DJ DGAP-HV: Talanx Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.05.2018 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Talanx Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Talanx Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.05.2018 in
Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-03-26 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Talanx Aktiengesellschaft Hannover Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN): TLX100
ISIN DE000TLX1005 Einladung
zur Hauptversammlung
der Talanx Aktiengesellschaft am 8. Mai 2018
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
hiermit laden wir Sie herzlich ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Talanx
Aktiengesellschaft, Hannover,
am Dienstag, den 8. Mai 2018
um *10:30 Uhr (MESZ) *(Einlass ab 9:30 Uhr
(MESZ))
im HCC Hannover Congress Centrum (Kuppelsaal),
Theodor-Heuss-Platz 1-3 in 30175 Hannover.
*Tagesordnung und Vorschläge zur Beschlussfassung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses nebst
zusammengefasstem Lagebericht für die Talanx
Aktiengesellschaft und den Konzern für das
Geschäftsjahr 2017 sowie des Berichts des
Aufsichtsrats*
Die genannten Unterlagen enthalten auch den
Vergütungsbericht und den erläuternden Bericht
zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1
des Handelsgesetzbuches und können ab dem
Zeitpunkt der Einberufung im Internet unter
www.talanx.com/hv
eingesehen werden. Sie werden den Aktionären
auf Wunsch auch zugesendet. Darüber hinaus
werden die Unterlagen den Aktionären während
der Hauptversammlung zugänglich gemacht und
erläutert.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gebilligt; damit ist der
Jahresabschluss festgestellt. Die
Hauptversammlung hat zu diesem
Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu
fassen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe
von EUR 627.068.565,99 (in Worten:
sechshundertsiebenundzwanzig Millionen
achtundsechzigtausendfünfhundertfünfundsechzig
Euro und neunundneunzig Cent) wie folgt zu
verwenden:
Ausschüttung von EUR 1,40 EUR 353.916.687,60
(in Worten: ein Euro und
vierzig Cent) Dividende
je
dividendenberechtigter
Stückaktie:
Gewinnvortrag auf neue EUR 273.151.878,39
Rechnung:
Bilanzgewinn: EUR 627.068.565,99
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2018 sowie des Prüfers für die prüferische
Durchsicht von Zwischenabschlüssen und
Zwischenlageberichten*
a) Der Finanz- und Prüfungsausschuss des
Aufsichtsrats hat im Anschluss an das
Verfahren zur Auswahl des
Abschlussprüfers gem. Art. 16 Abs. 3 der
EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung
(EU) Nr. 537/2014 des Europäischen
Parlaments und des Rats vom 16.4.2014)
dem Aufsichtsrat empfohlen, die
1. PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Hannover, oder die
2. Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Hannover,
zum Abschlussprüfer und zum
Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2018 sowie zum Prüfer für
die prüferische Durchsicht von
unterjährigen (verkürzten) Abschlüssen
und Zwischenlageberichten für das
Geschäftsjahr 2018, wenn und soweit
derartige unterjährige (verkürzte)
Abschlüsse und Zwischenlageberichte
erstellt und einer prüferischen
Durchsicht unterzogen werden, zu
bestellen. Der Finanz- und
Prüfungsausschuss hat dabei die
Bestellung der PricewaterhouseCoopers
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Hannover, präferiert.
Der Finanz- und Prüfungsausschuss hat
gem. Art. 16 Abs. 2 Unterabsatz 3 der
EU-Abschlussprüferverordnung erklärt,
dass seine Empfehlung frei von
ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte
ist und ihm keine Beschränkung im
Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten
Abschlussprüfers (Art. 16 Abs. 6 der
EU-Abschlussprüferverordnung) auferlegt
wurde.
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung
und entsprechend der Präferenz seines
Finanz- und Prüfungsausschusses vor, die
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Hannover, zum Abschlussprüfer und zum
Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2018 sowie zum Prüfer für
die prüferische Durchsicht von
unterjährigen (verkürzten) Abschlüssen
und Zwischenlageberichten für das
Geschäftsjahr 2018, wenn und soweit
derartige unterjährige (verkürzte)
Abschlüsse und Zwischenlageberichte
erstellt und einer prüferischen
Durchsicht unterzogen werden, zu
bestellen.
b) Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung
seines Finanz- und Prüfungsausschusses
vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Hannover, zum Prüfer für die prüferische
Durchsicht des unterjährigen (verkürzten)
Abschlusses und Zwischenlageberichts für
das erste Quartal des Geschäftsjahrs
2019, wenn und soweit ein derartiger
unterjähriger (verkürzter) Abschluss und
Zwischenlagebericht erstellt und einer
prüferischen Durchsicht unterzogen wird,
zu bestellen.
