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DGAP-News: Dürr Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Dürr Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.05.2018 in Bietigheim-Bissingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-03-26 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Dürr Aktiengesellschaft Stuttgart Carl-Benz-Straße 34, 74321 Bietigheim-Bissingen - Wertpapierkennnummer 556 520 - - ISIN DE0005565204 - Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre, wir laden Sie ein zu unserer 29. ordentlichen Hauptversammlung *am Mittwoch, 9. Mai 2018, 11.00 Uhr,* im Verwaltungsgebäude der Dürr Aktiengesellschaft, Carl-Benz-Straße 34, 74321 Bietigheim-Bissingen (Einlass ist ab 10.00 Uhr). _Tagesordnung_ 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Dürr Aktiengesellschaft, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts der Dürr Aktiengesellschaft und des Dürr-Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2017, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 Handelsgesetzbuch für das Geschäftsjahr 2017 Die vorgenannten Unterlagen sind den Aktionären im Internet unter www.durr.de - Investoren - Hauptversammlung zugänglich. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt entfällt damit. 2. *Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der Dürr Aktiengesellschaft ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahrs 2017 in Höhe von 501.421.208,95 Euro wie folgt zu verwenden: - Ausschüttung einer Dividende von 2,20 76.122.288,00 Euro Euro je Stückaktie (ISIN DE0005565204) auf 34.601.040 Stückaktien - Vortrag auf neue 425.298.920,95 Euro Rechnung Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, das heißt am Dienstag, den 15. Mai 2018. 3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 5. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 sowie, für den Fall einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers für unterjährige Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2018 sowie für das erste Quartal des Geschäftsjahrs 2019* Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 sowie - sofern eine solche erfolgt - für die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2018 sowie für das erste Quartal des Geschäftsjahrs 2019 zu wählen. 6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* Herr Klaus Eberhardt hat sein Aufsichtsratsmandat mit Schreiben vom 29. September 2017 mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2017 niedergelegt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 21. Dezember 2017 wurde Herr Dr. Rolf Breidenbach ab 1. Januar 2018 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Herr Dr. Breidenbach soll nunmehr durch die Hauptversammlung zum Aufsichtsratsmitglied gewählt werden. Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Absätze 1 und 2, 101 Absatz 1 Aktiengesetz und §§ 1, 6, 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 Mitbestimmungsgesetz aus sechs von den Arbeitnehmern und sechs von den Aktionären zu wählenden Mitgliedern und zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammen. Da der Aufsichtsrat gemäß § 96 Absatz 2 Satz 3 Aktiengesetz der Gesamterfüllung mit einstimmigem Beschluss vom 29. Juli 2015 gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden widersprochen hat, müssen im Aufsichtsrat sowohl auf der Seite der Anteilseigner als auch auf der Seite der Arbeitnehmer mindestens zwei Sitze mit Frauen und mindestens zwei Sitze mit Männern besetzt sein, um das Mindestanteilsgebot nach § 96 Absatz 2 Satz 1 Aktiengesetz zu erfüllen. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats entspricht den gesetzlichen Vorgaben zur Mindestquote von Frauen und Männern bereits ohne Berücksichtigung der zur Wahl stehenden Person. Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Nominierungsausschusses und unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung am 13. Dezember 2017 beschlossenen Ziele sowie im Bestreben, das vom Aufsichtsrat für das Gesamtgremium am selben Tag beschlossene Kompetenzprofil zu erfüllen, vor, Herrn Dr. Breidenbach als Vertreter der Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner mit Wirkung zur Beendigung der Hauptversammlung am 9. Mai 2018 zu wählen. Die Wahl erfolgt gemäß § 10 Absatz 3 der Satzung für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Herrn Eberhardt, also bis zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2021, die über die Entlastung des Aufsichtsrats beschließt. Herr Dr. Breidenbach, Vorsitzender der Geschäftsführung der HELLA GmbH & Co. KGaA und wohnhaft in Dortmund, ist in keinem weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium von Wirtschaftsunternehmen Mitglied. Der Aufsichtsrat hat sich bei dem vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass er den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann. *Angaben zum unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten* Dr. Rolf Breidenbach, wohnhaft in Dortmund, Vorsitzender der Geschäftsführung der HELLA GmbH & Co. KGaA Persönliche Daten: Geburtsjahr: 1963 Ausbildung: 1983-1988 Maschinenbaustudium an der RWTH Aachen, Abschluss: Dipl.-Ing. 1988-1991 Promotion zum Dr.-Ing. 1992-1994 Wirtschaftswissenschaftliches Zusatzstudium an der RWTH Aachen, Abschluss: Dipl.-Wirtschaftsingenieur Beruflicher Werdegang: 1989-1992 SHM Sinter-HIP-Materials, Aachen: Leiter Entwicklung und Produktion 1992-1994 Rheinisch-Westfälischer Überwachungsverein e.V., Essen: Leitender Angestellter und Lead Auditor 1995-2004 McKinsey & Co., Düsseldorf: Partner (ab 2000) 2004-heute HELLA GmbH & Co. KGaA, Lippstadt: Vorsitzender der Geschäftsführung Die Dürr AG bzw. ihre Konzernunternehmen unterhalten zu Unternehmen der HELLA-Gruppe Beziehungen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, wobei die dabei empfangenen oder gewährten Produkte oder Dienstleistungen zu marktüblichen Bedingungen abgewickelt werden. Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird erklärt, dass nach Einschätzung des Aufsichtsrats der vorgeschlagene Kandidat nicht in nach dieser Vorschrift offenzulegenden weiteren persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur Dürr AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Dürr AG oder einem wesentlich an der Dürr AG beteiligten Aktionär steht. Aus Sicht des Aufsichtsrats ist Herr Dr. Breidenbach unabhängig im Sinne von Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex. 7. *Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (Ausgabe von Gratisaktien), Satzungsänderung* Die Kapitalrücklage der Gesellschaft beträgt gemäß dem festgestellten und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehenen Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2017 156.174.230,62 Euro. Sie übersteigt den erforderlichen Betrag von 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft (das sind 8.857.866,24 Euro) um einen Betrag in Höhe von 147.316.364,38 Euro. Von diesem soll der Betrag von 88.578.662,40 Euro in Grundkapital umgewandelt werden. Die Kapitalerhöhung soll im Wege der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. Aktiengesetz) durch Ausgabe von
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March 26, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)