DJ DGAP-HV: Vossloh Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.05.2018 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Vossloh Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Vossloh Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 09.05.2018 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-03-26 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Vossloh Aktiengesellschaft Werdohl Wertpapier-Kenn-Nr.:
766 710
ISIN: DE 000 766 710 7
Wir laden unsere Aktionäre zu der am 9. Mai 2018, 10:00
Uhr, in Düsseldorf im Congress Center Ost (CCD Ost),
Stockumer Kirchstraße 61, stattfindenden
*ordentlichen Hauptversammlung* ein.
*Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses, des
Zusammengefassten Lageberichts, des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1
HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2017*
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und
Konzernabschluss am 21. März 2018 gebilligt und
den Jahresabschluss damit festgestellt. Einer
Beschlussfassung durch die Hauptversammlung
bedarf es daher unter Tagesordnungspunkt 1
nicht. Die genannten Unterlagen sind über die
Internetseite der Gesellschaft unter
www.hauptversammlung.vossloh.com
zugänglich. Abschriften der genannten
Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage
kostenlos und unverzüglich zugesandt. Ferner
werden die genannten Unterlagen in der
Hauptversammlung zugänglich sein.
2. *Verwendung des Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn der Vossloh Aktiengesellschaft des
Geschäftsjahres 2017 in Höhe von Euro
130.169.616,24 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Euro
Dividende von Euro 1,00 je 15.967.437,00
dividendenberechtigte
Stückaktie
Vortrag auf neue Rechnung Euro
114.202.179,24
*Bilanzgewinn* *Euro
130.169.616,24*
Sollte sich die Anzahl der
dividendenberechtigten Aktien bis zur
Hauptversammlung verändern, wird der
Hauptversammlung ein angepasster
Beschlussvorschlag unterbreitet werden, der
unverändert eine Dividende von Euro 1,00 je
dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht.
Der Anspruch der Aktionäre auf ihre Dividende
ist gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 AktG am
dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss
folgenden Geschäftstag fällig.
3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu
erteilen.
4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu
erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2018 und für die prüferische
Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des
Zwischenlageberichts zum 30. Juni 2018*
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die
Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, zu
beschließen:
a) die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sitz
Berlin, Niederlassung Düsseldorf, zum
Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und
des Konzernabschlusses für das
Geschäftsjahr 2018 zu bestellen.
b) die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sitz
Berlin, Niederlassung Düsseldorf, zum
Abschlussprüfer für eine prüferische
Durchsicht des verkürzten Abschlusses und
des Zwischenlageberichts zum 30. Juni
2018 zu bestellen.
Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat
gemäß Artikel 16 Absatz 2 Unterabsatz 3
der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung
(EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 16. April 2014) erklärt, dass
seine Empfehlung frei von ungebührlicher
Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine
Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines
bestimmten Abschlussprüfers (Artikel 16 Absatz
6 der EU-Abschlussprüferverordnung) auferlegt
wurde.
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats richtet
sich nach §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG und
§ 4 DrittelbeteiligungsG sowie § 10 der Satzung
der Vossloh Aktiengesellschaft. Er setzt sich
aus sechs Mitgliedern zusammen, von denen vier
Mitglieder durch die Hauptversammlung und zwei
Mitglieder von den Arbeitnehmern zu wählen
sind.
Mit Ablauf der Hauptversammlung am 9. Mai 2018
endet gemäß § 102 Absatz 1 AktG und § 10
Absatz 2 der Satzung der Vossloh
Aktiengesellschaft die Amtszeit aller
Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre.
