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Dow Jones News
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DGAP-HV: CompuGroup Medical SE: Bekanntmachung -3-

DJ DGAP-HV: CompuGroup Medical SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2018 in Koblenz mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: CompuGroup Medical SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
CompuGroup Medical SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 15.05.2018 in Koblenz mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2018-04-03 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
CompuGroup Medical SE Koblenz - ISIN DE0005437305 - 
- WKN 543730 - Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 2018 Wir laden hiermit unsere 
Aktionäre zu der am Dienstag, den 15. Mai 2018, um 
11:00 Uhr, am Sitz der Gesellschaft Maria Trost 21 
56070 Koblenz 
- Innovationsforum - stattfindenden ordentlichen 
Hauptversammlung 2018 ein. I. 
Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der CompuGroup Medical SE und des gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, des 
   Lageberichts für die CompuGroup Medical SE, 
   des Konzernlageberichts, des in den 
   Lageberichten enthaltenen erläuternden 
   Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 
   289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 des 
   Handelsgesetzbuchs (HGB), des Vorschlags des 
   Vorstands für die Verwendung des 
   Bilanzgewinns sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 
 
   Die vorgenannten Unterlagen können ab dem 
   Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung im Internet unter 
 
   www.cgm.com/hv 
 
   und in den Geschäftsräumen am Sitz der 
   Gesellschaft, Maria Trost 21, 56070 Koblenz, 
   eingesehen werden. Sie werden den Aktionären 
   auf Wunsch auch unverzüglich kostenlos 
   zugesandt. 
 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
   ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine 
   Beschlussfassung durch die Hauptversammlung 
   vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom 
   Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und 
   Konzernabschluss bereits gebilligt hat. Der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 
   in Höhe von 41.774.646,29 EUR sollen 0,35 EUR 
   je dividendenberechtigter Stückaktie 
   ausgeschüttet werden. Die Dividende soll am 
   18. Mai 2018 ausgezahlt werden. Zum Zeitpunkt 
   der Einberufung der Hauptversammlung hält die 
   Gesellschaft 3.495.731 eigene Aktien, diese 
   sind nicht dividendenberechtigt. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
   den im Jahresabschluss der CompuGroup Medical 
   SE zum 31. Dezember 2017 ausgewiesenen 
   Bilanzgewinn in Höhe von 41.774.646,29 EUR 
   wie folgt zu verwenden: 
 
    Ausschüttung einer   17.403.266,65 EUR 
    Dividende von 0,35 
    EUR je für das 
    abgelaufene 
    Geschäftsjahr 2017 
    dividendenberechtigt 
    er Stückaktie: 
    Vortrag auf neue     24.371.379,64 EUR 
    Rechnung: 
    *Gesamt:*            *41.774.646,29 EUR* 
 
   Bei den angegebenen Beträgen für die 
   Gewinnausschüttung und den Gewinnvortrag sind 
   die 49.723.619 zur Zeit des 
   Gewinnverwendungsvorschlags von Vorstand und 
   Aufsichtsrat vorhandenen, für das abgelaufene 
   Geschäftsjahr 2017 dividendenberechtigten 
   Stückaktien berücksichtigt. Sollte sich die 
   Zahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr 
   2017 dividendenberechtigten Stückaktien bis 
   zur Hauptversammlung verändern, wird in der 
   Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
   Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, 
   der unverändert eine Dividende von 0,35 EUR 
   je dividendenberechtigter Stückaktie sowie 
   einen entsprechend angepassten Gewinnvortrag 
   (Vortrag auf neue Rechnung) vorsieht. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 
   2017 für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats im 
   Geschäftsjahr 2017 für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Prüfers für den Abschluss des 
   Geschäftsjahres 2018 und für prüferische 
   Durchsichten im Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung 
   seines Prüfungsausschusses vor, die 
   PricewaterhouseCoopers GmbH, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am 
   Main, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2018 sowie zum Prüfer für prüferische 
   Durchsichten von Zwischenfinanzberichten für 
   das Geschäftsjahr 2018 zu bestellen. 
6. *Beschlussfassung über eine Neuwahl zum 
   Aufsichtsrat* 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht 
   nach Art. 40 Abs. 2, 3 SE-VO, § 17 Abs. 1 
   SE-Ausführungsgesetz (SEAG), § 9 Abs. 1 Satz 
   1 bis 4 der Satzung der Gesellschaft sowie § 
   21 Abs. 3 Nr. 1 SE-Beteiligungsgesetz (SEBG) 
   i.V.m. § 3 Abs. 3 der Vereinbarung über die 
   Beteiligung der Arbeitnehmer bei der 
   CompuGroup Medical SE vom 3. Dezember 2015 
   aus sechs Mitgliedern, die von der 
   Hauptversammlung bestellt werden. Von den 
   sechs Mitgliedern sind zwei auf Vorschlag der 
   Arbeitnehmer zu bestellen. Die 
   Hauptversammlung ist an die Vorschläge zur 
   Bestellung der Arbeitnehmervertreter 
   gebunden. Im Übrigen - d.h. soweit die 
   Vertreter der Aktionäre betroffen sind - ist 
   die Hauptversammlung an Wahlvorschläge nicht 
   gebunden. 
 
