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DGAP-HV: CTS Eventim AG & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.05.2018 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: CTS Eventim AG & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
CTS Eventim AG & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 08.05.2018 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-03-26 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
CTS Eventim AG & Co. KGaA *München* 
 
Contrescarpe 75 A, 28195 Bremen AG München, HRB 212700 
WKN: 547030 
ISIN: DE 0005470306 
 
*Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre 
zur ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft 
ein, die stattfindet* 
 
*am Dienstag, den 08. Mai 2018, ab 11:00 Uhr* 
*im Hotel THE FONTENAY, Fontenay 10, 20354 Hamburg* 
 
*Tagesordnung:* 
 
1. Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten 
   Jahresabschlusses und Konzernabschlusses, 
   jeweils zum 31. Dezember 2017, und des 
   zusammengefassten Lageberichts für die 
   Gesellschaft und den Konzern jeweils mit dem 
   erläuternden Bericht der persönlich haftenden 
   Gesellschafterin nach § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG 
   zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB und § 315a 
   Abs. 1 HGB im Lagebericht und dem Bericht des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich 
   haftenden Gesellschafterin aufgestellten 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss 
   entsprechend § 171 Abs. 2 AktG gebilligt. 
   Gemäß § 286 Abs. 1 AktG erfolgt die 
   Feststellung des Jahresabschlusses durch die 
   Hauptversammlung; im Übrigen sind die 
   vorgenannten Unterlagen der Hauptversammlung 
   zugänglich zu machen, ohne dass es eines 
   weiteren Beschlusses dazu bedarf. 
2. *Beschlussfassung über die Feststellung des 
   Jahresabschlusses der CTS Eventim AG & Co. KGaA 
   für das Geschäftsjahr 2017.* 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und der 
   Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss 
   der CTS Eventim AG & Co. KGaA für das 
   Geschäftsjahr 2017 in der vorgelegten Fassung, 
   die einen Bilanzgewinn von EUR 181.955.230,95 
   ausweist, festzustellen. 
3. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns.* 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und der 
   Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
   Geschäftsjahres 2017 in Höhe von EUR 
   181.955.230,95 - bestehend aus dem 
   Jahresüberschuss 2017 in Höhe von EUR 
   95.391.677,07 und dem Gewinnvortrag aus 2016 in 
   Höhe von EUR 86.563.553,88 (nach Abzug der 
   Ausschüttung für 2016 im Geschäftsjahr 2017) - 
   wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 
   0,59 
 
   je Stückaktie ISIN DE 
   0005470306 auf 
   95.991.300                EUR 56.634.867,00 
   dividendenberechtigte 
   Stückaktien 
   Gewinnvortrag             EUR 125.320.363,95 
   Bilanzgewinn              EUR 181.955.230,95 
 
   Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag 
   berücksichtigt, dass die Gesellschaft zum 
   Zeitpunkt der Einberufung 8.700 eigene Aktien 
   hält, die nicht dividendenberechtigt sind. 
   Sollte sich die Anzahl der 
   dividendenberechtigten Aktien nach dem Zeitpunkt 
   der Veröffentlichung dieser Einladung bis zum 
   Tag der Hauptversammlung ändern, wird der 
   Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
   Gewinnverwendungsvorschlag bei unveränderter 
   Dividendenhöhe unterbreitet werden, d.?h., der 
   dann zum Tag der Hauptversammlung auf die nicht 
   dividendenberechtigten Stückaktien rechnerisch 
   entfallende Teilbetrag wird auf neue Rechnung 
   vorgetragen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   persönlich haftenden Gesellschafterin für das 
   Geschäftsjahr 2017.* 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und der 
   Aufsichtsrat schlagen vor, der EVENTIM 
   Management AG, Hamburg, als persönlich haftender 
   Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2017 
   Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017.* 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und der 
   Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 
   Entlastung zu erteilen. 
6. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2018.* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, für das 
   Geschäftsjahr 2018 die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum 
   Abschlussprüfer der Gesellschaft und zugleich 
   zum Konzernabschlussprüfer für deren Konzern zu 
   wählen. 
7. *Beschlussfassung über die Ermächtigung zur 
   Begebung von Options- und/oder 
   Wandelschuldverschreibungen und Schaffung 
   bedingten Kapitals.* 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und der 
   Aufsichtsrat schlagen vor, Folgendes zu 
   beschließen: 
 
