DJ DGAP-HV: WashTec AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.04.2018 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: WashTec AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
WashTec AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
30.04.2018 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2018-04-04 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
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WashTec AG Augsburg Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN) 750
750
ISIN: DE 000 750 750 1 Ergänzung der Tagesordnung
für die ordentliche Hauptversammlung am 30. April 2018
Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 21. März
2018 wurde die ordentliche Hauptversammlung der WashTec
AG am Montag, den 30. April 2018, 10.00 Uhr, in der IHK
für Augsburg und Schwaben, Stettenstraße 1-3,
86150 Augsburg, einberufen.
Auf Verlangen der Aktionärin Paradigm Capital Value
Fund SICAV wird gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1
AktG die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung
am 30. April 2018 um folgenden Gegenstand zur
Beschlussfassung ergänzt und hiermit bekannt gemacht:
7. *Beschluss über eine langfristige variable
Vergütung für den Aufsichtsrat*
Zusätzlich zu der festen Vergütung und der
kurzfristigen variablen Vergütung gemäß
§ 8.16 der Satzung sollen die Mitglieder des
Aufsichtsrats eine langfristige variable
Vergütung erhalten. § 8.16 der Satzung sieht
vor, dass die Hauptversammlung durch
Beschluss eine oder mehrere langfristige
variable Vergütungskomponenten für den
Aufsichtsrat beschließen kann, die zur
Vergütung laut Satzung hinzutreten. Die
langfristige variable Vergütung soll im
Rahmen eines Long Term Incentive Program
(LTIP) gewährt werden. Die teilnehmenden
Mitglieder des Aufsichtsrats sollen eine
einmalige Bonuszahlung erhalten, die von dem
Erfüllungsgrad bestimmter Wertschöpfungsziele
über einen Dreijahreszeitraum sowie von dem
Eigeninvestment der Mitglieder des
Aufsichtsrats abhängen. Die Bonuszahlung
berechnet sich durch Multiplikation eines
Multiplikators mit der von den Mitgliedern
des Aufsichtsrats als Eigeninvestment
erworbenen Zahl von Aktien multipliziert mit
einem Referenzkurs. Der Multiplikator beträgt
maximal 1,2.
Ein vergleichbares LTIP für die Mitglieder
des Aufsichtsrats, das noch bis zum 31.
Dezember 2018 läuft, wurde von der
ordentlichen Hauptversammlung 2015
beschlossen.
Vor diesem Hintergrund schlägt Paradigm
Capital Value Fund SICAV vor, folgendes Long
Term Incentive Program für den Aufsichtsrat
zu beschließen:
*§ 1 Definitionen*
*Beendigungsereignis *hat die Bedeutung
gemäß § 6.1.
*Bonuszahlung *hat die Bedeutung gemäß §
4.
*Capital Employed* meint Fixed Assets zuzüglich
Net Operating Working Capital, ermittelt über
fünf Quartale im Durchschnitt.
*Change of Control* bezeichnet den Erwerb einer
Zahl von Aktien der Gesellschaft, der zu einer
Beteiligung in Höhe von mehr als 50 % der
Aktien der Gesellschaft durch einen vorhandenen
Aktionär oder einen Dritten führt.
*EBIT *bedeutet Earnings before Interest and
Taxes (Gewinn vor Zinsen und Steuern) der
WashTec-Gruppe basierend auf dem geprüften und
gebilligten Konzernabschluss der Gesellschaft.
*Eigeninvestmentaktien *hat die Bedeutung
gemäß § 2.1.
*EPS* meint Earnings per Share, d.h. das
Konzernergebnis der WashTec-Gruppe, wie es in
der geprüften und gebilligten Konzernbilanz der
Gesellschaft ausgewiesen ist, dividiert durch
die gewichtete durchschnittliche Zahl
ausstehender Aktien (berechnet auf vollständig
verwässerter Basis).
*EPS-Ziel *hat die Bedeutung gemäß § 3.
*Erfolgsziele *umfassen das EPS-Ziel, das
ROCE-Ziel und das Free Cashflow-Ziel.
