DJ DGAP-HV: CompuGroup Medical SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2018 in Koblenz mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: CompuGroup Medical SE / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
CompuGroup Medical SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
am 15.05.2018 in Koblenz mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2018-04-03 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
CompuGroup Medical SE Koblenz - ISIN DE0005437305 -
- WKN 543730 - Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung 2018 Wir laden hiermit unsere
Aktionäre zu der am Dienstag, den 15. Mai 2018, um
11:00 Uhr, am Sitz der Gesellschaft Maria Trost 21
56070 Koblenz
- Innovationsforum - stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung 2018 ein. I.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der CompuGroup Medical SE und des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, des
Lageberichts für die CompuGroup Medical SE,
des Konzernlageberichts, des in den
Lageberichten enthaltenen erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §
289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 des
Handelsgesetzbuchs (HGB), des Vorschlags des
Vorstands für die Verwendung des
Bilanzgewinns sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017
Die vorgenannten Unterlagen können ab dem
Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung im Internet unter
www.cgm.com/hv
und in den Geschäftsräumen am Sitz der
Gesellschaft, Maria Trost 21, 56070 Koblenz,
eingesehen werden. Sie werden den Aktionären
auf Wunsch auch unverzüglich kostenlos
zugesandt.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine
Beschlussfassung durch die Hauptversammlung
vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom
Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und
Konzernabschluss bereits gebilligt hat. Der
Jahresabschluss ist damit festgestellt.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017
in Höhe von 41.774.646,29 EUR sollen 0,35 EUR
je dividendenberechtigter Stückaktie
ausgeschüttet werden. Die Dividende soll am
18. Mai 2018 ausgezahlt werden. Zum Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung hält die
Gesellschaft 3.495.731 eigene Aktien, diese
sind nicht dividendenberechtigt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor,
den im Jahresabschluss der CompuGroup Medical
SE zum 31. Dezember 2017 ausgewiesenen
Bilanzgewinn in Höhe von 41.774.646,29 EUR
wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer 17.403.266,65 EUR
Dividende von 0,35
EUR je für das
abgelaufene
Geschäftsjahr 2017
dividendenberechtigt
er Stückaktie:
Vortrag auf neue 24.371.379,64 EUR
Rechnung:
*Gesamt:* *41.774.646,29 EUR*
Bei den angegebenen Beträgen für die
Gewinnausschüttung und den Gewinnvortrag sind
die 49.723.619 zur Zeit des
Gewinnverwendungsvorschlags von Vorstand und
Aufsichtsrat vorhandenen, für das abgelaufene
Geschäftsjahr 2017 dividendenberechtigten
Stückaktien berücksichtigt. Sollte sich die
Zahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr
2017 dividendenberechtigten Stückaktien bis
zur Hauptversammlung verändern, wird in der
Hauptversammlung ein entsprechend angepasster
Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt,
der unverändert eine Dividende von 0,35 EUR
je dividendenberechtigter Stückaktie sowie
einen entsprechend angepassten Gewinnvortrag
(Vortrag auf neue Rechnung) vorsieht.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr
2017 für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats im
Geschäftsjahr 2017 für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Prüfers für den Abschluss des
Geschäftsjahres 2018 und für prüferische
Durchsichten im Geschäftsjahr 2018*
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung
seines Prüfungsausschusses vor, die
PricewaterhouseCoopers GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am
Main, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2018 sowie zum Prüfer für prüferische
Durchsichten von Zwischenfinanzberichten für
das Geschäftsjahr 2018 zu bestellen.
6. *Beschlussfassung über eine Neuwahl zum
Aufsichtsrat*
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht
nach Art. 40 Abs. 2, 3 SE-VO, § 17 Abs. 1
SE-Ausführungsgesetz (SEAG), § 9 Abs. 1 Satz
1 bis 4 der Satzung der Gesellschaft sowie §
21 Abs. 3 Nr. 1 SE-Beteiligungsgesetz (SEBG)
i.V.m. § 3 Abs. 3 der Vereinbarung über die
Beteiligung der Arbeitnehmer bei der
CompuGroup Medical SE vom 3. Dezember 2015
aus sechs Mitgliedern, die von der
Hauptversammlung bestellt werden. Von den
sechs Mitgliedern sind zwei auf Vorschlag der
Arbeitnehmer zu bestellen. Die
Hauptversammlung ist an die Vorschläge zur
Bestellung der Arbeitnehmervertreter
gebunden. Im Übrigen - d.h. soweit die
Vertreter der Aktionäre betroffen sind - ist
die Hauptversammlung an Wahlvorschläge nicht
gebunden.
