Anzeige
Mehr »
Login
Donnerstag, 25.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 687 internationalen Medien
Wie die Revolution der sauberen Energie eine solide Investitionsmöglichkeit bieten könnte
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
132 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: Vossloh Aktiengesellschaft: -3-

DJ DGAP-HV: Vossloh Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.05.2018 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Vossloh Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Vossloh Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 09.05.2018 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-03-26 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Vossloh Aktiengesellschaft Werdohl Wertpapier-Kenn-Nr.: 
766 710 
ISIN: DE 000 766 710 7 
 
Wir laden unsere Aktionäre zu der am 9. Mai 2018, 10:00 
Uhr, in Düsseldorf im Congress Center Ost (CCD Ost), 
Stockumer Kirchstraße 61, stattfindenden 
*ordentlichen Hauptversammlung* ein. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses, des 
   Zusammengefassten Lageberichts, des 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 
   HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für 
   das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und 
   Konzernabschluss am 21. März 2018 gebilligt und 
   den Jahresabschluss damit festgestellt. Einer 
   Beschlussfassung durch die Hauptversammlung 
   bedarf es daher unter Tagesordnungspunkt 1 
   nicht. Die genannten Unterlagen sind über die 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.hauptversammlung.vossloh.com 
 
   zugänglich. Abschriften der genannten 
   Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage 
   kostenlos und unverzüglich zugesandt. Ferner 
   werden die genannten Unterlagen in der 
   Hauptversammlung zugänglich sein. 
2. *Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn der Vossloh Aktiengesellschaft des 
   Geschäftsjahres 2017 in Höhe von Euro 
   130.169.616,24 wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer         Euro 
   Dividende von Euro 1,00 je 15.967.437,00 
   dividendenberechtigte 
   Stückaktie 
   Vortrag auf neue Rechnung  Euro 
                              114.202.179,24 
   *Bilanzgewinn*             *Euro 
                              130.169.616,24* 
 
   Sollte sich die Anzahl der 
   dividendenberechtigten Aktien bis zur 
   Hauptversammlung verändern, wird der 
   Hauptversammlung ein angepasster 
   Beschlussvorschlag unterbreitet werden, der 
   unverändert eine Dividende von Euro 1,00 je 
   dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. 
 
   Der Anspruch der Aktionäre auf ihre Dividende 
   ist gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 AktG am 
   dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss 
   folgenden Geschäftstag fällig. 
3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu 
   erteilen. 
4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu 
   erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2018 und für die prüferische 
   Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des 
   Zwischenlageberichts zum 30. Juni 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die 
   Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, zu 
   beschließen: 
 
   a) die KPMG AG 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sitz 
      Berlin, Niederlassung Düsseldorf, zum 
      Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und 
      des Konzernabschlusses für das 
      Geschäftsjahr 2018 zu bestellen. 
   b) die KPMG AG 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sitz 
      Berlin, Niederlassung Düsseldorf, zum 
      Abschlussprüfer für eine prüferische 
      Durchsicht des verkürzten Abschlusses und 
      des Zwischenlageberichts zum 30. Juni 
      2018 zu bestellen. 
 
   Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat 
   gemäß Artikel 16 Absatz 2 Unterabsatz 3 
   der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung 
   (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments 
   und des Rates vom 16. April 2014) erklärt, dass 
   seine Empfehlung frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
   Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines 
   bestimmten Abschlussprüfers (Artikel 16 Absatz 
   6 der EU-Abschlussprüferverordnung) auferlegt 
   wurde. 
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats richtet 
   sich nach §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG und 
   § 4 DrittelbeteiligungsG sowie § 10 der Satzung 
   der Vossloh Aktiengesellschaft. Er setzt sich 
   aus sechs Mitgliedern zusammen, von denen vier 
   Mitglieder durch die Hauptversammlung und zwei 
   Mitglieder von den Arbeitnehmern zu wählen 
   sind. 
 