6. *Beschlussfassung über die Neuwahl des
Aufsichtsrats*
Die Amtszeit sämtlicher Vertreter der
Anteilseigner im derzeitigen Aufsichtsrat endet
gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung mit
Beendigung der Hauptversammlung am 8. Mai 2018.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1,
101 Abs. 1 Aktiengesetz in Verbindung mit § 7
Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über die
Mitbestimmung der Arbeitnehmer und § 9 Abs. 1
der Satzung aus 16 Mitgliedern zusammen; acht
Mitglieder werden durch die Anteilseigner und
acht Mitglieder werden durch die Arbeitnehmer
gewählt.
Gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz
müssen mindestens 30 Prozent der
Aufsichtsratsmitglieder Frauen und mindestens
ebenso viele Aufsichtsratsmitglieder Männer
sein. Die Arbeitnehmervertreter haben aufgrund
eines einstimmig gefassten Beschlusses
gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden der
Gesamterfüllung gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3
Aktiengesetz widersprochen. Der Mindestanteil
ist daher von der Seite der Anteilseigner und
der Seite der Arbeitnehmer getrennt zu
erfüllen. Den acht Vertretern auf Seiten der
Anteilseigner im Aufsichtsrat müssen daher
mindestens zwei Frauen und mindestens zwei
Männer angehören. Zum Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung gehören dem Aufsichtsrat
insgesamt vier Frauen an, davon eine als
Vertreterin der Anteilseigner. Mit der Wahl der
vorgeschlagenen Anteilseignervertreter wird der
Mindestanteil von 30 Prozent erfüllt.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen
für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der
Amtszeit beschließt (wobei das
Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt,
nicht mitgezählt wird), als Vertreter der
Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen
(wobei die Wahl jeweils als Einzelwahl erfolgen
soll):
a) *Antonia Aschendorf*, Hamburg
Rechtsanwältin und Mitglied des Vorstands
der APRAXA eG, Tübingen
b) *Herbert K. Haas*, Burgwedel
Vorsitzender des Vorstands der Talanx AG,
Hannover (bis 8. Mai 2018) und des HDI
Haftpflichtverband der Deutschen
Industrie V.a.G., Hannover (bis 13. Juni
2018)
c) *Dr. Hermann Jung*, Heidenheim
ehemaliges Mitglied der Geschäftsführung
der Voith GmbH, Heidenheim
d) *Dr. Thomas Lindner*, Albstadt
Vorsitzender der Geschäftsführung und
persönlich haftender Gesellschafter der
Groz-Beckert KG, Albstadt
e) *Dirk Lohmann*, Forch, Schweiz
Präsident des Verwaltungsrats und
Vorsitzender der Geschäftsführung der
Secquaero Advisors AG, Zürich, Schweiz
f) *Dr. Erhard Schipporeit*, Hannover
selbstständiger Unternehmensberater
g) *Norbert Steiner*, Baunatal
ehemaliger Vorsitzender des Vorstands der
K+S AG, Kassel
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 26, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
DJ DGAP-HV: Talanx Aktiengesellschaft: -2-
h) *Angela Titzrath*, Hamburg
Vorsitzende des Vorstands der Hamburger
Hafen und Logistik AG, Hamburg
Der HDI Haftpflichtverband der Deutschen
Industrie V.a.G., Mehrheitsaktionär der Talanx
Aktiengesellschaft, hat dem Aufsichtsrat der
Talanx Aktiengesellschaft gem. § 100 Abs. 2
Satz 1 Nr. 4 Aktiengesetz vorgeschlagen, Herrn
Herbert K. Haas zum Mitglied des Aufsichtsrats
zu wählen. Der Aufsichtsrat der Talanx
Aktiengesellschaft hat sich diesen Vorschlag
durch Beschluss vom 10. November 2017 zu eigen
gemacht.
Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats stützen
sich auf die Empfehlungen des
Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats und
berücksichtigen die gesetzlichen Vorgaben, die
vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung
beschlossenen Ziele sowie das vom Aufsichtsrat
erarbeitete Kompetenzprofil für das
Gesamtgremium. Die Ziele und das
Kompetenzprofil sind einschließlich des
Stands der Umsetzung im
Corporate-Governance-Bericht zum Geschäftsjahr
2017 veröffentlicht.
Gemäß Ziff. 5.4.3 Satz 3 und 5.4.4 Satz 2
des Deutschen Corporate Governance Kodex wird
darauf hingewiesen, dass Herr Herbert K. Haas
im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat als
Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz
vorgeschlagen werden soll. Die
außerordentlichen Kenntnisse und die
Erfahrung von Herrn Herbert K. Haas in der
Führung des Unternehmens sollen der Talanx
Aktiengesellschaft erhalten bleiben und der
Arbeit des Aufsichtsrats in dieser
Schlüsselrolle zugutekommen. Der Aufsichtsrat
ist der Meinung, dass ein unmittelbarer Wechsel
von Herrn Herbert K. Haas in den
Aufsichtsratsvorsitz ohne Interimsphase den
Aufsichtsrat in seiner Rolle stärken wird und
daher im Interesse des Unternehmens liegt.
