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DGAP-HV: HYPOPORT AG: Bekanntmachung der -4-

DJ DGAP-HV: HYPOPORT AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.05.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: HYPOPORT AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
HYPOPORT AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.05.2018 in 
Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-03-26 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Hypoport AG Berlin International Securities Identification Number 
(ISIN): DE0005493365 
Wertpapier-Kennnummer (WKN): 549336 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am *Freitag, den 4. Mai 2018, 
um 10:00 Uhr* im Radisson Blu Hotel, Karl-Liebknecht-Str. 3, 10178 
Berlin, stattfindenden *ordentlichen Hauptversammlung* ein. 
 
I.    *Tagesordnung* 
 
      1. Vorlage des festgestellten 
         Jahresabschlusses der Hypoport AG und des 
         gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
         Dezember 2017, des Lageberichts der 
         Hypoport AG und des Konzerns für das 
         Geschäftsjahr 2017 einschließlich des 
         erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
         Angaben nach §§ 289a Abs. 1 HGB, 315a Abs. 
         1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats 
         für das Geschäftsjahr 2017 und des 
         Vorschlags des Vorstands für die 
         Verwendung des Bilanzgewinns für das 
         Geschäftsjahr 2017 
 
         Die genannten Unterlagen werden der 
         Hauptversammlung zugänglich gemacht. Sie 
         werden in der Hauptversammlung vom 
         Vorstand und - was den Bericht des 
         Aufsichtsrats angeht - vom 
         Aufsichtsratsvorsitzenden erläutert. Ein 
         Beschluss wird zu diesem 
         Tagesordnungspunkt gemäß den 
         gesetzlichen Bestimmungen nicht gefasst, 
         da der Aufsichtsrat den vom Vorstand 
         aufgestellten Jahresabschluss und den 
         Konzernabschluss bereits gebilligt hat und 
         der Jahresabschluss damit festgestellt 
         ist. Über den Vorschlag des Vorstands 
         über die Verwendung des Bilanzgewinns für 
         das Geschäftsjahr 2017 stimmen die 
         Aktionäre unter dem Tagesordnungspunkt 2 
         ab. 
      2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
         Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2017* 
 
         Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
         den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 
         in Höhe von EUR 66.911.576,96 wie folgt zu 
         verwenden: Der gesamte Bilanzgewinn in 
         Höhe von EUR 66.911.576,96 wird auf neue 
         Rechnung vorgetragen. 
      3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
         Mitglieder des Vorstands für das 
         Geschäftsjahr 2017* 
 
         Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
         den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden 
         Mitgliedern des Vorstands für das 
         Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
 
         Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung 
         im Wege der Einzelabstimmung über die 
         Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
         entscheiden zu lassen. 
      4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
         Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
         Geschäftsjahr 2017* 
 
         Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
         den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden 
         Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
         Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
 
         Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung 
         im Wege der Einzelabstimmung über die 
         Entlastung der Mitglieder des 
         Aufsichtsrats entscheiden zu lassen. 
      5. *Beschlussfassung über die Wahl des 
         Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
         2018* 
 
         Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG 
         Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, 
         zum Abschlussprüfer (Einzel- und 
         Konzernabschluss) für das Geschäftsjahr 
         2018 zu wählen. 
 
         Der Aufsichtsrat schlägt zudem vor, die 
         BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
         Hamburg, zum Prüfer für eine etwaige 
         Durchsicht des Abschlusses und des 
         Zwischenlageberichts für das erste 
         Halbjahr des Geschäftsjahres 2018 sowie 
         von sonstigen unterjährigen (verkürzten) 
         Abschlüssen und Zwischenlageberichten für 
         das Geschäftsjahr 2018 sowie des 
         unterjährigen verkürzten Abschlusses und 
         Zwischenlageberichts für das erste Quartal 
         2019 zu wählen, wenn und soweit diese 
         einer derartigen Durchsicht unterzogen 
         werden. 
 
