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DGAP-News: CTS Eventim AG & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung CTS Eventim AG & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.05.2018 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-03-26 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. CTS Eventim AG & Co. KGaA *München* Contrescarpe 75 A, 28195 Bremen AG München, HRB 212700 WKN: 547030 ISIN: DE 0005470306 *Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein, die stattfindet* *am Dienstag, den 08. Mai 2018, ab 11:00 Uhr* *im Hotel THE FONTENAY, Fontenay 10, 20354 Hamburg* *Tagesordnung:* 1. Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2017, und des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern jeweils mit dem erläuternden Bericht der persönlich haftenden Gesellschafterin nach § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB und § 315a Abs. 1 HGB im Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017. Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend § 171 Abs. 2 AktG gebilligt. Gemäß § 286 Abs. 1 AktG erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung; im Übrigen sind die vorgenannten Unterlagen der Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass es eines weiteren Beschlusses dazu bedarf. 2. *Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der CTS Eventim AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2017.* Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss der CTS Eventim AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2017 in der vorgelegten Fassung, die einen Bilanzgewinn von EUR 181.955.230,95 ausweist, festzustellen. 3. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.* Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von EUR 181.955.230,95 - bestehend aus dem Jahresüberschuss 2017 in Höhe von EUR 95.391.677,07 und dem Gewinnvortrag aus 2016 in Höhe von EUR 86.563.553,88 (nach Abzug der Ausschüttung für 2016 im Geschäftsjahr 2017) - wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,59 je Stückaktie ISIN DE 0005470306 auf 95.991.300 EUR 56.634.867,00 dividendenberechtigte Stückaktien Gewinnvortrag EUR 125.320.363,95 Bilanzgewinn EUR 181.955.230,95 Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt, dass die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung 8.700 eigene Aktien hält, die nicht dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien nach dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einladung bis zum Tag der Hauptversammlung ändern, wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag bei unveränderter Dividendenhöhe unterbreitet werden, d.?h., der dann zum Tag der Hauptversammlung auf die nicht dividendenberechtigten Stückaktien rechnerisch entfallende Teilbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2017.* Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, der EVENTIM Management AG, Hamburg, als persönlich haftender Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 5. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017.* Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 6. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018.* Der Aufsichtsrat schlägt vor, für das Geschäftsjahr 2018 die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft und zugleich zum Konzernabschlussprüfer für deren Konzern zu wählen. 7. *Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Begebung von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen und Schaffung bedingten Kapitals.* Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, Folgendes zu beschließen: 7.1 *Ermächtigung* _Ermächtigungszeitraum; Nennbetrag; Laufzeit; Aktienzahl; Bedingungen_ Die persönlich haftende Gesellschafterin wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 07. Mai 2023 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen (nachfolgend zusammen auch 'Schuldverschreibungen') im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 800.000.000 mit einer Laufzeit von längstens 20 Jahren zu begeben und den Inhabern von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte bzw. den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte auf bis zu 19.200.000 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 19.200.000 ( = 20 % des Grundkapitals) nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen (nachfolgend jeweils auch 'Bedingungen') zu gewähren. Die Bedingungen können vorsehen, dass die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen nach Wahl der Gesellschaft zur Wandlung in Aktien der Gesellschaft verpflichtet sind; sie können in diesem Fall ferner vorsehen, dass die Verpflichtung zur Wandlung schon vor der Fälligkeit der Wandelschuldverschreibung bestehen soll, wenn die persönlich haftende Gesellschafterin mit Zustimmung des Aufsichtsrats erklärt, dass die vorzeitige Wandlung zur Abwendung eines unmittelbaren schweren Schadens der Gesellschaft oder zur Vermeidung einer erheblichen Verschlechterung eines öffentlichen Credit Ratings der Gesellschaft durch eine anerkannte Ratingagentur erforderlich ist ('vorzeitiges Wandlungsverlangen'). Die Bedingungen können ferner vorsehen, dass im Falle der Optionsrechtsausübung bzw. Wandlung den Options- bzw. Wandlungsberechtigten nach Wahl der Gesellschaft nicht auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft gewährt werden, sondern deren Gegenwert in Geld an sie zu bezahlen ist; dieser hat sich für diesen Fall je Aktie, die sonst an die Berechtigten auszuzahlen wäre, auf den volumengewichteten durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main während der letzten zehn Börsenhandelstage vor Erklärung der Wandlung zu belaufen (sog. cash settlement option). Die Bedingungen können auch vorsehen, dass im Falle der Optionsrechtsausübung bzw. Wandlung eigene Aktien der Gesellschaft gewährt werden können. Die Schuldverschreibungen können - unter Begrenzung auf den entsprechenden Euro-Gegenwert - außer in Euro auch in der gesetzlichen Währung eines OECD-Landes begeben werden. Sie können auch durch eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligungsgesellschaft der Gesellschaft ausgegeben werden; in einem solchen Fall wird die persönlich haftende Gesellschafterin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Garantie für die Schuldverschreibungen zu übernehmen und den Inhabern Options- bzw. Wandlungsrechte auf neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft zu gewähren. _Options-/Wandlungspreis_ Im Fall der Wandlung der Schuldverschreibungen erfolgt ein Umtausch der Schuldverschreibungen in Aktien der Gesellschaft. Das Umtauschverhältnis ergibt sich aus einer Division des Nennbetrags einer Teilschuldverschreibung durch den festgesetzten Wandlungspreis für eine Aktie der Gesellschaft. Das Umtauschverhältnis kann in jedem Fall auf eine volle Zahl auf- oder abgerundet werden; ferner kann eine in bar zu leistende Zuzahlung festgelegt werden. Im Übrigen kann vorgesehen werden, dass Spitzen zusammengelegt und/oder in Geld ausgeglichen werden. Der anteilige Betrag des Grundkapitals, der auf die je Teilschuldverschreibung zu beziehenden Stückaktien entfällt, darf den Nennbetrag
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March 26, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)