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DGAP-News: Vossloh Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Vossloh Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.05.2018 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-03-26 / 15:06 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Vossloh Aktiengesellschaft Werdohl Wertpapier-Kenn-Nr.: 766 710 ISIN: DE 000 766 710 7 Wir laden unsere Aktionäre zu der am 9. Mai 2018, 10:00 Uhr, in Düsseldorf im Congress Center Ost (CCD Ost), Stockumer Kirchstraße 61, stattfindenden *ordentlichen Hauptversammlung* ein. *Tagesordnung* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des Zusammengefassten Lageberichts, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss am 21. März 2018 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Einer Beschlussfassung durch die Hauptversammlung bedarf es daher unter Tagesordnungspunkt 1 nicht. Die genannten Unterlagen sind über die Internetseite der Gesellschaft unter www.hauptversammlung.vossloh.com zugänglich. Abschriften der genannten Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage kostenlos und unverzüglich zugesandt. Ferner werden die genannten Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein. 2. *Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Vossloh Aktiengesellschaft des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von Euro 130.169.616,24 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Euro Dividende von Euro 1,00 je 15.967.437,00 dividendenberechtigte Stückaktie Vortrag auf neue Rechnung Euro 114.202.179,24 *Bilanzgewinn* *Euro 130.169.616,24* Sollte sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien bis zur Hauptversammlung verändern, wird der Hauptversammlung ein angepasster Beschlussvorschlag unterbreitet werden, der unverändert eine Dividende von Euro 1,00 je dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. Der Anspruch der Aktionäre auf ihre Dividende ist gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 AktG am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig. 3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 5. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 und für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts zum 30. Juni 2018* Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, zu beschließen: a) die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sitz Berlin, Niederlassung Düsseldorf, zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 zu bestellen. b) die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sitz Berlin, Niederlassung Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts zum 30. Juni 2018 zu bestellen. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat gemäß Artikel 16 Absatz 2 Unterabsatz 3 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014) erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers (Artikel 16 Absatz 6 der EU-Abschlussprüferverordnung) auferlegt wurde. 6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats richtet sich nach §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG und § 4 DrittelbeteiligungsG sowie § 10 der Satzung der Vossloh Aktiengesellschaft. Er setzt sich aus sechs Mitgliedern zusammen, von denen vier Mitglieder durch die Hauptversammlung und zwei Mitglieder von den Arbeitnehmern zu wählen sind. Mit Ablauf der Hauptversammlung am 9. Mai 2018 endet gemäß § 102 Absatz 1 AktG und § 10 Absatz 2 der Satzung der Vossloh Aktiengesellschaft die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre. Der Aufsichtsrat schlägt deshalb auf Empfehlung des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats vor, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 9. Mai 2018 die nachstehend unter lit. a) bis d) genannten Personen bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, zu Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zu wählen, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird: a) Frau Prof. Dr. Anne Christine d'Arcy, Wien, Universitätsprofessorin für Corporate Governance und Management Control an der Wirtschaftsuniversität Wien b) Herr Dr. Bernhard Düttmann, Meerbusch, Diplom-Kaufmann, selbständiger Unternehmensberater c) Herr Ulrich M. Harnacke, Mönchengladbach, Diplom-Kaufmann, selbstständiger Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Unternehmensberater, auch als Partner der RHODION ADVISORS GmbH, Düsseldorf d) Herr Dr.-Ing. Volker Kefer, Erlangen, ehemaliger stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Deutsche Bahn AG Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen der Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre entscheiden zu lassen. Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass Herr Dr.-Ing. Volker Kefer als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden soll. _Angaben nach § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG_ Die zur Wahl als Mitglieder des Aufsichtsrats vorgeschlagenen Personen sind Mitglieder in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: Herr Dr. Bernhard Düttmann - Mitglied des Aufsichtsrats der alstria office REIT-AG - Mitglied des Aufsichtsrats der CECONOMY AG Herr Ulrich M. Harnacke - Mitglied des Aufsichtsrats und Vorsitzender des Prüfungsausschusses der Brenntag AG - Mitglied des Gesellschafterausschusses der Thüga Holding GmbH & Co. KGaA Herr Dr.-Ing. Volker Kefer - Mitglied des Boards der Bombardier Transportation (Global Holding) UK Limited _Angaben nach Ziffer 5.4.1 DCGK_ Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 Deutscher Corporate Governance Kodex wird erklärt, dass nach Einschätzung des Aufsichtsrats keiner der vorgeschlagenen Kandidaten in einer nach dieser Empfehlung offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Vossloh Aktiengesellschaft oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Vossloh Aktiengesellschaft oder einem wesentlich an der Vossloh Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär steht. Weitere Informationen zu den Kandidaten, insbesondere entsprechende Lebensläufe, finden sich in dieser Einladung nachfolgend unter 'Berichte und Hinweise'. 7. *Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder* Gemäß § 120 Absatz 4 des AktG kann die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder beschließen. Das derzeit geltende Vergütungssystem für den Vorstand wurde zuletzt durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 29. November 2017 angepasst. Eine detaillierte Beschreibung des Vergütungssystems, welches Gegenstand des Beschlusses ist, ist im Vergütungsbericht (Seiten 44 bis 49 des Geschäftsberichts der Vossloh Aktiengesellschaft) enthalten. Der Geschäftsbericht kann über die folgende Internetseite der Vossloh Aktiengesellschaft abgerufen werden www.hauptversammlung.vossloh.com. Zudem liegt er während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das geltende, im Vergütungsbericht (Seiten 44 bis 49 des Geschäftsberichts der Vossloh Aktiengesellschaft) dargestellte System zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands der Vossloh Aktiengesellschaft zu billigen. *Berichte und Hinweise*
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March 26, 2018 09:07 ET (13:07 GMT)