DJ DGAP-HV: Centrotec Sustainable AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2018 in Brilon mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Centrotec Sustainable AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Centrotec Sustainable AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 15.05.2018 in Brilon mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-04-05 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
CENTROTEC Sustainable AG BRILON ISIN DE 0005407506
WKN 540750
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
*Dienstag, den 15. Mai 2018 um 10:00 Uhr*
im Kolpinghaus/Bürgerzentrum,
Propst-Meyer-Straße 7, 59929 Brilon, Deutschland
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung
ein.
*Tagesordnung*
TOP *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
1 nebst Lagebericht und des gebilligten
Konzernabschlusses nebst Lagebericht für das
Geschäftsjahr 2017, des Berichts des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017
sowie des erläuternden Berichts des
Vorstandes zu den Angaben nach §§ 289a Abs.
1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs*
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gebilligt; der
Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist
daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine
Beschlussfassung der Hauptversammlung
vorgesehen.
TOP *Verwendung des Bilanzgewinns des
2 Geschäftsjahres 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe
von EUR 47.912.360,97 wie folgt zu verwenden:
* Ausschüttung einer EUR 5.406.276,90
Dividende von EUR 0,30
je
dividendenberechtigter
Stückaktie
* Vortrag auf neue EUR 42.506.084,07
Rechnung
Zum Zeitpunkt der Einberufung besitzt die
Gesellschaft keine eigenen Aktien. Sollte die
Gesellschaft zum Zeitpunkt der
Hauptversammlung eigene Aktien halten, sind
diese gemäß § 71b Aktiengesetz
(nachfolgend 'AktG') nicht
dividendenberechtigt. In diesem Fall wird der
Hauptversammlung vorgeschlagen, bei einer
unveränderten Dividende von EUR 0,30 je
dividendenberechtigter Stückaktie den auf
nicht dividendenberechtigte Stückaktien
entfallenden Teil des Bilanzgewinns auf neue
Rechnung vorzutragen.
Der Anspruch auf Auszahlung der Dividende ist
gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG am dritten
auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag fällig, mithin am Freitag, den
18. Mai 2018.
TOP *Entlastung des Vorstandes für das
3 Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
Vorstand für das Geschäftsjahr 2017
Entlastung zu erteilen.
TOP *Entlastung des Aufsichtsrates für das
4 Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2017
Entlastung zu erteilen.
TOP *Wahl des Abschlussprüfers und des
5 Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2018*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
PricewaterhouseCoopers GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kassel, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das am 31. Dezember 2018 endende
Geschäftsjahr zu bestellen. Dies umfasst auch
die Bestellung zum Prüfer für den Fall der
Durchführung einer prüferischen Durchsicht
von Zwischenfinanzberichten des
Geschäftsjahrs 2018.
TOP *Wahlen zum Aufsichtsrat*
6
Mit Ablauf dieser Hauptversammlung endet die
Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder.
Gemäß §§ 95, 96 Absatz 1, 101 Absatz 1
AktG sowie § 11 Absatz 1 der Satzung besteht
der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern, die
von der Hauptversammlung zu wählen sind.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgenden
Personen, die dem gegenwärtigen Aufsichtsrat
der Gesellschaft angehören, für eine weitere
Amtszeit bis zur Beendigung der ordentlichen
Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das Geschäftsjahr 2022 beschließt, zu
Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen:
1. Guido A. Krass, selbständiger
Unternehmer, Vorsitzender des
Aufsichtsrats der medimondi AG, Gründer
und Inhaber der Pari Group AG, wohnhaft
in Oberwil-Lieli, Schweiz
2. Dr. Bernhard-R. Heiss, selbständiger
Rechtsanwalt (Kanzlei Dr. Bernhard Heiss
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH), wohnhaft
in München.
3. Mag. Christian C. Pochtler, Unternehmer,
Alleinvorstand der Pochtler
Industrieholding AG (iSi Gruppe),
wohnhaft in Wien.