Der Aufsichtsrat hat sich gem. Ziff. 5.4.1 Abs.
5 des Deutschen Corporate Governance Kodex
vergewissert, dass alle Kandidaten den
erwarteten Zeitaufwand für die Tätigkeit als
Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft
aufbringen können.
Zwischen mehreren der vorgeschlagenen
Kandidaten und der Talanx Aktiengesellschaft
oder deren Konzerngesellschaften, den Organen
der Talanx Aktiengesellschaft sowie dem HDI
Haftpflichtverband der Deutschen Industrie
V.a.G., als einem wesentlich an der
Gesellschaft beteiligten Aktionär, bestehen
bestimmte persönliche oder geschäftliche
Beziehungen im Sinne von Ziff. 5.4.1 Abs. 6 des
Deutschen Corporate Governance Kodex.
Insbesondere haben mehrere Kandidaten einen
Sitz im Aufsichtsrat des Mehrheitsaktionärs HDI
Haftpflichtverband der Deutschen Industrie
V.a.G. oder sind diesem Gremium zur Wahl
vorgeschlagen. Ferner üben zwei Kandidaten
geschäftsführende Tätigkeiten in Unternehmen
aus, welche Mitglied beim HDI
Haftpflichtverband der Deutschen Industrie
V.a.G. sind. Detaillierte Ausführungen hierzu
entnehmen Sie bitte den weiteren Angaben zu
Tagesordnungspunkt 6, welche im Anschluss an
diese Tagesordnung abgedruckt sind und unter
anderem Lebensläufe und Angaben zu bestimmten
Mitgliedschaften der Kandidaten enthalten. Herr
Dirk Lohmann ist Geschäftsführer und Präsident
des Verwaltungsrats der Secquaero Advisors AG,
Zürich, und hält an dieser Gesellschaft einen
Aktienanteil von 18,47?%. Die Secquaero
Advisors AG war im Jahr 2017 für die Hannover
Rück SE beratend tätig; in diesem Zusammenhang
wurden Honorare in Höhe von weniger als 10 TEUR
für das Jahr 2017 an die Secquaero Advisors AG
gezahlt.
Weitere Angaben zu den vorgeschlagenen
Aufsichtsratskandidaten finden Sie in den
Lebensläufen, die im Anschluss an die
Tagesordnung abgedruckt sind.
*Angaben zu den Rechten der Aktionäre*
*nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG*
*Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122
Abs. 2 AktG*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf
die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss
eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich
an den Vorstand der Talanx Aktiengesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft
unter der unten im Absatz '*Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären
gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG*' angegebenen Adresse *spätestens am 7. April
2018, 24:00 Uhr (MESZ)* zugegangen sein.
Ergänzungsverlangen werden nur berücksichtigt, wenn die Antragsteller nachweisen,
dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens
hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien sind und dass sie die
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten, wobei § 70 des
Aktiengesetzes bei der Berechnung der Aktienbesitzzeit Anwendung findet.
Bekannt zu machende Ergänzungsverlangen werden - soweit sie nicht bereits mit der
Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im
Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet,
bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten
Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse
www.talanx.com/hv
bekannt gemacht und gemäß § 125 Abs. 1 Satz 3 des Aktiengesetzes mitgeteilt.
*Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127
AktG*
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder
Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zu den auf
der Tagesordnung stehenden Wahlen zu übersenden (§§ 126 Abs. 1, 127 des
Aktiengesetzes).
Gegenanträge von Aktionären werden vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und Abs. 3 des
Aktiengesetzes, Wahlvorschläge werden vorbehaltlich §§ 127 Satz 1, 126 Abs. 2 und
Abs. 3, § 127 Satz 3 des Aktiengesetzes ausschließlich im Internet unter
www.talanx.com/hv
zugänglich gemacht, wenn die nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen eingehalten
werden. Das Zugänglichmachen erfolgt einschließlich des Namens des Aktionärs,
der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung.
Zugänglich zu machende Gegenanträge müssen sich gegen einen Vorschlag von Vorstand
und/oder Aufsichtsrat richten und zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit
Begründung gemacht werden. Zugänglich zu machende Wahlvorschläge müssen zu den auf
der Tagesordnung stehenden Wahlen gemacht werden; sie müssen nicht mit einer
Begründung versehen werden.
