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DGAP-News: ProSiebenSat.1 Media SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung ProSiebenSat.1 Media SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.05.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-04-03 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. ProSiebenSat.1 Media SE Unterföhring Amtsgericht München, HRB 219439 ISIN: DE000PSM7770 *Sehr geehrte Aktionäre,* hiermit laden wir Sie zur *ordentlichen Hauptversammlung* *der ProSiebenSat.1 Media SE mit Sitz in Unterföhring, Landkreis München,* am Mittwoch, den 16. Mai 2018, um 10:00 Uhr (Einlass ab 8:30 Uhr), in die Räume der Eisbach-Studios, Grasbrunner Str. 20, 81677 München, ein. Tagesordnung 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die ProSiebenSat.1 Media SE und den Konzern einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2017* Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Feststellung des Jahresabschlusses bzw. eine Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung ist in diesem Fall durch das Gesetz nicht vorgesehen. Vielmehr sind die vorgenannten Unterlagen der Hauptversammlung nach der gesetzlichen Regelung (§ 176 Abs. 1 Satz 1 AktG) lediglich zugänglich zu machen. Dementsprechend erfolgt zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung der Hauptversammlung. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen: - Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von EUR 1.141.329.660,00 wird wie folgt verwendet: Ausschüttung einer EUR Dividende von EUR 1,93 441.872.500,26 je dividendenberechtigter Stückaktie Einstellung in andere EUR Gewinnrücklagen 200.000.000,00 Vortrag auf neue EUR Rechnung 499.457.159,74 EUR 1.141.329.660,0 0 - Der Anspruch auf die Dividende ist am Dienstag, den 22. Mai 2018, fällig. * * * Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt, dass die Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger insgesamt 4.050.518 eigene Aktien hält, die als solche gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung verändern, wird bei unveränderter Höhe der Dividende je dividendenberechtigter Stückaktie ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 5. *Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands* Gemäß § 120 Abs. 4 AktG kann die Hauptversammlung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands beschließen. Der Aufsichtsrat der ProSiebenSat.1 Media SE hat im laufenden Geschäftsjahr 2018 das bisherige Vergütungssystem für den Vorstand der ProSiebenSat.1 Media SE überarbeitet und ein neues Vergütungssystem verabschiedet. Das neu verabschiedete Vergütungssystem trägt insbesondere den im Zusammenhang mit der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2017 vorgebrachten Bedenken aus dem Aktionärskreis Rechnung. Die Einzelheiten des neu verabschiedeten Vergütungssystems sind in einer Informationsunterlage dargestellt, die in dieser Einladung weiter unten unter 'Information zu Tagesordnungspunkt 5' abgedruckt ist, ab Einberufung der Hauptversammlung den Aktionären gemeinsam mit den sonstigen Unterlagen zur Tagesordnung zugänglich gemacht und auch in der Hauptversammlung selbst zur Einsicht ausliegen wird. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das neu verabschiedete System zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands der ProSiebenSat.1 Media SE zu billigen. 6. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Prüfers für eine prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte/Finanzinformationen im Geschäftsjahr 2018 und im Geschäftsjahr 2019 im Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung* Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, a. zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte/Finanzinformationen für das Geschäftsjahr 2018; und b. zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte/Finanzinformationen für das Geschäftsjahr 2019 im Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2019 zu bestellen. Der Prüfungsausschuss hat gemäß Artikel 16 Abs. 2 Unterabs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 (EU-Abschlussprüferverordnung) in seiner Empfehlung erklärt, dass diese frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers oder einer bestimmten Prüfungsgesellschaft im Sinne des Artikel 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde. 7. *Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat* Der Aufsichtsrat der ProSiebenSat.1 Media SE besteht gemäß Art. 40 Abs. 2 und Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-VO), § 17 Abs. 1 SEAG, § 21 SEBG in Verbindung mit § 10 Abs. 1 der Satzung der ProSiebenSat.1 Media SE und § 24 der Vereinbarung vom 27. Februar 2015 mit dem besonderen Verhandlungsgremium über die Beteiligung der Arbeitnehmer bei der ProSiebenSat.1 Media SE aus neun Mitgliedern, bei denen es sich sämtlich um Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre handelt. Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats der ProSiebenSat.1 Media SE werden von der Hauptversammlung gewählt. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Das derzeitige Mitglied des Aufsichtsrats Frau Antoinette (Annet) P. Aris hat ihr Amt als Mitglied des Aufsichtsrats der ProSiebenSat.1 Media SE mit Wirkung zur Beendigung der vorliegenden Hauptversammlung niedergelegt. Ein Nachfolger wurde bisher nicht bestellt. Es ist daher vorgesehen, eine Ergänzungswahl für das vorzeitig ausscheidende Aufsichtsratsmitglied Frau Antoinette (Annet) P. Aris durchzuführen. Ergänzungswahlen erfolgen gemäß § 10 Abs. 4 der Satzung der ProSiebenSat.1 Media SE für die restliche Amtszeit des ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieds. Frau Antoinette (Annet) P. Aris war nach näherer Maßgabe von § 10 Abs. 3 der Satzung der ProSiebenSat.1 Media SE bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschließt, bestellt. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Frau Marjorie Kaplan, selbstständige Unternehmerin und Mitglied des Aufsichtsrats von The Grierson Trust, Peterborough/Vereinigtes Königreich, wohnhaft in London/Vereinigtes Königreich, als Nachfolgerin für Frau Antoinette (Annet) P. Aris in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung der vorliegenden Hauptversammlung und satzungsgemäß für den Rest der Amtszeit des ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieds. Der vorstehende Wahlvorschlag des Aufsichtsrats stützt sich auf die Empfehlung seines Nominierungsausschusses, berücksichtigt die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und strebt die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat beschlossenen Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Der Aufsichtsrat hat sich bei der zur Wahl
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April 03, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)