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Dow Jones News
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DGAP-HV: ProSiebenSat.1 Media SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.05.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: ProSiebenSat.1 Media SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
ProSiebenSat.1 Media SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.05.2018 in München mit dem Ziel 
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-04-03 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
ProSiebenSat.1 Media SE Unterföhring Amtsgericht München, HRB 219439 
ISIN: DE000PSM7770 
 
*Sehr geehrte Aktionäre,* 
 
hiermit laden wir Sie zur 
 
*ordentlichen Hauptversammlung* 
*der ProSiebenSat.1 Media SE mit Sitz in 
Unterföhring, Landkreis München,* 
 
am Mittwoch, den 16. Mai 2018, um 10:00 Uhr (Einlass ab 8:30 Uhr), 
 
in die Räume der Eisbach-Studios, Grasbrunner Str. 20, 81677 München, ein. 
 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses, des 
   zusammengefassten Lageberichts für die 
   ProSiebenSat.1 Media SE und den Konzern 
   einschließlich der Erläuterungen zu den 
   Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 
   HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats 
   jeweils für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und 
   Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss 
   ist damit festgestellt. Eine Feststellung des 
   Jahresabschlusses bzw. eine Billigung des 
   Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung 
   ist in diesem Fall durch das Gesetz nicht 
   vorgesehen. Vielmehr sind die vorgenannten 
   Unterlagen der Hauptversammlung nach der 
   gesetzlichen Regelung (§ 176 Abs. 1 Satz 1 
   AktG) lediglich zugänglich zu machen. 
   Dementsprechend erfolgt zu Tagesordnungspunkt 1 
   keine Beschlussfassung der Hauptversammlung. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie 
   folgt zu beschließen: 
 
   - Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 
     in Höhe von EUR 1.141.329.660,00 wird wie 
     folgt verwendet: 
 
     Ausschüttung einer       EUR 
     Dividende von EUR 1,93   441.872.500,26 
     je 
     dividendenberechtigter 
     Stückaktie 
     Einstellung in andere    EUR 
     Gewinnrücklagen          200.000.000,00 
     Vortrag auf neue         EUR 
     Rechnung                 499.457.159,74 
                              EUR 
                              1.141.329.660,0 
                              0 
   - Der Anspruch auf die Dividende ist am 
     Dienstag, den 22. Mai 2018, fällig. 
 
   * * * 
 
   Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag 
   berücksichtigt, dass die Gesellschaft im 
   Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung 
   der Hauptversammlung im Bundesanzeiger 
   insgesamt 4.050.518 eigene Aktien hält, die als 
   solche gemäß § 71b AktG nicht 
   dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Zahl 
   der dividendenberechtigten Aktien bis zum 
   Zeitpunkt der Hauptversammlung verändern, wird 
   bei unveränderter Höhe der Dividende je 
   dividendenberechtigter Stückaktie ein 
   entsprechend angepasster 
   Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 
   2017 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im 
   Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Billigung des 
   Systems zur Vergütung der Mitglieder des 
   Vorstands* 
 
   Gemäß § 120 Abs. 4 AktG kann die 
   Hauptversammlung über die Billigung des Systems 
   zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands 
   beschließen. 
 
   Der Aufsichtsrat der ProSiebenSat.1 Media SE 
   hat im laufenden Geschäftsjahr 2018 das 
   bisherige Vergütungssystem für den Vorstand der 
   ProSiebenSat.1 Media SE überarbeitet und ein 
   neues Vergütungssystem verabschiedet. Das neu 
   verabschiedete Vergütungssystem trägt 
   insbesondere den im Zusammenhang mit der 
   ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2017 
   vorgebrachten Bedenken aus dem Aktionärskreis 
   Rechnung. Die Einzelheiten des neu 
   verabschiedeten Vergütungssystems sind in einer 
   Informationsunterlage dargestellt, die in 
   dieser Einladung weiter unten unter 
   'Information zu Tagesordnungspunkt 5' 
   abgedruckt ist, ab Einberufung der 
   Hauptversammlung den Aktionären gemeinsam mit 
   den sonstigen Unterlagen zur Tagesordnung 
   zugänglich gemacht und auch in der 
   Hauptversammlung selbst zur Einsicht ausliegen 
   wird. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das neu 
   verabschiedete System zur Vergütung der 
   Mitglieder des Vorstands der ProSiebenSat.1 
   Media SE zu billigen. 
6. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2018 sowie des Prüfers für eine 
   prüferische Durchsicht unterjähriger 
   Finanzberichte/Finanzinformationen im 
   Geschäftsjahr 2018 und im Geschäftsjahr 2019 im 
   Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen 
   Hauptversammlung* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die 
   Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor, 
   die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   München, 
 