         Da der Aufsichtsrat der Hypoport AG nur 
         aus drei Mitgliedern besteht, ist kein 
         Prüfungsausschuss gebildet. Für die 
         genannten Prüfungsleistungen hat daher der 
         Aufsichtsrat ein Auswahl- und 
         Vorschlagsverfahren im Einklang mit 
         Artikel 16 Absätze 2 und 3 der Verordnung 
         (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen 
         Parlaments und des Rates vom 16. April 
         2014 über spezifische Anforderungen an die 
         Abschlussprüfung bei Unternehmen von 
         öffentlichem Interesse und zur Aufhebung 
         des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission 
         durchgeführt. Im Rahmen des 
         Auswahlverfahrens hat der Aufsichtsrat die 
 
         - BDO AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
           Hamburg, sowie 
         - PricewaterhouseCoopers GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kiel, 
 
         in die engere Auswahl genommen und hierbei 
         eine Präferenz für die BDO AG 
         Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, 
         festgestellt und dieser folgend seinen 
         Beschlussvorschlag an die Hauptversammlung 
         beschlossen. Die Auswahlentscheidung des 
         Aufsichtsrats beruht im Wesentlichen auf 
         folgenden Erwägungen: 
 
         Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
         verfügt über eine wesentlich tiefere 
         Kenntnis des Unternehmens der Hypoport AG 
         und seiner Konzernunternehmen bei 
         vergleichbarer prüferischer und 
         methodischer Qualifikation. Die Hypoport 
         AG wurde durch die BDO 
         Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als 
         sogenannter A-Kunde mit höchster Priorität 
         eingeordnet, was nach Ansicht des 
         Aufsichtsrats die erforderliche 
         Ressourcen-Zuteilung, Einsatzbereitschaft 
         und Priorisierung der Abschlussprüfung 
         stärker als in dem Vergleichsangebot 
         sicherstellt. Schließlich ist auch 
         der Angebotspreis der BDO 
         Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die 
         Hypoport AG deutlich attraktiver und der 
         erforderliche Ressourceneinsatz aus Sicht 
         des Aufsichtsrats wesentlich realistischer 
         kalkuliert. 
 
         Der Vorschlag des Aufsichtsrats an die 
         Hauptversammlung ist frei von 
         ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte. 
         Auch wurde dem Aufsichtsrat keine die 
         Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel 
         im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der Verordnung 
         (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen 
         Parlaments und des Rates vom 16. April 
         2014 über spezifische Anforderungen an die 
         Abschlussprüfung bei Unternehmen von 
         öffentlichem Interesse und zur Aufhebung 
         des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission 
         auferlegt. 
      6. *Beschlussfassung über Wahl zum 
         Aufsichtsrat* 
 
         Das Mitglied des Aufsichtsrats, Herr 
         Christian Schröder, hat sein Amt mit 
         Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 
         4. Mai 2018 niedergelegt. Daher ist die 
         Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds 
         erforderlich. Der Aufsichtsrat der 
         Hypoport AG besteht gemäß §§ 96 Abs. 
         1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 8 
         Abs. 1 der Satzung aus drei Personen, die 
         von den Aktionären der Gesellschaft in der 
         Hauptversammlung gewählt wurden. Der 
         Aufsichtsrat der Hypoport AG hat keine 
         Ausschüsse gebildet. 
 
         Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
          Herrn Dieter Pfeiffenberger, 
          Barsbüttel, Deutschland, 
          selbständiger Unternehmensberater, 
 
         mit Wirkung ab der Beendigung der 
         ordentlichen Hauptversammlung am 4. Mai 
         2018 und für die restliche Amtszeit des 
         ausgeschiedenen Mitglieds, nämlich für die 
         Zeit bis zur Beendigung der 
         Hauptversammlung, die über die Entlastung 
         der Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
         Geschäftsjahr 2019 beschließt, in den 
         Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. 
 