Zugänglich zu machende Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von
Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und
Wahlvorschläge von Aktionären zu den auf der Tagesordnung stehenden Wahlen müssen
der Gesellschaft *spätestens am 23. April 2018, 24:00 Uhr (MESZ)* unter der
nachstehenden Adresse zugegangen sein.
Talanx Aktiengesellschaft, z. Hd. Leiter Corporate Office
* *postalisch: *Riethorst 2, 30659 Hannover
* *per Telefax: *+49 (0) 511 3747 2520
* *elektronisch:* vorstandsbuero@talanx.com
*Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG*
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des
Konzerns und der in den Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit
sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich
ist.
*Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre*
Nähere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß § 122 Abs. 2, § 126
Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 des Aktiengesetzes finden sich auch im Internet unter
www.talanx.com/hv
*Hinweise zur Teilnahme*
*Anmeldung zur Hauptversammlung*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind
gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
*spätestens bis 1. Mai 2018, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs)*
* *schriftlich unter der Postadresse* * *oder elektronisch* *unter der
Talanx Aktiengesellschaft Internet-Adresse:*
Aktionärsservice https://netvote.talanx.de
Postfach 1460 oder unter dem Link:
61365 Friedrichsdorf www.talanx.com/hv
* *oder per Telefax unter der Nummer:* * *oder elektronisch unter der
+49 (0) 69 2222 3312 E-Mail-Adresse:*
talanx.hv@linkmarketservices.de
angemeldet haben und zum Zeitpunkt der Hauptversammlung für die angemeldeten Aktien
im Aktienregister eingetragen sind.
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert;
Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin
frei verfügen. Eine Verfügung kann jedoch Auswirkungen auf die Teilnahmeberechtigung
und die Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechts haben, da für die Teilnahme- und
Stimmberechtigung der Aktienbestand laut Aktienregister zum Zeitpunkt der
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 26, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
DJ DGAP-HV: Talanx Aktiengesellschaft: -3-
Hauptversammlung maßgeblich ist. Dieser wird dem Bestand des Aktienregisters am *1. Mai 2018, 24:00 Uhr (MESZ)* (= technisch maßgeblicher Bestandsstichtag, sogenanntes Technical Record Date) entsprechen, da aus abwicklungstechnischen Gründen zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem Ende der Hauptversammlung, d. h. vom 1. Mai 2018, 24:00 Uhr (MESZ) bis einschließlich 8. Mai 2018, 24:00 Uhr (MESZ), keine Umschreibungen im Aktienregister stattfinden. Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, so kann es das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben. Aufgrund der Börsenzulassung der Aktien auch an der Warschauer Börse sind entsprechend den anwendbaren polnischen Rechtsvorschriften bestimmte Daten zu übermitteln: Spätestens am Tag der Hauptversammlung ist der polnischen Finanzmarktaufsicht (_Komisja Nadzoru Finansowego_ - KNF) eine Aufstellung über die zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigten Aktionäre nebst der jeweils gehaltenen Aktienzahl und Stimmrechte zu übermitteln. Ferner ist innerhalb von sieben Tagen nach der Hauptversammlung eine Aufstellung über solche Aktionäre, die in der Hauptversammlung mindestens 5 % der Stimmrechte gehalten haben, nebst der jeweiligen Anzahl der gehaltenen Stimmrechte und ihres prozentualen Anteils an den in der Hauptversammlung vertretenen Aktien und an der Gesamtzahl der Aktien, zu veröffentlichen sowie der KNF und der Warschauer Börse zu übermitteln. *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten* Aktionäre haben im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben zu lassen. Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten entsprechend den oben unter '*Anmeldung zur Hauptversammlung*' genannten Voraussetzungen Sorge zu tragen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Eine Bevollmächtigung kann per E-Mail, postalisch oder per Telefax an die oben unter '*Anmeldung zur Hauptversammlung*' genannte Anschrift, E-Mail-Adresse bzw. Telefax-Nummer vorgenommen werden. Bitte verwenden Sie hierfür das den Anmeldeunterlagen beigefügte Antwortformular. Außerdem steht Ihnen der Online-Hauptversammlungsservice netVote zur Verfügung. Im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer sonstigen in § 135 Abs. 8 des Aktiengesetzes oder § 135 Abs. 10 des Aktiengesetzes in Verbindung mit § 125 Abs. 5 des Aktiengesetzes genannten Person oder Institution richten sich das Verfahren, die Form und der Widerruf der Bevollmächtigung nach besonderen Regelungen. Bitte wenden Sie sich an das betreffende Kreditinstitut, die betreffende Aktionärsvereinigung oder sonstige in § 135 Abs. 8 des Aktiengesetzes oder § 135 Abs. 10 des Aktiengesetzes in Verbindung mit § 125 Abs. 5 des Aktiengesetzes genannte Person oder Institution, um Näheres zu erfahren. Als Service für ihre Aktionäre hat die Gesellschaft gemäß § 14 Abs. 3 der Satzung außerdem Dr. Florian Schmidt (Recht) und Bernhard Krebs (Corporate Office), beide Mitarbeiter der Gesellschaft, als Stimmrechtsvertreter benannt, die Sie ebenfalls mit der Stimmabgabe bevollmächtigen können. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Die Erteilung sowie Änderungen hinsichtlich der Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können bis *spätestens 7. Mai 2018, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs)* postalisch, per E-Mail oder per Telefax an die oben unter '*Anmeldung zur Hauptversammlung*' genannte Anschrift, E-Mail-Adresse bzw. Telefax-Nummer erfolgen (abgesehen von einer Vollmachts- und Weisungserteilung während der Hauptversammlung durch Verwendung des Formulars, das in der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt wird), soweit Sie sich bis *spätestens 1. Mai 2018, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs) *angemeldet haben. Bei mehrfach eingehenden Erklärungen hat die zuletzt eingegangene Erklärung Vorrang. Außerdem steht Ihnen der Online-Hauptversammlungsservice netVote zur Verfügung. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung. Wir bitten Sie zu beachten, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter weder im Vorfeld noch während der Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen entgegennehmen können. Ebenso wenig nehmen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter Aufträge oder Weisungen zu Wortmeldungen, zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen. Die persönliche Teilnahme eines Aktionärs oder eines bevollmächtigten Dritten an der Hauptversammlung gilt automatisch als Widerruf der zuvor an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilten Vollmacht und Weisungen. *Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl* Aktionäre können ihre Stimme - auch ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen - per Briefwahl abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragenen Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig entsprechend den oben unter '*Anmeldung zur Hauptversammlung*' genannten Voraussetzungen angemeldet sind. Die Stimmabgabe per Briefwahl sowie Änderungen hinsichtlich Ihrer Briefwahlstimmen können bis *spätestens 7. Mai 2018, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs)* postalisch, per E-Mail oder per Telefax unter Verwendung des den Anmeldeunterlagen beigefügten Antwortformulars an die oben unter '*Anmeldung zur Hauptversammlung*' genannte Anschrift, E-Mail-Adresse bzw. Telefax-Nummer erfolgen, soweit Sie sich bis *spätestens 1. Mai 2018, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs) *angemeldet haben. Bei mehrfach eingehenden Erklärungen hat die zuletzt eingegangene Erklärung Vorrang. Außerdem steht auch hier der Online-Hauptversammlungsservice netVote zur Verfügung. Die persönliche Teilnahme eines Aktionärs oder eines bevollmächtigten Dritten an der Hauptversammlung gilt automatisch als Widerruf der zuvor abgegebenen Briefwahlstimmen. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung. Bitte beachten Sie, dass Sie - auch bei Nutzung des Online-Hauptversammlungsservices netVote - keine Briefwahlstimme für mögliche Abstimmungen über eventuelle, erst in der Hauptversammlung vorgebrachte Gegenanträge oder Wahlvorschläge oder sonstige, nicht im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilte Anträge einschließlich Verfahrensanträge abgeben können. Ebenso wenig können im Vorfeld oder während der Hauptversammlung durch Briefwahl Wortmeldungen, Fragen, Anträge oder Wahlvorschläge entgegengenommen bzw. vorgebracht oder Widersprüche gegen Hauptversammlungsbeschlüsse eingelegt werden. Auch bevollmächtigte Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und sonstige in § 135 Abs. 8 oder § 135 Abs. 10 des Aktiengesetzes in Verbindung mit § 125 Abs. 5 des Aktiengesetzes genannte Personen oder Institutionen können sich der Briefwahl bedienen. *Online-Hauptversammlungsservice netVote - Eintrittskartenbestellung via Internet* Als im Aktienregister der Gesellschaft eingetragener Aktionär können Sie über das Internet Eintrittskarten für die Hauptversammlung bestellen, den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern Vollmacht und Weisung zur Ausübung Ihres Stimmrechts erteilen oder Ihr Stimmrecht per Briefwahl ausüben. Detailinformationen hierzu entnehmen Sie bitte dem den Anmeldeunterlagen beigefügten Antwortformular sowie im Internet unter www.talanx.com/hv *Hinweis zur Aktionärshotline für Aktionäre und Banken* Bei Fragen zur Hauptversammlung der Talanx Aktiengesellschaft können sich die Aktionäre und Kreditinstitute per E-Mail an talanx.hv@linkmarketservices.de wenden. Zusätzlich steht Ihnen Montag bis Freitag zwischen 8:00 Uhr und 17:00 Uhr (MESZ) die Aktionärshotline unter der Telefonnummer 0800 10 16 358 aus Deutschland (kostenfrei) oder +49 (0) 61 96 88 70 709 aus dem Ausland zur Verfügung. Weitere Informationen erhalten Sie auch im Internet unter www.talanx.com/hv *Live-Internetübertragung* Die Eröffnung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter sowie der Vortrag des Vorstands werden live in Bild und Ton auf der Internetseite der Talanx Aktiengesellschaft unter www.talanx.com/hv übertragen. Eine Videoaufzeichnung hiervon ist im Nachgang an die Hauptversammlung unter derselben Adresse abrufbar. Wortbeiträge der Hauptversammlungsteilnehmer werden nicht aufgezeichnet. *Anzahl der Aktien und Stimmrechte* Die Gesamtzahl der Aktien im Zeitpunkt der Einberufung beträgt 252.797.634 Stück.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 26, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
DJ DGAP-HV: Talanx Aktiengesellschaft: -4-
Die Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung beträgt 252.797.634.
