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DGAP-HV: Centrotec Sustainable AG: Bekanntmachung -3-

DJ DGAP-HV: Centrotec Sustainable AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2018 in Brilon mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Centrotec Sustainable AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Centrotec Sustainable AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 15.05.2018 in Brilon mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-04-05 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
CENTROTEC Sustainable AG BRILON ISIN DE 0005407506 
WKN 540750 
 
Wir laden unsere Aktionäre zu der am 
 
*Dienstag, den 15. Mai 2018 um 10:00 Uhr* 
im Kolpinghaus/Bürgerzentrum, 
Propst-Meyer-Straße 7, 59929 Brilon, Deutschland 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 
 
ein. 
 
*Tagesordnung* 
 
TOP *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
1   nebst Lagebericht und des gebilligten 
    Konzernabschlusses nebst Lagebericht für das 
    Geschäftsjahr 2017, des Berichts des 
    Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 
    sowie des erläuternden Berichts des 
    Vorstandes zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 
    1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs* 
 
    Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
    aufgestellten Jahresabschluss und den 
    Konzernabschluss gebilligt; der 
    Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
    Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist 
    daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine 
    Beschlussfassung der Hauptversammlung 
    vorgesehen. 
TOP *Verwendung des Bilanzgewinns des 
2   Geschäftsjahres 2017* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
    Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe 
    von EUR 47.912.360,97 wie folgt zu verwenden: 
 
    * Ausschüttung einer       EUR 5.406.276,90 
      Dividende von EUR 0,30 
      je 
      dividendenberechtigter 
      Stückaktie 
    * Vortrag auf neue         EUR 42.506.084,07 
      Rechnung 
 
    Zum Zeitpunkt der Einberufung besitzt die 
    Gesellschaft keine eigenen Aktien. Sollte die 
    Gesellschaft zum Zeitpunkt der 
    Hauptversammlung eigene Aktien halten, sind 
    diese gemäß § 71b Aktiengesetz 
    (nachfolgend 'AktG') nicht 
    dividendenberechtigt. In diesem Fall wird der 
    Hauptversammlung vorgeschlagen, bei einer 
    unveränderten Dividende von EUR 0,30 je 
    dividendenberechtigter Stückaktie den auf 
    nicht dividendenberechtigte Stückaktien 
    entfallenden Teil des Bilanzgewinns auf neue 
    Rechnung vorzutragen. 
 
    Der Anspruch auf Auszahlung der Dividende ist 
    gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG am dritten 
    auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
    Geschäftstag fällig, mithin am Freitag, den 
    18. Mai 2018. 
TOP *Entlastung des Vorstandes für das 
3   Geschäftsjahr 2017* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
    Vorstand für das Geschäftsjahr 2017 
    Entlastung zu erteilen. 
TOP *Entlastung des Aufsichtsrates für das 
4   Geschäftsjahr 2017* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
    Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2017 
    Entlastung zu erteilen. 
TOP *Wahl des Abschlussprüfers und des 
5   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
    2018* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
    PricewaterhouseCoopers GmbH, 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kassel, zum 
    Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
    für das am 31. Dezember 2018 endende 
    Geschäftsjahr zu bestellen. Dies umfasst auch 
    die Bestellung zum Prüfer für den Fall der 
    Durchführung einer prüferischen Durchsicht 
    von Zwischenfinanzberichten des 
    Geschäftsjahrs 2018. 
TOP *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
6 
 
    Mit Ablauf dieser Hauptversammlung endet die 
    Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder. 
    Gemäß §§ 95, 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 
    AktG sowie § 11 Absatz 1 der Satzung besteht 
    der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern, die 
    von der Hauptversammlung zu wählen sind. 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgenden 
    Personen, die dem gegenwärtigen Aufsichtsrat 
    der Gesellschaft angehören, für eine weitere 
    Amtszeit bis zur Beendigung der ordentlichen 
    Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
    das Geschäftsjahr 2022 beschließt, zu 
    Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen: 
 
    1. Guido A. Krass, selbständiger 
       Unternehmer, Vorsitzender des 
       Aufsichtsrats der medimondi AG, Gründer 
       und Inhaber der Pari Group AG, wohnhaft 
       in Oberwil-Lieli, Schweiz 
    2. Dr. Bernhard-R. Heiss, selbständiger 
       Rechtsanwalt (Kanzlei Dr. Bernhard Heiss 
       Rechtsanwaltsgesellschaft mbH), wohnhaft 
       in München. 
    3. Mag. Christian C. Pochtler, Unternehmer, 
       Alleinvorstand der Pochtler 
       Industrieholding AG (iSi Gruppe), 
       wohnhaft in Wien. 
 
