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Dow Jones News
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DGAP-HV: WashTec AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: WashTec AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.04.2018 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: WashTec AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
WashTec AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
30.04.2018 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2018-04-04 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
WashTec AG Augsburg Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN) 750 
750 
ISIN: DE 000 750 750 1 Ergänzung der Tagesordnung 
für die ordentliche Hauptversammlung am 30. April 2018 
 
Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 21. März 
2018 wurde die ordentliche Hauptversammlung der WashTec 
AG am Montag, den 30. April 2018, 10.00 Uhr, in der IHK 
für Augsburg und Schwaben, Stettenstraße 1-3, 
86150 Augsburg, einberufen. 
 
Auf Verlangen der Aktionärin Paradigm Capital Value 
Fund SICAV wird gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 
AktG die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung 
am 30. April 2018 um folgenden Gegenstand zur 
Beschlussfassung ergänzt und hiermit bekannt gemacht: 
 
7. *Beschluss über eine langfristige variable 
   Vergütung für den Aufsichtsrat* 
 
   Zusätzlich zu der festen Vergütung und der 
   kurzfristigen variablen Vergütung gemäß 
   § 8.16 der Satzung sollen die Mitglieder des 
   Aufsichtsrats eine langfristige variable 
   Vergütung erhalten. § 8.16 der Satzung sieht 
   vor, dass die Hauptversammlung durch 
   Beschluss eine oder mehrere langfristige 
   variable Vergütungskomponenten für den 
   Aufsichtsrat beschließen kann, die zur 
   Vergütung laut Satzung hinzutreten. Die 
   langfristige variable Vergütung soll im 
   Rahmen eines Long Term Incentive Program 
   (LTIP) gewährt werden. Die teilnehmenden 
   Mitglieder des Aufsichtsrats sollen eine 
   einmalige Bonuszahlung erhalten, die von dem 
   Erfüllungsgrad bestimmter Wertschöpfungsziele 
   über einen Dreijahreszeitraum sowie von dem 
   Eigeninvestment der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats abhängen. Die Bonuszahlung 
   berechnet sich durch Multiplikation eines 
   Multiplikators mit der von den Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats als Eigeninvestment 
   erworbenen Zahl von Aktien multipliziert mit 
   einem Referenzkurs. Der Multiplikator beträgt 
   maximal 1,2. 
 
   Ein vergleichbares LTIP für die Mitglieder 
   des Aufsichtsrats, das noch bis zum 31. 
   Dezember 2018 läuft, wurde von der 
   ordentlichen Hauptversammlung 2015 
   beschlossen. 
   Vor diesem Hintergrund schlägt Paradigm 
   Capital Value Fund SICAV vor, folgendes Long 
   Term Incentive Program für den Aufsichtsrat 
   zu beschließen: 
 
