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DGAP-HV: Vossloh Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.05.2018 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Vossloh Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Vossloh Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 09.05.2018 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-03-26 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Vossloh Aktiengesellschaft Werdohl Wertpapier-Kenn-Nr.: 
766 710 
ISIN: DE 000 766 710 7 
 
Wir laden unsere Aktionäre zu der am 9. Mai 2018, 10:00 
Uhr, in Düsseldorf im Congress Center Ost (CCD Ost), 
Stockumer Kirchstraße 61, stattfindenden 
*ordentlichen Hauptversammlung* ein. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses, des 
   Zusammengefassten Lageberichts, des 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 
   HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für 
   das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und 
   Konzernabschluss am 21. März 2018 gebilligt und 
   den Jahresabschluss damit festgestellt. Einer 
   Beschlussfassung durch die Hauptversammlung 
   bedarf es daher unter Tagesordnungspunkt 1 
   nicht. Die genannten Unterlagen sind über die 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.hauptversammlung.vossloh.com 
 
   zugänglich. Abschriften der genannten 
   Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage 
   kostenlos und unverzüglich zugesandt. Ferner 
   werden die genannten Unterlagen in der 
   Hauptversammlung zugänglich sein. 
2. *Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn der Vossloh Aktiengesellschaft des 
   Geschäftsjahres 2017 in Höhe von Euro 
   130.169.616,24 wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer         Euro 
   Dividende von Euro 1,00 je 15.967.437,00 
   dividendenberechtigte 
   Stückaktie 
   Vortrag auf neue Rechnung  Euro 
                              114.202.179,24 
   *Bilanzgewinn*             *Euro 
                              130.169.616,24* 
 
   Sollte sich die Anzahl der 
   dividendenberechtigten Aktien bis zur 
   Hauptversammlung verändern, wird der 
   Hauptversammlung ein angepasster 
   Beschlussvorschlag unterbreitet werden, der 
   unverändert eine Dividende von Euro 1,00 je 
   dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. 
 
   Der Anspruch der Aktionäre auf ihre Dividende 
   ist gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 AktG am 
   dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss 
   folgenden Geschäftstag fällig. 
3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu 
   erteilen. 
4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu 
   erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2018 und für die prüferische 
   Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des 
   Zwischenlageberichts zum 30. Juni 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die 
   Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, zu 
   beschließen: 
 
   a) die KPMG AG 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sitz 
      Berlin, Niederlassung Düsseldorf, zum 
      Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und 
      des Konzernabschlusses für das 
      Geschäftsjahr 2018 zu bestellen. 
   b) die KPMG AG 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sitz 
      Berlin, Niederlassung Düsseldorf, zum 
      Abschlussprüfer für eine prüferische 
      Durchsicht des verkürzten Abschlusses und 
      des Zwischenlageberichts zum 30. Juni 
      2018 zu bestellen. 
 
   Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat 
   gemäß Artikel 16 Absatz 2 Unterabsatz 3 
   der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung 
   (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments 
   und des Rates vom 16. April 2014) erklärt, dass 
   seine Empfehlung frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
   Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines 
   bestimmten Abschlussprüfers (Artikel 16 Absatz 
   6 der EU-Abschlussprüferverordnung) auferlegt 
   wurde. 
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats richtet 
   sich nach §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG und 
   § 4 DrittelbeteiligungsG sowie § 10 der Satzung 
   der Vossloh Aktiengesellschaft. Er setzt sich 
   aus sechs Mitgliedern zusammen, von denen vier 
   Mitglieder durch die Hauptversammlung und zwei 
   Mitglieder von den Arbeitnehmern zu wählen 
   sind. 
 