*Weitere Informationen zu den zur Wahl vorgeschlagenen 
Aufsichtsratskandidaten sowie Angaben gemäß § 125 Abs. 1 
Satz 5 AktG und zu Ziffer 5.4.1 Absätze 6 bis 8 Deutscher 
Corporate Governance Kodex* 
 
*Guido A. Krass* 
 
Guido A. Krass (Jg. 1957), Wirtschaftsjurist und Unternehmer, 
hat sich seit 1986 auf technisch attraktive und wachsende Firmen 
des Mittelstands fokussiert. Als Gründer und Großaktionär 
der CENTROTEC ist er eng in die Strategie und Personalführung 
eingebunden. Ein weltweites Netzwerk hilft bei der Entwicklung 
neuer Geschäftsideen und der Identifizierung von 
Akquisitionsoptionen, aber auch bei der Internationalisierung 
von Vertrieb und Produktion. Seine langjährigen anderen 
unternehmerischen Aktivitäten und Erfahrungen in den USA und 
Asien kommen so auch der CENTROTEC zugute. 
 
Herr Krass hat derzeit folgende weitere Mandate in gesetzlich zu 
bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und 
ausländischen Kontrollgremien anderer Wirtschaftsunternehmen 
inne: 
 
- medimondi AG, Fulda (Vorsitzender des 
  Aufsichtsrats) 
- Wolf GmbH, Mainburg (Mitglied des 
  Aufsichtsrats) 
- Stiftung Ordo Laboris, Zürich (Präsident des 
  Stiftungsrats) 
 
Herr Krass hält zusammen mit seiner Familie mehr als 50 % der 
Aktien der CENTROTEC Sustainable AG. Darüber hinaus bestehen 
nach Einschätzung des Aufsichtsrats zwischen Herrn Krass und der 
CENTROTEC Sustainable AG und deren Konzernunternehmen, den 
Organen der CENTROTEC Sustainable AG oder einem wesentlich an 
der CENTROTEC Sustainable AG beteiligtem Aktionär keine weiteren 
nach Ziffer 5.4.1 Absätze 6 bis 8 Deutscher Corporate Governance 
Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen 
Beziehungen. 
 
*Dr. Bernhard-R. Heiss* 
 
Dr. Bernhard-R. Heiss (Jg. 1955) ist Rechtsanwalt und 
Unternehmer mit besonderer Expertise bei 
Unternehmenstransaktionen und Unternehmensreorganisationen. Er 
ist Aufsichtsratsmitglied und Gesellschafter mehrerer weiterer 
namhafter Unternehmen. Branchenschwerpunkte seiner Tätigkeit als 
Rechtsanwalt und Unternehmer liegen im Bereich der Medien 
(Fernsehen, Presse, Buch) sowie der Digitalen Unternehmen. 
 
Herr Dr. Heiss hat derzeit folgende weitere Mandate in 
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren 
in- und ausländischen Kontrollgremien anderer 
Wirtschaftsunternehmen inne: 
 
- Altium Capital AG, München (Mitglied des 
  Aufsichtsrats) 
- artnet AG, Berlin (Mitglied des Aufsichtsrats) 
- Schoeller Holding SE & Co. KGaA, Pullach 
  (Mitglied des Aufsichtsrats) 
- Bauwert AG, Kötzting (Mitglied des 
  Aufsichtsrats) 
 
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zwischen Herrn Dr. 
Heiss und der CENTROTEC Sustainable AG und deren 
Konzernunternehmen, den Organen der CENTROTEC Sustainable AG 
oder einem wesentlich an der CENTROTEC Sustainable AG 
beteiligtem Aktionär keine nach Ziffer 5.4.1 Absätze 6 bis 8 
Deutscher Corporate Governance Kodex offenzulegenden 
persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen. Vorsorglich wird 
darauf hingewiesen, dass Herr Dr. Heiss rund 0,45 % der Aktien 
der CENTROTEC Sustainable AG hält. 
 
