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DGAP-News: Basler Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Basler Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.05.2018 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-03-28 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Basler Aktiengesellschaft Ahrensburg ISIN: DE0005102008 \ WKN: 510 200 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung *Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am* Montag, den 07. Mai 2018, um 13.30 Uhr in der Handelskammer Hamburg, Albert-Schäfer-Saal, 1. Stock, Adolphsplatz 1 in 20457 Hamburg *stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.* *I. Tagesordnung* 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Basler Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, der Lageberichte zum 31. Dezember 2017 für die Basler Aktiengesellschaft und den Basler-Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 und dem Bericht des Vorstands mit den erläuternden Angaben nach §§ 289a Absatz 1, § 315a Absatz 1 HGB für das Geschäftsjahr 2017 Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der Basler Aktiengesellschaft, An der Strusbek 60-62, 22926 Ahrensburg, und im Internet unter www.baslerweb.com eingesehen werden. Zu Punkt 1 der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 am 19. März 2018 gemäß §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen gemäß § 173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses zu beschließen hat, liegen nicht vor. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 der Basler Aktiengesellschaft in Höhe von Euro 36.007.185,63 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer = 6.486.494,72 Dividende von Euro 2,02 je Euro Aktie Gewinnvortrag auf neue = 29.520.690,91 Rechnung Euro Bilanzgewinn = 36.007.185,63 Euro Bei den angegebenen Beträgen für die Gesamtdividende und für den Gewinnvortrag sind die im Zeitpunkt des Gewinnverwendungsvorschlags dividendenberechtigten Aktien berücksichtigt. Etwaige von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien sind gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt. Bis zur Hauptversammlung kann sich durch den Erwerb, die Einziehung oder die Veräußerung eigener Aktien die Zahl der dividendenberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird bei unveränderter auszuschüttender Dividende je dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung ein angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet werden, der eine entsprechende Anpassung des insgesamt an die Aktionäre auszuschüttenden Betrags der Dividende und eine entsprechende Anpassung des Gewinnvortrages vorsehen wird. Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 11. Mai 2018, fällig. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 5. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Lübeck, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu bestellen. 6. *Beschlussfassung über eine Satzungsänderung zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats* Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzte sich bislang nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) und § 10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus vier Mitgliedern zusammen. Die Gesellschaft beschäftigte nunmehr in der Regel mehr als 500, jedoch weniger als 2.000 Arbeitnehmer und unterliegt daher dem Gesetz über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat (DrittelbG). Den gesetzlichen Regelungen des Aktiengesetzes folgend hatte der Vorstand im Bundesanzeiger vom 15. Februar 2018 bekannt gemacht, dass nach Auffassung des Vorstandes der Aufsichtsrat der Gesellschaft zu diesem Zeitpunkt nicht mehr nach den für ihn maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen zusammengesetzt und ein solcher gesetzlich vorzusehender Aufsichtsrat erstmalig zu bilden ist. Dieser Bekanntmachung wurde seitens der Antragsberechtigten im § 98 Abs. 2 AktG beim zuständigen Gericht, dem Landgericht Lübeck, innerhalb der Einspruchsfrist von einem Monat nicht widersprochen, sodass sich der Aufsichtsrat der Gesellschaft seit dem 28. Februar 2018 gemäß den Regelungen §§ 95, Satz 3, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 und § 4 Abs. 1 DrittelbG zusammensetzt, wonach der Aufsichtsrat zu einem Drittel aus Vertretern der Arbeitnehmer zu bestehen hat. Die Bestimmungen der Satzung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrates, über die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder sowie über die Wahl, Abberufung und Entsendung von Aufsichtsratsmitgliedern treten mit der Beendigung der ersten Hauptversammlung, die nach Ablauf der Anrufungsfrist einberufen wird, spätestens sechs Monate nach Ablauf dieser Frist gemäß § 97 Abs. 2 S. 2 AktG insoweit außer Kraft, als sie den nunmehr anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften widersprechen. Nach § 97 Abs. 2 S. 4 AktG kann eine Hauptversammlung, die innerhalb der Frist von sechs Monaten stattfindet, an Stelle der außer Kraft tretenden Satzungsbestimmungen mit einfacher Stimmenmehrheit neue Satzungsbestimmungen beschließen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen: § 10 Abs. (1) der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 'Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitgliedern. Vier Mitglieder werden von den Aktionären nach dem Aktiengesetz und zwei Mitglieder von den Arbeitnehmern nach dem Drittelbeteiligungsgesetz gewählt.' 7. *Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat der Basler Aktiengesellschaft* Der Aufsichtsrat der Basler Aktiengesellschaft setzt sich seit dem 28. Februar 2018 gemäß den Regelungen §§ 95, Satz 3, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 und § 4 Abs. 1 DrittelbG aus vier Mitglieder von den Aktionären nach dem Aktiengesetz und zwei Mitglieder von den Arbeitnehmern nach dem Drittelbeteiligungsgesetz zusammen. § 10 Abs. (1) der Satzung wird auf der Hauptversammlung unter Punkt 6 der Tagesordnung den für die Gesellschaft maßgeblichen Regelungen angepasst. Mit der Beendigung der ersten Hauptversammlung, die nach Ablauf der Anrufungsfrist aus § 97 Abs. 1 S. 3, Abs. 2 S. 1 AktG einberufen wird - spätestens jedoch sechs Monate nach Ablauf dieser Frist - erlischt nach § 97 Abs. 2 S. 3 AktG das Amt der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder. Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Prof. Dr. Eckart Kottkamp endet überdies turnusgemäß mit Ablauf der Hauptversammlung vom 07. Mai 2018. Aus diesen Gründen ist die Neuwahl der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder (Anteilseignervertreter) erforderlich. Der Aufsichtsrat schlägt auf der Grundlage der Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung benannten Ziele der Hauptversammlung vor, als Vertreter der Aktionäre mit Wirkung zum Ende der Hauptversammlung vom 07. Mai 2018 in den Aufsichtsrat zu wählen: a) bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 beschließt, Herrn Norbert Basler, Großhansdorf, Unternehmer *Aufsichtsratsmandate* Herr Norbert Basler nimmt weitere Aufsichtsratsmandate bei der folgenden Gesellschaft wahr: * Mitglied im Aufsichtsrat der Plato AG, Lübeck * Mitglied im Aufsichtsrat Dr. Födisch Umweltmesstechnik AG, Markranstädt * Mitglied im Aufsichtsrat Beruf und Familie im HanseBelt gGmbH, Bad Oldesloe *Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien* Weitere Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien bestehen bei: * Stellv. Vorsitzender des Beirats der Zöllner Holding GmbH, Kiel *Persönliche und geschäftliche Beziehungen zur Basler
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March 28, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)