   Mit Ablauf der Hauptversammlung am 9. Mai 2018 
   endet gemäß § 102 Absatz 1 AktG und § 10 
   Absatz 2 der Satzung der Vossloh 
   Aktiengesellschaft die Amtszeit aller 
   Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt deshalb auf Empfehlung 
   des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats 
   vor, mit Wirkung ab Beendigung der 
   Hauptversammlung am 9. Mai 2018 die nachstehend 
   unter lit. a) bis d) genannten Personen bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach 
   dem Beginn der Amtszeit beschließt, zu 
   Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zu 
   wählen, wobei das Geschäftsjahr, in dem die 
   Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird: 
 
   a) Frau Prof. Dr. Anne Christine d'Arcy, 
      Wien, Universitätsprofessorin für 
      Corporate Governance und Management 
      Control an der Wirtschaftsuniversität 
      Wien 
   b) Herr Dr. Bernhard Düttmann, Meerbusch, 
      Diplom-Kaufmann, selbständiger 
      Unternehmensberater 
   c) Herr Ulrich M. Harnacke, Mönchengladbach, 
      Diplom-Kaufmann, selbstständiger 
      Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und 
      Unternehmensberater, auch als Partner der 
      RHODION ADVISORS GmbH, Düsseldorf 
   d) Herr Dr.-Ing. Volker Kefer, Erlangen, 
      ehemaliger stellvertretender 
      Vorstandsvorsitzender der Deutsche Bahn 
      AG 
 
   Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge 
   nicht gebunden. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im 
   Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen 
   der Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre 
   entscheiden zu lassen. 
 
   Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex wird darauf 
   hingewiesen, dass Herr Dr.-Ing. Volker Kefer 
   als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz 
   vorgeschlagen werden soll. 
 
   _Angaben nach § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG_ 
 
   Die zur Wahl als Mitglieder des Aufsichtsrats 
   vorgeschlagenen Personen sind Mitglieder in 
   folgenden anderen gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen: 
 
   Herr Dr. Bernhard Düttmann 
 
   - Mitglied des Aufsichtsrats der alstria 
     office REIT-AG 
   - Mitglied des Aufsichtsrats der CECONOMY AG 
 
   Herr Ulrich M. Harnacke 
 
   - Mitglied des Aufsichtsrats und 
     Vorsitzender des Prüfungsausschusses der 
     Brenntag AG 
   - Mitglied des Gesellschafterausschusses der 
     Thüga Holding GmbH & Co. KGaA 
 
   Herr Dr.-Ing. Volker Kefer 
 
   - Mitglied des Boards der Bombardier 
     Transportation (Global Holding) UK Limited 
 
   _Angaben nach Ziffer 5.4.1 DCGK_ 
 
   Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 Deutscher Corporate 
   Governance Kodex wird erklärt, dass nach 
   Einschätzung des Aufsichtsrats keiner der 
   vorgeschlagenen Kandidaten in einer nach dieser 
   Empfehlung offenzulegenden persönlichen oder 
   geschäftlichen Beziehung zur Vossloh 
   Aktiengesellschaft oder deren 
   Konzernunternehmen, den Organen der Vossloh 
   Aktiengesellschaft oder einem wesentlich an der 
   Vossloh Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär 
   steht. 
 
   Weitere Informationen zu den Kandidaten, 
   insbesondere entsprechende Lebensläufe, finden 
   sich in dieser Einladung nachfolgend unter 
   'Berichte und Hinweise'. 
7. *Billigung des Systems zur Vergütung der 
   Vorstandsmitglieder* 
 
   Gemäß § 120 Absatz 4 des AktG kann die 
   Hauptversammlung einer börsennotierten 
   Gesellschaft über die Billigung des Systems zur 
   Vergütung der Vorstandsmitglieder 
   beschließen. 
 
   Das derzeit geltende Vergütungssystem für den 
   Vorstand wurde zuletzt durch Beschluss des 
   Aufsichtsrats vom 29. November 2017 angepasst. 
   Eine detaillierte Beschreibung des 
   Vergütungssystems, welches Gegenstand des 
   Beschlusses ist, ist im Vergütungsbericht 
   (Seiten 44 bis 49 des Geschäftsberichts der 
   Vossloh Aktiengesellschaft) enthalten. Der 
   Geschäftsbericht kann über die folgende 
   Internetseite der Vossloh Aktiengesellschaft 
   abgerufen werden 
 
   www.hauptversammlung.vossloh.com. 
 
   Zudem liegt er während der Hauptversammlung zur 
   Einsichtnahme aus. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das 
   geltende, im Vergütungsbericht (Seiten 44 bis 
   49 des Geschäftsberichts der Vossloh 
   Aktiengesellschaft) dargestellte System zur 
   Vergütung der Mitglieder des Vorstands der 
   Vossloh Aktiengesellschaft zu billigen. 
 
*Berichte und Hinweise* 
 

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