten Aktien der Talanx 
  Aktiengesellschaft hält. 
4 Diese Aufsichtsratsmitgliedschaft besteht bei 
  einem wesentlich an der Talanx 
  Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär, d.h. 
  einem Aktionär, der mehr als 10 % der 
  stimmberechtigten Aktien der Talanx 
  Aktiengesellschaft hält. 
 
2018-03-26 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate 
News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Talanx Aktiengesellschaft 
             Postfach 510369 
             30633 Hannover 
             Deutschland 
E-Mail:      ir@talanx.com 
Internet:    http://www.talanx.com/investor-relations 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
668777 2018-03-26 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

March 26, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

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