*Weitere Informationen zu den zur Wahl vorgeschlagenen
Aufsichtsratskandidaten sowie Angaben gemäß § 125 Abs. 1
Satz 5 AktG und zu Ziffer 5.4.1 Absätze 6 bis 8 Deutscher
Corporate Governance Kodex*
*Guido A. Krass*
Guido A. Krass (Jg. 1957), Wirtschaftsjurist und Unternehmer,
hat sich seit 1986 auf technisch attraktive und wachsende Firmen
des Mittelstands fokussiert. Als Gründer und Großaktionär
der CENTROTEC ist er eng in die Strategie und Personalführung
eingebunden. Ein weltweites Netzwerk hilft bei der Entwicklung
neuer Geschäftsideen und der Identifizierung von
Akquisitionsoptionen, aber auch bei der Internationalisierung
von Vertrieb und Produktion. Seine langjährigen anderen
unternehmerischen Aktivitäten und Erfahrungen in den USA und
Asien kommen so auch der CENTROTEC zugute.
Herr Krass hat derzeit folgende weitere Mandate in gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien anderer Wirtschaftsunternehmen
inne:
- medimondi AG, Fulda (Vorsitzender des
Aufsichtsrats)
- Wolf GmbH, Mainburg (Mitglied des
Aufsichtsrats)
- Stiftung Ordo Laboris, Zürich (Präsident des
Stiftungsrats)
Herr Krass hält zusammen mit seiner Familie mehr als 50 % der
Aktien der CENTROTEC Sustainable AG. Darüber hinaus bestehen
nach Einschätzung des Aufsichtsrats zwischen Herrn Krass und der
CENTROTEC Sustainable AG und deren Konzernunternehmen, den
Organen der CENTROTEC Sustainable AG oder einem wesentlich an
der CENTROTEC Sustainable AG beteiligtem Aktionär keine weiteren
nach Ziffer 5.4.1 Absätze 6 bis 8 Deutscher Corporate Governance
Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen
Beziehungen.
*Dr. Bernhard-R. Heiss*
Dr. Bernhard-R. Heiss (Jg. 1955) ist Rechtsanwalt und
Unternehmer mit besonderer Expertise bei
Unternehmenstransaktionen und Unternehmensreorganisationen. Er
ist Aufsichtsratsmitglied und Gesellschafter mehrerer weiterer
namhafter Unternehmen. Branchenschwerpunkte seiner Tätigkeit als
Rechtsanwalt und Unternehmer liegen im Bereich der Medien
(Fernsehen, Presse, Buch) sowie der Digitalen Unternehmen.
Herr Dr. Heiss hat derzeit folgende weitere Mandate in
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren
in- und ausländischen Kontrollgremien anderer
Wirtschaftsunternehmen inne:
- Altium Capital AG, München (Mitglied des
Aufsichtsrats)
- artnet AG, Berlin (Mitglied des Aufsichtsrats)
- Schoeller Holding SE & Co. KGaA, Pullach
(Mitglied des Aufsichtsrats)
- Bauwert AG, Kötzting (Mitglied des
Aufsichtsrats)
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zwischen Herrn Dr.
Heiss und der CENTROTEC Sustainable AG und deren
Konzernunternehmen, den Organen der CENTROTEC Sustainable AG
oder einem wesentlich an der CENTROTEC Sustainable AG
beteiligtem Aktionär keine nach Ziffer 5.4.1 Absätze 6 bis 8
Deutscher Corporate Governance Kodex offenzulegenden
persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen. Vorsorglich wird
darauf hingewiesen, dass Herr Dr. Heiss rund 0,45 % der Aktien
der CENTROTEC Sustainable AG hält.
*Mag. Christian C. Pochtler*
Mag. Christian C. Pochtler (Jg. 1952) ist seit 1984
Geschäftsführender Alleingesellschafter der Pochtler
Industrieholding GmbH, Österreich (iSi Group), die
Weltmarktführer im Bereich von Druckgasbehältern ist.
Herr Pochtler hat derzeit folgende weitere Mandate in gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien anderer Wirtschaftsunternehmen
inne:
- Denzel AG, Wien (Mitglied des Aufsichtsrats)
- Schoeller Holding SE & Co. KGaA, Pullach
(Mitglied des Aufsichtsrats)
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zwischen Herrn Mag.
C. Pochtler und der CENTROTEC Sustainable AG und deren
Konzernunternehmen, den Organen der CENTROTEC Sustainable AG
oder einem wesentlich an der CENTROTEC Sustainable AG
beteiligtem Aktionär keine nach Ziffer 5.4.1 Absätze 6 bis 8
Deutscher Corporate Governance Kodex offenzulegenden
persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen.
Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat entsprechend
der Empfehlung in Ziffer 5.4.3 Satz 1 Deutscher Corporate
Governance Kodex im Wege der Einzelabstimmung durchzuführen.
Gemäß Ziffer 5.4.3. Satz 3 des Deutschen Corporate
Governance Kodex wird auf Folgendes hingewiesen: Im Falle seiner
Wahl in den Aufsichtsrat soll Herr Guido A. Krass als Kandidat
für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden.
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung besteht das
Grundkapital der Gesellschaft aus 18.020.923 auf den Inhaber
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April 05, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ DGAP-HV: Centrotec Sustainable AG: Bekanntmachung -2-
lautenden Stückaktien, die jeweils eine Stimme gewähren. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft fristgerecht angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens am 8. Mai 2018 (24:00 Uhr) unter der nachfolgenden Adresse zugehen: CENTROTEC Sustainable AG c/o M.M.Warburg & CO Kommanditgesellschaft auf Aktien Wertpapierverwaltung - HV Services Ferdinandstraße 75 20095 Hamburg (Germany) Fax: 040/36181116 E-Mail: wpv-bv-hv@mmwarburg.com Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat durch eine Bestätigung des depotführenden Instituts zu erfolgen und muss sich auf den Beginn des 24. April 2018 (00:00 Uhr) (Nachweisstichtag) beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. *Bedeutung des Nachweisstichtages* Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag (24. April 2018, 00:00 Uhr) rechtzeitig erbracht hat. Das bedeutet, dass Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, für die von ihnen gehaltenen Aktien an der Hauptversammlung nur teilnahme- und stimmberechtigt sind, wenn der Gesellschaft form- und fristgerecht eine Anmeldung nebst Nachweis des Anteilsbesitzes des bisherigen Aktionärs zugeht und dieser den neuen Aktionär bevollmächtigt oder zur Rechtsausübung ermächtigt. Aktionäre, die ihre Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern, sind - bei rechtzeitiger Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes - im Verhältnis zur Gesellschaft gleichwohl zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für die Dividendenberechtigung. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Das depotführende Institut übernimmt in diesem Fall in der Regel die Anmeldung unter gleichzeitiger Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft. Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung über ihr depotführendes Institut anfordern, brauchen deshalb in der Regel nichts weiter zu veranlassen. Im Zweifel sollten sich Aktionäre bei ihrem depotführenden Institut erkundigen, ob dieses für sie die Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes vornimmt. Entscheidend für die fristgerechte Anmeldung ist in jedem Fall der rechtzeitige Zugang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft. Eintrittskarten sind reine Organisationsmittel und stellen keine zusätzlichen Teilnahmevoraussetzungen dar. *Stimmrechtsvertretung und Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten* Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden, z. B. durch eine Aktionärsvereinigung oder ein Kreditinstitut. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung des Aktionärs zur Hauptversammlung und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes des Aktionärs - jeweils wie zuvor beschrieben - erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG der Textform (§ 126b BGB). Zur Erteilung der Vollmacht kann das Vollmachtsformular verwendet werden, das die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte erhalten. Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten gegenüber der Gesellschaft kann auch durch die Übermittlung der Bevollmächtigung in Textform an die folgende E-Mail-Adresse erfolgen: hv@centrotec.com Bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen, Instituten oder Unternehmen gilt das Textformerfordernis nach § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG nicht. Allerdings sind in diesen Fällen die Regelung in § 135 AktG sowie möglicherweise weitere Besonderheiten zu beachten, die von den jeweils Bevollmächtigten vorgegeben werden und bei diesen zu erfragen sind. Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung des Aktionärs zur Hauptversammlung und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes - jeweils wie vorstehend beschrieben - erforderlich. Soweit ein von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt wird, müssen diesem in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisung ist die Vollmacht ungültig. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; er kann die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Soweit zu einem Abstimmungsgegenstand keine ausdrücklichen und eindeutigen Weisungen erteilt werden, wird der Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand das Stimmrecht insoweit nicht ausüben. Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, können hierzu das mit der Eintrittskarte übersandte Vollmachts- und Weisungsformular verwenden. Es wird zudem auch unter http://www.centrotec.de/investor-relations/Hauptversammlung.html zum Download bereitgehalten. Vollmachten mit Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedürfen der Textform und sind bis spätestens 9. Mai 2018, 24:00 Uhr (Eingang), per Post, E-Mail oder Fax an die folgende Anschrift zu übersenden: CENTROTEC Sustainable AG Vorstandsbüro Am Patbergschen Dorn 9 D-59929 Brilon Telefax: +49 2961 96631-6111 E-Mail: hv@centrotec.com *Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG* Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von EUR 500.000 am Grundkapital der Gesellschaft erreichen (dies entspricht 500.000 Stückaktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Ergänzungsverlangen sind schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und müssen der Gesellschaft bis spätestens 14. April 2018, 24:00 Uhr, zugegangen sein. Ergänzungsverlangen können an die nachfolgend genannte Adresse gerichtet werden: CENTROTEC Sustainable AG Vorstandsbüro Am Patbergschen Dorn 9 D-59929 Brilon Die Antragsteller haben gemäß § 122 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Zugang des Verlangens Inhaber der erforderlichen Anzahl von Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten; auf die Fristberechnung ist § 121 Abs. 7 AktG entsprechend anzuwenden. Bekanntzumachende Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse http://www.centrotec.de/investor-relations/hauptversammlung.html bekannt und zugänglich gemacht und den Aktionären mitgeteilt. *Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG* Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sowie Wahlvorschläge an die Gesellschaft übersenden. Wahlvorschläge von Aktionären sowie Gegenanträge, die bis spätestens 30. April 2018, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft unter der Adresse CENTROTEC Sustainable AG Vorstandsbüro Am Patbergschen Dorn 9 D-59929 Brilon Telefax: +49 (0) 2961 96631-6111 E-Mail: hv@centrotec.com eingegangen sind, werden unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Adresse http://www.centrotec.de/investor-relations/hauptversammlung.html zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu etwaigen Gegenanträgen und Wahlvorschlägen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nicht an die vorgenannte Adresse der Gesellschaft adressiert sind oder später eingehen werden von der Gesellschaft nicht im Internet veröffentlicht. Die Gesellschaft kann von der Zugänglichmachung eines Gegenantrages und seiner Begründung bzw. eines Wahlvorschlags absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 AktG vorliegt. Die Ausschlusstatbestände sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
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April 05, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
http://www.centrotec.de/investor-relations/hauptversammlung.html
dargestellt.
Wahlvorschläge werden zudem nur zugänglich gemacht, wenn sie den
Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen Person
und bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
zusätzlich die Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthalten; Angaben zur
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen sollen beigefügt
werden. Eine Abstimmung über einen Gegenantrag oder
Wahlvorschlag in der Hauptversammlung setzt voraus, dass der
Gegenantrag bzw. Wahlvorschlag in der Hauptversammlung mündlich
gestellt wird. Das Recht der Aktionäre, in der Hauptversammlung
Gegenanträge oder Wahlvorschläge auch ohne vorherige
Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen bzw. zu
unterbreiten, bleibt unberührt.
*Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG*
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft,
einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des
Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich
mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Gemäß § 22
Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft kann der Versammlungsleiter
das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen
beschränken. Zudem kann der Vorstand in bestimmten, in § 131
Abs. 3 AktG geregelten Fällen, die Auskunft verweigern. Diese
Fälle sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.centrotec.de/investor-relations/hauptversammlung.html
dargestellt.
*Weitergehende Erläuterungen und Informationen auf der
Internetseite der Gesellschaft/Unterlagen*
Ab Einberufung der Hauptversammlung werden auf der Internetseite
http://www.centrotec.de/investor-relations/hauptversammlung.html
die gesetzlich zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge
von Aktionären sowie weitere Informationen einschließlich
der weitergehenden Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre
gem. §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG zugänglich
sein. Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu
machenden Unterlagen werden darüber hinaus in der
Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen.
Brilon, im April 2018
_Der Vorstand_
2018-04-05 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Centrotec Sustainable AG
Am Patbergschen Dorn 9
59929 Brilon
Deutschland
Telefon: +49 2961 966310
E-Mail: info@centrotec.de
Internet: http://www.centrotec.de
ISIN: DE0005407506
WKN: 540750
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
671797 2018-04-05
(END) Dow Jones Newswires
April 05, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
© 2018 Dow Jones News