*§ 1 Definitionen* 
 
 *Beendigungsereignis *hat die Bedeutung 
 gemäß § 6.1. 
 *Bonuszahlung *hat die Bedeutung gemäß § 
 4. 
 *Capital Employed* meint Fixed Assets zuzüglich 
 Net Operating Working Capital, ermittelt über 
 fünf Quartale im Durchschnitt. 
 *Change of Control* bezeichnet den Erwerb einer 
 Zahl von Aktien der Gesellschaft, der zu einer 
 Beteiligung in Höhe von mehr als 50 % der 
 Aktien der Gesellschaft durch einen vorhandenen 
 Aktionär oder einen Dritten führt. 
 *EBIT *bedeutet Earnings before Interest and 
 Taxes (Gewinn vor Zinsen und Steuern) der 
 WashTec-Gruppe basierend auf dem geprüften und 
 gebilligten Konzernabschluss der Gesellschaft. 
 *Eigeninvestmentaktien *hat die Bedeutung 
 gemäß § 2.1. 
 *EPS* meint Earnings per Share, d.h. das 
 Konzernergebnis der WashTec-Gruppe, wie es in 
 der geprüften und gebilligten Konzernbilanz der 
 Gesellschaft ausgewiesen ist, dividiert durch 
 die gewichtete durchschnittliche Zahl 
 ausstehender Aktien (berechnet auf vollständig 
 verwässerter Basis). 
 *EPS-Ziel *hat die Bedeutung gemäß § 3. 
 *Erfolgsziele *umfassen das EPS-Ziel, das 
 ROCE-Ziel und das Free Cashflow-Ziel. 
 *Fixed Assets *meint die Sachanlagen, 
 Geschäfts- und Firmenwerte sowie die sonstigen 
 immateriellen Vermögenswerte wie sie in der 
 gebilligten Konzernbilanz der Gesellschaft 
 ausgewiesen sind. 
 *Free Cash Flow* meint den Netto Cash Flow aus 
 operativer Tätigkeit abzüglich des Netto Cash 
 Flow aus Investitionstätigkeit. 
 *Free Cash Flow-Ziel *hat die Bedeutung 
 gemäß § 3. 
 *Gesellschaft* meint die WashTec AG. 
 *Incentivierungsphase *bezeichnet den Zeitraum, 
 in dem die Erfolgsziele erreicht werden müssen. 
 Der Zeitraum beginnt am 1. Januar 2019 und 
 dauert bis zum 31. Dezember 2021. 
 *LTIP* steht für Long Term Incentive Program. 
 *LTIP 2015* meint das von der Hauptversammlung 
 der Gesellschaft am 13. Mai 2015 für die 
 Mitglieder des Aufsichtsrats beschlossene LTIP. 
 *LTIP 2015 Aktien* umfasst sowohl die als 
 Eigeninvestment verwendeten Aktien, mit denen 
 das Aufsichtsratsmitglied an dem LTIP 2015 
 teilgenommen hat, als auch die Aktien, die es 
 zum Erhalt der Bonuszahlung unter dem LTIP 2015 
 erwirbt. Diese Reinvestition bezieht sich auf 
 ein Drittel der Erlöse nach Steuern, die das 
 Aufsichtsratsmitglied unter dem LTIP 2015 
 erhält. 
 *Multiplikator *hat die Bedeutung gemäß § 
 4. 
 *Net Operating Working Capital* meint 
 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 
 zuzüglich sämtlicher Vorräte abzüglich 
 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und 
 Leistungen und erhaltene Anzahlungen auf 
 Bestellungen, wie sie in der gebilligten 
 Konzernbilanz der Gesellschaft ausgewiesen 
 sind. 
 *Pro-rata-Bonuszahlung *hat die Bedeutung 
 gemäß § 6.1. 
 *Referenzkurs* ist der volumengewichtete 
 Durchschnittskurs der Aktien der Gesellschaft 
 im XETRA-Handel (oder einem Nachfolgesystem) an 
 der Frankfurter Wertpapierbörse während der 
 letzten drei Monate der Incentivierungsphase. 
 Übersteigt der volumengewichtete 
 Durchschnittskurs der Aktien der Gesellschaft 
 im XETRA-Handel (oder in einem Nachfolgesystem) 
 an der Frankfurter Wertpapierbörse während der 
 letzten drei Monate der Incentivierungsphase 
 EUR 100,00, beträgt der Referenzkurs EUR 
 100,00. Bei einer Änderung der 
 Aktienanzahl aufgrund eines Aktiensplits oder 
 einer Aktienzusammenlegung wird der 
 Referenzkurs für die Berechnung der 
 Bonuszahlung entsprechend angepasst; hierzu 
 wird der Referenzkurs mit der Zahl der Aktien 
 vor dem Aktiensplit oder der 
 Aktienzusammenlegung dividiert durch die Zahl 
 der Aktien nach dem Aktiensplit oder der 
 Aktienzusammenlegung multipliziert. Auch im 
 Falle einer solchen Anpassung beträgt der für 
 die Berechnung maßgebliche Referenzkurz 
 maximal EUR 100,00. 
 *ROCE *bedeutet EBIT dividiert durch Capital 
 Employed. 
 *ROCE-Ziel *hat die Bedeutung gemäß § 3. 
 *Verkürzte Incentivierungsphase *bezeichnet den 
 Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum Ende des 
 Geschäftsjahrs, in dem ein Beendigungsereignis 
 eintritt. Gehört ein teilnehmendes 
 Aufsichtsratsmitglied dem Aufsichtsrat in dem 
 Geschäftsjahr, in dem das Beendigungsereignis 
 eintritt, weniger als drei Monate an, dauert 
 die Verkürzte Incentivierungsphase vom 1. 
 Januar 2019 bis zum Ende des Geschäftsjahrs, 
 das dem Geschäftsjahr vorausgeht, in dem das 
 Beendigungsereignis eintritt. 
 *WashTec-Gruppe* meint die Gesellschaft und die 
 Rechtsträger, die in den Konzernabschluss der 
 Gesellschaft einbezogen sind. 
 
