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DGAP-News: Dürr Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Dürr Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
am 09.05.2018 in Bietigheim-Bissingen mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-03-26 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Dürr Aktiengesellschaft Stuttgart Carl-Benz-Straße
34, 74321 Bietigheim-Bissingen - Wertpapierkennnummer
556 520 -
- ISIN DE0005565204 - Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr
geehrte Aktionäre, wir laden Sie ein zu unserer 29.
ordentlichen Hauptversammlung *am Mittwoch, 9. Mai
2018, 11.00 Uhr,*
im Verwaltungsgebäude
der Dürr Aktiengesellschaft,
Carl-Benz-Straße 34,
74321 Bietigheim-Bissingen
(Einlass ist ab 10.00 Uhr). _Tagesordnung_
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der Dürr Aktiengesellschaft, des vom
Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und
des zusammengefassten Lageberichts der Dürr
Aktiengesellschaft und des Dürr-Konzerns sowie
des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das
Geschäftsjahr 2017, des Vorschlags des
Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns
sowie des erläuternden Berichts des Vorstands
zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a
Absatz 1 Handelsgesetzbuch für das
Geschäftsjahr 2017
Die vorgenannten Unterlagen sind den Aktionären
im Internet unter
www.durr.de
- Investoren - Hauptversammlung zugänglich. Der
Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss
ist damit festgestellt. Eine Beschlussfassung
der Hauptversammlung zu diesem
Tagesordnungspunkt entfällt damit.
2. *Verwendung des Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Jahresabschluss der Dürr Aktiengesellschaft
ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahrs
2017 in Höhe von 501.421.208,95 Euro wie folgt
zu verwenden:
- Ausschüttung einer
Dividende von 2,20 76.122.288,00 Euro
Euro
je Stückaktie (ISIN
DE0005565204) auf
34.601.040 Stückaktien
- Vortrag auf neue 425.298.920,95 Euro
Rechnung
Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz
ist der Anspruch auf die Dividende am dritten
auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag fällig, das heißt am
Dienstag, den 15. Mai 2018.
3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2017*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung
zu erteilen.
4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017
Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2018 sowie, für den Fall einer prüferischen
Durchsicht, des Prüfers für unterjährige
Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2018 sowie
für das erste Quartal des Geschäftsjahrs 2019*
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die
Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die
Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum
Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2018 sowie - sofern eine
solche erfolgt - für die prüferische Durchsicht
unterjähriger Finanzberichte für das
Geschäftsjahr 2018 sowie für das erste Quartal
des Geschäftsjahrs 2019 zu wählen.
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Herr Klaus Eberhardt hat sein
Aufsichtsratsmandat mit Schreiben vom 29.
September 2017 mit Wirkung zum Ablauf des 31.
Dezember 2017 niedergelegt. Durch Beschluss des
Amtsgerichts Stuttgart vom 21. Dezember 2017
wurde Herr Dr. Rolf Breidenbach ab 1. Januar
2018 bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2017 beschließt, zum
Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Herr Dr.
Breidenbach soll nunmehr durch die
Hauptversammlung zum Aufsichtsratsmitglied
gewählt werden.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96
Absätze 1 und 2, 101 Absatz 1 Aktiengesetz und
§§ 1, 6, 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1
Mitbestimmungsgesetz aus sechs von den
Arbeitnehmern und sechs von den Aktionären zu
wählenden Mitgliedern und zu mindestens 30 %
aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern
zusammen.
Da der Aufsichtsrat gemäß § 96 Absatz 2
Satz 3 Aktiengesetz der Gesamterfüllung mit
einstimmigem Beschluss vom 29. Juli 2015
gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden
widersprochen hat, müssen im Aufsichtsrat
sowohl auf der Seite der Anteilseigner als auch
auf der Seite der Arbeitnehmer mindestens zwei
Sitze mit Frauen und mindestens zwei Sitze mit
Männern besetzt sein, um das
Mindestanteilsgebot nach § 96 Absatz 2 Satz 1
Aktiengesetz zu erfüllen. Die Zusammensetzung
des Aufsichtsrats entspricht den gesetzlichen
Vorgaben zur Mindestquote von Frauen und
Männern bereits ohne Berücksichtigung der zur
Wahl stehenden Person.