*Internetseite der Gesellschaft, über die die Informationen gemäß § 124a AktG
zugänglich sind*
Die Einberufung der Hauptversammlung mit den gesetzlich geforderten Angaben und
Erläuterungen ist auch über die Internetseite
www.talanx.com/hv
zugänglich. Hier finden Sie zudem die weiteren Informationen gemäß § 124a des
Aktiengesetzes.
*Hannover, im März 2018*
*Talanx Aktiengesellschaft*
_Der Vorstand_
Weitere Angaben
Angaben über die unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl vorgeschlagenen
Aufsichtsratskandidaten
*Antonia Aschendorf, Hamburg*
Rechtsanwältin und Mitglied des Vorstands der APRAXA eG
Erstmals gewählt: 01.09.2011
Gewählt bis: 08.05.2018
Persönliche Daten:
Geburtsjahr: 1963
Nationalität: deutsch
Beruflicher Werdegang:
seit 2012 APRAXA eG - Mitglied des Vorstands
2004 - 2011 Hamburger Feuerkasse Versicherung AG
- Sprecherin des Vorstands
Provinzial Versicherungen -
Geschäftsleitung
2000 - 2004 HDI Rechtsschutz Versicherung AG -
Mitglied des Vorstands
1999 - 2000 Münchener
Rückversicherungs-Gesellschaft AG -
Leiterin Bereich Erstversicherungen
im Geschäftsbereich Finanz
Beteiligungen/Grundbesitz
Ausbildung:
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg 2. juristisches
Staatsexamen
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
HDI Kundenservice AG1
Talanx AG2
Talanx Deutschland AG1
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
Aufsichtsrat Hamburger Friedhöfe AöR
Aufsichtsrat HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement
mbH
*Herbert K. Haas, Burgwedel*
Vorsitzender des Vorstands der Talanx AG (bis 8. Mai 2018) und des HDI
Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G. (bis 13. Juni 2018)
Persönliche Daten:
Geburtsjahr: 1954
Nationalität: deutsch
Beruflicher Werdegang:
seit 2006 Talanx AG und HDI Haftpflichtverband
der Deutschen Industrie V.a.G. -
Vorsitzender des Vorstands
seit 2002 Talanx AG und HDI Haftpflichtverband
der Deutschen Industrie V.a.G. -
Mitglied des Vorstands
1994 Hannover Rückversicherung AG und E+S
Rückversicherung AG - Mitglied des
Vorstands
1989 Hannover Rückversicherung AG und E+S
Rückversicherung AG -
Abteilungsdirektor Finanzwesen,
Beteiligungen, Controlling, Steuern
1985 Insurance Corporation of Hannover, USA
- Vice President Finance und Chief
Financial Officer
1984 Hannover Rückversicherung AG -
Referatsleiter Beteiligungsverwaltung
1982 E+S Rückversicherung AG -
Vorstandsassistent
1980 Bundesaufsichtsamt für das
Versicherungswesen - Referent in der
Abteilung 'Finanzaufsicht über
Schaden- und Unfall- sowie
Rückversicherungsunternehmen'
Ausbildung:
Studium der Betriebswirtschaftslehre an der TU Berlin
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
E+S Rückversicherung AG1 (Vorsitz)
Hannover Rück SE1, 2 (Vorsitz)
Talanx International AG1 (Vorsitz) (bis 8. Mai 2018)
Talanx Systeme AG1 (Vorsitz) (bis 8. Mai 2018)
HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G.3 (vorgesehen ab 13. Juni 2018)
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
Beirat NORD/LB
*Dr. Hermann Jung, Heidenheim*
ehemaliges Mitglied der Geschäftsführung der Voith GmbH
Erstmals gewählt: 06.05.2013
Gewählt bis: 08.05.2018
Persönliche Daten:
Geburtsjahr: 1955
Nationalität: deutsch
Beruflicher Werdegang:
2000 - 2016 Voith GmbH - Mitglied der
Geschäftsführung, verantwortlich für
Finanzen & Controlling
1994 - 2000 Voith Sulzer Papiertechnik GmbH -
Geschäftsführer, verantwortlich für
Finanzen & Controlling;
Geschäftsführer Marketing &
Organisationsentwicklung
1991 - 1994 J. M. Voith GmbH - Bereichsleiter
Finanz- & Rechnungswesen
1989 - 1991 Voith S. A., Brasilien - Chief
Financial Officer
1988 - 1989 Scharmann Machine Tool Corporation,
USA - Vice President Finance
1986 - 1987 Voith Morden, Inc., USA - Accounting
Manager
1985 - 1986 J. M. Voith GmbH - Kfm. Trainee
Ausbildung:
Studium des Wirtschafsingenieurwesens an der TU Darmstadt
Promotion zum Dr. rer. pol.