         _Weitere Angaben und Hinweise zu Herrn 
         Dieter Pfeiffenberger_ 
 
         _Persönliche Daten:_ 
         Geburtsdatum: 15.05.1957 
         Geburtsort: Aldenhoven, Deutschland 
 
         _Ausbildung:_ 
 
         1990-1991 Diplomierter Bankbetriebswirt 
                   (ADG) 
                   Akademie Deutscher 
                   Genossenschaften 
         1986-1988 Genossenschaftlicher 
                   Bankbetriebswirt 
                   Akademie Norddeutscher 
                   Genossenschaften 
         1983-1985 Bankfachwirt, Bankakademie 
                   Hamburg 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 26, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: HYPOPORT AG: Bekanntmachung der -2-

1980-1982 Ausbildung zum Bankkaufmann 
 
         _Beruflicher Werdegang:_ 
 
         ab 07/2017      selbständiger 
                         Unternehmensberater 
         01/2013-06/2017 Bereichsvorstand 
                         Immobilienfinanzierung 
                         Deutsche Postbank AG 
                         Produktmanagement 
                         Baufinanzierung für 
                         Postbankkonzern 
                         (Postbank, DSL Bank, 
                         BHW), Vertrieb 
                         Baufinanzierung 
                         Geschäftsbereich DSL 
                         Bank, gewerbliche 
                         Immobilienfinanzierung 
         09/2012-09/2017 Aufsichtsratsmitglied PB 
                         Firmenkunden AG, Bonn 
         09/2012-05/2017 Aufsichtsratsmitglied BHW 
                         Kreditservice GmbH, 
                         Hameln 
         08/2012-11/2013 Aufsichtsratsmitglied BSQ 
                         Bauspar AG, Nürnberg 
         04/2010-06/2013 Vorstandsvorsitzender der 
                         BHW Bausparkasse AG 
                         Produktmarketing 
                         Bausparen und 
                         Baufinanzierung, 
                         Kooperationsgeschäft, 
                         Auslandsgeschäft, Recht, 
                         Revision, Compliance, 
                         Vorsitzender 
                         Marktrisikokomitee 
         10/2009-03/2010 Vorstandsmitglied der BHW 
                         Bausparkasse AG 
                         Produktmarketing 
                         Bausparen und 
                         Baufinanzierung 
         06/2007-08/2011 Aufsichtsratsvorsitzender 
                         Easyhyp GmbH 
         01/2007-09/2009 Generalbevollmächtigter 
                         der BHW Bausparkasse AG 
                         Ressortleiter 
                         Produktmarketing 
                         Bausparen und 
                         Baufinanzierung 
         06/2000-12/2012 Leiter Geschäftsbereich 
                         DSL Bank, Deutsche 
                         Postbank AG 
         03/1994-06/2000 Leiter und Direktor der 
                         Niederlassung Hamburg der 
                         DSL Bank 
         10/1991-02/1994 Stv. Leiter der 
                         Niederlassung Hamburg der 
                         DSL Bank 
         01/1982-09/1991 Leiter 
                         Firmenkundenkredite 
                         Volksbank Hamburg (Reg. 
                         Ost) 
 
         Herr Dieter Pfeiffenberger erfüllt die 
         Anforderungen des § 100 Abs. 5 AktG an 
         Sachverstand auf den Gebieten 
         Rechnungslegung oder Abschlussprüfung 
         aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als 
         Vorstandsmitglied verschiedener 
         Kreditinstitute und ist mit dem Sektor, in 
         dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut. 
 
         Herr Dieter Pfeiffenberger ist weder 
         Mitglied in gesetzlich zu bildenden 
         inländischen Aufsichtsräten noch Mitglied 
         in vergleichbaren in- oder ausländischen 
         Kontrollgremien von 
         Wirtschaftsunternehmen. 
 
         Nach Einschätzung des Aufsichtsrats 
         bestehen keine maßgeblichen 
         persönlichen oder geschäftlichen 
         Beziehungen gemäß Ziffer 5.4.1 des 
         Deutschen Corporate Governance Kodex 
         zwischen Herrn Dieter Pfeiffenberger und 
         der Hypoport AG oder deren 
         Konzernunternehmen, den Organen der 
         Hypoport AG oder einem wesentlich an der 
         Hypoport AG beteiligten Aktionär. Zudem 
         hat sich der Aufsichtsrat bei Herrn Dieter 
         Pfeiffenberger versichert, dass dieser den 
         zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen 
         kann. 
      7. *Beschlussfassung über die Sitzverlegung 
         nach Lübeck und entsprechende 
         Satzungsänderung* 
 