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines
Nominierungsausschusses und unter
Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat für seine
Zusammensetzung am 13. Dezember 2017
beschlossenen Ziele sowie im Bestreben, das vom
Aufsichtsrat für das Gesamtgremium am selben
Tag beschlossene Kompetenzprofil zu erfüllen,
vor, Herrn Dr. Breidenbach als Vertreter der
Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner mit
Wirkung zur Beendigung der Hauptversammlung am
9. Mai 2018 zu wählen. Die Wahl erfolgt
gemäß § 10 Absatz 3 der Satzung für den
Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Herrn
Eberhardt, also bis zum Ende der ordentlichen
Hauptversammlung im Jahr 2021, die über die
Entlastung des Aufsichtsrats beschließt.
Herr Dr. Breidenbach, Vorsitzender der
Geschäftsführung der HELLA GmbH & Co. KGaA und
wohnhaft in Dortmund, ist in keinem weiteren
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat oder
vergleichbaren in- oder ausländischen
Kontrollgremium von Wirtschaftsunternehmen
Mitglied.
Der Aufsichtsrat hat sich bei dem
vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass er
den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann.
*Angaben zum unter Tagesordnungspunkt 6 zur
Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten*
Dr. Rolf Breidenbach, wohnhaft in Dortmund,
Vorsitzender der Geschäftsführung der HELLA
GmbH & Co. KGaA
Persönliche Daten:
Geburtsjahr: 1963
Ausbildung:
1983-1988 Maschinenbaustudium an der RWTH
Aachen, Abschluss: Dipl.-Ing.
1988-1991 Promotion zum Dr.-Ing.
1992-1994 Wirtschaftswissenschaftliches
Zusatzstudium an der RWTH Aachen,
Abschluss:
Dipl.-Wirtschaftsingenieur
Beruflicher Werdegang:
1989-1992 SHM Sinter-HIP-Materials, Aachen:
Leiter Entwicklung und Produktion
1992-1994 Rheinisch-Westfälischer
Überwachungsverein e.V.,
Essen: Leitender Angestellter und
Lead Auditor
1995-2004 McKinsey & Co., Düsseldorf:
Partner (ab 2000)
2004-heute HELLA GmbH & Co. KGaA, Lippstadt:
Vorsitzender der Geschäftsführung
Die Dürr AG bzw. ihre Konzernunternehmen
unterhalten zu Unternehmen der HELLA-Gruppe
Beziehungen im Rahmen der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit, wobei die dabei empfangenen
oder gewährten Produkte oder Dienstleistungen
zu marktüblichen Bedingungen abgewickelt
werden.
Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 des Deutschen
Corporate Governance Kodex wird erklärt, dass
nach Einschätzung des Aufsichtsrats der
vorgeschlagene Kandidat nicht in nach dieser
Vorschrift offenzulegenden weiteren
persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen
zur Dürr AG oder deren Konzernunternehmen, den
Organen der Dürr AG oder einem wesentlich an
der Dürr AG beteiligten Aktionär steht.
Aus Sicht des Aufsichtsrats ist Herr Dr.
Breidenbach unabhängig im Sinne von Ziffer
5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex.
7. *Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
(Ausgabe von Gratisaktien), Satzungsänderung*
Die Kapitalrücklage der Gesellschaft beträgt
gemäß dem festgestellten und mit dem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des
Abschlussprüfers versehenen Jahresabschluss der
Gesellschaft zum 31.12.2017 156.174.230,62
Euro. Sie übersteigt den erforderlichen Betrag
von 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft
(das sind 8.857.866,24 Euro) um einen Betrag in
Höhe von 147.316.364,38 Euro. Von diesem soll
der Betrag von 88.578.662,40 Euro in
Grundkapital umgewandelt werden. Die
Kapitalerhöhung soll im Wege der
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§
207 ff. Aktiengesetz) durch Ausgabe von
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 26, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
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