   Die Amtszeit des derzeitigen, durch Beschluss 
   des Amtsgerichts Koblenz vom 13. Februar 2018 
   bestellten Mitglieds des Aufsichtsrats Herrn 
   Thomas Seifert - eines Vertreters der 
   Aktionäre - endet mit Beendigung der 
   ordentlichen Hauptversammlung der 
   Gesellschaft am 15. Mai 2018, zu der hiermit 
   eingeladen wird. Die Amtszeit der übrigen als 
   Vertreter der Aktionäre gewählten Mitglieder 
   des Aufsichtsrats, Herrn Dr. Klaus Esser, 
   Herrn Prof. Dr. Daniel Gotthardt und Frau Dr. 
   Ulrike Handel, endet mit Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über ihre Entlastung 
   für das Geschäftsjahr 2019 beschließt. 
   Es bedarf daher der Neuwahl eines Mitglieds 
   des Aufsichtsrats als Vertreter der 
   Aktionäre. 
 
   Nach § 9 Abs. 2 Satz 1, 2 der Satzung der 
   Gesellschaft erfolgt die Wahl der 
   Aufsichtsratsmitglieder, sofern nicht bei der 
   Wahl eine kürzere Amtszeit bestimmt wird, für 
   die Zeit bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der 
   Amtszeit beschließt, wobei das 
   Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit begonnen 
   hat, nicht mitgerechnet wird. 
 
   Um einen Gleichlauf der Amtszeiten der 
   Vertreter der Aktionäre im Aufsichtsrat 
   herzustellen, ist beabsichtigt, das im Rahmen 
   der ordentlichen Hauptversammlung 2018 als 
   Vertreter der Aktionäre neu zu wählende 
   Mitglied des Aufsichtsrats ebenfalls bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung zu bestellen, 
   die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 
   2019 beschließt. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, 
 
    Herrn *Thomas Seifert*, ausgeübter Beruf: 
    Chief Financial Officer (CFO) der 
    Cloudflare, Inc., San Francisco, Vereinigte 
    Staaten von Amerika (USA), wohnhaft in San 
    Francisco, Vereinigte Staaten von Amerika 
    (USA), 
 
   für den Zeitraum bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das Geschäftsjahr 2019 beschließt, zum 
   Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. 
 
   Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: 
 
   Herr Thomas Seifert ist Mitglied in folgenden 
   anderen gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten: 
 
   * keine. 
 
   Herr Thomas Seifert ist Mitglied in 
   vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
   * Mitglied im Board of Directors der IPG 
     Photonics Corporation, Oxford, 
     Massachusetts, Vereinigte Staaten von 
     Amerika (USA). 
 
   Der Aufsichtsrat ist überzeugt, dass seine 
   Mitglieder in der bislang und auch zukünftig 
   bestehenden Zusammensetzung insgesamt über 
   die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der 
   Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, 
   Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen 
   verfügen. 
 
