Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.
DGAP-News: NORDWEST Handel AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung NORDWEST Handel AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.05.2018 in Dortmund mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-04-06 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. NORDWEST Handel AG Dortmund - ISIN: DE0006775505 // WKN: 677 550 - Einladung zur Hauptversammlung 2018 Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur ordentlichen Hauptversammlung *am Donnerstag, den 17. Mai 2018, 11:00 Uhr* (Einlass ab 10:00 Uhr), *im Verwaltungsgebäude der Gesellschaft, Showroom und Foyer/Erdgeschoss,* *Robert-Schuman-Straße 17, 44263 Dortmund.* Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der NORDWEST Handel AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, des Lageberichtes für die NORDWEST Handel AG und des Lageberichtes für den NORDWEST Handel-Konzern mit dem erläuternden Bericht des Vorstandes zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 bzw. § 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2017* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, zu beschließen: Der im Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2017 ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von EURO 17.819.866,95 wird wie folgt verwendet: - Ein Teilbetrag in Höhe von EURO 1.762.750,00 wird zur Ausschüttung einer Dividende von EURO 0,55 je dividendenberechtigte Stückaktie an die Aktionäre verwendet. - Der verbleibende Teilbetrag in Höhe von EURO 16.057.116,95 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Zu diesem Vorschlag wird darauf hingewiesen, dass der Anspruch der Aktionäre auf ihre Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig wird (§ 58 Abs. 4 Satz 2 AktG). Dementsprechend soll die Dividende am 22. Mai 2018 ausgezahlt werden. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes, die im Geschäftsjahr 2017 amtiert haben, für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates, die im Geschäftsjahr 2017 amtiert haben, für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 5. *Wahl von zwei Aufsichtsratsmitgliedern* Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern und setzt sich nach § 96 Abs. 1, 4. Fall und § 101 Abs. 1 AktG sowie § 4 Abs. 1 DrittelbG zu einem Drittel aus Vertretern der Arbeitnehmer sowie zu zwei Dritteln aus Vertretern der Aktionäre zusammen. Mit der Beendigung der Hauptversammlung am 17. Mai 2018 scheiden die Aktionärsvertreter Herren Martin Helmut Bertinchamp und Norbert Unterharnscheidt turnusgemäß aus dem Aufsichtsrat aus. Mithin sind für die Zeit ab Beendigung der Hauptversammlung am 17. Mai 2018 von der Hauptversammlung zwei Aufsichtsratsmitglieder zu wählen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgenden Personen zu Aufsichtsratsmitgliedern zu wählen, wobei die Wahl als Einzelwahl durchgeführt werden soll: 5.1 Für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 zu beschließen hat, wird in den Aufsichtsrat gewählt: Herr Dipl.-Kfm. Martin Helmut Bertinchamp, wohnhaft in München, Inhaber der MB Prochairman Consulting, München, Operating Partner bei Triton Beratungsgesellschaft GmbH, Frankfurt am Main. 5.2 Für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 zu beschließen hat, wird in den Aufsichtsrat gewählt: Herr Norbert Unterharnscheidt, wohnhaft in Ulm, Geschäftsführer der e.systeme21 GmbH, Dornstadt, der Fachhandel für autarke Energiesysteme GmbH, Bellenberg, und der UHS Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH, Ulm, sowie Kaufmännischer Leiter für Rechnungswesen und Controlling (Prokurist) bei der LEISTRITZ Turbinentechnik GmbH, Remscheid. Diese Wahlvorschläge beruhen auf entsprechenden Benennungen durch den Nominierungsausschuss des Aufsichtsrates, die wiederum auf der Grundlage derjenigen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, denen der Aufsichtsrat mit der Entsprechenserklärung vom März 2018 zu entsprechen erklärt hat, sowie unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung benannten Ziele und für das Gesamtgremium erarbeiteten Kompetenzprofils abgegeben wurde. Entsprechend Nummer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass Herr Bertinchamp für den Fall seiner Wiederwahl in den Aufsichtsrat seine Bereitschaft erklärt hat, weiterhin für den Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren. Herr Unterharnscheidt ist aufgrund seiner langjährigen beruflichen Praxis als Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG qualifiziert. Nach Einschätzung des Aufsichtsrates stehen die Herren Bertinchamp und Unterharnscheidt in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur NORDWEST Handel AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen der NORDWEST Handel AG oder einem wesentlich an der NORDWEST Handel AG beteiligten Aktionär, deren Offenlegung gemäß Nummer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen wird. Im Hinblick auf Nummer 5.4.1 Abs. 5 Satz 1 des Deutschen Corporate Governance Kodex geht der Aufsichtsrat - auch nach Rücksprache mit dem jeweiligen Kandidaten - davon aus, dass dieser den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann. Im Anhang dieser Einladung sind diesen Wahlvorschlägen Lebensläufe beider Kandidaten beigefügt, die über deren jeweilige relevante Kenntnisse, Fähigkeiten sowie Erfahrungen Auskunft geben und auch die Angaben zu ihren jeweiligen anderen Mandaten gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG enthalten. Lebensläufe aller Aufsichtsratsmitglieder stehen in jährlich aktualisierter Form im Internet zur Verfügung unter der Adresse www.nordwest.com in der Rubrik 'Investor Relations'/'Hauptversammlung'/'Aufsichtsrat' 6. *Wahl des Abschluss- und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Abschlussprüfers für eine etwaige Prüfung oder prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts gemäß §§ 115 Abs. 5, 117 Nr. 2 WpHG im Geschäftsjahr 2018* Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die entsprechende Empfehlung seines Prüfungsausschusses, vor, die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dortmund, zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen, und für den Fall zum Abschlussprüfer für den verkürzten Abschluss und den Zwischenlagebericht gemäß §§ 115 Abs. 5, 117 Nr. 2 WpHG im Geschäftsjahr 2018 zu wählen, dass dieser einer Prüfung oder einer prüferischen Durchsicht unterzogen wird. Der Prüfungsausschuss hat gemäß Art. 16 Abs. 2 Unterabs. 3 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014) erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 15 Abs. 2 und 3 der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit § 123 Abs. 2 bis 4 des Aktiengesetzes (AktG) diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung anmelden und einen Berechtigungsnachweis erbringen. Als Berechtigungsnachweis reicht ein besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Berechtigungsnachweis muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung beziehen, mithin auf Donnerstag, den 26. April 2018, 0:00 Uhr (Ortszeit am Sitz der Gesellschaft). Die Gesellschaft ist gemäß § 15 Abs. 3 ihrer Satzung berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Berechtigungsnachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 06, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)