*Fixed Assets *meint die Sachanlagen,
Geschäfts- und Firmenwerte sowie die sonstigen
immateriellen Vermögenswerte wie sie in der
gebilligten Konzernbilanz der Gesellschaft
ausgewiesen sind.
*Free Cash Flow* meint den Netto Cash Flow aus
operativer Tätigkeit abzüglich des Netto Cash
Flow aus Investitionstätigkeit.
*Free Cash Flow-Ziel *hat die Bedeutung
gemäß § 3.
*Gesellschaft* meint die WashTec AG.
*Incentivierungsphase *bezeichnet den Zeitraum,
in dem die Erfolgsziele erreicht werden müssen.
Der Zeitraum beginnt am 1. Januar 2019 und
dauert bis zum 31. Dezember 2021.
*LTIP* steht für Long Term Incentive Program.
*LTIP 2015* meint das von der Hauptversammlung
der Gesellschaft am 13. Mai 2015 für die
Mitglieder des Aufsichtsrats beschlossene LTIP.
*LTIP 2015 Aktien* umfasst sowohl die als
Eigeninvestment verwendeten Aktien, mit denen
das Aufsichtsratsmitglied an dem LTIP 2015
teilgenommen hat, als auch die Aktien, die es
zum Erhalt der Bonuszahlung unter dem LTIP 2015
erwirbt. Diese Reinvestition bezieht sich auf
ein Drittel der Erlöse nach Steuern, die das
Aufsichtsratsmitglied unter dem LTIP 2015
erhält.
*Multiplikator *hat die Bedeutung gemäß §
4.
*Net Operating Working Capital* meint
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
zuzüglich sämtlicher Vorräte abzüglich
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen und erhaltene Anzahlungen auf
Bestellungen, wie sie in der gebilligten
Konzernbilanz der Gesellschaft ausgewiesen
sind.
*Pro-rata-Bonuszahlung *hat die Bedeutung
gemäß § 6.1.
*Referenzkurs* ist der volumengewichtete
Durchschnittskurs der Aktien der Gesellschaft
im XETRA-Handel (oder einem Nachfolgesystem) an
der Frankfurter Wertpapierbörse während der
letzten drei Monate der Incentivierungsphase.
Übersteigt der volumengewichtete
Durchschnittskurs der Aktien der Gesellschaft
im XETRA-Handel (oder in einem Nachfolgesystem)
an der Frankfurter Wertpapierbörse während der
letzten drei Monate der Incentivierungsphase
EUR 100,00, beträgt der Referenzkurs EUR
100,00. Bei einer Änderung der
Aktienanzahl aufgrund eines Aktiensplits oder
einer Aktienzusammenlegung wird der
Referenzkurs für die Berechnung der
Bonuszahlung entsprechend angepasst; hierzu
wird der Referenzkurs mit der Zahl der Aktien
vor dem Aktiensplit oder der
Aktienzusammenlegung dividiert durch die Zahl
der Aktien nach dem Aktiensplit oder der
Aktienzusammenlegung multipliziert. Auch im
Falle einer solchen Anpassung beträgt der für
die Berechnung maßgebliche Referenzkurz
maximal EUR 100,00.
*ROCE *bedeutet EBIT dividiert durch Capital
Employed.
*ROCE-Ziel *hat die Bedeutung gemäß § 3.
*Verkürzte Incentivierungsphase *bezeichnet den
Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum Ende des
Geschäftsjahrs, in dem ein Beendigungsereignis
eintritt. Gehört ein teilnehmendes
Aufsichtsratsmitglied dem Aufsichtsrat in dem
Geschäftsjahr, in dem das Beendigungsereignis
eintritt, weniger als drei Monate an, dauert
die Verkürzte Incentivierungsphase vom 1.
Januar 2019 bis zum Ende des Geschäftsjahrs,
das dem Geschäftsjahr vorausgeht, in dem das
Beendigungsereignis eintritt.