   Die Qualifikation als Finanzexperte im Sinne 
   des § 100 Abs. 5 AktG wird weiterhin 
   unverändert in der Person des 
   Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Dr. Klaus 
   Esser gegeben sein. Die Mitglieder des 
   Aufsichtsrats sind in ihrer Gesamtheit mit 
   dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig 
   ist, vertraut. Dies gilt insbesondere auch 
   für den zur Wahl vorgeschlagenen Herrn Thomas 
   Seifert. Herr Seifert verfügt über eine 
   umfassende kaufmännische und 
   betriebswirtschaftliche Ausbildung und hat in 
   einer für die CompuGroup Medical SE 
   relevanten Branche verschiedene 
   Führungsfunktionen eingenommen und ist auch 
   weiterhin in einer Führungsfunktion tätig. 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei Herrn Seifert 
   vergewissert, dass er weiterhin den zu 
   erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann. 
 
   Herr Seifert verfügt über keine persönlichen 
   oder geschäftlichen Beziehungen zur 
   Gesellschaft, ihren Organen, einem Aktionär 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 03, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: CompuGroup Medical SE: Bekanntmachung -2-

oder einem mit einem Aktionär verbundenen 
   Unternehmen und gilt daher als unabhängiges 
   Mitglied des Aufsichtsrats. 
 
   Ein vollständiger Lebenslauf von Herrn 
   Seifert ist auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   www.cgm.com/hv 
 
   einsehbar. Weitere Angaben über Herrn Seifert 
   sind auch im Anschluss an die Tagesordnung 
   abgedruckt. 
 
   *Angaben über den unter Tagesordnungspunkt 
   6* 
   *zur Wahl in den Aufsichtsrat 
   vorgeschlagenen Kandidaten, Herrn Thomas 
   Seifert* 
 
   Herr *Thomas Seifert*, wohnhaft in San 
   Francisco, Vereinigte Staaten von Amerika 
   (USA) 
 
   Chief Financial Officer (CFO) der Cloudflare, 
   Inc., San Francisco, USA 
 
   _Persönliche Daten:_ 
 
   Geburtsjahr: 1963 
 
   _Ausbildung:_ 
 
   Studium der Betriebswirtschaftslehre 
   (Diplom-Kaufmann) an der 
   Friedrich-Alexander-Universität, 
   Erlangen-Nürnberg 
 
   Aufbaustudium (Master in Economics) an der 
   Wayne State University, Detroit, USA 
 
   _Beruflicher Werdegang:_ 
 
   Herr Seifert erlangte seinen Abschluss als 
   Diplom-Kaufmann an der 
   Friedrich-Alexander-Universität in 
   Erlangen-Nürnberg und setzte seine 
   universitäre Ausbildung mit einem 
   Masterstudium in Economics an der Wayne State 
   University in Detroit, USA, fort. Danach war 
   Herr Seifert ab dem Jahr 1990 weltweit in 
   verschiedenen Führungspositionen sowie als 
   CEO und CFO tätig. Unter anderem war Herr 
   Seifert von 2014 bis 2017 als Executive Vice 
   President und CFO bei der Symantec Corp. in 
   Kalifornien, USA, tätig. Seit 2017 ist Herr 
   Seifert CFO der Cloudflare, Inc., San 
   Francisco, USA. Er verantwortet in dieser 
   Position unter anderem das globale 
   Finanzwesen des Unternehmens. Herr Seifert 
   ist außerdem seit dem Jahr 2014 Mitglied 
   des Board of Directors der IPG Photonics 
   Corp., Massachusetts, USA, und leitet dort 
   den Prüfungsausschuss. 
 
   _Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten:_ 
 
   Keine. 
 