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G.4
Talanx AG2
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
Verwaltungsrat Dachser GmbH & Co. KG
*Dr. Thomas Lindner, Albstadt*
Vorsitzender der Geschäftsführung und persönlich haftender Gesellschafter der
Groz-Beckert KG
Erstmals gewählt: 27.06.2003
Gewählt bis: 08.05.2018
Persönliche Daten:
Geburtsjahr: 1951
Nationalität: deutsch
Beruflicher Werdegang:
seit 1996 Groz-Beckert KG - Vorsitzender der
Geschäftsführung und persönlich
haftender Gesellschafter
seit 1984 Theodor & Groz Söhne & Ernst Beckert
Nadelfabrik Commandit-Gesellschaft -
persönlich haftender und
geschäftsführender Gesellschafter
1983 - 1984 Unternehmensberater; Schwerpunkt
Unternehmenssanierungen
Ausbildung:
Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Ludwig-Maximilians-Universität München
Promotion zum Dr. rer. pol.
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G.4
Talanx AG2
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
Beirat Stuttgart Deutsche Bank AG (Vorsitz)
Stiftungsrat Carl-Zeiss-Stiftung
Regionalbeirat Südwest Commerzbank AG
*Dirk Lohmann, Forch, Schweiz*
Präsident des Verwaltungsrats und Vorsitzender der Geschäftsführung der Secquaero
Advisors AG
Erstmals gewählt: 06.05.2013
Gewählt bis: 08.05.2018
Persönliche Daten:
Geburtsjahr: 1958
Nationalität: deutsch
Beruflicher Werdegang:
seit 2007 Secquaero Advisors AG - Vorsitzender
der Geschäftsführung
2006 Lohmann Convergence Capital Advisory
- Direktor
2005 - 2007 Securis I Fonds - Direktor
2001 - 2005 Converium Holding AG - Vorsitzender
des Vorstands
1997 - 2001 Zurich Financial Services Gruppe -
verschiedene Positionen; zuletzt
Mitglied des Vorstands
1980 - 1997 Hannover Rückversicherung AG -
verschiedene Positionen; zuletzt
Mitglied des Vorstands
Ausbildung:
Studium der Politik- und Volkswirtschaft an der University of Michigan
Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität St. Gallen
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
Talanx AG2
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
Verwaltungsrat Secquaero Advisors AG, Zürich, Schweiz (Präsident)
Mitglied des Verwaltungsrats Schroder Investment Management (Switzerland) AG
Board of Directors:
- Ambrosia Re IC Ltd., Guernsey
- Secquaero Re (Guernsey) ICC Ltd., Guernsey
- Secquaero Re Vinyard IC Ltd., Guernsey
- Secquaero Re Regent IC Ltd., Guernsey
- Secquaero Re Rivaner IC Ltd., Guernsey
- Secquaero Re Cloudy Bay IC Ltd., Guernsey
- Secquaero Re Solaris IC Ltd., Guernsey
- Secquaero Re Arvine IC Ltd., Guernsey
- Secquaero Re Concord IC Ltd., Guernsey
- Secquaero Re Amaral IC Ltd., Guernsey
- Secquaero Re Melnik IC Ltd., Guernsey
- Secquaero Re Acolon IC Ltd., Guernsey
- Zweigelt Holdings Ltd., Guernsey
*Dr. Erhard Schipporeit, Hannover*
selbstständiger Unternehmensberater
Erstmals gewählt: 27.06.2003
Gewählt bis: 08.05.2018
Persönliche Daten:
Geburtsjahr: 1949
Nationalität: deutsch
Beruflicher Werdegang:
seit 2006 selbstständiger Unternehmensberater
2000 - 2006 E.ON AG - Mitglied des Vorstands
1997 - 2000 VIAG AG - Mitglied des Vorstands
1993 - 1997 Varta AG - Vorsitzender des
Vorstands
1990 - 1993 Varta AG - Mitglied des Vorstands
Ausbildung:
Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Göttingen
Promotion zum Dr. rer. pol.