Der Aufsichtsrat schlägt deshalb auf Empfehlung
des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats
vor, mit Wirkung ab Beendigung der
Hauptversammlung am 9. Mai 2018 die nachstehend
unter lit. a) bis d) genannten Personen bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach
dem Beginn der Amtszeit beschließt, zu
Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zu
wählen, wobei das Geschäftsjahr, in dem die
Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird:
a) Frau Prof. Dr. Anne Christine d'Arcy,
Wien, Universitätsprofessorin für
Corporate Governance und Management
Control an der Wirtschaftsuniversität
Wien
b) Herr Dr. Bernhard Düttmann, Meerbusch,
Diplom-Kaufmann, selbständiger
Unternehmensberater
c) Herr Ulrich M. Harnacke, Mönchengladbach,
Diplom-Kaufmann, selbstständiger
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und
Unternehmensberater, auch als Partner der
RHODION ADVISORS GmbH, Düsseldorf
d) Herr Dr.-Ing. Volker Kefer, Erlangen,
ehemaliger stellvertretender
Vorstandsvorsitzender der Deutsche Bahn
AG
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge
nicht gebunden.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im
Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen
der Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre
entscheiden zu lassen.
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen
Corporate Governance Kodex wird darauf
hingewiesen, dass Herr Dr.-Ing. Volker Kefer
als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz
vorgeschlagen werden soll.
_Angaben nach § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG_
Die zur Wahl als Mitglieder des Aufsichtsrats
vorgeschlagenen Personen sind Mitglieder in
folgenden anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
Herr Dr. Bernhard Düttmann
- Mitglied des Aufsichtsrats der alstria
office REIT-AG
- Mitglied des Aufsichtsrats der CECONOMY AG
Herr Ulrich M. Harnacke
- Mitglied des Aufsichtsrats und
Vorsitzender des Prüfungsausschusses der
Brenntag AG
- Mitglied des Gesellschafterausschusses der
Thüga Holding GmbH & Co. KGaA
Herr Dr.-Ing. Volker Kefer
- Mitglied des Boards der Bombardier
Transportation (Global Holding) UK Limited
_Angaben nach Ziffer 5.4.1 DCGK_
Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 Deutscher Corporate
Governance Kodex wird erklärt, dass nach
Einschätzung des Aufsichtsrats keiner der
vorgeschlagenen Kandidaten in einer nach dieser
Empfehlung offenzulegenden persönlichen oder
geschäftlichen Beziehung zur Vossloh
Aktiengesellschaft oder deren
Konzernunternehmen, den Organen der Vossloh
Aktiengesellschaft oder einem wesentlich an der
Vossloh Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär
steht.
Weitere Informationen zu den Kandidaten,
insbesondere entsprechende Lebensläufe, finden
sich in dieser Einladung nachfolgend unter
'Berichte und Hinweise'.
7. *Billigung des Systems zur Vergütung der
Vorstandsmitglieder*
Gemäß § 120 Absatz 4 des AktG kann die
Hauptversammlung einer börsennotierten
Gesellschaft über die Billigung des Systems zur
Vergütung der Vorstandsmitglieder
beschließen.
Das derzeit geltende Vergütungssystem für den
Vorstand wurde zuletzt durch Beschluss des
Aufsichtsrats vom 29. November 2017 angepasst.
Eine detaillierte Beschreibung des
Vergütungssystems, welches Gegenstand des
Beschlusses ist, ist im Vergütungsbericht
(Seiten 44 bis 49 des Geschäftsberichts der
Vossloh Aktiengesellschaft) enthalten. Der
Geschäftsbericht kann über die folgende
Internetseite der Vossloh Aktiengesellschaft
abgerufen werden
www.hauptversammlung.vossloh.com.
Zudem liegt er während der Hauptversammlung zur
Einsichtnahme aus.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das
geltende, im Vergütungsbericht (Seiten 44 bis
49 des Geschäftsberichts der Vossloh
Aktiengesellschaft) dargestellte System zur
Vergütung der Mitglieder des Vorstands der
Vossloh Aktiengesellschaft zu billigen.