*§ 2 Eigeninvestment* 
 
2.1 Um an dem LTIP teilzunehmen, muss ein 
    Mitglied des Aufsichtsrats ein 
    Eigeninvestment in Aktien der Gesellschaft 
    ('*Eigeninvestmentaktien*') bis zum 31. Juli 
    2019 tätigen. Ein Mitglied des Aufsichtsrats 
    kann auch mit Aktien an dem LTIP teilnehmen, 
    die es bereits vor der ordentlichen 
    Hauptversammlung der Gesellschaft im 
    Geschäftsjahr 2018 erworben hat. In diesem 
    Fall können Eigeninvestmentaktien auch 
    Aktien sein, mit denen das 
    Aufsichtsratsmitglied an dem LTIP 2015 
    teilgenommen hat. 
2.2 Der Vorsitzende des Aufsichtsrats kann mit 
    einem Eigeninvestment von bis zu 4.000 
    Aktien an dem LTIP teilnehmen. Die übrigen 
    Mitglieder des Aufsichtsrats können mit 
    einem Eigeninvestment von bis zu 2.000 
    Aktien an dem LTIP teilnehmen. 
 
*§ 3 Erfolgsziele* 
 
 Die Bonuszahlung hängt von der Erfüllung von 
 drei Erfolgszielen ab, die jeweils zu 100 % 
 erreicht werden müssen, um gewertet zu werden: 
 
 (i)   Durchschnittliche jährliche 
       Wachstumsrate der normalisierten EPS 
       von mindestens 15 % während der 
       Incentivierungsphase ('*EPS-Ziel*'). 
 (ii)  Durchschnittlich mehr als 30 % ROCE 
       während der Incentivierungsphase 
       ('*ROCE-Ziel*'). 
 (iii) Durchschnittliche jährliche 
       Wachstumsrate des Free Cashflow von 
       mindestens 15% während der 
       Incentivierungsphase (*'Free Cash 
       Flow-Ziel'*). 
 
 Basis für die Berechnung der jährlichen 
 Wachstumsraten sind die Erfolgskennzahlen des 
 Geschäftsjahres 2018 zum 31. Dezember 2018. 
 
*§ 4 Berechnung der Bonuszahlung* 
 
 Das Renditeprofil des LTIP hängt davon ab, 
 inwieweit die Erfolgsziele erreicht werden. Die 
 teilnehmenden Aufsichtsratsmitglieder haben nur 
 dann einen Anspruch auf eine Bonuszahlung 
 ('*Bonuszahlung*'), wenn sie wenigstens eines 
 der Erfolgsziele zu 100 % erreicht haben. Die 
 Bonuszahlung berechnet sich durch 
 Multiplikation eines Multiplikators 
 ('*Multiplikator*') mit der Zahl der 
 Eigeninvestmentaktien multipliziert mit dem 
 Referenzkurs. 
 
 - Volle Erfüllung: Sind alle drei 
   Erfolgsziele erreicht, beträgt der 
   Multiplikator 0,5. 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 04, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

- Teilweise Erfüllung: Sind nur zwei von 
   drei Erfolgszielen erreicht, beträgt der 
   Multiplikator 0,33. Ist nur eines der drei 
   Erfolgsziele erreicht, beträgt der 
   Multiplikator 0,17. 
 - Übererfüllung des EPS-Ziels: Sind das 
   Free Cash Flow-Ziel und das ROCE-Ziel 
   erreicht und beträgt die durchschnittliche 
   jährliche Wachstumsrate der EPS während 
   der Incentivierungsphase 15,8 % oder mehr, 
   beträgt der Multiplikator zwischen 0,66 
   und 1,2, wie in der folgenden Tabelle 
   angegeben: 
 
   *Durchschnittliche* *Multiplikator* 
   *Wachstumsrate* 
   *der EPS* 
   15,8 %              0,66 
   17,6 %              0,83 
   19,3 %              1,01 
   20,9 %              1,20 
 