Die Amtszeit des derzeitigen, durch Beschluss
des Amtsgerichts Koblenz vom 13. Februar 2018
bestellten Mitglieds des Aufsichtsrats Herrn
Thomas Seifert - eines Vertreters der
Aktionäre - endet mit Beendigung der
ordentlichen Hauptversammlung der
Gesellschaft am 15. Mai 2018, zu der hiermit
eingeladen wird. Die Amtszeit der übrigen als
Vertreter der Aktionäre gewählten Mitglieder
des Aufsichtsrats, Herrn Dr. Klaus Esser,
Herrn Prof. Dr. Daniel Gotthardt und Frau Dr.
Ulrike Handel, endet mit Beendigung der
Hauptversammlung, die über ihre Entlastung
für das Geschäftsjahr 2019 beschließt.
Es bedarf daher der Neuwahl eines Mitglieds
des Aufsichtsrats als Vertreter der
Aktionäre.
Nach § 9 Abs. 2 Satz 1, 2 der Satzung der
Gesellschaft erfolgt die Wahl der
Aufsichtsratsmitglieder, sofern nicht bei der
Wahl eine kürzere Amtszeit bestimmt wird, für
die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der
Amtszeit beschließt, wobei das
Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit begonnen
hat, nicht mitgerechnet wird.
Um einen Gleichlauf der Amtszeiten der
Vertreter der Aktionäre im Aufsichtsrat
herzustellen, ist beabsichtigt, das im Rahmen
der ordentlichen Hauptversammlung 2018 als
Vertreter der Aktionäre neu zu wählende
Mitglied des Aufsichtsrats ebenfalls bis zur
Beendigung der Hauptversammlung zu bestellen,
die über die Entlastung für das Geschäftsjahr
2019 beschließt.
Der Aufsichtsrat schlägt daher vor,
Herrn *Thomas Seifert*, ausgeübter Beruf:
Chief Financial Officer (CFO) der
Cloudflare, Inc., San Francisco, Vereinigte
Staaten von Amerika (USA), wohnhaft in San
Francisco, Vereinigte Staaten von Amerika
(USA),
für den Zeitraum bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das Geschäftsjahr 2019 beschließt, zum
Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen.
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
Herr Thomas Seifert ist Mitglied in folgenden
anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten:
* keine.
Herr Thomas Seifert ist Mitglied in
vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
* Mitglied im Board of Directors der IPG
Photonics Corporation, Oxford,
Massachusetts, Vereinigte Staaten von
Amerika (USA).
Der Aufsichtsrat ist überzeugt, dass seine
Mitglieder in der bislang und auch zukünftig
bestehenden Zusammensetzung insgesamt über
die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der
Aufgaben erforderlichen Kenntnisse,
Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen
verfügen.
Die Qualifikation als Finanzexperte im Sinne
des § 100 Abs. 5 AktG wird weiterhin
unverändert in der Person des
Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Dr. Klaus
Esser gegeben sein. Die Mitglieder des
Aufsichtsrats sind in ihrer Gesamtheit mit
dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig
ist, vertraut. Dies gilt insbesondere auch
für den zur Wahl vorgeschlagenen Herrn Thomas
Seifert. Herr Seifert verfügt über eine
umfassende kaufmännische und
betriebswirtschaftliche Ausbildung und hat in
einer für die CompuGroup Medical SE
relevanten Branche verschiedene
Führungsfunktionen eingenommen und ist auch
weiterhin in einer Führungsfunktion tätig.
Der Aufsichtsrat hat sich bei Herrn Seifert
vergewissert, dass er weiterhin den zu
erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann.