*Berichte und Hinweise*
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 26, 2018 09:07 ET (13:07 GMT)
DJ DGAP-HV: Vossloh Aktiengesellschaft: -2-
*Information zu Tagesordnungspunkt 6 (Angaben über die
zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen)*
*Prof. Dr. Anne Christine d'Arcy,
Universitätsprofessorin für Corporate Governance und
Management Control*
wohnhaft in Wien (Österreich)
geboren 1968 in Frankfurt/Main
_Ausbildung_
bis 1993 Studium der Betriebswirtschaftslehre an der
Johann Wolfgang Goethe Universität, Frankfurt/Main und
Promotion zum Dr. rer. pol.
_Beruflicher Werdegang_
1993-1998 Forschungsassistentin und Lehrbeauftragte an
der Johann Wolfgang Goethe Universität, Frankfurt/Main
1998-2001 Listing Department, Deutsche Börse AG
2001-2006 Leiterin European Accounting & Disclosure
Regulation, Deutsche Bank AG (Director)
2006-2010 Professorin für Rechnungswesen, Universität
Lausanne/HEC (Schweiz)
seit 2010 Professorin für Corporate Governance und
Management Control, Wirtschaftsuniversität Wien
(Österreich)
*Dr. Bernhard Düttmann, Diplom-Kaufmann, selbständiger
Unternehmensberater*
wohnhaft in Meerbusch
geboren 1959 in Düsseldorf
_Ausbildung_
1980-1989 Studium der Betriebswirtschaftslehre an der
Universität zu Köln, Diplom-Kaufmann und Promotion zum
Dr. rer. pol.
_Beruflicher Werdegang_
1989-1994 verschiedene Stationen (Controlling, Vertrieb
und Marketing) bei der Beiersdorf AG, Hamburg
1995-1999 Vice President Finance & Controlling bei
Four-Pillars Beiersdorf Pte. Ltd. (Singapur)
1999-2001 Leiter des Spartencontrollings für das
weltweite tesa Geschäft
2001-2006 Mitglied des Vorstands (CFO) der tesa AG
2006-2011 Mitglied des Vorstands (CFO) der Beiersdorf
AG
2011-2015 Mitglied des Vorstands (CFO) der Lanxess AG
seit 2015 selbständiger Unternehmensberater
2017 Interimistisches Mitglied des Vorstands (CFO) der
STADA Arzneimittel AG
*Ulrich M. Harnacke, Diplom-Kaufmann, selbstständiger
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und
Unternehmensberater*
wohnhaft in Mönchengladbach
geboren 1957 in Aachen
_Ausbildung_
1976-1981 RWTH Aachen, Universität zu Köln,
Studienschwerpunkte betriebswirtschaftliche
Steuerlehre, Revisions- und Treuhandwesen,
Diplom-Kaufmann
1986 Steuerberaterexamen
1988 Wirtschaftsprüferexamen
_Beruflicher Werdegang_
1981-1988 Treuarbeit AG (heute PwC)
1988-1997 Partner in der Sozietät Dr. Kohlstruck,
Telgenbüscher, Knecht, Harnacke
1997-2006 Vorstandsmitglied der BDO AG
2007-2015 Geschäftsführer der Deloitte & Touche GmbH
seit 2015 selbständiger Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater und Unternehmensberater, auch als Partner
der RHODION ADVISORS GmbH, Düsseldorf
*Dr.-Ing. Volker Kefer, ehemaliger stellvertretender
Vorstandsvorsitzender der Deutsche Bahn AG*
wohnhaft in Erlangen
geboren 1956 in Koblenz
_Ausbildung_
bis 1982 Studium der Elektrotechnik und des
Maschinenbaus, Abschluss als Dipl.-Ing. Maschinenbau
der Technischen Universität München
1988 Promotion, Technische Universität München
_Beruflicher Werdegang_
1983-1988 Siemens AG, Entwicklungsingenieur
1988-1993 Siemens AG, Projekt- bzw. Abteilungsleitung
für die weltweite Realisierung von
Abhitze-Dampferzeugern
1993-1996 Siemens AG, Produktmanagement für
Dampfkraftwerke
1996-1998 Siemens AG, Leitung des Zentralen Marketings
für Kraftwerksleittechnik
1998-2001 Siemens SGP Verkehrstechnik, Vorstand für den
Geschäftsbereich Drehgestelle
2001-2005 Siemens Transportation Systems,
Geschäftsgebietsleiter für den Bereich Lokomotiven
2005-2006 Siemens Transportation Systems, Leiter des
Geschäftsgebiets Mass Transit
2006-2009 DB Netz AG, Vorstandsvorsitzender
2009-2016 Deutsche Bahn AG, Konzernvorstand Technik,
Systemverbund und Dienstleistungen
2010-2016 Deutsche Bahn AG, Vorstand Infrastruktur
2015-2016 Deutsche Bahn AG, stellvertretender
Vorstandsvorsitzender
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung - in Person oder
durch Bevollmächtigte - und zur Ausübung des
Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die
sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend
genannten Adresse anmelden und einen Nachweis über die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
