DJ DGAP-HV: HYPOPORT AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.05.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: HYPOPORT AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
HYPOPORT AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.05.2018 in
Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-03-26 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Hypoport AG Berlin International Securities Identification Number
(ISIN): DE0005493365
Wertpapier-Kennnummer (WKN): 549336 Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am *Freitag, den 4. Mai 2018,
um 10:00 Uhr* im Radisson Blu Hotel, Karl-Liebknecht-Str. 3, 10178
Berlin, stattfindenden *ordentlichen Hauptversammlung* ein.
I. *Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten
Jahresabschlusses der Hypoport AG und des
gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2017, des Lageberichts der
Hypoport AG und des Konzerns für das
Geschäftsjahr 2017 einschließlich des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289a Abs. 1 HGB, 315a Abs.
1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2017 und des
Vorschlags des Vorstands für die
Verwendung des Bilanzgewinns für das
Geschäftsjahr 2017
Die genannten Unterlagen werden der
Hauptversammlung zugänglich gemacht. Sie
werden in der Hauptversammlung vom
Vorstand und - was den Bericht des
Aufsichtsrats angeht - vom
Aufsichtsratsvorsitzenden erläutert. Ein
Beschluss wird zu diesem
Tagesordnungspunkt gemäß den
gesetzlichen Bestimmungen nicht gefasst,
da der Aufsichtsrat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss bereits gebilligt hat und
der Jahresabschluss damit festgestellt
ist. Über den Vorschlag des Vorstands
über die Verwendung des Bilanzgewinns für
das Geschäftsjahr 2017 stimmen die
Aktionäre unter dem Tagesordnungspunkt 2
ab.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017
in Höhe von EUR 66.911.576,96 wie folgt zu
verwenden: Der gesamte Bilanzgewinn in
Höhe von EUR 66.911.576,96 wird auf neue
Rechnung vorgetragen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden
Mitgliedern des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung
im Wege der Einzelabstimmung über die
Entlastung der Mitglieder des Vorstands
entscheiden zu lassen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung
im Wege der Einzelabstimmung über die
Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats entscheiden zu lassen.
5. *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2018*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg,
zum Abschlussprüfer (Einzel- und
Konzernabschluss) für das Geschäftsjahr
2018 zu wählen.
Der Aufsichtsrat schlägt zudem vor, die
BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Hamburg, zum Prüfer für eine etwaige
Durchsicht des Abschlusses und des
Zwischenlageberichts für das erste
Halbjahr des Geschäftsjahres 2018 sowie
von sonstigen unterjährigen (verkürzten)
Abschlüssen und Zwischenlageberichten für
das Geschäftsjahr 2018 sowie des
unterjährigen verkürzten Abschlusses und
Zwischenlageberichts für das erste Quartal
2019 zu wählen, wenn und soweit diese
einer derartigen Durchsicht unterzogen
werden.
Da der Aufsichtsrat der Hypoport AG nur
aus drei Mitgliedern besteht, ist kein
Prüfungsausschuss gebildet. Für die
genannten Prüfungsleistungen hat daher der
Aufsichtsrat ein Auswahl- und
Vorschlagsverfahren im Einklang mit
Artikel 16 Absätze 2 und 3 der Verordnung
(EU) Nr. 537/2014 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 16. April
2014 über spezifische Anforderungen an die
Abschlussprüfung bei Unternehmen von
öffentlichem Interesse und zur Aufhebung
des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission
durchgeführt. Im Rahmen des
Auswahlverfahrens hat der Aufsichtsrat die
- BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Hamburg, sowie
- PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kiel,
in die engere Auswahl genommen und hierbei
eine Präferenz für die BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg,
festgestellt und dieser folgend seinen
Beschlussvorschlag an die Hauptversammlung
beschlossen. Die Auswahlentscheidung des
Aufsichtsrats beruht im Wesentlichen auf
folgenden Erwägungen:
Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
verfügt über eine wesentlich tiefere
Kenntnis des Unternehmens der Hypoport AG
und seiner Konzernunternehmen bei
vergleichbarer prüferischer und
methodischer Qualifikation. Die Hypoport
AG wurde durch die BDO
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als
sogenannter A-Kunde mit höchster Priorität
eingeordnet, was nach Ansicht des
Aufsichtsrats die erforderliche
Ressourcen-Zuteilung, Einsatzbereitschaft
und Priorisierung der Abschlussprüfung
stärker als in dem Vergleichsangebot
sicherstellt. Schließlich ist auch
der Angebotspreis der BDO
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die
Hypoport AG deutlich attraktiver und der
erforderliche Ressourceneinsatz aus Sicht
des Aufsichtsrats wesentlich realistischer
kalkuliert.
