Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.
DGAP-News: Dierig Holding Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Dierig Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2018 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-04-06 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Dierig Holding Aktiengesellschaft Augsburg Wertpapier-Kenn-Nr. 558 000/ISIN DE0005580005 Sehr geehrte Aktionäre, hiermit laden wir Sie zu unserer *ordentlichen Hauptversammlung* *am Dienstag, dem 15. Mai 2018, 11.00 Uhr MESZ* in der Industrie- und Handelskammer Schwaben, Stettenstraße 1 + 3, 86150 Augsburg, ein. Tagesordnung 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Dierig Holding AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, des Lageberichts und des Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2017 einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach den §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017.* Zu Tagesordnungspunkt 1 der Hauptversammlung ist entsprechend den gesetzlichen Regelungen kein Beschluss zu fassen. Der Aufsichtsrat hat bereits den Jahresabschluss festgestellt und den Konzernabschluss gebilligt. Jahresabschluss und Konzernabschluss, Lagebericht und Konzernlagebericht einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie der Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 können von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.dierig.de/hauptversammlung.htm eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am 15. Mai 2018 zugänglich sein und mündlich erläutert werden. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2017.* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der Dierig Holding AG ausgewiesenen Bilanzgewinn von EUR 1.488.164,15 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,20 auf jede dividendenberechtigte Stückaktie: Dies sind bei 4.103.100 EUR 820.620,00 dividendenberechtigten Stückaktien Einstellung in die anderen EUR 300.000,00 Gewinnrücklagen Vortrag auf neue Rechnung EUR 367.544,15 Bilanzgewinn EUR 1.488.164,15 Nach § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch der Aktionäre auf ihre Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig. Eine frühere Fälligkeit kann wegen § 58 Abs. 4 Satz 3 AktG auch im Gewinnverwendungsbeschluss nicht vorgesehen werden. Die Dividende wird dementsprechend am 18. Mai 2018 fällig. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017.* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017.* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 5. *Wahl zum Aufsichtsrat.* Die Amtszeit der durch die Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrates endet mit Ablauf dieser Hauptversammlung, sodass eine Neuwahl der durch die Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder zu erfolgen hat. Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 8 der Satzung in Verbindung mit §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes und § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 4 Abs. 1 des Drittelbeteiligungsgesetzes aus vier Vertretern der Anteilseigner und zwei Vertretern der Arbeitnehmer zusammen. Die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer werden am 5. April 2018 nach den Bestimmungen des Drittelbeteiligungsgesetztes i. V. m. der Wahlordnung zum Drittelbeteiligungsgesetz mit Wirkung ab Beendigung der am 15. Mai 2018 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung gewählt. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Vertreter der Anteilseigner nicht an Wahlvorschläge gebunden. Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt; hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Wahl erfolgt, nicht mitgerechnet. Die Textil-Treuhand GmbH hat dem Aufsichtsrat der Dierig Holding AG mit Schreiben vom 29. November 2017 gem. § 100 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 Aktiengesetz vorgeschlagen, Herrn Bernhard Schad, der zum 15. Mai 2018 mit Beendigung der Hauptversammlung aus dem Vorstand der Gesellschaft ausscheidet, zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. Der Aufsichtsrat der Dierig Holding AG hat sich diesen Vorschlag durch Beschluss vom 1. Dezember 2017 zu eigen gemacht. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Vertreter der Anteilseigner mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen: *Dr. Rüdiger Liebs, Neustadt an der Weinstraße* Rechtsanwalt der Kanzlei für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht Dr. Rüdiger Liebs, Neustadt an der Weinstraße Weitere Aufsichtsratsmandate oder Mandate in vergleichbaren Kontrollgremien: Deutsche Investitions- und Vermögens-Treuhand Aktiengesellschaft (DIVAG), Düsseldorf (Vorsitzender des Aufsichtsrats) *Bernhard Schad, Augsburg* Vorstand der Dierig Holding AG, Augsburg (bis Beendigung der Hauptversammlung am 15. Mai 2018) *Rolf Settelmeier, Augsburg* Vorsitzender des Vorstands der Stadtsparkasse Augsburg Weitere Aufsichtsratsmandate oder Mandate in vergleichbaren Kontrollgremien: PATRIZIA GrundInvest Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Augsburg (stellvertr. Vorsitzender des Aufsichtsrats) *Dr. Ralph Wollburg, Düsseldorf* Rechtsanwalt, Partner der Sozietät Linklaters LLP, Düsseldorf Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen. Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des deutschen Corporate Governance Kodex wird auf Folgendes hingewiesen: Im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat soll Herr Rolf Settelmeier als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden. *Angaben zu Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 7 des Deutschen Corporate Governance Kodex* Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zwischen Herrn Rolf Settelmeier, Herrn Bernhard Schad und Herrn Dr. Ralph Wollburg und den Gesellschaften des Dierig Holding Konzerns, den Organen der Dierig Holding AG sowie der Textil-Treuhand GmbH als wesentlich an der Dierig Holding AG beteiligtem Aktionär keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen im Sinne der Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 7 des Deutscher Corporate Governance Kodex. Herr Rolf Settelmeier ist Vorsitzender des Vorstands der Stadtsparkasse Augsburg, die den Gesellschaften des Dierig Holding Konzerns diverse Kredite zur Verfügung gestellt hat. Herr Dr. Rüdiger Liebs ist Gesellschafter und Beiratsmitglied des Mehrheitsaktionärs der Dierig Holding AG, der Textil-Treuhand GmbH. 6. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Prüfers für eine etwaige Prüfung des Halbjahresfinanzberichtes 2018.* a) Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Flick Gocke Schaumburg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen. b) Der Aufsichtsrat schlägt weiter vor, die Flick Gocke Schaumburg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Prüfer für eine etwaige Prüfung des Halbjahresfinanzberichts 2018 zu wählen. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts* *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung* Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 11.000.000,00 und ist in 4.200.000 Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten eingeteilt. Die Dierig Holding AG hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 96.900 Stück eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. *Teilnahme an der Hauptversammlung* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung anmelden und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachweisen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden Institut in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen. Für den
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 06, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)