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DGAP-News: Vossloh Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Vossloh Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 09.05.2018 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-03-26 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Vossloh Aktiengesellschaft Werdohl Wertpapier-Kenn-Nr.:
766 710
ISIN: DE 000 766 710 7
Wir laden unsere Aktionäre zu der am 9. Mai 2018, 10:00
Uhr, in Düsseldorf im Congress Center Ost (CCD Ost),
Stockumer Kirchstraße 61, stattfindenden
*ordentlichen Hauptversammlung* ein.
*Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses, des
Zusammengefassten Lageberichts, des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1
HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2017*
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und
Konzernabschluss am 21. März 2018 gebilligt und
den Jahresabschluss damit festgestellt. Einer
Beschlussfassung durch die Hauptversammlung
bedarf es daher unter Tagesordnungspunkt 1
nicht. Die genannten Unterlagen sind über die
Internetseite der Gesellschaft unter
www.hauptversammlung.vossloh.com
zugänglich. Abschriften der genannten
Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage
kostenlos und unverzüglich zugesandt. Ferner
werden die genannten Unterlagen in der
Hauptversammlung zugänglich sein.
2. *Verwendung des Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn der Vossloh Aktiengesellschaft des
Geschäftsjahres 2017 in Höhe von Euro
130.169.616,24 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Euro
Dividende von Euro 1,00 je 15.967.437,00
dividendenberechtigte
Stückaktie
Vortrag auf neue Rechnung Euro
114.202.179,24
*Bilanzgewinn* *Euro
130.169.616,24*
Sollte sich die Anzahl der
dividendenberechtigten Aktien bis zur
Hauptversammlung verändern, wird der
Hauptversammlung ein angepasster
Beschlussvorschlag unterbreitet werden, der
unverändert eine Dividende von Euro 1,00 je
dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht.
Der Anspruch der Aktionäre auf ihre Dividende
ist gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 AktG am
dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss
folgenden Geschäftstag fällig.
3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu
erteilen.
4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu
erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2018 und für die prüferische
Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des
Zwischenlageberichts zum 30. Juni 2018*
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die
Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, zu
beschließen:
a) die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sitz
Berlin, Niederlassung Düsseldorf, zum
Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und
des Konzernabschlusses für das
Geschäftsjahr 2018 zu bestellen.
b) die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sitz
Berlin, Niederlassung Düsseldorf, zum
Abschlussprüfer für eine prüferische
Durchsicht des verkürzten Abschlusses und
des Zwischenlageberichts zum 30. Juni
2018 zu bestellen.
Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat
gemäß Artikel 16 Absatz 2 Unterabsatz 3
der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung
(EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 16. April 2014) erklärt, dass
seine Empfehlung frei von ungebührlicher
Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine
Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines
bestimmten Abschlussprüfers (Artikel 16 Absatz
6 der EU-Abschlussprüferverordnung) auferlegt
wurde.
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats richtet
sich nach §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG und
§ 4 DrittelbeteiligungsG sowie § 10 der Satzung
der Vossloh Aktiengesellschaft. Er setzt sich
aus sechs Mitgliedern zusammen, von denen vier
Mitglieder durch die Hauptversammlung und zwei
Mitglieder von den Arbeitnehmern zu wählen
sind.
Mit Ablauf der Hauptversammlung am 9. Mai 2018
endet gemäß § 102 Absatz 1 AktG und § 10
Absatz 2 der Satzung der Vossloh
Aktiengesellschaft die Amtszeit aller
Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre.
Der Aufsichtsrat schlägt deshalb auf Empfehlung
des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats
vor, mit Wirkung ab Beendigung der
Hauptversammlung am 9. Mai 2018 die nachstehend
unter lit. a) bis d) genannten Personen bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach
dem Beginn der Amtszeit beschließt, zu
Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zu
wählen, wobei das Geschäftsjahr, in dem die
Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird:
a) Frau Prof. Dr. Anne Christine d'Arcy,
Wien, Universitätsprofessorin für
Corporate Governance und Management
Control an der Wirtschaftsuniversität
Wien
b) Herr Dr. Bernhard Düttmann, Meerbusch,
Diplom-Kaufmann, selbständiger
Unternehmensberater
c) Herr Ulrich M. Harnacke, Mönchengladbach,
Diplom-Kaufmann, selbstständiger
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und
Unternehmensberater, auch als Partner der
RHODION ADVISORS GmbH, Düsseldorf
d) Herr Dr.-Ing. Volker Kefer, Erlangen,
ehemaliger stellvertretender
Vorstandsvorsitzender der Deutsche Bahn
AG
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge
nicht gebunden.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im
Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen
der Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre
entscheiden zu lassen.
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen
Corporate Governance Kodex wird darauf
hingewiesen, dass Herr Dr.-Ing. Volker Kefer
als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz
vorgeschlagen werden soll.
_Angaben nach § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG_
Die zur Wahl als Mitglieder des Aufsichtsrats
vorgeschlagenen Personen sind Mitglieder in
folgenden anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
Herr Dr. Bernhard Düttmann
- Mitglied des Aufsichtsrats der alstria
office REIT-AG
- Mitglied des Aufsichtsrats der CECONOMY AG
Herr Ulrich M. Harnacke
- Mitglied des Aufsichtsrats und
Vorsitzender des Prüfungsausschusses der
Brenntag AG
- Mitglied des Gesellschafterausschusses der
Thüga Holding GmbH & Co. KGaA
Herr Dr.-Ing. Volker Kefer
- Mitglied des Boards der Bombardier
Transportation (Global Holding) UK Limited
_Angaben nach Ziffer 5.4.1 DCGK_
Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 Deutscher Corporate
Governance Kodex wird erklärt, dass nach
Einschätzung des Aufsichtsrats keiner der
vorgeschlagenen Kandidaten in einer nach dieser
Empfehlung offenzulegenden persönlichen oder
geschäftlichen Beziehung zur Vossloh
Aktiengesellschaft oder deren
Konzernunternehmen, den Organen der Vossloh
Aktiengesellschaft oder einem wesentlich an der
Vossloh Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär
steht.
Weitere Informationen zu den Kandidaten,
insbesondere entsprechende Lebensläufe, finden
sich in dieser Einladung nachfolgend unter
'Berichte und Hinweise'.
7. *Billigung des Systems zur Vergütung der
Vorstandsmitglieder*
Gemäß § 120 Absatz 4 des AktG kann die
Hauptversammlung einer börsennotierten
Gesellschaft über die Billigung des Systems zur
Vergütung der Vorstandsmitglieder
beschließen.
Das derzeit geltende Vergütungssystem für den
Vorstand wurde zuletzt durch Beschluss des
Aufsichtsrats vom 29. November 2017 angepasst.
Eine detaillierte Beschreibung des
Vergütungssystems, welches Gegenstand des
Beschlusses ist, ist im Vergütungsbericht
(Seiten 44 bis 49 des Geschäftsberichts der
Vossloh Aktiengesellschaft) enthalten. Der
Geschäftsbericht kann über die folgende
Internetseite der Vossloh Aktiengesellschaft
abgerufen werden
www.hauptversammlung.vossloh.com.
Zudem liegt er während der Hauptversammlung zur
Einsichtnahme aus.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das
geltende, im Vergütungsbericht (Seiten 44 bis
49 des Geschäftsberichts der Vossloh
Aktiengesellschaft) dargestellte System zur
Vergütung der Mitglieder des Vorstands der
Vossloh Aktiengesellschaft zu billigen.
*Berichte und Hinweise*
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