übermitteln:
Vossloh Aktiengesellschaft
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Fax: +49 69/12012-86045
E-Mail: wp.hv@db-is.com
Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in
Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer
Sprache erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz
durch das depotführende Institut. Der Nachweis des
Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages
vor der Hauptversammlung, also den 18. April 2018
('Nachweisstichtag'), zu beziehen.
Sowohl die Anmeldung als auch der Nachweis der
Berechtigung müssen der Gesellschaft bis spätestens zum
Ablauf des 2. Mai 2018 unter der vorstehend genannten
Adresse zugehen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme
an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis der
Berechtigung fristgerecht erbracht hat. Auch im Fall
der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des
Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die
Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag maßgeblich. Veräußerungen
von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben mithin keine
Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf
den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für
Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag
noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär
werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur
teilnahme- und stimmberechtigt, wenn sie sich
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen
lassen.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihrer
Berechtigung bei der Gesellschaft werden den Aktionären
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um
den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst
frühzeitig für die Übersendung des Nachweises
ihrer Berechtigung an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat
die Vossloh Aktiengesellschaft insgesamt 15.967.437 auf
den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen
Stimmrechten ausgegeben. Die Gesellschaft hält zum
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine
eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten
Aktien beläuft sich daher zum Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung auf 15.967.437 Stück.
*Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte*
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung
auch durch einen Bevollmächtigten (zum Beispiel ein
Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung) ausüben
lassen. Auch bei Erteilung einer Vollmacht sind eine
fristgemäße Anmeldung durch den Aktionär oder den
Bevollmächtigten und der Nachweis der Berechtigung
erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf
und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Bei
der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer
Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG,
auch in Verbindung mit § 125 Absatz 5 AktG,
gleichgestellten Institution oder Person, sehen weder
das Gesetz noch die Satzung der Gesellschaft eine
besondere Form vor. Möglicherweise verlangt jedoch in
diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder
Person eine besondere Form der Vollmacht, weil sie
gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar
festhalten muss. Die Besonderheiten sind bei dem
jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen,
werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das
Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft hierfür
bereithält. Es findet sich auf der Rückseite der
Eintrittskarte, die der Aktionär bei rechtzeitiger
Anmeldung und Nachweiserbringung erhält. Zudem findet
sich das Formular für die Erteilung einer
Stimmrechtsvollmacht auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
www.hauptversammlung.vossloh.com.
Nachweise über die Bestellung eines Bevollmächtigten
können der Gesellschaft an folgende E-Mail-Adresse
elektronisch übermittelt werden
anmeldestelle@computershare.de.
Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären an, sich in
der Hauptversammlung durch von der Gesellschaft
benannte Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen.