*§ 5 Fälligkeit der Bonuszahlung* 
 
5.1 Hat ein teilnehmendes Aufsichtsratsmitglied 
    einen Anspruch auf Bonuszahlung gemäß § 
    4, wird dieser am Tag der ordentlichen 
    Hauptversammlung der Gesellschaft im 
    Geschäftsjahr 2022 fällig. 
5.2 Ein teilnehmendes Aufsichtsratsmitglied hat 
    nur dann einen Anspruch auf Bonuszahlung in 
    voller Höhe, wenn es (i) - sofern es nicht 
    an dem LTIP 2015 teilgenommen hat - die 
    Eigeninvestmentaktien oder - sofern es an 
    dem LTIP 2015 teilgenommen hat - die LTIP 
    2015 Aktien bei Ablauf der 
    Incentivierungsphase noch hält und, (ii) 
    vorbehaltlich der Regelungen in § 6 und § 7, 
    ununterbrochen vom Beginn bis zum Ablauf der 
    Incentivierungsphase Mitglied des 
    Aufsichtsrats war. 
5.3 Der Anspruch auf die Zahlung steht unter der 
    auflösenden Bedingung, dass das berechtigte 
    Aufsichtsratsmitglied (i) für ein Sechstel 
    der Bonuszahlung , die es unter dem LTIP 
    erhalten hat, innerhalb von drei Monaten 
    nach der ordentlichen Hauptversammlung im 
    Geschäftsjahr 2022 Aktien der Gesellschaft 
    erwirbt und (ii), dass es diese Aktien nach 
    dem Erwerb für mindestens drei Jahre hält; 
    das Erfordernis, die Aktien zu halten, 
    endet, wenn das berechtigte 
    Aufsichtsratsmitglied während der 
    dreijährigen Haltefrist aus dem Aufsichtsrat 
    ausscheidet. 
 
*§ 6 Pro-rata-Bonuszahlung* 
 
6.1 Tritt eines der folgenden Ereignisse (jeweils 
    das '*Beendigungsereignis*') vor Ablauf der 
    Incentivierungsphase ein, hat das teilnehmende 
    Aufsichtsratsmitglied einen anteiligen 
    Anspruch auf Bonuszahlung 
    ('*Pro-rata-Bonuszahlung*'), sofern es die 
    Eigeninvestmentaktien bei Eintritt des 
    Beendigungsereignisses noch hält: 
 
    a) Amtsniederlegung oder Abberufung des 
       teilnehmenden Aufsichtsratsmitglieds 
       innerhalb von drei Monaten nach Eintritt 
       eines Change of Control. 
    b) Ausscheiden des teilnehmenden 
       Aufsichtsratsmitglieds aus dem 
       Aufsichtsrat wegen Ablaufs der Amtszeit 
       vor Ablauf der Incentivierungsphase. 
    c) Tod des teilnehmenden 
       Aufsichtsratsmitglieds. 
    d) Beendigung des Amts des teilnehmenden 
       Aufsichtsratsmitglieds mit Wirksamwerden 
       einer Verschmelzung, einer Aufspaltung 
       oder eines Formwechsels der Gesellschaft 
       nach dem Umwandlungsgesetz. 
    e) Delisting der Aktien der Gesellschaft von 
       der Frankfurter Wertpapierbörse. 
6.2 Die Basis für die Berechnung der 
    Pro-rata-Bonuszahlung ist das Renditeprofil 
    für das LTIP gemäß § 4. Dieses wird 
    jedoch wie folgt angepasst: 
 