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
innogy SE2 (Vorsitz) BDO AG
Deutsche Börse AG2
Fuchs Petrolub SE2
Hannover Rück SE1, 2
HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G.4
RWE AG2
SAP SE2
Talanx AG2
Keine Mitgliedschaften in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen.
*Norbert Steiner, Baunatal*
ehemaliger Vorsitzender des Vorstands der K+S AG
Erstmals gewählt: 06.05.2013
Gewählt bis: 08.05.2018
Persönliche Daten:
Geburtsjahr: 1954
Nationalität: deutsch
Beruflicher Werdegang:
2007 - 2017 K+S AG - Vorsitzender des Vorstands
2000 - 2007 K+S AG - Mitglied des Vorstands
1993 - 2000 K+S AG - Leitung des Bereichs Recht,
Steuern und Versicherungen
1988 - 1993 BASF AG - Leiter der Abteilung Zölle
und Verbrauchssteuern
1983 - 1988 BASF AG - Zentralabteilung Steuern
und Zölle
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 26, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
Ausbildung:
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg
2. juristisches Staatsexamen
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G.4
Talanx AG2
Keine Mitgliedschaften in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen.
*Angela Titzrath, Hamburg*
Vorsitzende des Vorstands der Hamburger Hafen und Logistik AG
Persönliche Daten:
Geburtsjahr: 1966
Nationalität: deutsch
Beruflicher Werdegang:
seit 2017 Hamburger Hafen und Logistik AG -
Vorsitzende des Vorstands
seit 2016 Hamburger Hafen und Logistik AG -
Mitglied des Vorstands
2014 - 2016 Investorin; Unternehmerin; Beirätin
2012 - 2014 Deutsche Post AG - Vorstand Personal
und Arbeitsdirektorin
2011 - 2012 Daimler AG, Geschäftsbereich Busse -
Vorstand Vertrieb; Evobus AG -
Geschäftsführung
2005 - 2011 Daimler AG - Vice President
Executive Management Development
2002 - 2005 Mercedes-Benz Vitoria, Spanien -
Mitglied der Unternehmensleitung
2000 - 2002 DaimlerChrysler AG - Bereichsleitung
Konzernstrategie
1999 - 2000 DaimlerChrysler Bank -
Geschäftsführung; DC
Finanzdienstleistungen Europa -
Mitglied der Geschäftsführung;
DaimlerChrysler AG - Leitung des
Post Merger Integrationsteams
Daimler + Chrysler
1996 - 1999 Credit of Canada, Kanada -
Geschäftsführerin, CEO; MB Credit
Corporation, USA - Mitglied der
Geschäftsführung; Daimler-Benz
InterServices Debis AG - Mitglied
der Nordamerikanischen
Geschäftsführung
1994 - 1995 Daimler-Benz InterServices Debis AG
- Assistentin des Vorstands;
Leiterin interne und externe
Kommunikation
1991 - 1994 Mercedes-Benz Finanziaria S.p.A.,
Italien - Leiterin Operatives und
Strategisches Controlling
1989 - 1991 Institut für Unternehmensführung,
Ruhr-Universität Bochum -
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Ausbildung:
Studium der Wirtschaftswissenschaften/ Romanischen Philologie an der
Ruhr-Universität Bochum
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
Evonik AG2
HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G.3 (vorgesehen ab 13. Juni 2018)
Keine Mitgliedschaften in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen.
1 Konzernmandat
2 Börsennotiert
3 Diese Aufsichtsratsmitgliedschaft wird bei
einem wesentlich an der Talanx
Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär
bestehen, d.h. einem Aktionär, der mehr als 10
% der stimmberechtigten Aktien der Talanx
Aktiengesellschaft hält.
4 Diese Aufsichtsratsmitgliedschaft besteht bei
einem wesentlich an der Talanx
Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär, d.h.
einem Aktionär, der mehr als 10 % der
stimmberechtigten Aktien der Talanx
Aktiengesellschaft hält.
2018-03-26 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Talanx Aktiengesellschaft
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Ende der Mitteilung DGAP News-Service
668777 2018-03-26
(END) Dow Jones Newswires
March 26, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