Der Vorschlag des Aufsichtsrats an die
Hauptversammlung ist frei von
ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte.
Auch wurde dem Aufsichtsrat keine die
Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel
im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der Verordnung
(EU) Nr. 537/2014 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 16. April
2014 über spezifische Anforderungen an die
Abschlussprüfung bei Unternehmen von
öffentlichem Interesse und zur Aufhebung
des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission
auferlegt.
6. *Beschlussfassung über Wahl zum
Aufsichtsrat*
Das Mitglied des Aufsichtsrats, Herr
Christian Schröder, hat sein Amt mit
Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am
4. Mai 2018 niedergelegt. Daher ist die
Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds
erforderlich. Der Aufsichtsrat der
Hypoport AG besteht gemäß §§ 96 Abs.
1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 8
Abs. 1 der Satzung aus drei Personen, die
von den Aktionären der Gesellschaft in der
Hauptversammlung gewählt wurden. Der
Aufsichtsrat der Hypoport AG hat keine
Ausschüsse gebildet.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Dieter Pfeiffenberger,
Barsbüttel, Deutschland,
selbständiger Unternehmensberater,
mit Wirkung ab der Beendigung der
ordentlichen Hauptversammlung am 4. Mai
2018 und für die restliche Amtszeit des
ausgeschiedenen Mitglieds, nämlich für die
Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung
der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2019 beschließt, in den
Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen.
_Weitere Angaben und Hinweise zu Herrn
Dieter Pfeiffenberger_
_Persönliche Daten:_
Geburtsdatum: 15.05.1957
Geburtsort: Aldenhoven, Deutschland
_Ausbildung:_
1990-1991 Diplomierter Bankbetriebswirt
(ADG)
Akademie Deutscher
Genossenschaften
1986-1988 Genossenschaftlicher
Bankbetriebswirt
Akademie Norddeutscher
Genossenschaften
1983-1985 Bankfachwirt, Bankakademie
Hamburg
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 26, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ DGAP-HV: HYPOPORT AG: Bekanntmachung der -2-
1980-1982 Ausbildung zum Bankkaufmann
_Beruflicher Werdegang:_
ab 07/2017 selbständiger
Unternehmensberater
01/2013-06/2017 Bereichsvorstand
Immobilienfinanzierung
Deutsche Postbank AG
Produktmanagement
Baufinanzierung für
Postbankkonzern
(Postbank, DSL Bank,
BHW), Vertrieb
Baufinanzierung
Geschäftsbereich DSL
Bank, gewerbliche
Immobilienfinanzierung
09/2012-09/2017 Aufsichtsratsmitglied PB
Firmenkunden AG, Bonn
09/2012-05/2017 Aufsichtsratsmitglied BHW
Kreditservice GmbH,
Hameln
08/2012-11/2013 Aufsichtsratsmitglied BSQ
Bauspar AG, Nürnberg
04/2010-06/2013 Vorstandsvorsitzender der
BHW Bausparkasse AG
Produktmarketing
Bausparen und
Baufinanzierung,
Kooperationsgeschäft,
Auslandsgeschäft, Recht,
Revision, Compliance,
Vorsitzender
Marktrisikokomitee
10/2009-03/2010 Vorstandsmitglied der BHW
Bausparkasse AG
Produktmarketing
Bausparen und
Baufinanzierung
06/2007-08/2011 Aufsichtsratsvorsitzender
Easyhyp GmbH
01/2007-09/2009 Generalbevollmächtigter
der BHW Bausparkasse AG
Ressortleiter
Produktmarketing
Bausparen und
Baufinanzierung
06/2000-12/2012 Leiter Geschäftsbereich
DSL Bank, Deutsche
Postbank AG
03/1994-06/2000 Leiter und Direktor der
Niederlassung Hamburg der
DSL Bank
10/1991-02/1994 Stv. Leiter der
Niederlassung Hamburg der
DSL Bank
01/1982-09/1991 Leiter
Firmenkundenkredite
Volksbank Hamburg (Reg.