*WashTec-Gruppe* meint die Gesellschaft und die
Rechtsträger, die in den Konzernabschluss der
Gesellschaft einbezogen sind.
*§ 2 Eigeninvestment*
2.1 Um an dem LTIP teilzunehmen, muss ein
Mitglied des Aufsichtsrats ein
Eigeninvestment in Aktien der Gesellschaft
('*Eigeninvestmentaktien*') bis zum 31. Juli
2019 tätigen. Ein Mitglied des Aufsichtsrats
kann auch mit Aktien an dem LTIP teilnehmen,
die es bereits vor der ordentlichen
Hauptversammlung der Gesellschaft im
Geschäftsjahr 2018 erworben hat. In diesem
Fall können Eigeninvestmentaktien auch
Aktien sein, mit denen das
Aufsichtsratsmitglied an dem LTIP 2015
teilgenommen hat.
2.2 Der Vorsitzende des Aufsichtsrats kann mit
einem Eigeninvestment von bis zu 4.000
Aktien an dem LTIP teilnehmen. Die übrigen
Mitglieder des Aufsichtsrats können mit
einem Eigeninvestment von bis zu 2.000
Aktien an dem LTIP teilnehmen.
*§ 3 Erfolgsziele*
Die Bonuszahlung hängt von der Erfüllung von
drei Erfolgszielen ab, die jeweils zu 100 %
erreicht werden müssen, um gewertet zu werden:
(i) Durchschnittliche jährliche
Wachstumsrate der normalisierten EPS
von mindestens 15 % während der
Incentivierungsphase ('*EPS-Ziel*').
(ii) Durchschnittlich mehr als 30 % ROCE
während der Incentivierungsphase
('*ROCE-Ziel*').
(iii) Durchschnittliche jährliche
Wachstumsrate des Free Cashflow von
mindestens 15% während der
Incentivierungsphase (*'Free Cash
Flow-Ziel'*).
Basis für die Berechnung der jährlichen
Wachstumsraten sind die Erfolgskennzahlen des
Geschäftsjahres 2018 zum 31. Dezember 2018.
*§ 4 Berechnung der Bonuszahlung*
Das Renditeprofil des LTIP hängt davon ab,
inwieweit die Erfolgsziele erreicht werden. Die
teilnehmenden Aufsichtsratsmitglieder haben nur
dann einen Anspruch auf eine Bonuszahlung
('*Bonuszahlung*'), wenn sie wenigstens eines
der Erfolgsziele zu 100 % erreicht haben. Die
Bonuszahlung berechnet sich durch
Multiplikation eines Multiplikators
('*Multiplikator*') mit der Zahl der
Eigeninvestmentaktien multipliziert mit dem
Referenzkurs.
- Volle Erfüllung: Sind alle drei
Erfolgsziele erreicht, beträgt der
Multiplikator 0,5.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 04, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
- Teilweise Erfüllung: Sind nur zwei von
drei Erfolgszielen erreicht, beträgt der
Multiplikator 0,33. Ist nur eines der drei
Erfolgsziele erreicht, beträgt der
Multiplikator 0,17.
- Übererfüllung des EPS-Ziels: Sind das
Free Cash Flow-Ziel und das ROCE-Ziel
erreicht und beträgt die durchschnittliche
jährliche Wachstumsrate der EPS während
der Incentivierungsphase 15,8 % oder mehr,
beträgt der Multiplikator zwischen 0,66
und 1,2, wie in der folgenden Tabelle
angegeben:
*Durchschnittliche* *Multiplikator*
*Wachstumsrate*
*der EPS*
15,8 % 0,66
17,6 % 0,83
19,3 % 1,01
20,9 % 1,20
*§ 5 Fälligkeit der Bonuszahlung*
5.1 Hat ein teilnehmendes Aufsichtsratsmitglied
einen Anspruch auf Bonuszahlung gemäß §
4, wird dieser am Tag der ordentlichen
Hauptversammlung der Gesellschaft im
Geschäftsjahr 2022 fällig.