         Die Hypoport AG führt ihre Geschäfte seit 
         nahezu zehn Jahren von ihrem Stammsitz in 
         der Klosterstraße 71 in 10179 Berlin. 
         Im Jahr 2017 erwarb die Hypoport AG vom 
         Eigentümer und derzeitigen Vermieter das 
         Grundstück mit dem aufstehenden 
         Bürogebäude, auch um damit langfristig ein 
         Bekenntnis gegenüber der Stadt Berlin und 
         den Mitarbeitern der Hypoport AG 
         abzugeben. Für die Hypoport AG völlig 
         unerwartet und am letzten Tag der 
         entsprechenden Frist übte das Land Berlin 
         ein Vorkaufsrecht aus. Dadurch ist der 
         derzeitige Standort in der 
         Klosterstraße 71 akut gefährdet. Der 
         derzeitige Mietvertrag läuft nur noch bis 
         zum 31. Dezember 2019. 
 
         Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher 
         vor zu beschließen: 
 
         Der Sitz der Gesellschaft wird von Berlin 
         nach Lübeck verlegt. 
 
         § 1 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu 
         gefasst: 
 
          '2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in 
          Lübeck' 
 
         Vorstehender Beschluss zur Sitzverlegung 
         und die dementsprechende Satzungsänderung 
         sollen nur dann wirksam werden und der 
         Vorstand wird angewiesen, den Beschluss 
         nur dann zum Handelsregister der 
         Gesellschaft anzumelden, wenn 
 
         (a) das Land Berlin Eigentümerin des 
             Grundstücks Klosterstraße 71, 
             10179 Berlin geworden ist, und 
         (b) es bis zur ordentlichen 
             Hauptversammlung 2019 nicht gelungen 
             ist, den derzeit laufenden 
             Mietvertrag der Hypoport AG über die 
             Geschäftsräume in der 
             Klosterstraße 71, 10179 Berlin 
             über den 31. Dezember 2019 hinaus zu 
             verlängern. 
      8. *Beschlussfassung über Satzungsänderung* 
 
         Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
         die Satzung der Gesellschaft in § 13 Abs. 
         6 wie folgt zu ändern: 
 
         In § 13 Abs. 6 der Satzung wird die Angabe 
         '§ 30b Absatz 3 Nr. 1 lit. d) WpHG' durch 
         die Angabe '§ 49 Abs. 3 Nr. 1 lit. d) 
         WpHG' ersetzt. 
II.   *Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
      Stimmrechts sind nach § 14 Abs. 1 der Satzung der 
      Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tage der 
      Hauptversammlung im Aktienregister als Aktionäre der Hypoport 
      AG eingetragen sind und sich so angemeldet haben, dass ihre 
      Anmeldung spätestens bis zum Ablauf des 27. April 2018, 24:00 
      Uhr, bei der Hypoport AG eingegangen ist. 
 
      Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können 
      sich bei der Hypoport AG unter der Anschrift: 
 
      Hypoport AG 
      c/o Computershare Operations Center 
      80249 München 
      Deutschland 
      Telefax: +49 89 30903-74675 
      E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
      in Textform anmelden. Nähere Hinweise zum Anmeldeverfahren 
      entnehmen Sie bitte den Ihnen übersandten Unterlagen. 
 
      Nach Eingang der Anmeldung bei der Hypoport AG werden den 
      Aktionären bzw. den von ihnen benannten Bevollmächtigten von 
      der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
      übersandt. 
 
      Der Nachweis der Aktionärseigenschaft erfolgt durch die 
      Eintragung in das Aktienregister der Gesellschaft. Ist ein 
      Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, so kann dieses 
      Kreditinstitut das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht 
      gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs 
      ausüben. 
 
      Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung 
      nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien 
      auch nach erfolgter Anmeldung frei verfügen. Maßgeblich 
      für das Stimmrecht ist der im Aktienregister eingetragene 
      Bestand am Tag der Hauptversammlung. 
III.  *Umschreibungsstopp* 
 
      Umschreibungen im Aktienregister finden für den Zeitraum ab 
      dem Ablauf des letzten Anmeldetags (27. April 2018, 24:00 
      Uhr) bis einschließlich dem Tag der Hauptversammlung (4. 
      Mai 2018, 24:00 Uhr) nicht statt. Der Bestand des 
      Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung entspricht damit 
      dem Bestand des Aktienregisters am Ende des Tages des 
      Anmeldeschlusses (27. April 2018, 24:00 Uhr). Erwerber von 
      Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem Tag des 
      Anmeldeschlusses (27. April 2018, 24:00 Uhr) bei der 
      Gesellschaft eingehen, können daher aus eigenem Recht keine 
      Teilnahme- und Stimmrechte aus diesen Aktien ausüben. In 
      diesen Fällen bleiben Teilnahme- und Stimmrechte aus diesen 
      Aktien bis zur Umschreibung noch bei dem im Aktienregister 
      eingetragenen Aktionär. 
IV.   *Verfahren bei Stimmabgabe durch Bevollmächtigte* 
 
      Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre, die nicht selbst 
      an der Hauptversammlung teilnehmen können oder wollen, können 
      ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung auch 
      durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, 
      eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer 
      Wahl, ausüben lassen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als 
      eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von 
      diesen zurückweisen. 
 
      Die Erteilung der Vollmacht und ihr Widerruf sowie der 

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March 26, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: HYPOPORT AG: Bekanntmachung der -3-

Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft 
      bedürfen der Textform (§ 126 b BGB). Bei der Bevollmächtigung 
      von Kreditinstituten, Vereinigungen von Aktionären oder 
      diesen nach § 135 Abs. 8 AktG bzw. §§ 135 Abs. 10 i. V. m. 
      125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen können 
      Besonderheiten zu beachten sein, welche bei dem jeweils zu 
      Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Bitte stimmen Sie sich 
      daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von 
      Aktionären oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG bzw. §§ 135 
      Abs. 10 i. V. m. 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen 
      bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen oder 
      Personen ab. 
 
      Als Service bieten wir teilnahme- und stimmberechtigten 
      Aktionären wieder an, sich durch von der Hypoport AG benannte 
      Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen vertreten zu 
      lassen. Diesen Stimmrechtsvertretern müssen dazu eine 
      Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts 
      erteilt werden. Vollmacht und Weisungen an die von der 
      Hypoport AG benannten Stimmrechtsvertreter bedürfen der 
      Textform (§ 126 b BGB). Die Stimmrechtsvertreter sind 
      verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können die 
      Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Soweit keine 
      ausdrückliche oder eine widersprüchliche oder unklare Weisung 
      erteilt worden ist, werden sich die von der Gesellschaft 
      benannten Stimmrechtsvertreter bei dem jeweiligen 
      Tagesordnungspunkt der Stimme enthalten. In möglichen 
      Abstimmungen über eventuelle, erst in der Hauptversammlung 
      vorgebrachte Gegenanträge oder Wahlvorschläge oder sonstige, 
      nicht im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilte Anträge 
      können die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch bei 
      erteilter Vollmacht keine Stimmrechte ausüben. Weder im 
      Vorfeld noch während der Hauptversammlung können sie 
      Weisungen zu Verfahrensanträgen, Aufträge zu Wortmeldungen, 
      zum Stellen von Fragen, Anträgen oder Wahlvorschlägen oder 
      zur Erklärung von Widersprüchen gegen 
      Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennehmen. 
 
      Ein Formular für die Erteilung von Vollmachten sowie das 
      Vollmachts- und Weisungsformular für die von der Hypoport AG 
      benannten Stimmrechtsvertreter erhalten die Aktionäre mit den 
      ihnen übersandten Unterlagen. Zudem wird es den 
      ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit der 
      Eintrittskarte zugesendet. Entsprechende Formulare sind zudem 
      auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
      https://www.hypoport.de/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
      zugänglich. Möglich ist aber auch, eine Vollmacht in anderer 
      Weise zu erteilen; diese muss aber ebenfalls der Textform (§ 
      126 b BGB) genügen, wenn weder Kreditinstitute noch 
      Vereinigungen von Aktionären oder diesen nach § 135 Abs. 8 
      AktG bzw. §§ 135 Abs. 10 i. V. m. 125 Abs. 5 AktG 
      gleichgestellte Personen bevollmächtigt werden. 
 
      Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis 
      einer gegenüber einem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht 
      oder ihres Widerrufs gegenüber der Gesellschaft sowie das 
      Vollmachts- und Weisungsformular für die von der Gesellschaft 
      benannten Stimmrechtsvertreter können auf einem der folgenden 
      Wege an die Gesellschaft übermittelt werden 
 
      Hypoport AG 
      c/o Computershare Operations Center 
      80249 München 
      Deutschland 
      Telefax: +49 89 30903-74675 
      E-Mail: Hypoport-HV2018@computershare.de 
 
      Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis 
      einer gegenüber einem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht 
      oder ihres Widerrufs können auch am Tag der Hauptversammlung 
      bei der Einlasskontrolle am Tag der Hauptversammlung 
      erfolgen. 
 
      Zur organisatorischen Erleichterung werden die Aktionäre 
      gebeten, Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis zum 3. 
      Mai 2018, 16:00 Uhr, an die vorstehenden Kontaktmöglichkeiten 
      zu übermitteln. Gleiches gilt für die Änderung und den 
      Widerruf erteilter Vollmachten und Weisungen. 
 
      Auch nach Erteilung einer Bevollmächtigung sind Aktionäre 
      weiter berechtigt, an der Hauptversammlung persönlich 
      teilzunehmen, wobei in diesem Falle erteilte Vollmachten und 
      Weisungen automatisch als widerrufen gelten. 
 
      Auch im Falle einer Vollmachtserteilung ist die Anmeldung 
      form- und fristgerecht nach den vorstehenden Bestimmungen 
      erforderlich. Dies schließt eine Erteilung von 
      Vollmachten nach Anmeldung nicht aus. 
 
      Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
      sowie zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten die 
      Aktionäre zusammen mit den ihnen übersandten Unterlagen bzw. 
      werden mit der Eintrittskarte zugesandt. 
V.    *Verfahren bei Stimmabgabe durch Briefwahl* 
 
      Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind und nicht 
      persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können 
      ihre Stimme auch im Wege der Briefwahl abgeben. Zur Ausübung 
      des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind ebenfalls nur 
      diejenigen eingetragenen Aktionäre berechtigt, die sich 
      gemäß Ziffer III rechtzeitig angemeldet haben. Die 
      Abgabe von Stimmen im Wege der Briefwahl ist auf die 
      Abstimmung über Beschlussvorschläge (einschließlich 
      etwaiger Anpassungen) von Vorstand und/oder Aufsichtsrat und 
      auf mit einer Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 
      Abs. 2 AktG bekannt gemachte Beschlussvorschläge von 
      Aktionären beschränkt. 
 
      Unbeschadet der notwendigen Anmeldung bis zum Ablauf des 27. 
      April 2018, 24:00 Uhr, kann die Briefwahl schriftlich, per 
      Telefax oder per E-Mail bis zum 3. Mai 2018, 16:00 Uhr, 
      erfolgen. 
 
      Bitte verwenden Sie das Ihnen zusammen mit den 
      Anmeldeunterlagen bzw. mit der Eintrittskarte übersandte 
      Formular, das der Gesellschaft auf einem der folgenden Wege 
      übermittelt werden kann: 
 
      Hypoport AG 
      c/o Computershare Operations Center 
      80249 München 
      Deutschland 
      Telefax: +49 89 30903-74675 
      E-Mail: Hypoport-HV2018@computershare.de 
 
      Das Formular kann zudem unter der vorstehend genannten 
      Adresse, Faxnummer oder E-Mail-Adresse schriftlich, per 
      Telefax oder per E-Mail angefordert werden. Auf dem Formular 
      finden Aktionäre weitere Hinweise zur Briefwahl. Auch 
      bevollmächtigte Kreditinstitute, Vereinigungen von Aktionären 
      oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG bzw. §§ 135 Abs. 10 i. V. 
      m. 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen können sich der 
      Briefwahl bedienen. 
 
      Rechtzeitig abgegebene Briefwahlstimmen können bis zum Ablauf 
      des 3. Mai 2018, 16:00 Uhr, schriftlich, per Telefax oder per 
      E-Mail unter der vorstehend genannten Adresse, Faxnummer oder 
      E-Mail-Adresse geändert oder widerrufen werden. 
 