Herr Seifert verfügt über keine persönlichen
oder geschäftlichen Beziehungen zur
Gesellschaft, ihren Organen, einem Aktionär
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 03, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
DJ DGAP-HV: CompuGroup Medical SE: Bekanntmachung -2-
oder einem mit einem Aktionär verbundenen Unternehmen und gilt daher als unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats. Ein vollständiger Lebenslauf von Herrn Seifert ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.cgm.com/hv einsehbar. Weitere Angaben über Herrn Seifert sind auch im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt. *Angaben über den unter Tagesordnungspunkt 6* *zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten, Herrn Thomas Seifert* Herr *Thomas Seifert*, wohnhaft in San Francisco, Vereinigte Staaten von Amerika (USA) Chief Financial Officer (CFO) der Cloudflare, Inc., San Francisco, USA _Persönliche Daten:_ Geburtsjahr: 1963 _Ausbildung:_ Studium der Betriebswirtschaftslehre (Diplom-Kaufmann) an der Friedrich-Alexander-Universität, Erlangen-Nürnberg Aufbaustudium (Master in Economics) an der Wayne State University, Detroit, USA _Beruflicher Werdegang:_ Herr Seifert erlangte seinen Abschluss als Diplom-Kaufmann an der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen-Nürnberg und setzte seine universitäre Ausbildung mit einem Masterstudium in Economics an der Wayne State University in Detroit, USA, fort. Danach war Herr Seifert ab dem Jahr 1990 weltweit in verschiedenen Führungspositionen sowie als CEO und CFO tätig. Unter anderem war Herr Seifert von 2014 bis 2017 als Executive Vice President und CFO bei der Symantec Corp. in Kalifornien, USA, tätig. Seit 2017 ist Herr Seifert CFO der Cloudflare, Inc., San Francisco, USA. Er verantwortet in dieser Position unter anderem das globale Finanzwesen des Unternehmens. Herr Seifert ist außerdem seit dem Jahr 2014 Mitglied des Board of Directors der IPG Photonics Corp., Massachusetts, USA, und leitet dort den Prüfungsausschuss. _Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:_ Keine. _Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:_ Board of Directors der IPG Photonics Corporation, Oxford, Massachusetts, USA. II. Unterlagen zur Tagesordnung Ab Einberufung der Hauptversammlung werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.cgm.com/hv folgende Unterlagen zugänglich gemacht und liegen auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus: - die Hauptversammlungseinladung; - der festgestellte Jahresabschluss und der gebilligte Konzernabschluss, der Bericht über die Lage des Konzerns und der Gesellschaft einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie der Bericht des Aufsichtsrats der Gesellschaft, jeweils für das Geschäftsjahr 2017; - der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands (als Bestandteil der Hauptversammlungseinladung); - Vollmachtsformular sowie - weitergehende Erläuterungen der Aktionärsrechte. Die vorgenannten Unterlagen können ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung auch in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, Maria Trost 21, 56070 Koblenz, eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Wunsch auch unverzüglich kostenlos zugesandt. III. Teilnahme an der Hauptversammlung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 19 Abs. 1 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis ihrer Teilnahmeberechtigung bis spätestens Donnerstag, 10. Mai 2018 (24:00 Uhr) bei der Gesellschaft angemeldet haben. Die Anmeldung ist an folgende Adresse zu richten: CompuGroup Medical SE c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49 (0)89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de Als Nachweis der Teilnahmeberechtigung ist ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich und ausreichend. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung beziehen, also auf Dienstag, den 24. April 2018 (0:00 Uhr) (sog. Nachweisstichtag, 'Record Date'). Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Veräußerungen oder sonstige Übertragungen der Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Bedeutung für den Umfang und die Ausübung des gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts des bisherigen Aktionärs. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionäre werden, sind nicht teilnahme- oder stimmberechtigt. Für die Dividendenberechtigung hat der Nachweisstichtag keine Bedeutung. Die Nachweise sind ausschließlich an die folgende Anschrift der Gesellschaft zu übermitteln: CompuGroup Medical SE c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49 (0)89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären oder den ordnungsgemäß Bevollmächtigten von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Anders als die Anmeldung sind Eintrittskarten jedoch keine Teilnahmevoraussetzung, sondern dienen lediglich der Vereinfachung der Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung. IV. Vertretung in der Hauptversammlung Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können sich bei der Ausübung ihres Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, z.B. eine Aktionärsvereinigung, ein Kreditinstitut oder einen sonstigen Dritten, vertreten lassen. Wir weisen darauf hin, dass auch zur Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich sind. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird. Zur Vollmachtserteilung kann das von der Gesellschaft bereitgestellte Formular genutzt werden, welches mit der Eintrittskarte versandt wird. Bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigen wollen, werden gebeten, etwaige Besonderheiten der Vollmachtserteilung bei den jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen und sich mit diesen abzustimmen. Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft an folgende Adresse erfolgen: CompuGroup Medical SE c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49 (0)89 30903-74675 E-Mail: CGM-HV2018@computershare.de Die CompuGroup Medical SE bietet ihren Aktionären weiter die Möglichkeit, ihr Stimmrecht über eine Vollmacht durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft weisungsgebunden ausüben zu lassen. Die Vollmacht ist in Textform oder per Telefax zu erteilen. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Unterlagen, die den Aktionären übersandt werden. Erhalten die Stimmrechtsvertreter mehrere Vollmachten und Weisungen, wird die als zuletzt erteilte formgültige Vollmacht mit den entsprechenden Weisungen als verbindlich erachtet. Bei nicht formgültig erteilten Vollmachten werden die Stimmrechtsvertreter solche Stimmen in der Hauptversammlung nicht vertreten. Soweit Weisungen nicht korrekt ausgefüllt oder nicht eindeutig erteilt werden, werden in Abhängigkeit vom Abstimmungsverfahren die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter sich der Stimme enthalten bzw. nicht an der Abstimmung teilnehmen. Die Stimmrechtsvertreter sind weisungsgebunden und dürfen das Stimmrecht bei im Vorfeld der Hauptversammlung nicht bekannten Abstimmungen (z.B. bei Verfahrensanträgen) nicht ausüben. In Abhängigkeit vom Abstimmungsverfahren werden die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter sich in diesen Fällen der Stimme enthalten bzw. nicht an der Abstimmung teilnehmen. Entsprechendes gilt bei der Abstimmung über einen Gegenantrag. Die Beauftragung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Widerspruchserklärung sowie zur Antrags- und Fragenstellung ist ausgeschlossen. Die persönliche Anmeldung durch den Aktionär oder einen bevollmächtigten Dritten an den Eingangsschaltern zur Hauptversammlung zur eigenen Wahrnehmung des Stimmrechts in der Hauptversammlung gilt als Widerruf der an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilten Vollmacht und Weisungen.
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April 03, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
Wir bitten, die ausgefüllten Vollmachts- und
Weisungsvordrucke bis spätestens 14. Mai 2018, 24:00
Uhr (Zugangsdatum), zurückzusenden an:
CompuGroup Medical SE
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 (0)89 30903-74675
E-Mail: CGM-HV2018@computershare.de
Weitere Hinweise zum Vollmachtsverfahren finden sich
auch auf dem Ihnen übersandten Eintrittskarten- und
Vollmachtsformular sowie auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
www.cgm.com/hv
V.
Rechte der Aktionäre
*1. Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß Art. 56
Satz 2, 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2 AktG*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von
500.000,00 EUR erreichen (dies entspricht 500.000
Aktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem
neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist
schriftlich an den Vorstand der CompuGroup Medical SE
zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage
vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum
Samstag, 14. April 2018 (24:00 Uhr), zugehen.
Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende
Adresse:
CompuGroup Medical SE
Vorstand
Maria Trost 21
56070 Koblenz
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden -
soweit sie nicht bereits mit der Einberufung
bekanntgemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des
Verlangens im Bundesanzeiger bekanntgemacht und solchen
Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon
ausgegangen werden kann, dass sie die Information in
der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden
außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
www.cgm.com/hv
veröffentlicht und den Aktionären mitgeteilt.