5.2 Ein teilnehmendes Aufsichtsratsmitglied hat
nur dann einen Anspruch auf Bonuszahlung in
voller Höhe, wenn es (i) - sofern es nicht
an dem LTIP 2015 teilgenommen hat - die
Eigeninvestmentaktien oder - sofern es an
dem LTIP 2015 teilgenommen hat - die LTIP
2015 Aktien bei Ablauf der
Incentivierungsphase noch hält und, (ii)
vorbehaltlich der Regelungen in § 6 und § 7,
ununterbrochen vom Beginn bis zum Ablauf der
Incentivierungsphase Mitglied des
Aufsichtsrats war.
5.3 Der Anspruch auf die Zahlung steht unter der
auflösenden Bedingung, dass das berechtigte
Aufsichtsratsmitglied (i) für ein Sechstel
der Bonuszahlung , die es unter dem LTIP
erhalten hat, innerhalb von drei Monaten
nach der ordentlichen Hauptversammlung im
Geschäftsjahr 2022 Aktien der Gesellschaft
erwirbt und (ii), dass es diese Aktien nach
dem Erwerb für mindestens drei Jahre hält;
das Erfordernis, die Aktien zu halten,
endet, wenn das berechtigte
Aufsichtsratsmitglied während der
dreijährigen Haltefrist aus dem Aufsichtsrat
ausscheidet.
*§ 6 Pro-rata-Bonuszahlung*
6.1 Tritt eines der folgenden Ereignisse (jeweils
das '*Beendigungsereignis*') vor Ablauf der
Incentivierungsphase ein, hat das teilnehmende
Aufsichtsratsmitglied einen anteiligen
Anspruch auf Bonuszahlung
('*Pro-rata-Bonuszahlung*'), sofern es die
Eigeninvestmentaktien bei Eintritt des
Beendigungsereignisses noch hält:
a) Amtsniederlegung oder Abberufung des
teilnehmenden Aufsichtsratsmitglieds
innerhalb von drei Monaten nach Eintritt
eines Change of Control.
b) Ausscheiden des teilnehmenden
Aufsichtsratsmitglieds aus dem
Aufsichtsrat wegen Ablaufs der Amtszeit
vor Ablauf der Incentivierungsphase.
c) Tod des teilnehmenden
Aufsichtsratsmitglieds.
d) Beendigung des Amts des teilnehmenden
Aufsichtsratsmitglieds mit Wirksamwerden
einer Verschmelzung, einer Aufspaltung
oder eines Formwechsels der Gesellschaft
nach dem Umwandlungsgesetz.
e) Delisting der Aktien der Gesellschaft von
der Frankfurter Wertpapierbörse.
6.2 Die Basis für die Berechnung der
Pro-rata-Bonuszahlung ist das Renditeprofil
für das LTIP gemäß § 4. Dieses wird
jedoch wie folgt angepasst:
a) Der Referenzkurs ist der
volumengewichtete Durchschnittskurs der
Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel
(oder eines Nachfolgesystems) an der
Frankfurter Wertpapierbörse während der
letzten drei Monate vor dem Eintritt des
Beendigungsereignisses. Sollte der
volumengewichtete Durchschnittskurs der
Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel
(oder einem Nachfolgesystem) an der
Frankfurter Wertpapierbörse während der
letzten drei Monate vor dem
Beendigungsereignis EUR 100,00
übersteigen, beträgt der Referenzkurs EUR
100,00. Bei einer Änderung der
Aktienanzahl aufgrund eines Aktiensplits
oder einer Aktienzusammenlegung wird der
Referenzkurs für die Berechnung der
Pro-rata-Bonuszahlung entsprechend
angepasst; hierzu wird der Referenzkurs
mit der Zahl der Aktien vor dem
Aktiensplit oder der Aktienzusammenlegung
dividiert durch die Zahl der Aktien nach
dem Aktiensplit oder der
Aktienzusammenlegung multipliziert. Auch
im Falle einer solchen Anpassung beträgt
der für die Berechnung maßgebliche
Referenzkurz maximal EUR 100,00.
b) Der Multiplikator ist anzupassen.