      Bitte beachten Sie, dass Sie keine Briefwahlstimmen für 
      mögliche Abstimmungen über eventuelle, erst in der 
      Hauptversammlung vorgebrachte Gegenanträge oder 
      Wahlvorschläge oder sonstige, nicht im Vorfeld der 
      Hauptversammlung mitgeteilte Anträge einschließlich 
      Verfahrensanträge abgeben können. Ebenso wenig können im 
      Vorfeld oder während der Hauptversammlung durch Briefwahl 
      Wortmeldungen, Fragen, Anträge oder Wahlvorschläge 
      entgegengenommen bzw. vorgebracht oder Widersprüche gegen 
      Hauptversammlungsbeschlüsse erklärt werden. 
 
      Auch nach einer Stimmabgabe per Briefwahl sind die Aktionäre 
      weiter berechtigt, an der Hauptversammlung persönlich oder 
      durch einen Bevollmächtigten teilzunehmen, wobei in diesem 
      Falle abgegebene Briefwahlstimmen automatisch als widerrufen 
      gelten. 
 
      Auch für die Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl 
      ist der im Aktienregister eingetragene Bestand am Tag der 
      Hauptversammlung maßgeblich, der durch den unter Ziffer 
      III dargestellten Umschreibungsstopp dem Bestand am Ende des 
      Tages des Anmeldeschlusses entsprechen wird. 
VI.   *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
      Einberufung der Hauptversammlung* 
 
      Das Grundkapital der Hypoport AG in Höhe von EUR 6.194.958,00 
      ist im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
      eingeteilt in 6.194.958 auf den Namen lautende Stückaktien. 
      Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der 
      Aktien und Stimmrechte beträgt im Zeitpunkt der Einberufung 
      daher 6.194.958 Stück. 
 
      Aus eigenen Aktien steht der Hypoport AG kein Stimmrecht zu. 
      Die Hypoport AG hält im Zeitpunkt der Einberufung der 
      Hauptversammlung 246.865 eigene Stückaktien. 
VII.  *Rechte der Aktionäre* 
 
      *Anfragen, Anträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 
      1 und 127 AktG* 
 
      Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen einen 
      Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem 
      bestimmten Punkt der Tagesordnung unterbreiten sowie 
      Wahlvorschläge übersenden. Anfragen, Gegenanträge (§ 126 

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March 26, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

AktG) und Wahlvorschläge (§ 127 AktG) von Aktionären zu einem 
      bestimmten Tagesordnungspunkt sind ausschließlich an die 
      nachfolgend genannte Anschrift bzw. Adresse zu richten: 
 
       Hypoport AG 
       Group Legal 
       Klosterstraße 71 
       10179 Berlin 
       Telefax: +49 30 42086-1999 
 
      oder per E-Mail an: 
 
       hauptversammlung@hypoport.de 
 
      Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht 
      berücksichtigt. Gegenanträge, die bis spätestens zum Ablauf 
      des 19. April 2018, 24:00 Uhr, unter der angegebenen Adresse 
      eingehen, werden vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG 
      einschließlich des Namens des Aktionärs und der 
      Begründung allen Aktionären im Internet unter 
 
      https://www.hypoport.de/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
      unverzüglich zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen 
      der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten 
      Internetadresse veröffentlicht. Ein Gegenantrag und seine 
      Begründung brauchen unter den Voraussetzungen des § 126 Abs. 
      2 Satz 1 AktG nicht zugänglich gemacht zu werden, die 
      Begründung eines Gegenantrags gemäß § 126 Abs. 2 Satz 2 
      AktG nicht, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen 
      beträgt. 
 