   _Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen:_ 
 
   Board of Directors der IPG Photonics 
   Corporation, Oxford, Massachusetts, USA. 
II. 
Unterlagen zur Tagesordnung 
 
Ab Einberufung der Hauptversammlung werden auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.cgm.com/hv 
 
folgende Unterlagen zugänglich gemacht und liegen auch 
während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus: 
 
- die Hauptversammlungseinladung; 
- der festgestellte Jahresabschluss und der 
  gebilligte Konzernabschluss, der Bericht über 
  die Lage des Konzerns und der Gesellschaft 
  einschließlich der Erläuterungen zu den 
  Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 
  HGB sowie der Bericht des Aufsichtsrats der 
  Gesellschaft, jeweils für das Geschäftsjahr 
  2017; 
- der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands 
  (als Bestandteil der 
  Hauptversammlungseinladung); 
- Vollmachtsformular sowie 
- weitergehende Erläuterungen der 
  Aktionärsrechte. 
 
Die vorgenannten Unterlagen können ab dem Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung auch in den 
Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, Maria Trost 
21, 56070 Koblenz, eingesehen werden. Sie werden den 
Aktionären auf Wunsch auch unverzüglich kostenlos 
zugesandt. 
 
III. 
Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind gemäß § 19 Abs. 1 der Satzung 
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter 
Nachweis ihrer Teilnahmeberechtigung bis spätestens 
Donnerstag, 10. Mai 2018 (24:00 Uhr) bei der 
Gesellschaft angemeldet haben. Die Anmeldung ist an 
folgende Adresse zu richten: 
 
 CompuGroup Medical SE 
 c/o Computershare Operations Center 
 80249 München 
 Telefax: +49 (0)89 30903-74675 
 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
Als Nachweis der Teilnahmeberechtigung ist ein in 
Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis 
des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut 
erforderlich und ausreichend. Der Nachweis muss in 
deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Der 
Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn 
des 21. Tages vor der Hauptversammlung beziehen, also 
auf Dienstag, den 24. April 2018 (0:00 Uhr) (sog. 
Nachweisstichtag, 'Record Date'). 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht 
hat. Veräußerungen oder sonstige 
Übertragungen der Aktien nach dem Nachweisstichtag 
haben keine Bedeutung für den Umfang und die Ausübung 
des gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts des 
bisherigen Aktionärs. Entsprechendes gilt für den 
Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. 
Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
besitzen und erst danach Aktionäre werden, sind nicht 
teilnahme- oder stimmberechtigt. Für die 
Dividendenberechtigung hat der Nachweisstichtag keine 
Bedeutung. 
 
Die Nachweise sind ausschließlich an die folgende 
Anschrift der Gesellschaft zu übermitteln: 
 
 CompuGroup Medical SE 
 c/o Computershare Operations Center 
 80249 München 
 Telefax: +49 (0)89 30903-74675 
 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei 
der Gesellschaft werden den Aktionären oder den 
ordnungsgemäß Bevollmächtigten von der 
Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die 
Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des 
Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft 
Sorge zu tragen. Anders als die Anmeldung sind 
Eintrittskarten jedoch keine Teilnahmevoraussetzung, 
sondern dienen lediglich der Vereinfachung der 
Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung. 
 
IV. 
Vertretung in der Hauptversammlung 
 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung 
teilnehmen, können sich bei der Ausübung ihres 
Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, z.B. eine 
Aktionärsvereinigung, ein Kreditinstitut oder einen 
sonstigen Dritten, vertreten lassen. Wir weisen darauf 
hin, dass auch zur Bevollmächtigung eine 
ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des 
Anteilsbesitzes erforderlich sind. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), wenn 
weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung 
oder eine diesen nach § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 
10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder 
Institution bevollmächtigt wird. 
 
Zur Vollmachtserteilung kann das von der Gesellschaft 
bereitgestellte Formular genutzt werden, welches mit 
der Eintrittskarte versandt wird. 
 
Bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten, 
Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 
AktG oder § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG 
gleichgestellten Personen oder Institutionen sind in 
der Regel Besonderheiten zu beachten. Aktionäre, die 
ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine 
diesen nach § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 i.V.m. 
§ 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder 
Institution bevollmächtigen wollen, werden gebeten, 
etwaige Besonderheiten der Vollmachtserteilung bei den 
jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen und sich mit 
diesen abzustimmen. 
 
Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag 
der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten 
vorgewiesen werden oder durch Erklärung gegenüber der 
Gesellschaft an folgende Adresse erfolgen: 
 
 CompuGroup Medical SE 
 c/o Computershare Operations Center 
 80249 München 
 Telefax: +49 (0)89 30903-74675 
 E-Mail: CGM-HV2018@computershare.de 
 
Die CompuGroup Medical SE bietet ihren Aktionären 
weiter die Möglichkeit, ihr Stimmrecht über eine 
Vollmacht durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
weisungsgebunden ausüben zu lassen. Die Vollmacht ist 
in Textform oder per Telefax zu erteilen. Die 
Einzelheiten ergeben sich aus den Unterlagen, die den 
Aktionären übersandt werden. Erhalten die 
Stimmrechtsvertreter mehrere Vollmachten und Weisungen, 
wird die als zuletzt erteilte formgültige Vollmacht mit 
den entsprechenden Weisungen als verbindlich erachtet. 
Bei nicht formgültig erteilten Vollmachten werden die 
Stimmrechtsvertreter solche Stimmen in der 
Hauptversammlung nicht vertreten. Soweit Weisungen 
nicht korrekt ausgefüllt oder nicht eindeutig erteilt 
werden, werden in Abhängigkeit vom Abstimmungsverfahren 
die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter sich der 
Stimme enthalten bzw. nicht an der Abstimmung 
teilnehmen. Die Stimmrechtsvertreter sind 
weisungsgebunden und dürfen das Stimmrecht bei im 
Vorfeld der Hauptversammlung nicht bekannten 
Abstimmungen (z.B. bei Verfahrensanträgen) nicht 
ausüben. In Abhängigkeit vom Abstimmungsverfahren 
werden die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter sich 
in diesen Fällen der Stimme enthalten bzw. nicht an der 
Abstimmung teilnehmen. Entsprechendes gilt bei der 
Abstimmung über einen Gegenantrag. Die Beauftragung der 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur 
Widerspruchserklärung sowie zur Antrags- und 
Fragenstellung ist ausgeschlossen. 
 
Die persönliche Anmeldung durch den Aktionär oder einen 
bevollmächtigten Dritten an den Eingangsschaltern zur 
Hauptversammlung zur eigenen Wahrnehmung des 
Stimmrechts in der Hauptversammlung gilt als Widerruf 
der an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
erteilten Vollmacht und Weisungen. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 03, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

Wir bitten, die ausgefüllten Vollmachts- und 
Weisungsvordrucke bis spätestens 14. Mai 2018, 24:00 
Uhr (Zugangsdatum), zurückzusenden an: 
 
 CompuGroup Medical SE 
 c/o Computershare Operations Center 
 80249 München 
 Telefax: +49 (0)89 30903-74675 
 E-Mail: CGM-HV2018@computershare.de 
 
Weitere Hinweise zum Vollmachtsverfahren finden sich 
auch auf dem Ihnen übersandten Eintrittskarten- und 
Vollmachtsformular sowie auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
www.cgm.com/hv 
V. 
Rechte der Aktionäre 
 
*1. Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß Art. 56 
Satz 2, 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 
500.000,00 EUR erreichen (dies entspricht 500.000 
Aktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die 
Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem 
neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist 
schriftlich an den Vorstand der CompuGroup Medical SE 
zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage 
vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum 
Samstag, 14. April 2018 (24:00 Uhr), zugehen. 
 
Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende 
Adresse: 
 
 CompuGroup Medical SE 
 Vorstand 
 Maria Trost 21 
 56070 Koblenz 
 
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - 
soweit sie nicht bereits mit der Einberufung 
bekanntgemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des 
Verlangens im Bundesanzeiger bekanntgemacht und solchen 
Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon 
ausgegangen werden kann, dass sie die Information in 
der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden 
außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft 
unter 
 
www.cgm.com/hv 
 
veröffentlicht und den Aktionären mitgeteilt. 
 
*2. Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 
Abs. 1, 127 AktG* 
 
Die Aktionäre können zudem Gegenanträge zu Vorschlägen 
von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten 
Punkten der Tagesordnung stellen sowie Wahlvorschläge 
zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von 
Abschlussprüfern machen. Gegenanträge müssen mit einer 
Begründung versehen sein; Wahlvorschläge brauchen nicht 
begründet zu werden. 
 
