Anzeige
Mehr »
Login
Sonntag, 05.05.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 685 internationalen Medien
InnoCan Pharma: Multi-Milliarden-Wert in diesem Pennystock?!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
221 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: Basler Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.05.2018 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Basler Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Basler Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.05.2018 
in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-03-28 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Basler Aktiengesellschaft Ahrensburg ISIN: DE0005102008 \ WKN: 510 200 Einladung 
zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
*Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am* 
 
Montag, den 07. Mai 2018, 
um 13.30 Uhr in der 
Handelskammer Hamburg, Albert-Schäfer-Saal, 1. Stock, 
Adolphsplatz 1 in 20457 Hamburg 
 
*stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.* 
 
*I. Tagesordnung* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Basler 
   Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2017, der Lageberichte zum 31. Dezember 2017 für die Basler 
   Aktiengesellschaft und den Basler-Konzern sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 und dem Bericht des Vorstands 
   mit den erläuternden Angaben nach §§ 289a Absatz 1, § 315a Absatz 1 HGB 
   für das Geschäftsjahr 2017 
 
   Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der Basler 
   Aktiengesellschaft, An der Strusbek 60-62, 22926 Ahrensburg, und im 
   Internet unter 
 
   www.baslerweb.com 
 
   eingesehen werden. 
 
   Zu Punkt 1 der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung vorgesehen. Der 
   Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das 
   Geschäftsjahr 2017 am 19. März 2018 gemäß §§ 171, 172 AktG 
   gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG 
   festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen gemäß § 173 Abs. 1 
   AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses zu 
   beschließen hat, liegen nicht vor. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
   Geschäftsjahres 2017 der Basler Aktiengesellschaft in Höhe von Euro 
   36.007.185,63 wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer          = 6.486.494,72 
   Dividende von Euro 2,02 je  Euro 
   Aktie 
   Gewinnvortrag auf neue      = 29.520.690,91 
   Rechnung                    Euro 
   Bilanzgewinn                = 36.007.185,63 
                               Euro 
 
   Bei den angegebenen Beträgen für die Gesamtdividende und für den 
   Gewinnvortrag sind die im Zeitpunkt des Gewinnverwendungsvorschlags 
   dividendenberechtigten Aktien berücksichtigt. Etwaige von der 
   Gesellschaft gehaltene eigene Aktien sind gemäß § 71b AktG nicht 
   dividendenberechtigt. Bis zur Hauptversammlung kann sich durch den 
   Erwerb, die Einziehung oder die Veräußerung eigener Aktien die Zahl 
   der dividendenberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird bei 
   unveränderter auszuschüttender Dividende je dividendenberechtigter 
   Stückaktie der Hauptversammlung ein angepasster Beschlussvorschlag über 
   die Gewinnverwendung unterbreitet werden, der eine entsprechende 
   Anpassung des insgesamt an die Aktionäre auszuschüttenden Betrags der 
   Dividende und eine entsprechende Anpassung des Gewinnvortrages vorsehen 
   wird. 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch auf die 
   Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, das heißt am 11. Mai 2018, fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für 
   das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands 
   für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Lübeck, zum Abschlussprüfer und zum 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu bestellen. 
6. *Beschlussfassung über eine Satzungsänderung zur Zusammensetzung des 
   Aufsichtsrats* 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzte sich bislang nach §§ 95, 96 
   Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) und § 10 Abs. 1 der Satzung der 
   Gesellschaft aus vier Mitgliedern zusammen. Die Gesellschaft 
   beschäftigte nunmehr in der Regel mehr als 500, jedoch weniger als 2.000 
   Arbeitnehmer und unterliegt daher dem Gesetz über die Drittelbeteiligung 
   der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat (DrittelbG). 
 
   Den gesetzlichen Regelungen des Aktiengesetzes folgend hatte der 
   Vorstand im Bundesanzeiger vom 15. Februar 2018 bekannt gemacht, dass 
   nach Auffassung des Vorstandes der Aufsichtsrat der Gesellschaft zu 
   diesem Zeitpunkt nicht mehr nach den für ihn maßgeblichen 
   gesetzlichen Bestimmungen zusammengesetzt und ein solcher gesetzlich 
   vorzusehender Aufsichtsrat erstmalig zu bilden ist. 
 
   Dieser Bekanntmachung wurde seitens der Antragsberechtigten im § 98 Abs. 
   2 AktG beim zuständigen Gericht, dem Landgericht Lübeck, innerhalb der 
   Einspruchsfrist von einem Monat nicht widersprochen, sodass sich der 
   Aufsichtsrat der Gesellschaft seit dem 28. Februar 2018 gemäß den 
   Regelungen §§ 95, Satz 3, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 1 
   Nr. 1 S. 1 und § 4 Abs. 1 DrittelbG zusammensetzt, wonach der 
   Aufsichtsrat zu einem Drittel aus Vertretern der Arbeitnehmer zu 
   bestehen hat. 
 