Ost)
Herr Dieter Pfeiffenberger erfüllt die
Anforderungen des § 100 Abs. 5 AktG an
Sachverstand auf den Gebieten
Rechnungslegung oder Abschlussprüfung
aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als
Vorstandsmitglied verschiedener
Kreditinstitute und ist mit dem Sektor, in
dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut.
Herr Dieter Pfeiffenberger ist weder
Mitglied in gesetzlich zu bildenden
inländischen Aufsichtsräten noch Mitglied
in vergleichbaren in- oder ausländischen
Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats
bestehen keine maßgeblichen
persönlichen oder geschäftlichen
Beziehungen gemäß Ziffer 5.4.1 des
Deutschen Corporate Governance Kodex
zwischen Herrn Dieter Pfeiffenberger und
der Hypoport AG oder deren
Konzernunternehmen, den Organen der
Hypoport AG oder einem wesentlich an der
Hypoport AG beteiligten Aktionär. Zudem
hat sich der Aufsichtsrat bei Herrn Dieter
Pfeiffenberger versichert, dass dieser den
zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen
kann.
7. *Beschlussfassung über die Sitzverlegung
nach Lübeck und entsprechende
Satzungsänderung*
Die Hypoport AG führt ihre Geschäfte seit
nahezu zehn Jahren von ihrem Stammsitz in
der Klosterstraße 71 in 10179 Berlin.
Im Jahr 2017 erwarb die Hypoport AG vom
Eigentümer und derzeitigen Vermieter das
Grundstück mit dem aufstehenden
Bürogebäude, auch um damit langfristig ein
Bekenntnis gegenüber der Stadt Berlin und
den Mitarbeitern der Hypoport AG
abzugeben. Für die Hypoport AG völlig
unerwartet und am letzten Tag der
entsprechenden Frist übte das Land Berlin
ein Vorkaufsrecht aus. Dadurch ist der
derzeitige Standort in der
Klosterstraße 71 akut gefährdet. Der
derzeitige Mietvertrag läuft nur noch bis
zum 31. Dezember 2019.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher
vor zu beschließen:
Der Sitz der Gesellschaft wird von Berlin
nach Lübeck verlegt.
§ 1 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu
gefasst:
'2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in
Lübeck'
Vorstehender Beschluss zur Sitzverlegung
und die dementsprechende Satzungsänderung
sollen nur dann wirksam werden und der
Vorstand wird angewiesen, den Beschluss
nur dann zum Handelsregister der
Gesellschaft anzumelden, wenn
(a) das Land Berlin Eigentümerin des
Grundstücks Klosterstraße 71,
10179 Berlin geworden ist, und
(b) es bis zur ordentlichen
Hauptversammlung 2019 nicht gelungen
ist, den derzeit laufenden
Mietvertrag der Hypoport AG über die
Geschäftsräume in der
Klosterstraße 71, 10179 Berlin
über den 31. Dezember 2019 hinaus zu
verlängern.
8. *Beschlussfassung über Satzungsänderung*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
die Satzung der Gesellschaft in § 13 Abs.