*Mag. Christian C. Pochtler* 
 
Mag. Christian C. Pochtler (Jg. 1952) ist seit 1984 
Geschäftsführender Alleingesellschafter der Pochtler 
Industrieholding GmbH, Österreich (iSi Group), die 
Weltmarktführer im Bereich von Druckgasbehältern ist. 
 
Herr Pochtler hat derzeit folgende weitere Mandate in gesetzlich 
zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und 
ausländischen Kontrollgremien anderer Wirtschaftsunternehmen 
inne: 
 
- Denzel AG, Wien (Mitglied des Aufsichtsrats) 
- Schoeller Holding SE & Co. KGaA, Pullach 
  (Mitglied des Aufsichtsrats) 
 
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zwischen Herrn Mag. 
C. Pochtler und der CENTROTEC Sustainable AG und deren 
Konzernunternehmen, den Organen der CENTROTEC Sustainable AG 
oder einem wesentlich an der CENTROTEC Sustainable AG 
beteiligtem Aktionär keine nach Ziffer 5.4.1 Absätze 6 bis 8 
Deutscher Corporate Governance Kodex offenzulegenden 
persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen. 
 
Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat entsprechend 
der Empfehlung in Ziffer 5.4.3 Satz 1 Deutscher Corporate 
Governance Kodex im Wege der Einzelabstimmung durchzuführen. 
 
Gemäß Ziffer 5.4.3. Satz 3 des Deutschen Corporate 
Governance Kodex wird auf Folgendes hingewiesen: Im Falle seiner 
Wahl in den Aufsichtsrat soll Herr Guido A. Krass als Kandidat 
für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung besteht das 
Grundkapital der Gesellschaft aus 18.020.923 auf den Inhaber 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 05, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: Centrotec Sustainable AG: Bekanntmachung -2-

lautenden Stückaktien, die jeweils eine Stimme gewähren. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und 
die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechtes sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei 
der Gesellschaft fristgerecht angemeldet und ihren Anteilsbesitz 
nachgewiesen haben. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der 
Gesellschaft spätestens am 
 
8. Mai 2018 (24:00 Uhr) 
 
unter der nachfolgenden Adresse zugehen: 
 
CENTROTEC Sustainable AG 
c/o M.M.Warburg & CO 
Kommanditgesellschaft auf Aktien 
Wertpapierverwaltung - HV Services 
Ferdinandstraße 75 
20095 Hamburg (Germany) 
Fax: 040/36181116 
E-Mail: wpv-bv-hv@mmwarburg.com 
 
Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat durch eine Bestätigung des 
depotführenden Instituts zu erfolgen und muss sich auf den 
Beginn des 24. April 2018 (00:00 Uhr) (Nachweisstichtag) 
beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes 
bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder 
englischer Sprache abgefasst sein. 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres 
Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die 
Hauptversammlung übersandt. 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtages* 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär 
nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag 
(24. April 2018, 00:00 Uhr) rechtzeitig erbracht hat. Das 
bedeutet, dass Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem 
Nachweisstichtag erworben haben, für die von ihnen gehaltenen 
Aktien an der Hauptversammlung nur teilnahme- und 
stimmberechtigt sind, wenn der Gesellschaft form- und 
fristgerecht eine Anmeldung nebst Nachweis des Anteilsbesitzes 
des bisherigen Aktionärs zugeht und dieser den neuen Aktionär 
bevollmächtigt oder zur Rechtsausübung ermächtigt. Aktionäre, 
die ihre Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern, sind - 
bei rechtzeitiger Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes - 
im Verhältnis zur Gesellschaft gleichwohl zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt. 
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die 
Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum 
für die Dividendenberechtigung. 
 
Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, 
bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine 
Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. 
Das depotführende Institut übernimmt in diesem Fall in der Regel 
die Anmeldung unter gleichzeitiger Übersendung des 
Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft. Aktionäre, 
die rechtzeitig eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung 
über ihr depotführendes Institut anfordern, brauchen deshalb in 
der Regel nichts weiter zu veranlassen. Im Zweifel sollten sich 
Aktionäre bei ihrem depotführenden Institut erkundigen, ob 
dieses für sie die Anmeldung und den Nachweis des 
Anteilsbesitzes vornimmt. 
 
Entscheidend für die fristgerechte Anmeldung ist in jedem Fall 
der rechtzeitige Zugang der Anmeldung und des Nachweises des 
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft. Eintrittskarten sind reine 
Organisationsmittel und stellen keine zusätzlichen 
Teilnahmevoraussetzungen dar. 
 
*Stimmrechtsvertretung und Verfahren für die Stimmabgabe durch 
einen Bevollmächtigten* 
 
Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt 
werden, z. B. durch eine Aktionärsvereinigung oder ein 
Kreditinstitut. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte 
Anmeldung des Aktionärs zur Hauptversammlung und ein 
fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes des Aktionärs - 
jeweils wie zuvor beschrieben - erforderlich. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß 
§ 134 Abs. 3 Satz 3 AktG der Textform (§ 126b BGB). 
 
Zur Erteilung der Vollmacht kann das Vollmachtsformular 
verwendet werden, das die Aktionäre zusammen mit der 
Eintrittskarte erhalten. 
 
Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten 
gegenüber der Gesellschaft kann auch durch die Übermittlung 
der Bevollmächtigung in Textform an die folgende E-Mail-Adresse 
erfolgen: hv@centrotec.com 
 
Bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten, 
Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG oder § 
135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen, 
Instituten oder Unternehmen gilt das Textformerfordernis nach § 
134 Abs. 3 Satz 3 AktG nicht. Allerdings sind in diesen Fällen 
die Regelung in § 135 AktG sowie möglicherweise weitere 
Besonderheiten zu beachten, die von den jeweils Bevollmächtigten 
vorgegeben werden und bei diesen zu erfragen sind. 
 
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, den von 
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu 
bevollmächtigen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte 
Anmeldung des Aktionärs zur Hauptversammlung und ein 
fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes - jeweils wie 
vorstehend beschrieben - erforderlich. Soweit ein von der 
Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt wird, 
müssen diesem in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des 
Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisung ist die Vollmacht 
ungültig. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, 
weisungsgemäß abzustimmen; er kann die Stimmrechte nicht 
nach eigenem Ermessen ausüben. Soweit zu einem 
Abstimmungsgegenstand keine ausdrücklichen und eindeutigen 
Weisungen erteilt werden, wird der Stimmrechtsvertreter für den 
jeweiligen Abstimmungsgegenstand das Stimmrecht insoweit nicht 
ausüben. 
 
Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, können hierzu das 
mit der Eintrittskarte übersandte Vollmachts- und 
Weisungsformular verwenden. Es wird zudem auch unter 
 
http://www.centrotec.de/investor-relations/Hauptversammlung.html 
 
zum Download bereitgehalten. 
 
Vollmachten mit Weisungen an den von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter bedürfen der Textform und sind bis 
spätestens 9. Mai 2018, 24:00 Uhr (Eingang), per Post, E-Mail 
oder Fax an die folgende Anschrift zu übersenden: 
 
CENTROTEC Sustainable AG 
Vorstandsbüro 
Am Patbergschen Dorn 9 
D-59929 Brilon 
Telefax: +49 2961 96631-6111 
E-Mail: hv@centrotec.com 
 
*Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 
AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von EUR 
500.000 am Grundkapital der Gesellschaft erreichen (dies 
entspricht 500.000 Stückaktien), können verlangen, dass 
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht 
werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Ergänzungsverlangen sind schriftlich 
an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und müssen der 
Gesellschaft bis spätestens 14. April 2018, 24:00 Uhr, 
zugegangen sein. 
 