   a. zum Abschlussprüfer und 
      Konzernabschlussprüfer für das 
      Geschäftsjahr 2018 sowie zum Prüfer für 
      eine etwaige prüferische Durchsicht 
      unterjähriger 
      Finanzberichte/Finanzinformationen für 
      das Geschäftsjahr 2018; und 
   b. zum Prüfer für eine etwaige prüferische 
      Durchsicht unterjähriger 
      Finanzberichte/Finanzinformationen für 
      das Geschäftsjahr 2019 im Zeitraum bis 
      zur nächsten ordentlichen 
      Hauptversammlung im Jahr 2019 
 
   zu bestellen. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat gemäß Artikel 16 
   Abs. 2 Unterabs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 
   537/2014 des Europäischen Parlaments und des 
   Rates vom 16. April 2014 
   (EU-Abschlussprüferverordnung) in seiner 
   Empfehlung erklärt, dass diese frei von 
   ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist 
   und ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die 
   Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers oder 
   einer bestimmten Prüfungsgesellschaft im Sinne 
   des Artikel 16 Abs. 6 der 
   EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde. 
7. *Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat* 
 
   Der Aufsichtsrat der ProSiebenSat.1 Media SE 
   besteht gemäß Art. 40 Abs. 2 und Abs. 3 
   der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 
   8. Oktober 2001 über das Statut der 
   Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-VO), § 17 
   Abs. 1 SEAG, § 21 SEBG in Verbindung mit § 10 
   Abs. 1 der Satzung der ProSiebenSat.1 Media SE 
   und § 24 der Vereinbarung vom 27. Februar 2015 
   mit dem besonderen Verhandlungsgremium über die 
   Beteiligung der Arbeitnehmer bei der 
   ProSiebenSat.1 Media SE aus neun Mitgliedern, 
   bei denen es sich sämtlich um 
   Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre handelt. 
   Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats der 
   ProSiebenSat.1 Media SE werden von der 
   Hauptversammlung gewählt. Die Hauptversammlung 
   ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
   Das derzeitige Mitglied des Aufsichtsrats Frau 
   Antoinette (Annet) P. Aris hat ihr Amt als 
   Mitglied des Aufsichtsrats der ProSiebenSat.1 
   Media SE mit Wirkung zur Beendigung der 
   vorliegenden Hauptversammlung niedergelegt. Ein 
   Nachfolger wurde bisher nicht bestellt. 
 
   Es ist daher vorgesehen, eine Ergänzungswahl 
   für das vorzeitig ausscheidende 
   Aufsichtsratsmitglied Frau Antoinette (Annet) 
   P. Aris durchzuführen. 
 
   Ergänzungswahlen erfolgen gemäß § 10 Abs. 
   4 der Satzung der ProSiebenSat.1 Media SE für 
   die restliche Amtszeit des ausscheidenden 
   Aufsichtsratsmitglieds. Frau Antoinette (Annet) 
   P. Aris war nach näherer Maßgabe von § 10 
   Abs. 3 der Satzung der ProSiebenSat.1 Media SE 
   bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
   über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 
   beschließt, bestellt. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
    Frau Marjorie Kaplan, selbstständige 
    Unternehmerin und Mitglied des 
    Aufsichtsrats von The Grierson Trust, 
    Peterborough/Vereinigtes Königreich, 
    wohnhaft in London/Vereinigtes Königreich, 
    als Nachfolgerin für Frau Antoinette 
    (Annet) P. Aris 
 
   in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Wahl erfolgt 
   mit Wirkung ab Beendigung der vorliegenden 
   Hauptversammlung und satzungsgemäß für den 
   Rest der Amtszeit des ausscheidenden 
   Aufsichtsratsmitglieds. 
 
   Der vorstehende Wahlvorschlag des Aufsichtsrats 
   stützt sich auf die Empfehlung seines 
   Nominierungsausschusses, berücksichtigt die vom 
   Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung 
   beschlossenen Ziele und strebt die Ausfüllung 
   des vom Aufsichtsrat beschlossenen 
   Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei der zur Wahl 

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April 03, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

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