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind bis 
spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, 
also bis zum Montag, 30. April 2018 (24:00 Uhr), 
jeweils ausschließlich an folgende Adresse zu 
richten: 
 
 CompuGroup Medical SE 
 Vorstand 
 Maria Trost 21 
 56070 Koblenz 
 Fax: +49 (0) 261 8000-3102 
 E-Mail: hv@cgm.com 
 
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge 
werden nicht berücksichtigt. 
 
Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge 
von Aktionären einschließlich des Namens des 
Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen 
Stellungnahme der Verwaltung werden, nach Nachweis der 
Aktionärseigenschaft des Antragstellers, den anderen 
Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.cgm.com/hv 
 
zugänglich gemacht. Daneben werden Aktionären, die dies 
schriftlich unter der vorgenannten Anschrift oder 
telefonisch unter der Rufnummer +49 261 8000-6200 
verlangen, diese Gegenanträge, Begründungen, 
Wahlvorschläge sowie eventuelle Stellungnahmen der 
Verwaltung unverzüglich kostenlos per Briefpost 
übermittelt. 
 
Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner 
Begründung sowie eines Wahlvorschlags kann die 
Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten 
Voraussetzungen absehen. 
 
Der Vorstand braucht Wahlvorschläge von Aktionären 
außer in den Fällen des § 126 Abs. 2 AktG auch 
dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht den 
Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der 
vorgeschlagenen Person und bei Vorschlägen zur Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern die zusätzlichen Angaben zu 
deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsräten enthalten. 
 
*3. Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG* 
 
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder 
Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und 
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu 
verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und 
der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen 
verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen 
Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung 
erforderlich ist. 
 
Von der Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand 
aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen. 
Nach § 20 Abs. 3 Satz 1 der Satzung ist der 
Versammlungsleiter ermächtigt, das Frage- und Rederecht 
der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken. 
 
*4. Weitergehende Erläuterungen* 
 
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der 
Aktionäre nach Art. 56 Satz 2, 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 
SEAG, § 122 Abs. 2 AktG, §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sowie 
nach § 131 Abs. 1 AktG finden sich auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.cgm.com/hv 
VI. 
Veröffentlichungen auf der Internetseite der 
Gesellschaft 
 
Den Aktionären werden die Informationen gemäß § 
124a Satz 1, 2 AktG im Internet auf der Internetseite 
der Gesellschaft unter 
 
www.cgm.com/hv 
 
zugänglich gemacht. 
 
VII. 
Zusätzliche Angaben nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 53.219.350,00 
EUR und ist eingeteilt in 53.219.350 Stückaktien. Die 
Zahl der Aktien, die ein Stimmrecht gewähren, beträgt 
daher zum Zeitpunkt der Einberufung 53.219.350. Zum 
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hält die 
Gesellschaft 3.495.731 eigene Aktien, aus denen der 
Gesellschaft keine Rechte zustehen. 
 
Koblenz, im April 2018 
 
*CompuGroup Medical SE* 
 
_Der Vorstand_ 
 
CompuGroup Medical SE 
Maria Trost 21 
56070 Koblenz 
Telefon +49 (0) 261 8000-6200 
Telefax +49 (0) 261 8000-3102 
E-Mail: hv@cgm.com 
http://www.cgm.com 
 
2018-04-03 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: CompuGroup Medical SE 
             Maria Trost 21 
             56070 Koblenz 
             Deutschland 
Telefon:     +49 261 80006200 
Fax:         +49 261 80003102 
E-Mail:      hv@cgm.com 
Internet:    http://www.cgm.com 
ISIN:        DE0005437305 
WKN:         543730 
Börsen:      Auslandsbörse(n) Berlin im Freiverkehr, Düsseldorf im 
             Freiverkehr, Frankfurt im Regulierten Markt (Prime Standard), 
             Hamburg im Freiverkehr, München im Freiverkehr, Stuttgart im 
             Freiverkehr, Tradegate Exchange im Freiverkehr 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
671041 2018-04-03 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 03, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

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