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DGAP-News: ProSiebenSat.1 Media SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
ProSiebenSat.1 Media SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.05.2018 in München mit dem Ziel
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-04-03 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
ProSiebenSat.1 Media SE Unterföhring Amtsgericht München, HRB 219439
ISIN: DE000PSM7770
*Sehr geehrte Aktionäre,*
hiermit laden wir Sie zur
*ordentlichen Hauptversammlung*
*der ProSiebenSat.1 Media SE mit Sitz in
Unterföhring, Landkreis München,*
am Mittwoch, den 16. Mai 2018, um 10:00 Uhr (Einlass ab 8:30 Uhr),
in die Räume der Eisbach-Studios, Grasbrunner Str. 20, 81677 München, ein.
Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses, des
zusammengefassten Lageberichts für die
ProSiebenSat.1 Media SE und den Konzern
einschließlich der Erläuterungen zu den
Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1
HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats
jeweils für das Geschäftsjahr 2017*
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und
Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss
ist damit festgestellt. Eine Feststellung des
Jahresabschlusses bzw. eine Billigung des
Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung
ist in diesem Fall durch das Gesetz nicht
vorgesehen. Vielmehr sind die vorgenannten
Unterlagen der Hauptversammlung nach der
gesetzlichen Regelung (§ 176 Abs. 1 Satz 1
AktG) lediglich zugänglich zu machen.
Dementsprechend erfolgt zu Tagesordnungspunkt 1
keine Beschlussfassung der Hauptversammlung.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie
folgt zu beschließen:
- Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017
in Höhe von EUR 1.141.329.660,00 wird wie
folgt verwendet:
Ausschüttung einer EUR
Dividende von EUR 1,93 441.872.500,26
je
dividendenberechtigter
Stückaktie
Einstellung in andere EUR
Gewinnrücklagen 200.000.000,00
Vortrag auf neue EUR
Rechnung 499.457.159,74
EUR
1.141.329.660,0
0
- Der Anspruch auf die Dividende ist am
Dienstag, den 22. Mai 2018, fällig.
* * *
Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag
berücksichtigt, dass die Gesellschaft im
Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung
der Hauptversammlung im Bundesanzeiger
insgesamt 4.050.518 eigene Aktien hält, die als
solche gemäß § 71b AktG nicht
dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Zahl
der dividendenberechtigten Aktien bis zum
Zeitpunkt der Hauptversammlung verändern, wird
bei unveränderter Höhe der Dividende je
dividendenberechtigter Stückaktie ein
entsprechend angepasster
Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr
2017 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im
Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Billigung des
Systems zur Vergütung der Mitglieder des
Vorstands*
Gemäß § 120 Abs. 4 AktG kann die
Hauptversammlung über die Billigung des Systems
zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands
beschließen.
Der Aufsichtsrat der ProSiebenSat.1 Media SE
hat im laufenden Geschäftsjahr 2018 das
bisherige Vergütungssystem für den Vorstand der
ProSiebenSat.1 Media SE überarbeitet und ein
neues Vergütungssystem verabschiedet. Das neu
verabschiedete Vergütungssystem trägt
insbesondere den im Zusammenhang mit der
ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2017
vorgebrachten Bedenken aus dem Aktionärskreis
Rechnung. Die Einzelheiten des neu
verabschiedeten Vergütungssystems sind in einer
Informationsunterlage dargestellt, die in
dieser Einladung weiter unten unter
'Information zu Tagesordnungspunkt 5'
abgedruckt ist, ab Einberufung der
Hauptversammlung den Aktionären gemeinsam mit
den sonstigen Unterlagen zur Tagesordnung
zugänglich gemacht und auch in der
Hauptversammlung selbst zur Einsicht ausliegen
wird.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das neu
verabschiedete System zur Vergütung der
Mitglieder des Vorstands der ProSiebenSat.1
Media SE zu billigen.