6 wie folgt zu ändern:
In § 13 Abs. 6 der Satzung wird die Angabe
'§ 30b Absatz 3 Nr. 1 lit. d) WpHG' durch
die Angabe '§ 49 Abs. 3 Nr. 1 lit. d)
WpHG' ersetzt.
II. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind nach § 14 Abs. 1 der Satzung der
Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tage der
Hauptversammlung im Aktienregister als Aktionäre der Hypoport
AG eingetragen sind und sich so angemeldet haben, dass ihre
Anmeldung spätestens bis zum Ablauf des 27. April 2018, 24:00
Uhr, bei der Hypoport AG eingegangen ist.
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können
sich bei der Hypoport AG unter der Anschrift:
Hypoport AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Deutschland
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
in Textform anmelden. Nähere Hinweise zum Anmeldeverfahren
entnehmen Sie bitte den Ihnen übersandten Unterlagen.
Nach Eingang der Anmeldung bei der Hypoport AG werden den
Aktionären bzw. den von ihnen benannten Bevollmächtigten von
der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung
übersandt.
Der Nachweis der Aktionärseigenschaft erfolgt durch die
Eintragung in das Aktienregister der Gesellschaft. Ist ein
Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, so kann dieses
Kreditinstitut das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht
gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs
ausüben.
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung
nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien
auch nach erfolgter Anmeldung frei verfügen. Maßgeblich
für das Stimmrecht ist der im Aktienregister eingetragene
Bestand am Tag der Hauptversammlung.
III. *Umschreibungsstopp*
Umschreibungen im Aktienregister finden für den Zeitraum ab
dem Ablauf des letzten Anmeldetags (27. April 2018, 24:00
Uhr) bis einschließlich dem Tag der Hauptversammlung (4.
Mai 2018, 24:00 Uhr) nicht statt. Der Bestand des
Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung entspricht damit
dem Bestand des Aktienregisters am Ende des Tages des
Anmeldeschlusses (27. April 2018, 24:00 Uhr). Erwerber von
Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem Tag des
Anmeldeschlusses (27. April 2018, 24:00 Uhr) bei der
Gesellschaft eingehen, können daher aus eigenem Recht keine
Teilnahme- und Stimmrechte aus diesen Aktien ausüben. In
diesen Fällen bleiben Teilnahme- und Stimmrechte aus diesen
Aktien bis zur Umschreibung noch bei dem im Aktienregister
eingetragenen Aktionär.
IV. *Verfahren bei Stimmabgabe durch Bevollmächtigte*
Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre, die nicht selbst
an der Hauptversammlung teilnehmen können oder wollen, können
ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung auch
durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut,
eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer
Wahl, ausüben lassen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als
eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von
diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht und ihr Widerruf sowie der
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 26, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ DGAP-HV: HYPOPORT AG: Bekanntmachung der -3-
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
bedürfen der Textform (§ 126 b BGB). Bei der Bevollmächtigung
von Kreditinstituten, Vereinigungen von Aktionären oder
diesen nach § 135 Abs. 8 AktG bzw. §§ 135 Abs. 10 i. V. m.
125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen können
Besonderheiten zu beachten sein, welche bei dem jeweils zu
Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Bitte stimmen Sie sich
daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von
Aktionären oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG bzw. §§ 135
Abs. 10 i. V. m. 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen
bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen oder
Personen ab.
