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DGAP-News: Dierig Holding Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Dierig Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 15.05.2018 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-04-06 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Dierig Holding Aktiengesellschaft Augsburg
Wertpapier-Kenn-Nr. 558 000/ISIN DE0005580005
Sehr geehrte Aktionäre,
hiermit laden wir Sie zu unserer
*ordentlichen Hauptversammlung*
*am Dienstag, dem 15. Mai 2018, 11.00 Uhr MESZ*
in der Industrie- und Handelskammer Schwaben,
Stettenstraße 1 + 3, 86150 Augsburg, ein.
Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der Dierig Holding AG und des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, des
Lageberichts und des Konzernlageberichts zum
31. Dezember 2017 einschließlich des
erläuternden Berichts zu den Angaben nach den
§§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des
Berichts des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2017.*
Zu Tagesordnungspunkt 1 der Hauptversammlung
ist entsprechend den gesetzlichen Regelungen
kein Beschluss zu fassen. Der Aufsichtsrat hat
bereits den Jahresabschluss festgestellt und
den Konzernabschluss gebilligt. Jahresabschluss
und Konzernabschluss, Lagebericht und
Konzernlagebericht einschließlich des
erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§
289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie der Bericht
des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017
können von der Einberufung der Hauptversammlung
an auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.dierig.de/hauptversammlung.htm
eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch
in der Hauptversammlung am 15. Mai 2018
zugänglich sein und mündlich erläutert werden.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2017.*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Jahresabschluss der Dierig Holding AG
ausgewiesenen Bilanzgewinn von EUR 1.488.164,15
wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer
Dividende von EUR 0,20 auf
jede dividendenberechtigte
Stückaktie:
Dies sind bei 4.103.100 EUR 820.620,00
dividendenberechtigten
Stückaktien
Einstellung in die anderen EUR 300.000,00
Gewinnrücklagen
Vortrag auf neue Rechnung EUR 367.544,15
Bilanzgewinn EUR 1.488.164,15
Nach § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch
der Aktionäre auf ihre Dividende am dritten auf
den Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag fällig. Eine frühere Fälligkeit
kann wegen § 58 Abs. 4 Satz 3 AktG auch im
Gewinnverwendungsbeschluss nicht vorgesehen
werden. Die Dividende wird dementsprechend am
18. Mai 2018 fällig.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr
2017.*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstandes für das
Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2017.*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl zum Aufsichtsrat.*
Die Amtszeit der durch die Hauptversammlung
gewählten Mitglieder des Aufsichtsrates endet
mit Ablauf dieser Hauptversammlung, sodass eine
Neuwahl der durch die Hauptversammlung
gewählten Aufsichtsratsmitglieder zu erfolgen
hat. Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 8 der
Satzung in Verbindung mit §§ 96 Abs. 1, 101
Abs. 1 des Aktiengesetzes und § 1 Abs. 1 Nr. 1,
§ 4 Abs. 1 des Drittelbeteiligungsgesetzes aus
vier Vertretern der Anteilseigner und zwei
Vertretern der Arbeitnehmer zusammen.
Die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
werden am 5. April 2018 nach den Bestimmungen
des Drittelbeteiligungsgesetztes i. V. m. der
Wahlordnung zum Drittelbeteiligungsgesetz mit
Wirkung ab Beendigung der am 15. Mai 2018
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung
gewählt.
Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der
Vertreter der Anteilseigner nicht an
Wahlvorschläge gebunden. Die Wahl erfolgt für
die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das vierte Geschäftsjahr nach der Wahl
beschließt; hierbei wird das
Geschäftsjahr, in dem die Wahl erfolgt, nicht
mitgerechnet.
Die Textil-Treuhand GmbH hat dem Aufsichtsrat
der Dierig Holding AG mit Schreiben vom 29.
