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DGAP-News: CTS Eventim AG & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
CTS Eventim AG & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 08.05.2018 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-03-26 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
CTS Eventim AG & Co. KGaA *München*
Contrescarpe 75 A, 28195 Bremen AG München, HRB 212700
WKN: 547030
ISIN: DE 0005470306
*Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre
zur ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft
ein, die stattfindet*
*am Dienstag, den 08. Mai 2018, ab 11:00 Uhr*
*im Hotel THE FONTENAY, Fontenay 10, 20354 Hamburg*
*Tagesordnung:*
1. Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten
Jahresabschlusses und Konzernabschlusses,
jeweils zum 31. Dezember 2017, und des
zusammengefassten Lageberichts für die
Gesellschaft und den Konzern jeweils mit dem
erläuternden Bericht der persönlich haftenden
Gesellschafterin nach § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG
zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB und § 315a
Abs. 1 HGB im Lagebericht und dem Bericht des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017.
Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich
haftenden Gesellschafterin aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss
entsprechend § 171 Abs. 2 AktG gebilligt.
Gemäß § 286 Abs. 1 AktG erfolgt die
Feststellung des Jahresabschlusses durch die
Hauptversammlung; im Übrigen sind die
vorgenannten Unterlagen der Hauptversammlung
zugänglich zu machen, ohne dass es eines
weiteren Beschlusses dazu bedarf.
2. *Beschlussfassung über die Feststellung des
Jahresabschlusses der CTS Eventim AG & Co. KGaA
für das Geschäftsjahr 2017.*
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der
Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss
der CTS Eventim AG & Co. KGaA für das
Geschäftsjahr 2017 in der vorgelegten Fassung,
die einen Bilanzgewinn von EUR 181.955.230,95
ausweist, festzustellen.
3. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns.*
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der
Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2017 in Höhe von EUR
181.955.230,95 - bestehend aus dem
Jahresüberschuss 2017 in Höhe von EUR
95.391.677,07 und dem Gewinnvortrag aus 2016 in
Höhe von EUR 86.563.553,88 (nach Abzug der
Ausschüttung für 2016 im Geschäftsjahr 2017) -
wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR
0,59
je Stückaktie ISIN DE
0005470306 auf
95.991.300 EUR 56.634.867,00
dividendenberechtigte
Stückaktien
Gewinnvortrag EUR 125.320.363,95
Bilanzgewinn EUR 181.955.230,95
Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag
berücksichtigt, dass die Gesellschaft zum
Zeitpunkt der Einberufung 8.700 eigene Aktien
hält, die nicht dividendenberechtigt sind.
Sollte sich die Anzahl der
dividendenberechtigten Aktien nach dem Zeitpunkt
der Veröffentlichung dieser Einladung bis zum
Tag der Hauptversammlung ändern, wird der
Hauptversammlung ein entsprechend angepasster
Gewinnverwendungsvorschlag bei unveränderter
Dividendenhöhe unterbreitet werden, d.?h., der
dann zum Tag der Hauptversammlung auf die nicht
dividendenberechtigten Stückaktien rechnerisch
entfallende Teilbetrag wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
persönlich haftenden Gesellschafterin für das
Geschäftsjahr 2017.*
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der
Aufsichtsrat schlagen vor, der EVENTIM
Management AG, Hamburg, als persönlich haftender
Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2017
Entlastung zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017.*
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der
Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017
Entlastung zu erteilen.
6. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2018.*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, für das
Geschäftsjahr 2018 die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum
Abschlussprüfer der Gesellschaft und zugleich
zum Konzernabschlussprüfer für deren Konzern zu
wählen.
