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DGAP-News: Basler Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Basler Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.05.2018
in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-03-28 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Basler Aktiengesellschaft Ahrensburg ISIN: DE0005102008 \ WKN: 510 200 Einladung
zur ordentlichen Hauptversammlung
*Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am*
Montag, den 07. Mai 2018,
um 13.30 Uhr in der
Handelskammer Hamburg, Albert-Schäfer-Saal, 1. Stock,
Adolphsplatz 1 in 20457 Hamburg
*stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.*
*I. Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Basler
Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2017, der Lageberichte zum 31. Dezember 2017 für die Basler
Aktiengesellschaft und den Basler-Konzern sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 und dem Bericht des Vorstands
mit den erläuternden Angaben nach §§ 289a Absatz 1, § 315a Absatz 1 HGB
für das Geschäftsjahr 2017
Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der Basler
Aktiengesellschaft, An der Strusbek 60-62, 22926 Ahrensburg, und im
Internet unter
www.baslerweb.com
eingesehen werden.
Zu Punkt 1 der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung vorgesehen. Der
Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das
Geschäftsjahr 2017 am 19. März 2018 gemäß §§ 171, 172 AktG
gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG
festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen gemäß § 173 Abs. 1
AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses zu
beschließen hat, liegen nicht vor.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das
Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2017 der Basler Aktiengesellschaft in Höhe von Euro
36.007.185,63 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer = 6.486.494,72
Dividende von Euro 2,02 je Euro
Aktie
Gewinnvortrag auf neue = 29.520.690,91
Rechnung Euro
Bilanzgewinn = 36.007.185,63
Euro
Bei den angegebenen Beträgen für die Gesamtdividende und für den
Gewinnvortrag sind die im Zeitpunkt des Gewinnverwendungsvorschlags
dividendenberechtigten Aktien berücksichtigt. Etwaige von der
Gesellschaft gehaltene eigene Aktien sind gemäß § 71b AktG nicht
dividendenberechtigt. Bis zur Hauptversammlung kann sich durch den
Erwerb, die Einziehung oder die Veräußerung eigener Aktien die Zahl
der dividendenberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird bei
unveränderter auszuschüttender Dividende je dividendenberechtigter
Stückaktie der Hauptversammlung ein angepasster Beschlussvorschlag über
die Gewinnverwendung unterbreitet werden, der eine entsprechende
Anpassung des insgesamt an die Aktionäre auszuschüttenden Betrags der
Dividende und eine entsprechende Anpassung des Gewinnvortrages vorsehen
wird.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch auf die
Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag, das heißt am 11. Mai 2018, fällig.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2018*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Lübeck, zum Abschlussprüfer und zum
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu bestellen.
6. *Beschlussfassung über eine Satzungsänderung zur Zusammensetzung des
Aufsichtsrats*
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzte sich bislang nach §§ 95, 96
Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) und § 10 Abs. 1 der Satzung der
Gesellschaft aus vier Mitgliedern zusammen. Die Gesellschaft
beschäftigte nunmehr in der Regel mehr als 500, jedoch weniger als 2.000
Arbeitnehmer und unterliegt daher dem Gesetz über die Drittelbeteiligung
der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat (DrittelbG).
Den gesetzlichen Regelungen des Aktiengesetzes folgend hatte der
Vorstand im Bundesanzeiger vom 15. Februar 2018 bekannt gemacht, dass
nach Auffassung des Vorstandes der Aufsichtsrat der Gesellschaft zu
diesem Zeitpunkt nicht mehr nach den für ihn maßgeblichen
gesetzlichen Bestimmungen zusammengesetzt und ein solcher gesetzlich
vorzusehender Aufsichtsrat erstmalig zu bilden ist.
Dieser Bekanntmachung wurde seitens der Antragsberechtigten im § 98 Abs.