Ergänzungsverlangen können an die nachfolgend genannte Adresse 
gerichtet werden: 
 
CENTROTEC Sustainable AG 
Vorstandsbüro 
Am Patbergschen Dorn 9 
D-59929 Brilon 
 
Die Antragsteller haben gemäß § 122 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 
AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem 
Zugang des Verlangens Inhaber der erforderlichen Anzahl von 
Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des 
Vorstands über den Antrag halten; auf die Fristberechnung ist § 
121 Abs. 7 AktG entsprechend anzuwenden. 
 
Bekanntzumachende Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung werden - 
soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht 
wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im 
Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur 
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden 
kann, dass sie die Informationen in der gesamten Europäischen 
Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der 
Internetadresse 
 
http://www.centrotec.de/investor-relations/hauptversammlung.html 
 
bekannt und zugänglich gemacht und den Aktionären mitgeteilt. 
 
*Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 
Abs. 1 und 127 AktG* 
 
Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand 
und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sowie 
Wahlvorschläge an die Gesellschaft übersenden. 
 
Wahlvorschläge von Aktionären sowie Gegenanträge, die bis 
spätestens 30. April 2018, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft unter 
der Adresse 
 
CENTROTEC Sustainable AG 
Vorstandsbüro 
Am Patbergschen Dorn 9 
D-59929 Brilon 
Telefax: +49 (0) 2961 96631-6111 
E-Mail: hv@centrotec.com 
 
eingegangen sind, werden unverzüglich nach ihrem Eingang unter 
der Adresse 
 
http://www.centrotec.de/investor-relations/hauptversammlung.html 
 
zugänglich gemacht. 
 
Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu etwaigen 
Gegenanträgen und Wahlvorschlägen werden ebenfalls unter der 
genannten Internetadresse veröffentlicht. 
 
Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nicht an die vorgenannte 
Adresse der Gesellschaft adressiert sind oder später eingehen 
werden von der Gesellschaft nicht im Internet veröffentlicht. 
 
Die Gesellschaft kann von der Zugänglichmachung eines 
Gegenantrages und seiner Begründung bzw. eines Wahlvorschlags 
absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 
AktG vorliegt. Die Ausschlusstatbestände sind auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 05, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

http://www.centrotec.de/investor-relations/hauptversammlung.html 
 
dargestellt. 
 
Wahlvorschläge werden zudem nur zugänglich gemacht, wenn sie den 
Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen Person 
und bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern 
zusätzlich die Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen 
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthalten; Angaben zur 
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen 
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen sollen beigefügt 
werden. Eine Abstimmung über einen Gegenantrag oder 
Wahlvorschlag in der Hauptversammlung setzt voraus, dass der 
Gegenantrag bzw. Wahlvorschlag in der Hauptversammlung mündlich 
gestellt wird. Das Recht der Aktionäre, in der Hauptversammlung 
Gegenanträge oder Wahlvorschläge auch ohne vorherige 
Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen bzw. zu 
unterbreiten, bleibt unberührt. 
 
*Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG* 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom 
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, 
einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen 
Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des 
Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen 
Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen 
Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. 
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich 
mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Gemäß § 22 
Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft kann der Versammlungsleiter 
das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen 
beschränken. Zudem kann der Vorstand in bestimmten, in § 131 
Abs. 3 AktG geregelten Fällen, die Auskunft verweigern. Diese 
Fälle sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://www.centrotec.de/investor-relations/hauptversammlung.html 
 
dargestellt. 
 
*Weitergehende Erläuterungen und Informationen auf der 
Internetseite der Gesellschaft/Unterlagen* 
 
Ab Einberufung der Hauptversammlung werden auf der Internetseite 
 
http://www.centrotec.de/investor-relations/hauptversammlung.html 
 
die gesetzlich zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge 
von Aktionären sowie weitere Informationen einschließlich 
der weitergehenden Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 
gem. §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG zugänglich 
sein. Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu 
machenden Unterlagen werden darüber hinaus in der 
Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen. 
 
Brilon, im April 2018 
 
_Der Vorstand_ 
 
2018-04-05 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Centrotec Sustainable AG 
             Am Patbergschen Dorn 9 
             59929 Brilon 
             Deutschland 
Telefon:     +49 2961 966310 
E-Mail:      info@centrotec.de 
Internet:    http://www.centrotec.de 
ISIN:        DE0005407506 
WKN:         540750 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
671797 2018-04-05 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 05, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

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