November 2017 gem. § 100 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4
Aktiengesetz vorgeschlagen, Herrn Bernhard
Schad, der zum 15. Mai 2018 mit Beendigung der
Hauptversammlung aus dem Vorstand der
Gesellschaft ausscheidet, zum Mitglied des
Aufsichtsrats zu wählen. Der Aufsichtsrat der
Dierig Holding AG hat sich diesen Vorschlag
durch Beschluss vom 1. Dezember 2017 zu eigen
gemacht.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende
Vertreter der Anteilseigner mit Wirkung ab
Beendigung dieser Hauptversammlung für die Zeit
bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über
die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022
beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen:
*Dr. Rüdiger Liebs, Neustadt an der
Weinstraße*
Rechtsanwalt der Kanzlei für Unternehmens- und
Gesellschaftsrecht Dr. Rüdiger Liebs, Neustadt
an der Weinstraße
Weitere Aufsichtsratsmandate oder Mandate in
vergleichbaren Kontrollgremien:
Deutsche Investitions- und Vermögens-Treuhand
Aktiengesellschaft (DIVAG), Düsseldorf
(Vorsitzender des Aufsichtsrats)
*Bernhard Schad, Augsburg*
Vorstand der Dierig Holding AG, Augsburg (bis
Beendigung der Hauptversammlung am 15. Mai
2018)
*Rolf Settelmeier, Augsburg*
Vorsitzender des Vorstands der Stadtsparkasse
Augsburg
Weitere Aufsichtsratsmandate oder Mandate in
vergleichbaren Kontrollgremien:
PATRIZIA GrundInvest
Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Augsburg
(stellvertr. Vorsitzender des Aufsichtsrats)
*Dr. Ralph Wollburg, Düsseldorf*
Rechtsanwalt, Partner der Sozietät Linklaters
LLP, Düsseldorf
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im
Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen
zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen.
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des deutschen
Corporate Governance Kodex wird auf Folgendes
hingewiesen: Im Falle seiner Wahl in den
Aufsichtsrat soll Herr Rolf Settelmeier als
Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz
vorgeschlagen werden.
*Angaben zu Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 7 des
Deutschen Corporate Governance Kodex*
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen
zwischen Herrn Rolf Settelmeier, Herrn Bernhard
Schad und Herrn Dr. Ralph Wollburg und den
Gesellschaften des Dierig Holding Konzerns, den
Organen der Dierig Holding AG sowie der
Textil-Treuhand GmbH als wesentlich an der
Dierig Holding AG beteiligtem Aktionär keine
persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen im
Sinne der Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 7 des
Deutscher Corporate Governance Kodex. Herr Rolf
Settelmeier ist Vorsitzender des Vorstands der
Stadtsparkasse Augsburg, die den Gesellschaften
des Dierig Holding Konzerns diverse Kredite zur
Verfügung gestellt hat.
Herr Dr. Rüdiger Liebs ist Gesellschafter und
Beiratsmitglied des Mehrheitsaktionärs der
Dierig Holding AG, der Textil-Treuhand GmbH.
6. *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers
für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Prüfers
für eine etwaige Prüfung des
Halbjahresfinanzberichtes 2018.*
a) Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Flick
Gocke Schaumburg GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,
zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2018 zu wählen.
b) Der Aufsichtsrat schlägt weiter vor, die
Flick Gocke Schaumburg GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,
zum Prüfer für eine etwaige Prüfung des
Halbjahresfinanzberichts 2018 zu wählen.
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts*
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung*
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR
11.000.000,00 und ist in 4.200.000 Stückaktien mit
ebenso vielen Stimmrechten eingeteilt. Die Dierig
Holding AG hält im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 96.900 Stück eigene Aktien. Hieraus
stehen ihr keine Rechte zu.
*Teilnahme an der Hauptversammlung*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt,
die sich zur Hauptversammlung anmelden und der
Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachweisen. Der
Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem
depotführenden Institut in deutscher oder englischer
Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen. Für den
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April 06, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
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