   Die Bestimmungen der Satzung über die Zusammensetzung des 
   Aufsichtsrates, über die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder sowie über die 
   Wahl, Abberufung und Entsendung von Aufsichtsratsmitgliedern treten mit 
   der Beendigung der ersten Hauptversammlung, die nach Ablauf der 
   Anrufungsfrist einberufen wird, spätestens sechs Monate nach Ablauf 
   dieser Frist gemäß § 97 Abs. 2 S. 2 AktG insoweit außer Kraft, 
   als sie den nunmehr anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften 
   widersprechen. Nach § 97 Abs. 2 S. 4 AktG kann eine Hauptversammlung, 
   die innerhalb der Frist von sechs Monaten stattfindet, an Stelle der 
   außer Kraft tretenden Satzungsbestimmungen mit einfacher 
   Stimmenmehrheit neue Satzungsbestimmungen beschließen. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu 
   fassen: 
 
   § 10 Abs. (1) der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
 
   'Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitgliedern. Vier Mitglieder werden 
   von den Aktionären nach dem Aktiengesetz und zwei Mitglieder von den 
   Arbeitnehmern nach dem Drittelbeteiligungsgesetz gewählt.' 
7. *Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat der Basler 
   Aktiengesellschaft* 
 
   Der Aufsichtsrat der Basler Aktiengesellschaft setzt sich seit dem 28. 
   Februar 2018 gemäß den Regelungen §§ 95, Satz 3, 96 Abs. 1, 101 
   Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 und § 4 Abs. 1 DrittelbG aus 
   vier Mitglieder von den Aktionären nach dem Aktiengesetz und zwei 
   Mitglieder von den Arbeitnehmern nach dem Drittelbeteiligungsgesetz 
   zusammen. § 10 Abs. (1) der Satzung wird auf der Hauptversammlung unter 
   Punkt 6 der Tagesordnung den für die Gesellschaft maßgeblichen 
   Regelungen angepasst. 
 
   Mit der Beendigung der ersten Hauptversammlung, die nach Ablauf der 
   Anrufungsfrist aus § 97 Abs. 1 S. 3, Abs. 2 S. 1 AktG einberufen wird - 
   spätestens jedoch sechs Monate nach Ablauf dieser Frist - erlischt nach 
   § 97 Abs. 2 S. 3 AktG das Amt der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder. 
 
   Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Prof. Dr. Eckart Kottkamp endet 
   überdies turnusgemäß mit Ablauf der Hauptversammlung vom 07. Mai 
   2018. 
 
   Aus diesen Gründen ist die Neuwahl der bisherigen 
   Aufsichtsratsmitglieder (Anteilseignervertreter) erforderlich. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf der Grundlage der Anforderungen des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex und unter Berücksichtigung der vom 
   Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung benannten Ziele der 
   Hauptversammlung vor, als Vertreter der Aktionäre mit Wirkung zum Ende 
   der Hauptversammlung vom 07. Mai 2018 in den Aufsichtsrat zu wählen: 
 
   a) bis zur Beendigung der Hauptversammlung, 
      die über die Entlastung der Mitglieder 
      des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
      2018 beschließt, 
 
      Herrn Norbert Basler, Großhansdorf, 
      Unternehmer 
 
   *Aufsichtsratsmandate* 
 
   Herr Norbert Basler nimmt weitere Aufsichtsratsmandate bei der folgenden 
   Gesellschaft wahr: 
 
   * Mitglied im Aufsichtsrat der Plato AG, 
     Lübeck 
   * Mitglied im Aufsichtsrat Dr. Födisch 
     Umweltmesstechnik AG, Markranstädt 
   * Mitglied im Aufsichtsrat Beruf und Familie 
     im HanseBelt gGmbH, Bad Oldesloe 
 
   *Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien* 
 
   Weitere Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien bestehen bei: 
 
   * Stellv. Vorsitzender des Beirats der 
     Zöllner Holding GmbH, Kiel 
 
   *Persönliche und geschäftliche Beziehungen zur Basler 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 28, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

Kupfer - Jetzt! So gelingt der Einstieg in den Rohstoff-Trend!
In diesem kostenfreien Report schaut sich Carsten Stork den Kupfer-Trend im Detail an und gibt konkrete Produkte zum Einstieg an die Hand.
Hier klicken
© 2018 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.