   Mit Ablauf der Hauptversammlung am 9. Mai 2018 
   endet gemäß § 102 Absatz 1 AktG und § 10 
   Absatz 2 der Satzung der Vossloh 
   Aktiengesellschaft die Amtszeit aller 
   Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt deshalb auf Empfehlung 
   des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats 
   vor, mit Wirkung ab Beendigung der 
   Hauptversammlung am 9. Mai 2018 die nachstehend 
   unter lit. a) bis d) genannten Personen bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach 
   dem Beginn der Amtszeit beschließt, zu 
   Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zu 
   wählen, wobei das Geschäftsjahr, in dem die 
   Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird: 
 
   a) Frau Prof. Dr. Anne Christine d'Arcy, 
      Wien, Universitätsprofessorin für 
      Corporate Governance und Management 
      Control an der Wirtschaftsuniversität 
      Wien 
   b) Herr Dr. Bernhard Düttmann, Meerbusch, 
      Diplom-Kaufmann, selbständiger 
      Unternehmensberater 
   c) Herr Ulrich M. Harnacke, Mönchengladbach, 
      Diplom-Kaufmann, selbstständiger 
      Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und 
      Unternehmensberater, auch als Partner der 
      RHODION ADVISORS GmbH, Düsseldorf 
   d) Herr Dr.-Ing. Volker Kefer, Erlangen, 
      ehemaliger stellvertretender 
      Vorstandsvorsitzender der Deutsche Bahn 
      AG 
 
   Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge 
   nicht gebunden. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im 
   Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen 
   der Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre 
   entscheiden zu lassen. 
 
   Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex wird darauf 
   hingewiesen, dass Herr Dr.-Ing. Volker Kefer 
   als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz 
   vorgeschlagen werden soll. 
 
   _Angaben nach § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG_ 
 
   Die zur Wahl als Mitglieder des Aufsichtsrats 
   vorgeschlagenen Personen sind Mitglieder in 
   folgenden anderen gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen: 
 
   Herr Dr. Bernhard Düttmann 
 
   - Mitglied des Aufsichtsrats der alstria 
     office REIT-AG 
   - Mitglied des Aufsichtsrats der CECONOMY AG 
 
   Herr Ulrich M. Harnacke 
 
   - Mitglied des Aufsichtsrats und 
     Vorsitzender des Prüfungsausschusses der 
     Brenntag AG 
   - Mitglied des Gesellschafterausschusses der 
     Thüga Holding GmbH & Co. KGaA 
 
   Herr Dr.-Ing. Volker Kefer 
 
   - Mitglied des Boards der Bombardier 
     Transportation (Global Holding) UK Limited 
 
   _Angaben nach Ziffer 5.4.1 DCGK_ 
 
   Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 Deutscher Corporate 
   Governance Kodex wird erklärt, dass nach 
   Einschätzung des Aufsichtsrats keiner der 
   vorgeschlagenen Kandidaten in einer nach dieser 
   Empfehlung offenzulegenden persönlichen oder 
   geschäftlichen Beziehung zur Vossloh 
   Aktiengesellschaft oder deren 
   Konzernunternehmen, den Organen der Vossloh 
   Aktiengesellschaft oder einem wesentlich an der 
   Vossloh Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär 
   steht. 
 
   Weitere Informationen zu den Kandidaten, 
   insbesondere entsprechende Lebensläufe, finden 
   sich in dieser Einladung nachfolgend unter 
   'Berichte und Hinweise'. 
7. *Billigung des Systems zur Vergütung der 
   Vorstandsmitglieder* 
 
   Gemäß § 120 Absatz 4 des AktG kann die 
   Hauptversammlung einer börsennotierten 
   Gesellschaft über die Billigung des Systems zur 
   Vergütung der Vorstandsmitglieder 
   beschließen. 
 
   Das derzeit geltende Vergütungssystem für den 
   Vorstand wurde zuletzt durch Beschluss des 
   Aufsichtsrats vom 29. November 2017 angepasst. 
   Eine detaillierte Beschreibung des 
   Vergütungssystems, welches Gegenstand des 
   Beschlusses ist, ist im Vergütungsbericht 
   (Seiten 44 bis 49 des Geschäftsberichts der 
   Vossloh Aktiengesellschaft) enthalten. Der 
   Geschäftsbericht kann über die folgende 
   Internetseite der Vossloh Aktiengesellschaft 
   abgerufen werden 
 
   www.hauptversammlung.vossloh.com. 
 
   Zudem liegt er während der Hauptversammlung zur 
   Einsichtnahme aus. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das 
   geltende, im Vergütungsbericht (Seiten 44 bis 
   49 des Geschäftsberichts der Vossloh 
   Aktiengesellschaft) dargestellte System zur 
   Vergütung der Mitglieder des Vorstands der 
   Vossloh Aktiengesellschaft zu billigen. 
 