   7.1 *Ermächtigung* 
 
       _Ermächtigungszeitraum; Nennbetrag; 
       Laufzeit; Aktienzahl; Bedingungen_ 
 
       Die persönlich haftende Gesellschafterin 
       wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
       Aufsichtsrats bis zum 07. Mai 2023 
       einmalig oder mehrmals auf den Inhaber 
       lautende Options- und/oder 
       Wandelschuldverschreibungen (nachfolgend 
       zusammen auch 'Schuldverschreibungen') im 
       Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 
       800.000.000 mit einer Laufzeit von 
       längstens 20 Jahren zu begeben und den 
       Inhabern von Optionsschuldverschreibungen 
       Optionsrechte bzw. den Inhabern von 
       Wandelschuldverschreibungen 
       Wandlungsrechte auf bis zu 19.200.000 
       neue, auf den Inhaber lautende 
       Stückaktien der Gesellschaft mit einem 
       anteiligen Betrag am Grundkapital von bis 
       zu EUR 19.200.000 ( = 20 % des 
       Grundkapitals) nach näherer Maßgabe 
       der Options- bzw. 
       Wandelanleihebedingungen (nachfolgend 
       jeweils auch 'Bedingungen') zu gewähren. 
       Die Bedingungen können vorsehen, dass die 
       Inhaber der Wandelschuldverschreibungen 
       nach Wahl der Gesellschaft zur Wandlung 
       in Aktien der Gesellschaft verpflichtet 
       sind; sie können in diesem Fall ferner 
       vorsehen, dass die Verpflichtung zur 
       Wandlung schon vor der Fälligkeit der 
       Wandelschuldverschreibung bestehen soll, 
       wenn die persönlich haftende 
       Gesellschafterin mit Zustimmung des 
       Aufsichtsrats erklärt, dass die 
       vorzeitige Wandlung zur Abwendung eines 
       unmittelbaren schweren Schadens der 
       Gesellschaft oder zur Vermeidung einer 
       erheblichen Verschlechterung eines 
       öffentlichen Credit Ratings der 
       Gesellschaft durch eine anerkannte 
       Ratingagentur erforderlich ist 
       ('vorzeitiges Wandlungsverlangen'). Die 
       Bedingungen können ferner vorsehen, dass 
       im Falle der Optionsrechtsausübung bzw. 
       Wandlung den Options- bzw. 
       Wandlungsberechtigten nach Wahl der 
       Gesellschaft nicht auf den Inhaber 
       lautende Stückaktien der Gesellschaft 
       gewährt werden, sondern deren Gegenwert 
       in Geld an sie zu bezahlen ist; dieser 
       hat sich für diesen Fall je Aktie, die 
       sonst an die Berechtigten auszuzahlen 
       wäre, auf den volumengewichteten 
       durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie 
       der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder 
       einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an 
       der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main 
       während der letzten zehn 
       Börsenhandelstage vor Erklärung der 
       Wandlung zu belaufen (sog. cash 
       settlement option). Die Bedingungen 
       können auch vorsehen, dass im Falle der 
       Optionsrechtsausübung bzw. Wandlung 
       eigene Aktien der Gesellschaft gewährt 
       werden können. 
 
       Die Schuldverschreibungen können - unter 
       Begrenzung auf den entsprechenden 
       Euro-Gegenwert - außer in Euro auch 
       in der gesetzlichen Währung eines 
       OECD-Landes begeben werden. Sie können 
       auch durch eine unmittelbare oder 
       mittelbare Beteiligungsgesellschaft der 
       Gesellschaft ausgegeben werden; in einem 
       solchen Fall wird die persönlich haftende 
       Gesellschafterin ermächtigt, mit 
       Zustimmung des Aufsichtsrats die Garantie 
       für die Schuldverschreibungen zu 
       übernehmen und den Inhabern Options- bzw. 
       Wandlungsrechte auf neue, auf den Inhaber 
       lautende Stückaktien der Gesellschaft zu 
       gewähren. 
 
       _Options-/Wandlungspreis_ 
 
       Im Fall der Wandlung der 
       Schuldverschreibungen erfolgt ein 
       Umtausch der Schuldverschreibungen in 
       Aktien der Gesellschaft. Das 
       Umtauschverhältnis ergibt sich aus einer 
       Division des Nennbetrags einer 
       Teilschuldverschreibung durch den 
       festgesetzten Wandlungspreis für eine 
       Aktie der Gesellschaft. 
 
       Das Umtauschverhältnis kann in jedem Fall 
       auf eine volle Zahl auf- oder abgerundet 
       werden; ferner kann eine in bar zu 
       leistende Zuzahlung festgelegt werden. Im 
       Übrigen kann vorgesehen werden, dass 
       Spitzen zusammengelegt und/oder in Geld 
       ausgeglichen werden. Der anteilige Betrag 
       des Grundkapitals, der auf die je 
       Teilschuldverschreibung zu beziehenden 
       Stückaktien entfällt, darf den Nennbetrag 

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March 26, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

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