6. *Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2018 sowie des Prüfers für eine
prüferische Durchsicht unterjähriger
Finanzberichte/Finanzinformationen im
Geschäftsjahr 2018 und im Geschäftsjahr 2019 im
Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen
Hauptversammlung*
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die
Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor,
die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
München,
a. zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2018 sowie zum Prüfer für
eine etwaige prüferische Durchsicht
unterjähriger
Finanzberichte/Finanzinformationen für
das Geschäftsjahr 2018; und
b. zum Prüfer für eine etwaige prüferische
Durchsicht unterjähriger
Finanzberichte/Finanzinformationen für
das Geschäftsjahr 2019 im Zeitraum bis
zur nächsten ordentlichen
Hauptversammlung im Jahr 2019
zu bestellen.
Der Prüfungsausschuss hat gemäß Artikel 16
Abs. 2 Unterabs. 3 der Verordnung (EU) Nr.
537/2014 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 16. April 2014
(EU-Abschlussprüferverordnung) in seiner
Empfehlung erklärt, dass diese frei von
ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist
und ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die
Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers oder
einer bestimmten Prüfungsgesellschaft im Sinne
des Artikel 16 Abs. 6 der
EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde.
7. *Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat*
Der Aufsichtsrat der ProSiebenSat.1 Media SE
besteht gemäß Art. 40 Abs. 2 und Abs. 3
der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom
8. Oktober 2001 über das Statut der
Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-VO), § 17
Abs. 1 SEAG, § 21 SEBG in Verbindung mit § 10
Abs. 1 der Satzung der ProSiebenSat.1 Media SE
und § 24 der Vereinbarung vom 27. Februar 2015
mit dem besonderen Verhandlungsgremium über die
Beteiligung der Arbeitnehmer bei der
ProSiebenSat.1 Media SE aus neun Mitgliedern,
bei denen es sich sämtlich um
Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre handelt.
Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats der
ProSiebenSat.1 Media SE werden von der
Hauptversammlung gewählt. Die Hauptversammlung
ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Das derzeitige Mitglied des Aufsichtsrats Frau
Antoinette (Annet) P. Aris hat ihr Amt als
Mitglied des Aufsichtsrats der ProSiebenSat.1
Media SE mit Wirkung zur Beendigung der
vorliegenden Hauptversammlung niedergelegt. Ein
Nachfolger wurde bisher nicht bestellt.
Es ist daher vorgesehen, eine Ergänzungswahl
für das vorzeitig ausscheidende
Aufsichtsratsmitglied Frau Antoinette (Annet)
P. Aris durchzuführen.
Ergänzungswahlen erfolgen gemäß § 10 Abs.
4 der Satzung der ProSiebenSat.1 Media SE für
die restliche Amtszeit des ausscheidenden
Aufsichtsratsmitglieds. Frau Antoinette (Annet)
P. Aris war nach näherer Maßgabe von § 10
Abs. 3 der Satzung der ProSiebenSat.1 Media SE
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die
über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2018
beschließt, bestellt.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Frau Marjorie Kaplan, selbstständige
Unternehmerin und Mitglied des
Aufsichtsrats von The Grierson Trust,
Peterborough/Vereinigtes Königreich,
wohnhaft in London/Vereinigtes Königreich,
als Nachfolgerin für Frau Antoinette
(Annet) P. Aris
in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Wahl erfolgt
mit Wirkung ab Beendigung der vorliegenden
Hauptversammlung und satzungsgemäß für den
Rest der Amtszeit des ausscheidenden
Aufsichtsratsmitglieds.
Der vorstehende Wahlvorschlag des Aufsichtsrats
stützt sich auf die Empfehlung seines
Nominierungsausschusses, berücksichtigt die vom
Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung
beschlossenen Ziele und strebt die Ausfüllung
des vom Aufsichtsrat beschlossenen
Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an.
Der Aufsichtsrat hat sich bei der zur Wahl
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April 03, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
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