Als Service bieten wir teilnahme- und stimmberechtigten
Aktionären wieder an, sich durch von der Hypoport AG benannte
Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen vertreten zu
lassen. Diesen Stimmrechtsvertretern müssen dazu eine
Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts
erteilt werden. Vollmacht und Weisungen an die von der
Hypoport AG benannten Stimmrechtsvertreter bedürfen der
Textform (§ 126 b BGB). Die Stimmrechtsvertreter sind
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können die
Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Soweit keine
ausdrückliche oder eine widersprüchliche oder unklare Weisung
erteilt worden ist, werden sich die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter bei dem jeweiligen
Tagesordnungspunkt der Stimme enthalten. In möglichen
Abstimmungen über eventuelle, erst in der Hauptversammlung
vorgebrachte Gegenanträge oder Wahlvorschläge oder sonstige,
nicht im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilte Anträge
können die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch bei
erteilter Vollmacht keine Stimmrechte ausüben. Weder im
Vorfeld noch während der Hauptversammlung können sie
Weisungen zu Verfahrensanträgen, Aufträge zu Wortmeldungen,
zum Stellen von Fragen, Anträgen oder Wahlvorschlägen oder
zur Erklärung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennehmen.
Ein Formular für die Erteilung von Vollmachten sowie das
Vollmachts- und Weisungsformular für die von der Hypoport AG
benannten Stimmrechtsvertreter erhalten die Aktionäre mit den
ihnen übersandten Unterlagen. Zudem wird es den
ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit der
Eintrittskarte zugesendet. Entsprechende Formulare sind zudem
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.hypoport.de/investor-relations/hauptversammlung/
zugänglich. Möglich ist aber auch, eine Vollmacht in anderer
Weise zu erteilen; diese muss aber ebenfalls der Textform (§
126 b BGB) genügen, wenn weder Kreditinstitute noch
Vereinigungen von Aktionären oder diesen nach § 135 Abs. 8
AktG bzw. §§ 135 Abs. 10 i. V. m. 125 Abs. 5 AktG
gleichgestellte Personen bevollmächtigt werden.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis
einer gegenüber einem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht
oder ihres Widerrufs gegenüber der Gesellschaft sowie das
Vollmachts- und Weisungsformular für die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter können auf einem der folgenden
Wege an die Gesellschaft übermittelt werden
Hypoport AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Deutschland
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: Hypoport-HV2018@computershare.de
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis
einer gegenüber einem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht
oder ihres Widerrufs können auch am Tag der Hauptversammlung
bei der Einlasskontrolle am Tag der Hauptversammlung
erfolgen.
Zur organisatorischen Erleichterung werden die Aktionäre
gebeten, Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis zum 3.
Mai 2018, 16:00 Uhr, an die vorstehenden Kontaktmöglichkeiten
zu übermitteln. Gleiches gilt für die Änderung und den
Widerruf erteilter Vollmachten und Weisungen.
Auch nach Erteilung einer Bevollmächtigung sind Aktionäre
weiter berechtigt, an der Hauptversammlung persönlich
teilzunehmen, wobei in diesem Falle erteilte Vollmachten und
Weisungen automatisch als widerrufen gelten.
Auch im Falle einer Vollmachtserteilung ist die Anmeldung
form- und fristgerecht nach den vorstehenden Bestimmungen
erforderlich. Dies schließt eine Erteilung von
Vollmachten nach Anmeldung nicht aus.
Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung
sowie zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten die
Aktionäre zusammen mit den ihnen übersandten Unterlagen bzw.
werden mit der Eintrittskarte zugesandt.
V. *Verfahren bei Stimmabgabe durch Briefwahl*
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind und nicht
persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können
ihre Stimme auch im Wege der Briefwahl abgeben. Zur Ausübung
des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind ebenfalls nur
diejenigen eingetragenen Aktionäre berechtigt, die sich
gemäß Ziffer III rechtzeitig angemeldet haben. Die
Abgabe von Stimmen im Wege der Briefwahl ist auf die
Abstimmung über Beschlussvorschläge (einschließlich
etwaiger Anpassungen) von Vorstand und/oder Aufsichtsrat und
auf mit einer Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122
Abs. 2 AktG bekannt gemachte Beschlussvorschläge von
Aktionären beschränkt.
Unbeschadet der notwendigen Anmeldung bis zum Ablauf des 27.
April 2018, 24:00 Uhr, kann die Briefwahl schriftlich, per
Telefax oder per E-Mail bis zum 3. Mai 2018, 16:00 Uhr,
erfolgen.