2 AktG beim zuständigen Gericht, dem Landgericht Lübeck, innerhalb der
Einspruchsfrist von einem Monat nicht widersprochen, sodass sich der
Aufsichtsrat der Gesellschaft seit dem 28. Februar 2018 gemäß den
Regelungen §§ 95, Satz 3, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 1
Nr. 1 S. 1 und § 4 Abs. 1 DrittelbG zusammensetzt, wonach der
Aufsichtsrat zu einem Drittel aus Vertretern der Arbeitnehmer zu
bestehen hat.
Die Bestimmungen der Satzung über die Zusammensetzung des
Aufsichtsrates, über die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder sowie über die
Wahl, Abberufung und Entsendung von Aufsichtsratsmitgliedern treten mit
der Beendigung der ersten Hauptversammlung, die nach Ablauf der
Anrufungsfrist einberufen wird, spätestens sechs Monate nach Ablauf
dieser Frist gemäß § 97 Abs. 2 S. 2 AktG insoweit außer Kraft,
als sie den nunmehr anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften
widersprechen. Nach § 97 Abs. 2 S. 4 AktG kann eine Hauptversammlung,
die innerhalb der Frist von sechs Monaten stattfindet, an Stelle der
außer Kraft tretenden Satzungsbestimmungen mit einfacher
Stimmenmehrheit neue Satzungsbestimmungen beschließen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
§ 10 Abs. (1) der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
'Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitgliedern. Vier Mitglieder werden
von den Aktionären nach dem Aktiengesetz und zwei Mitglieder von den
Arbeitnehmern nach dem Drittelbeteiligungsgesetz gewählt.'
7. *Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat der Basler
Aktiengesellschaft*
Der Aufsichtsrat der Basler Aktiengesellschaft setzt sich seit dem 28.
Februar 2018 gemäß den Regelungen §§ 95, Satz 3, 96 Abs. 1, 101
Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 und § 4 Abs. 1 DrittelbG aus
vier Mitglieder von den Aktionären nach dem Aktiengesetz und zwei
Mitglieder von den Arbeitnehmern nach dem Drittelbeteiligungsgesetz
zusammen. § 10 Abs. (1) der Satzung wird auf der Hauptversammlung unter
Punkt 6 der Tagesordnung den für die Gesellschaft maßgeblichen
Regelungen angepasst.
Mit der Beendigung der ersten Hauptversammlung, die nach Ablauf der
Anrufungsfrist aus § 97 Abs. 1 S. 3, Abs. 2 S. 1 AktG einberufen wird -
spätestens jedoch sechs Monate nach Ablauf dieser Frist - erlischt nach
§ 97 Abs. 2 S. 3 AktG das Amt der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder.
Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Prof. Dr. Eckart Kottkamp endet
überdies turnusgemäß mit Ablauf der Hauptversammlung vom 07. Mai
2018.
Aus diesen Gründen ist die Neuwahl der bisherigen
Aufsichtsratsmitglieder (Anteilseignervertreter) erforderlich.
Der Aufsichtsrat schlägt auf der Grundlage der Anforderungen des
Deutschen Corporate Governance Kodex und unter Berücksichtigung der vom
Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung benannten Ziele der
Hauptversammlung vor, als Vertreter der Aktionäre mit Wirkung zum Ende
der Hauptversammlung vom 07. Mai 2018 in den Aufsichtsrat zu wählen:
a) bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung der Mitglieder
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2018 beschließt,
Herrn Norbert Basler, Großhansdorf,
Unternehmer
*Aufsichtsratsmandate*
Herr Norbert Basler nimmt weitere Aufsichtsratsmandate bei der folgenden
Gesellschaft wahr:
* Mitglied im Aufsichtsrat der Plato AG,
Lübeck
* Mitglied im Aufsichtsrat Dr. Födisch
Umweltmesstechnik AG, Markranstädt
* Mitglied im Aufsichtsrat Beruf und Familie
im HanseBelt gGmbH, Bad Oldesloe
*Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien*
Weitere Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien bestehen bei:
* Stellv. Vorsitzender des Beirats der
Zöllner Holding GmbH, Kiel
*Persönliche und geschäftliche Beziehungen zur Basler
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March 28, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
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