Diesen Stimmrechtsvertretern müssen dazu eine Vollmacht
und besondere Weisungen für die Ausübung des
Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter
sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen wollen,
benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur
Hauptversammlung. Auf der Eintrittskarte ist ein
entsprechendes Vollmachts- und Weisungsformular
abgedruckt, in dem die Einzelheiten zur Vollmachts- und
Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter näher erläutert werden; diese
Informationen können auch auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
www.hauptversammlung.vossloh.com
abgerufen werden.
Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter müssen in Textform (§
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 26, 2018 09:07 ET (13:07 GMT)
126b BGB) und unter Verwendung des hierfür auf den
Eintrittskarten vorgesehenen oder des auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.hauptversammlung. vossloh.com
bereit gehaltenen Vollmachts- und Weisungsformulars
erteilt werden. Vollmachten und Weisungen an die
Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft bis
spätestens zum Ablauf des 8. Mai 2018 unter
nachfolgender Adresse vorliegen. Wir bitten um
Verständnis, dass später eingehende Vollmachten und
Weisungen an die Stimmrechtsvertreter nicht mehr
berücksichtigt werden können.
Vossloh Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Fax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen.
*Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Absatz
2, § 126 Absatz 1, § 127 und § 131 Absatz 1 AktG*
_Ergänzungsverlangen (§ 122 Absatz 2 AktG)_
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von Euro
500.000 am Grundkapital erreichen, können verlangen,
dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss
eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft in
Schriftform spätestens zum Ablauf des 8. April 2018
unter nachfolgender Adresse zugegangen sein. Später
zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht
berücksichtigt. Bekanntzumachende Ergänzungsverlangen
zur Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des
Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und
solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei
denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die
Informationen in der gesamten Europäischen Union
verbreiten.
Vossloh Aktiengesellschaft
- Vorstand -
Vosslohstraße 4
58791 Werdohl
_Gegenanträge und Wahlvorschläge (§ 126 Absatz 1, § 127
AktG)_
Aktionäre haben das Recht, in der Hauptversammlung
Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder
Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung zu
stellen sowie Wahlvorschläge zu unterbreiten.
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind
ausschließlich an die nachstehende Adresse zu
richten:
Vossloh Aktiengesellschaft
Vosslohstraße 4
58791 Werdohl
Fax: +49 2392/52-219
E-Mail: hauptversammlung@vossloh.com
Bis spätestens zum Ablauf des 24. April 2018 unter
vorstehender Adresse bei der Gesellschaft mit Nachweis
der Aktionärseigenschaft eingegangene Gegenanträge und
Wahlvorschläge werden einschließlich einer
etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich über
die Internetseite der Gesellschaft unter
www.hauptversammlung.vossloh.com
zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte
Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie Gegenanträge ohne
Begründung werden nicht vorab veröffentlicht.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der
Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen
Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und
fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu
stellen, bleibt unberührt.
_Auskunftsrecht (§ 131 Absatz 1 AktG)_
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie
zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht des
Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns
und der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen.
*Veröffentlichungen auf der Internetseite der
Gesellschaft (§ 124a AktG)*
Diese Einberufung, die ab der Einberufung zugänglich zu
machenden Berichte und Unterlagen sowie weitere
Informationen zur Hauptversammlung einschließlich
der weitergehenden Erläuterungen zu den Rechten der
Aktionäre nach § 122 Absatz 2, § 126 Absatz 1, § 127
und § 131 Absatz 1 AktG finden sich auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.hauptversammlung.vossloh.com.
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der
Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse
bekannt gegeben.
Werdohl, im März 2018
*Vossloh Aktiengesellschaft*
_Der Vorstand_
2018-03-26 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Vossloh Aktiengesellschaft
Vosslohstraße 4
58791 Werdohl
Deutschland
E-Mail: info@vossloh.com
Internet: http://www.vossloh.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
668799 2018-03-26
(END) Dow Jones Newswires
March 26, 2018 09:07 ET (13:07 GMT)
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