*2. Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126
Abs. 1, 127 AktG*
Die Aktionäre können zudem Gegenanträge zu Vorschlägen
von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten
Punkten der Tagesordnung stellen sowie Wahlvorschläge
zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von
Abschlussprüfern machen. Gegenanträge müssen mit einer
Begründung versehen sein; Wahlvorschläge brauchen nicht
begründet zu werden.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind bis
spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung,
also bis zum Montag, 30. April 2018 (24:00 Uhr),
jeweils ausschließlich an folgende Adresse zu
richten:
CompuGroup Medical SE
Vorstand
Maria Trost 21
56070 Koblenz
Fax: +49 (0) 261 8000-3102
E-Mail: hv@cgm.com
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge
werden nicht berücksichtigt.
Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge
von Aktionären einschließlich des Namens des
Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen
Stellungnahme der Verwaltung werden, nach Nachweis der
Aktionärseigenschaft des Antragstellers, den anderen
Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.cgm.com/hv
zugänglich gemacht. Daneben werden Aktionären, die dies
schriftlich unter der vorgenannten Anschrift oder
telefonisch unter der Rufnummer +49 261 8000-6200
verlangen, diese Gegenanträge, Begründungen,
Wahlvorschläge sowie eventuelle Stellungnahmen der
Verwaltung unverzüglich kostenlos per Briefpost
übermittelt.
Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner
Begründung sowie eines Wahlvorschlags kann die
Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten
Voraussetzungen absehen.
Der Vorstand braucht Wahlvorschläge von Aktionären
außer in den Fällen des § 126 Abs. 2 AktG auch
dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht den
Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der
vorgeschlagenen Person und bei Vorschlägen zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern die zusätzlichen Angaben zu
deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten enthalten.
*3. Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG*
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder
Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu
verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und
der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen
verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen
Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung
erforderlich ist.
Von der Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand
aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen.
Nach § 20 Abs. 3 Satz 1 der Satzung ist der
Versammlungsleiter ermächtigt, das Frage- und Rederecht
der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken.
*4. Weitergehende Erläuterungen*
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der
Aktionäre nach Art. 56 Satz 2, 3 SE-VO, § 50 Abs. 2
SEAG, § 122 Abs. 2 AktG, §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sowie
nach § 131 Abs. 1 AktG finden sich auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.cgm.com/hv
VI.
Veröffentlichungen auf der Internetseite der
Gesellschaft
Den Aktionären werden die Informationen gemäß §
124a Satz 1, 2 AktG im Internet auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
www.cgm.com/hv
zugänglich gemacht.
VII.
Zusätzliche Angaben nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 53.219.350,00
EUR und ist eingeteilt in 53.219.350 Stückaktien. Die
Zahl der Aktien, die ein Stimmrecht gewähren, beträgt
daher zum Zeitpunkt der Einberufung 53.219.350. Zum
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hält die
Gesellschaft 3.495.731 eigene Aktien, aus denen der
Gesellschaft keine Rechte zustehen.
Koblenz, im April 2018
*CompuGroup Medical SE*
_Der Vorstand_
CompuGroup Medical SE
Maria Trost 21
56070 Koblenz
Telefon +49 (0) 261 8000-6200
Telefax +49 (0) 261 8000-3102
E-Mail: hv@cgm.com
http://www.cgm.com
2018-04-03 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: CompuGroup Medical SE
Maria Trost 21
56070 Koblenz
Deutschland
Telefon: +49 261 80006200
Fax: +49 261 80003102
E-Mail: hv@cgm.com
Internet: http://www.cgm.com
ISIN: DE0005437305
WKN: 543730
Börsen: Auslandsbörse(n) Berlin im Freiverkehr, Düsseldorf im
Freiverkehr, Frankfurt im Regulierten Markt (Prime Standard),
Hamburg im Freiverkehr, München im Freiverkehr, Stuttgart im
Freiverkehr, Tradegate Exchange im Freiverkehr
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April 03, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
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