Grundlage der Berechnung sind die
Multiplikatoren gemäß § 4 bis zum
Faktor 0,5; die Begrenzung auf 0,5 gilt
auch dann, wenn die durchschnittliche
jährliche Wachstumsrate der EPS 15,8 %
oder mehr beträgt. Der zu verwendende
Multiplikator ist pro rata anzupassen, um
die Verkürzte Incentivierungsphase
widerzuspiegeln. Dementsprechend ist der
Multiplikator für jedes Jahr, um das die
Verkürzte Incentivierungsphase kürzer ist
als die Incentivierungsphase, um ein
Drittel zu verringern; das ist jedes
Jahr, in dem das berechtigte
Aufsichtsratsmitglied nicht für
mindestens drei Monate dem Aufsichtsrat
angehört hat. Bei Erfüllung der drei
Erfolgsziele beträgt der Multiplikator
somit nach der Anpassung bei einer
Verkürzten Incentivierungsphase von zwei
Jahren 0,33 und bei einer Verkürzten
Incentivierungsphase von einem Jahr 0,17.
c) Die Erfolgsziele werden nicht angepasst.
Jedoch gelten die Erfolgsziele für die
Verkürzte Incentivierungsphase.
6.3 Sofern ein teilnehmendes Aufsichtsratsmitglied
Anspruch auf eine Pro-rata-Bonuszahlung hat,
wird die Zahlung am Tag der ordentlichen
Hauptversammlung der Gesellschaft in dem
Geschäftsjahr fällig, das auf das
Geschäftsjahr folgt, in dem das
Beendigungsereignis eingetreten ist.
*§ 7 Neueintritt von Aufsichtsratsmitgliedern*
7.1 Ein Aufsichtsratsmitglied, das erst nach
Beginn der Incentivierungsphase in den
Aufsichtsrat gewählt oder gerichtlich
bestellt wird, kann an dem LTIP teilnehmen.
Hierzu muss es ein Eigeninvestment in Aktien
der Gesellschaft gemäß § 2 tätigen,
wobei die Eigeninvestmentaktien bis
spätestens drei Monate nach Wirksamwerden
der Wahl oder der gerichtlichen Bestellung
in den Aufsichtsrat zu erwerben sind.
7.2 Die Berechnung der Bonuszahlung richtet sich
auch in den Fällen des § 7.1 im
Ausgangspunkt nach § 4. Die Bonuszahlung
wird jedoch anteilig gekürzt und nur für die
Dauer der tatsächlichen Zugehörigkeit zum
Aufsichtsrat gewährt. Hierzu wird für jeden
Monat, dem das Mitglied dem Aufsichtsrat
während der Incentivierungsphase angehört,
1/36 der nach § 4 berechneten Bonuszahlung
gewährt. Beginnt die Amtszeit des
Aufsichtsratsmitglieds nicht zum 1. des
betreffenden Monats, wird der Monat
vollständig bei der Berechnung
berücksichtigt, wenn das Mitglied dem
Aufsichtsrat in diesem Monat für mindestens
15 Kalendertage angehört hat; anderenfalls
wird der Monat bei der Berechnung nicht
berücksichtigt. Tritt vor Ablauf der
Incentivierungsphase ein Beendigungsereignis
ein, gilt ergänzend § 6.
7.3 Für die Fälligkeit der gemäß § 7.2
berechneten Bonuszahlung gilt § 5. § 6.3
bleibt unberührt.
*§ 8 Steuern*
Etwaige auf die Bonuszahlung (oder die
Pro-rata-Bonuszahlung) anfallende
Einkommensteuer ist von jedem teilnehmenden
Aufsichtsratsmitglied selbst zu tragen.
Augsburg, im März 2018
*WashTec AG*
_Der Vorstand_
2018-04-04 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Argonstraße 7
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Ende der Mitteilung DGAP News-Service
671427 2018-04-04
(END) Dow Jones Newswires
April 04, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
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