      Diese Regelungen gelten gemäß § 127 AktG für den 
      Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von 
      Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern 
      sinngemäß. Solche Vorschläge müssen jedoch nicht 
      begründet werden. Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 und 3 
      AktG genannten Gründen braucht der Vorstand einen 
      Wahlvorschlag u. a. auch dann nicht zugänglich zu machen, 
      wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort 
      des Kandidaten enthält. Vorschläge zur Aufsichtsratswahl 
      müssen ferner u. a. auch dann nicht zugänglich gemacht 
      werden, wenn ihnen keine Angaben zu der Mitgliedschaft der 
      Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
      im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG beigefügt sind 
 
      *Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 
      2 AktG* 
 
      Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
      Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 
      erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die 
      Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Das Verlangen 
      muss schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft gerichtet 
      werden und der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 3. 
      April 2018, 24:00 Uhr, zugehen. Bitte richten Sie 
      entsprechende Verlangen an folgende Adresse: 
 
       Hypoport AG 
       Vorstand 
       Klosterstraße 71 
       10179 Berlin 
 
      Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht 
      berücksichtigt. Der Antrag ist von allen Aktionären, die 
      zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den 
      anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, zu 
      unterzeichnen. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung 
      oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben 
      gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1 AktG nachzuweisen, dass sie 
      seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des 
      Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien 
      bis zur Entscheidung des Vorstands über das 
      Ergänzungsverlangen halten. 
 
      *Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG* 
 
      In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder 
      Aktionärsvertreter verlangen, dass der Vorstand Auskunft über 
      Angelegenheiten der Gesellschaft gibt, soweit sie zur 
      sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung 
      erforderlich ist. Die Pflicht zur Auskunft erstreckt sich 
      auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
      Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, soweit die 
      Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes 
      der Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in 
      der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der 
      Aussprache zu stellen. Unter bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG 
      näher ausgeführten Umständen, darf der Vorstand die Auskunft 
      verweigern, z. B. soweit die Erteilung der Auskunft nach 
      vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der 
      Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht 
      unerheblichen Nachteil zuzufügen. 
 
      Weitergehende Erläuterungen der vorstehend genannten 
      Aktionärsrechte nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 
      Abs. 1 AktG, finden sich auf der Internetseite der 
      Gesellschaft unter 
 
      https://www.hypoport.de/investor-relations/hauptversammlung/. 
VIII. *Unterlagen zur Hauptversammlung, Mitteilungen nach §§ 125 
      Abs. 1 und 2, 128 AktG und Informationen nach § 124a AktG* 
 
      Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu 
      machenden Unterlagen, insbesondere der festgestellte 
      Jahresabschluss der Hypoport AG und der gebilligte 
      Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017, der Lagebericht der 
      Hypoport AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2017 
      einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands 
      zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1 HGB, 315a Abs. 1 HGB und 
      nach §§ 289f, 315d HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats 
      für das Geschäftsjahr 2017, der Vorschlag des Vorstands für 
      die Verwendung des Bilanzgewinns, etwaige Anträge und 
      Vorschläge von Aktionären sowie weitere Informationen nach § 
      124a AktG sind ab dem Tag dieser Einberufung auf der 
      Internetseite der Gesellschaft unter 
 
      https://www.hypoport.de/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
      zugänglich. Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich 
      zugänglich zu machende Unterlagen werden in der 
      Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen. 
 
      Nach § 13 Abs. 6 der Satzung der Gesellschaft werden 
      Mitteilungen der Gesellschaft nach § 125 Abs. 1 AktG 
      ausschließlich im Wege elektronischer Kommunikation 
      übermittelt. Gleiches gilt, unter den weiteren 
      Voraussetzungen des § 49 Abs. 3 Nr. 1 lit. d) WpHG für die 
      Übermittlung von Mitteilungen durch die Gesellschaft 
      nach § 125 Abs. 2 AktG. Der Vorstand macht jedoch von seiner 
      in § 13 Abs. 6 der Satzung der Gesellschaft enthaltenen 
      Ermächtigung Gebrauch und lässt die Übermittlung auch in 
      Papierform zu. Insbesondere ermächtigt er die Kreditinstitute 
      zur Übermittlung der Mitteilung in Papierform. 
 
Berlin, im März 2018 
 
*Hypoport AG* 
 
_Der Vorstand _ 
 
2018-03-26 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: HYPOPORT AG 
             Klosterstraße 71 
             10179 Berlin 
             Deutschland 
E-Mail:      ir@hypoport.de 
Internet:    http://www.hypoport.de/ 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
668787 2018-03-26 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

March 26, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

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