*Berichte und Hinweise* 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 26, 2018 09:07 ET (13:07 GMT)

DJ DGAP-HV: Vossloh Aktiengesellschaft: -2-

*Information zu Tagesordnungspunkt 6 (Angaben über die 
zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen)* 
 
*Prof. Dr. Anne Christine d'Arcy, 
Universitätsprofessorin für Corporate Governance und 
Management Control* 
wohnhaft in Wien (Österreich) 
geboren 1968 in Frankfurt/Main 
 
_Ausbildung_ 
 
bis 1993 Studium der Betriebswirtschaftslehre an der 
Johann Wolfgang Goethe Universität, Frankfurt/Main und 
Promotion zum Dr. rer. pol. 
 
_Beruflicher Werdegang_ 
 
1993-1998 Forschungsassistentin und Lehrbeauftragte an 
der Johann Wolfgang Goethe Universität, Frankfurt/Main 
1998-2001 Listing Department, Deutsche Börse AG 
2001-2006 Leiterin European Accounting & Disclosure 
Regulation, Deutsche Bank AG (Director) 
2006-2010 Professorin für Rechnungswesen, Universität 
Lausanne/HEC (Schweiz) 
seit 2010 Professorin für Corporate Governance und 
Management Control, Wirtschaftsuniversität Wien 
(Österreich) 
 
*Dr. Bernhard Düttmann, Diplom-Kaufmann, selbständiger 
Unternehmensberater* 
wohnhaft in Meerbusch 
geboren 1959 in Düsseldorf 
 
_Ausbildung_ 
 
1980-1989 Studium der Betriebswirtschaftslehre an der 
Universität zu Köln, Diplom-Kaufmann und Promotion zum 
Dr. rer. pol. 
 
_Beruflicher Werdegang_ 
 
1989-1994 verschiedene Stationen (Controlling, Vertrieb 
und Marketing) bei der Beiersdorf AG, Hamburg 
1995-1999 Vice President Finance & Controlling bei 
Four-Pillars Beiersdorf Pte. Ltd. (Singapur) 
1999-2001 Leiter des Spartencontrollings für das 
weltweite tesa Geschäft 
2001-2006 Mitglied des Vorstands (CFO) der tesa AG 
2006-2011 Mitglied des Vorstands (CFO) der Beiersdorf 
AG 
2011-2015 Mitglied des Vorstands (CFO) der Lanxess AG 
seit 2015 selbständiger Unternehmensberater 
2017 Interimistisches Mitglied des Vorstands (CFO) der 
STADA Arzneimittel AG 
 
*Ulrich M. Harnacke, Diplom-Kaufmann, selbstständiger 
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und 
Unternehmensberater* 
wohnhaft in Mönchengladbach 
geboren 1957 in Aachen 
 
_Ausbildung_ 
 
1976-1981 RWTH Aachen, Universität zu Köln, 
Studienschwerpunkte betriebswirtschaftliche 
Steuerlehre, Revisions- und Treuhandwesen, 
Diplom-Kaufmann 
1986 Steuerberaterexamen 
1988 Wirtschaftsprüferexamen 
 
_Beruflicher Werdegang_ 
 
1981-1988 Treuarbeit AG (heute PwC) 
1988-1997 Partner in der Sozietät Dr. Kohlstruck, 
Telgenbüscher, Knecht, Harnacke 
1997-2006 Vorstandsmitglied der BDO AG 
2007-2015 Geschäftsführer der Deloitte & Touche GmbH 
seit 2015 selbständiger Wirtschaftsprüfer, 
Steuerberater und Unternehmensberater, auch als Partner 
der RHODION ADVISORS GmbH, Düsseldorf 
 
*Dr.-Ing. Volker Kefer, ehemaliger stellvertretender 
Vorstandsvorsitzender der Deutsche Bahn AG* 
wohnhaft in Erlangen 
geboren 1956 in Koblenz 
 
_Ausbildung_ 
 
bis 1982 Studium der Elektrotechnik und des 
Maschinenbaus, Abschluss als Dipl.-Ing. Maschinenbau 
der Technischen Universität München 
1988 Promotion, Technische Universität München 
 