Bitte verwenden Sie das Ihnen zusammen mit den
Anmeldeunterlagen bzw. mit der Eintrittskarte übersandte
Formular, das der Gesellschaft auf einem der folgenden Wege
übermittelt werden kann:
Hypoport AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Deutschland
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: Hypoport-HV2018@computershare.de
Das Formular kann zudem unter der vorstehend genannten
Adresse, Faxnummer oder E-Mail-Adresse schriftlich, per
Telefax oder per E-Mail angefordert werden. Auf dem Formular
finden Aktionäre weitere Hinweise zur Briefwahl. Auch
bevollmächtigte Kreditinstitute, Vereinigungen von Aktionären
oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG bzw. §§ 135 Abs. 10 i. V.
m. 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen können sich der
Briefwahl bedienen.
Rechtzeitig abgegebene Briefwahlstimmen können bis zum Ablauf
des 3. Mai 2018, 16:00 Uhr, schriftlich, per Telefax oder per
E-Mail unter der vorstehend genannten Adresse, Faxnummer oder
E-Mail-Adresse geändert oder widerrufen werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie keine Briefwahlstimmen für
mögliche Abstimmungen über eventuelle, erst in der
Hauptversammlung vorgebrachte Gegenanträge oder
Wahlvorschläge oder sonstige, nicht im Vorfeld der
Hauptversammlung mitgeteilte Anträge einschließlich
Verfahrensanträge abgeben können. Ebenso wenig können im
Vorfeld oder während der Hauptversammlung durch Briefwahl
Wortmeldungen, Fragen, Anträge oder Wahlvorschläge
entgegengenommen bzw. vorgebracht oder Widersprüche gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse erklärt werden.
Auch nach einer Stimmabgabe per Briefwahl sind die Aktionäre
weiter berechtigt, an der Hauptversammlung persönlich oder
durch einen Bevollmächtigten teilzunehmen, wobei in diesem
Falle abgegebene Briefwahlstimmen automatisch als widerrufen
gelten.
Auch für die Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl
ist der im Aktienregister eingetragene Bestand am Tag der
Hauptversammlung maßgeblich, der durch den unter Ziffer
III dargestellten Umschreibungsstopp dem Bestand am Ende des
Tages des Anmeldeschlusses entsprechen wird.
VI. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung*
Das Grundkapital der Hypoport AG in Höhe von EUR 6.194.958,00
ist im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
eingeteilt in 6.194.958 auf den Namen lautende Stückaktien.
Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der
Aktien und Stimmrechte beträgt im Zeitpunkt der Einberufung
daher 6.194.958 Stück.
Aus eigenen Aktien steht der Hypoport AG kein Stimmrecht zu.
Die Hypoport AG hält im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 246.865 eigene Stückaktien.
VII. *Rechte der Aktionäre*
*Anfragen, Anträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs.
1 und 127 AktG*
Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen einen
Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem
bestimmten Punkt der Tagesordnung unterbreiten sowie
Wahlvorschläge übersenden. Anfragen, Gegenanträge (§ 126
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 26, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
AktG) und Wahlvorschläge (§ 127 AktG) von Aktionären zu einem
bestimmten Tagesordnungspunkt sind ausschließlich an die
nachfolgend genannte Anschrift bzw. Adresse zu richten:
Hypoport AG
Group Legal
Klosterstraße 71
10179 Berlin
Telefax: +49 30 42086-1999
oder per E-Mail an:
hauptversammlung@hypoport.de
Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht
berücksichtigt. Gegenanträge, die bis spätestens zum Ablauf
des 19. April 2018, 24:00 Uhr, unter der angegebenen Adresse
eingehen, werden vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG
einschließlich des Namens des Aktionärs und der
Begründung allen Aktionären im Internet unter
https://www.hypoport.de/investor-relations/hauptversammlung/
unverzüglich zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen
der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten
Internetadresse veröffentlicht. Ein Gegenantrag und seine
Begründung brauchen unter den Voraussetzungen des § 126 Abs.