    a) Der Referenzkurs ist der 
       volumengewichtete Durchschnittskurs der 
       Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel 
       (oder eines Nachfolgesystems) an der 
       Frankfurter Wertpapierbörse während der 
       letzten drei Monate vor dem Eintritt des 
       Beendigungsereignisses. Sollte der 
       volumengewichtete Durchschnittskurs der 
       Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel 
       (oder einem Nachfolgesystem) an der 
       Frankfurter Wertpapierbörse während der 
       letzten drei Monate vor dem 
       Beendigungsereignis EUR 100,00 
       übersteigen, beträgt der Referenzkurs EUR 
       100,00. Bei einer Änderung der 
       Aktienanzahl aufgrund eines Aktiensplits 
       oder einer Aktienzusammenlegung wird der 
       Referenzkurs für die Berechnung der 
       Pro-rata-Bonuszahlung entsprechend 
       angepasst; hierzu wird der Referenzkurs 
       mit der Zahl der Aktien vor dem 
       Aktiensplit oder der Aktienzusammenlegung 
       dividiert durch die Zahl der Aktien nach 
       dem Aktiensplit oder der 
       Aktienzusammenlegung multipliziert. Auch 
       im Falle einer solchen Anpassung beträgt 
       der für die Berechnung maßgebliche 
       Referenzkurz maximal EUR 100,00. 
    b) Der Multiplikator ist anzupassen. 
       Grundlage der Berechnung sind die 
       Multiplikatoren gemäß § 4 bis zum 
       Faktor 0,5; die Begrenzung auf 0,5 gilt 
       auch dann, wenn die durchschnittliche 
       jährliche Wachstumsrate der EPS 15,8 % 
       oder mehr beträgt. Der zu verwendende 
       Multiplikator ist pro rata anzupassen, um 
       die Verkürzte Incentivierungsphase 
       widerzuspiegeln. Dementsprechend ist der 
       Multiplikator für jedes Jahr, um das die 
       Verkürzte Incentivierungsphase kürzer ist 
       als die Incentivierungsphase, um ein 
       Drittel zu verringern; das ist jedes 
       Jahr, in dem das berechtigte 
       Aufsichtsratsmitglied nicht für 
       mindestens drei Monate dem Aufsichtsrat 
       angehört hat. Bei Erfüllung der drei 
       Erfolgsziele beträgt der Multiplikator 
       somit nach der Anpassung bei einer 
       Verkürzten Incentivierungsphase von zwei 
       Jahren 0,33 und bei einer Verkürzten 
       Incentivierungsphase von einem Jahr 0,17. 
    c) Die Erfolgsziele werden nicht angepasst. 
       Jedoch gelten die Erfolgsziele für die 
       Verkürzte Incentivierungsphase. 
6.3 Sofern ein teilnehmendes Aufsichtsratsmitglied 
    Anspruch auf eine Pro-rata-Bonuszahlung hat, 
    wird die Zahlung am Tag der ordentlichen 
    Hauptversammlung der Gesellschaft in dem 
    Geschäftsjahr fällig, das auf das 
    Geschäftsjahr folgt, in dem das 
    Beendigungsereignis eingetreten ist. 
 
*§ 7 Neueintritt von Aufsichtsratsmitgliedern* 
 
7.1 Ein Aufsichtsratsmitglied, das erst nach 
    Beginn der Incentivierungsphase in den 
    Aufsichtsrat gewählt oder gerichtlich 
    bestellt wird, kann an dem LTIP teilnehmen. 
    Hierzu muss es ein Eigeninvestment in Aktien 
    der Gesellschaft gemäß § 2 tätigen, 
    wobei die Eigeninvestmentaktien bis 
    spätestens drei Monate nach Wirksamwerden 
    der Wahl oder der gerichtlichen Bestellung 
    in den Aufsichtsrat zu erwerben sind. 
7.2 Die Berechnung der Bonuszahlung richtet sich 
    auch in den Fällen des § 7.1 im 
    Ausgangspunkt nach § 4. Die Bonuszahlung 
    wird jedoch anteilig gekürzt und nur für die 
    Dauer der tatsächlichen Zugehörigkeit zum 
    Aufsichtsrat gewährt. Hierzu wird für jeden 
    Monat, dem das Mitglied dem Aufsichtsrat 
    während der Incentivierungsphase angehört, 
    1/36 der nach § 4 berechneten Bonuszahlung 
    gewährt. Beginnt die Amtszeit des 
    Aufsichtsratsmitglieds nicht zum 1. des 
    betreffenden Monats, wird der Monat 
    vollständig bei der Berechnung 
    berücksichtigt, wenn das Mitglied dem 
    Aufsichtsrat in diesem Monat für mindestens 
    15 Kalendertage angehört hat; anderenfalls 
    wird der Monat bei der Berechnung nicht 
    berücksichtigt. Tritt vor Ablauf der 
    Incentivierungsphase ein Beendigungsereignis 
    ein, gilt ergänzend § 6. 
7.3 Für die Fälligkeit der gemäß § 7.2 
    berechneten Bonuszahlung gilt § 5. § 6.3 
    bleibt unberührt. 
 
*§ 8 Steuern* 
 
 Etwaige auf die Bonuszahlung (oder die 
 Pro-rata-Bonuszahlung) anfallende 
 Einkommensteuer ist von jedem teilnehmenden 
 Aufsichtsratsmitglied selbst zu tragen. 
 
Augsburg, im März 2018 
 
*WashTec AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2018-04-04 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: WashTec AG 
             Argonstraße 7 
             86153 Augsburg 
             Deutschland 
E-Mail:      hauptversammlung@washtec.de 
Internet:    http://www.washtec.de 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
671427 2018-04-04 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 04, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

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