_Beruflicher Werdegang_ 
 
1983-1988 Siemens AG, Entwicklungsingenieur 
1988-1993 Siemens AG, Projekt- bzw. Abteilungsleitung 
für die weltweite Realisierung von 
Abhitze-Dampferzeugern 
1993-1996 Siemens AG, Produktmanagement für 
Dampfkraftwerke 
1996-1998 Siemens AG, Leitung des Zentralen Marketings 
für Kraftwerksleittechnik 
1998-2001 Siemens SGP Verkehrstechnik, Vorstand für den 
Geschäftsbereich Drehgestelle 
2001-2005 Siemens Transportation Systems, 
Geschäftsgebietsleiter für den Bereich Lokomotiven 
2005-2006 Siemens Transportation Systems, Leiter des 
Geschäftsgebiets Mass Transit 
2006-2009 DB Netz AG, Vorstandsvorsitzender 
2009-2016 Deutsche Bahn AG, Konzernvorstand Technik, 
Systemverbund und Dienstleistungen 
2010-2016 Deutsche Bahn AG, Vorstand Infrastruktur 
2015-2016 Deutsche Bahn AG, stellvertretender 
Vorstandsvorsitzender 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung - in Person oder 
durch Bevollmächtigte - und zur Ausübung des 
Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die 
sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend 
genannten Adresse anmelden und einen Nachweis über die 
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
übermitteln: 
 
Vossloh Aktiengesellschaft 
c/o Deutsche Bank AG 
Securities Production 
General Meetings 
Postfach 20 01 07 
60605 Frankfurt am Main 
Fax: +49 69/12012-86045 
E-Mail: wp.hv@db-is.com 
 
Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in 
Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer 
Sprache erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz 
durch das depotführende Institut. Der Nachweis des 
Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages 
vor der Hauptversammlung, also den 18. April 2018 
('Nachweisstichtag'), zu beziehen. 
 
Sowohl die Anmeldung als auch der Nachweis der 
Berechtigung müssen der Gesellschaft bis spätestens zum 
Ablauf des 2. Mai 2018 unter der vorstehend genannten 
Adresse zugehen. 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis der 
Berechtigung fristgerecht erbracht hat. Auch im Fall 
der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des 
Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die 
Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts 
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
Nachweisstichtag maßgeblich. Veräußerungen 
von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben mithin keine 
Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf 
den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für 
Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem 
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag 
noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär 
werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur 
teilnahme- und stimmberechtigt, wenn sie sich 
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen 
lassen. 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihrer 
Berechtigung bei der Gesellschaft werden den Aktionären 
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um 
den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst 
frühzeitig für die Übersendung des Nachweises 
ihrer Berechtigung an die Gesellschaft Sorge zu tragen. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat 
die Vossloh Aktiengesellschaft insgesamt 15.967.437 auf 
den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen 
Stimmrechten ausgegeben. Die Gesellschaft hält zum 
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine 
eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten 
Aktien beläuft sich daher zum Zeitpunkt der Einberufung 
der Hauptversammlung auf 15.967.437 Stück. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte* 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung 
auch durch einen Bevollmächtigten (zum Beispiel ein 
Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung) ausüben 
lassen. Auch bei Erteilung einer Vollmacht sind eine 
fristgemäße Anmeldung durch den Aktionär oder den 
Bevollmächtigten und der Nachweis der Berechtigung 
erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf 
und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Bei 
der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG, 
auch in Verbindung mit § 125 Absatz 5 AktG, 
gleichgestellten Institution oder Person, sehen weder 
das Gesetz noch die Satzung der Gesellschaft eine 
besondere Form vor. Möglicherweise verlangt jedoch in 
diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder 
Person eine besondere Form der Vollmacht, weil sie 
gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar 
festhalten muss. Die Besonderheiten sind bei dem 
jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen. 
 
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, 
werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das 
Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft hierfür 
bereithält. Es findet sich auf der Rückseite der 
Eintrittskarte, die der Aktionär bei rechtzeitiger 
Anmeldung und Nachweiserbringung erhält. Zudem findet 
sich das Formular für die Erteilung einer 
Stimmrechtsvollmacht auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
www.hauptversammlung.vossloh.com. 
 
Nachweise über die Bestellung eines Bevollmächtigten 
können der Gesellschaft an folgende E-Mail-Adresse 
elektronisch übermittelt werden 
 
anmeldestelle@computershare.de. 
 
Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären an, sich in 
der Hauptversammlung durch von der Gesellschaft 
benannte Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. 
Diesen Stimmrechtsvertretern müssen dazu eine Vollmacht 
und besondere Weisungen für die Ausübung des 
Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter 
sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. 
Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen wollen, 
benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur 
Hauptversammlung. Auf der Eintrittskarte ist ein 
entsprechendes Vollmachts- und Weisungsformular 
abgedruckt, in dem die Einzelheiten zur Vollmachts- und 
Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter näher erläutert werden; diese 
Informationen können auch auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
www.hauptversammlung.vossloh.com 
 
abgerufen werden. 
 
Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter müssen in Textform (§ 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 26, 2018 09:07 ET (13:07 GMT)

126b BGB) und unter Verwendung des hierfür auf den 
Eintrittskarten vorgesehenen oder des auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.hauptversammlung. vossloh.com 
 
bereit gehaltenen Vollmachts- und Weisungsformulars 
erteilt werden. Vollmachten und Weisungen an die 
Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft bis 
spätestens zum Ablauf des 8. Mai 2018 unter 
nachfolgender Adresse vorliegen. Wir bitten um 
Verständnis, dass später eingehende Vollmachten und 
Weisungen an die Stimmrechtsvertreter nicht mehr 
berücksichtigt werden können. 
 
Vossloh Aktiengesellschaft 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Fax: +49 89 30903-74675 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so 
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
zurückweisen. 
 
*Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Absatz 
2, § 126 Absatz 1, § 127 und § 131 Absatz 1 AktG* 
 
_Ergänzungsverlangen (§ 122 Absatz 2 AktG)_ 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von Euro 
500.000 am Grundkapital erreichen, können verlangen, 
dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss 
eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
 
Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft in 
Schriftform spätestens zum Ablauf des 8. April 2018 
unter nachfolgender Adresse zugegangen sein. Später 
zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht 
berücksichtigt. Bekanntzumachende Ergänzungsverlangen 
zur Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des 
Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und 
solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei 
denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die 
Informationen in der gesamten Europäischen Union 
verbreiten. 
 
Vossloh Aktiengesellschaft 
- Vorstand - 
Vosslohstraße 4 
58791 Werdohl 
 
_Gegenanträge und Wahlvorschläge (§ 126 Absatz 1, § 127 
AktG)_ 
 
Aktionäre haben das Recht, in der Hauptversammlung 
Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder 
Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung zu 
stellen sowie Wahlvorschläge zu unterbreiten. 
 
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind 
ausschließlich an die nachstehende Adresse zu 
richten: 
 
Vossloh Aktiengesellschaft 
Vosslohstraße 4 
58791 Werdohl 
Fax: +49 2392/52-219 
E-Mail: hauptversammlung@vossloh.com 
 
Bis spätestens zum Ablauf des 24. April 2018 unter 
vorstehender Adresse bei der Gesellschaft mit Nachweis 
der Aktionärseigenschaft eingegangene Gegenanträge und 
Wahlvorschläge werden einschließlich einer 
etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich über 
die Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.hauptversammlung.vossloh.com 
 
zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte 
Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie Gegenanträge ohne 
Begründung werden nicht vorab veröffentlicht. 
 
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der 
Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen 
Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und 
fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu 
stellen, bleibt unberührt. 
 
_Auskunftsrecht (§ 131 Absatz 1 AktG)_ 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der 
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie 
zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der 
Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht des 
Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und 
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem 
verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns 
und der in den Konzernabschluss einbezogenen 
Unternehmen. 
 
*Veröffentlichungen auf der Internetseite der 
Gesellschaft (§ 124a AktG)* 
 
Diese Einberufung, die ab der Einberufung zugänglich zu 
machenden Berichte und Unterlagen sowie weitere 
Informationen zur Hauptversammlung einschließlich 
der weitergehenden Erläuterungen zu den Rechten der 
Aktionäre nach § 122 Absatz 2, § 126 Absatz 1, § 127 
und § 131 Absatz 1 AktG finden sich auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.hauptversammlung.vossloh.com. 
 
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der 
Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse 
bekannt gegeben. 
 
Werdohl, im März 2018 
 
*Vossloh Aktiengesellschaft* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2018-03-26 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Vossloh Aktiengesellschaft 
             Vosslohstraße 4 
             58791 Werdohl 
             Deutschland 
E-Mail:      info@vossloh.com 
Internet:    http://www.vossloh.com 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
668799 2018-03-26 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

March 26, 2018 09:07 ET (13:07 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2018 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.