2 Satz 1 AktG nicht zugänglich gemacht zu werden, die
Begründung eines Gegenantrags gemäß § 126 Abs. 2 Satz 2
AktG nicht, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen
beträgt.
Diese Regelungen gelten gemäß § 127 AktG für den
Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern
sinngemäß. Solche Vorschläge müssen jedoch nicht
begründet werden. Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 und 3
AktG genannten Gründen braucht der Vorstand einen
Wahlvorschlag u. a. auch dann nicht zugänglich zu machen,
wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort
des Kandidaten enthält. Vorschläge zur Aufsichtsratswahl
müssen ferner u. a. auch dann nicht zugänglich gemacht
werden, wenn ihnen keine Angaben zu der Mitgliedschaft der
Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG beigefügt sind
*Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs.
2 AktG*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00
erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Das Verlangen
muss schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft gerichtet
werden und der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 3.
April 2018, 24:00 Uhr, zugehen. Bitte richten Sie
entsprechende Verlangen an folgende Adresse:
Hypoport AG
Vorstand
Klosterstraße 71
10179 Berlin
Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht
berücksichtigt. Der Antrag ist von allen Aktionären, die
zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, zu
unterzeichnen. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung
oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben
gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1 AktG nachzuweisen, dass sie
seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des
Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien
bis zur Entscheidung des Vorstands über das
Ergänzungsverlangen halten.
*Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG*
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder
Aktionärsvertreter verlangen, dass der Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft gibt, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist. Die Pflicht zur Auskunft erstreckt sich
auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, soweit die
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes
der Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in
der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der
Aussprache zu stellen. Unter bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG
näher ausgeführten Umständen, darf der Vorstand die Auskunft
verweigern, z. B. soweit die Erteilung der Auskunft nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der
Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht
unerheblichen Nachteil zuzufügen.
Weitergehende Erläuterungen der vorstehend genannten
Aktionärsrechte nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131
Abs. 1 AktG, finden sich auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
https://www.hypoport.de/investor-relations/hauptversammlung/.
VIII. *Unterlagen zur Hauptversammlung, Mitteilungen nach §§ 125
Abs. 1 und 2, 128 AktG und Informationen nach § 124a AktG*
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu
machenden Unterlagen, insbesondere der festgestellte
Jahresabschluss der Hypoport AG und der gebilligte
Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017, der Lagebericht der
Hypoport AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2017
einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands
zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1 HGB, 315a Abs. 1 HGB und
nach §§ 289f, 315d HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2017, der Vorschlag des Vorstands für
die Verwendung des Bilanzgewinns, etwaige Anträge und
Vorschläge von Aktionären sowie weitere Informationen nach §
124a AktG sind ab dem Tag dieser Einberufung auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.hypoport.de/investor-relations/hauptversammlung/
zugänglich. Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich
zugänglich zu machende Unterlagen werden in der
Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen.
Nach § 13 Abs. 6 der Satzung der Gesellschaft werden
Mitteilungen der Gesellschaft nach § 125 Abs. 1 AktG
ausschließlich im Wege elektronischer Kommunikation
übermittelt. Gleiches gilt, unter den weiteren
Voraussetzungen des § 49 Abs. 3 Nr. 1 lit. d) WpHG für die
Übermittlung von Mitteilungen durch die Gesellschaft
nach § 125 Abs. 2 AktG. Der Vorstand macht jedoch von seiner
in § 13 Abs. 6 der Satzung der Gesellschaft enthaltenen
Ermächtigung Gebrauch und lässt die Übermittlung auch in
Papierform zu. Insbesondere ermächtigt er die Kreditinstitute
zur Übermittlung der Mitteilung in Papierform.
Berlin, im März 2018
*Hypoport AG*
_Der Vorstand _
2018-03-26 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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668787 2018-03-26
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March 26, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
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