7. *Beschlussfassung über die Ermächtigung zur
Begebung von Options- und/oder
Wandelschuldverschreibungen und Schaffung
bedingten Kapitals.*
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der
Aufsichtsrat schlagen vor, Folgendes zu
beschließen:
7.1 *Ermächtigung*
_Ermächtigungszeitraum; Nennbetrag;
Laufzeit; Aktienzahl; Bedingungen_
Die persönlich haftende Gesellschafterin
wird ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats bis zum 07. Mai 2023
einmalig oder mehrmals auf den Inhaber
lautende Options- und/oder
Wandelschuldverschreibungen (nachfolgend
zusammen auch 'Schuldverschreibungen') im
Gesamtnennbetrag von bis zu EUR
800.000.000 mit einer Laufzeit von
längstens 20 Jahren zu begeben und den
Inhabern von Optionsschuldverschreibungen
Optionsrechte bzw. den Inhabern von
Wandelschuldverschreibungen
Wandlungsrechte auf bis zu 19.200.000
neue, auf den Inhaber lautende
Stückaktien der Gesellschaft mit einem
anteiligen Betrag am Grundkapital von bis
zu EUR 19.200.000 ( = 20 % des
Grundkapitals) nach näherer Maßgabe
der Options- bzw.
Wandelanleihebedingungen (nachfolgend
jeweils auch 'Bedingungen') zu gewähren.
Die Bedingungen können vorsehen, dass die
Inhaber der Wandelschuldverschreibungen
nach Wahl der Gesellschaft zur Wandlung
in Aktien der Gesellschaft verpflichtet
sind; sie können in diesem Fall ferner
vorsehen, dass die Verpflichtung zur
Wandlung schon vor der Fälligkeit der
Wandelschuldverschreibung bestehen soll,
wenn die persönlich haftende
Gesellschafterin mit Zustimmung des
Aufsichtsrats erklärt, dass die
vorzeitige Wandlung zur Abwendung eines
unmittelbaren schweren Schadens der
Gesellschaft oder zur Vermeidung einer
erheblichen Verschlechterung eines
öffentlichen Credit Ratings der
Gesellschaft durch eine anerkannte
Ratingagentur erforderlich ist
('vorzeitiges Wandlungsverlangen'). Die
Bedingungen können ferner vorsehen, dass
im Falle der Optionsrechtsausübung bzw.
Wandlung den Options- bzw.
Wandlungsberechtigten nach Wahl der
Gesellschaft nicht auf den Inhaber
lautende Stückaktien der Gesellschaft
gewährt werden, sondern deren Gegenwert
in Geld an sie zu bezahlen ist; dieser
hat sich für diesen Fall je Aktie, die
sonst an die Berechtigten auszuzahlen
wäre, auf den volumengewichteten
durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie
der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder
einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an
der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main
während der letzten zehn
Börsenhandelstage vor Erklärung der
Wandlung zu belaufen (sog. cash
settlement option). Die Bedingungen
können auch vorsehen, dass im Falle der
Optionsrechtsausübung bzw. Wandlung
eigene Aktien der Gesellschaft gewährt
werden können.
Die Schuldverschreibungen können - unter
Begrenzung auf den entsprechenden
Euro-Gegenwert - außer in Euro auch
in der gesetzlichen Währung eines
OECD-Landes begeben werden. Sie können
auch durch eine unmittelbare oder
mittelbare Beteiligungsgesellschaft der
Gesellschaft ausgegeben werden; in einem
solchen Fall wird die persönlich haftende
Gesellschafterin ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats die Garantie
für die Schuldverschreibungen zu
übernehmen und den Inhabern Options- bzw.
Wandlungsrechte auf neue, auf den Inhaber
lautende Stückaktien der Gesellschaft zu
gewähren.
_Options-/Wandlungspreis_
Im Fall der Wandlung der
Schuldverschreibungen erfolgt ein
Umtausch der Schuldverschreibungen in
Aktien der Gesellschaft. Das
Umtauschverhältnis ergibt sich aus einer
Division des Nennbetrags einer
Teilschuldverschreibung durch den
festgesetzten Wandlungspreis für eine
Aktie der Gesellschaft.
Das Umtauschverhältnis kann in jedem Fall
auf eine volle Zahl auf- oder abgerundet
werden; ferner kann eine in bar zu
leistende Zuzahlung festgelegt werden. Im
Übrigen kann vorgesehen werden, dass
Spitzen zusammengelegt und/oder in Geld
ausgeglichen werden. Der anteilige Betrag
des Grundkapitals, der auf die je
Teilschuldverschreibung zu beziehenden
Stückaktien entfällt, darf den Nennbetrag
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March 26, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
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