Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.
DGAP-News: AMADEUS FIRE AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung AMADEUS FIRE AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2018 in Frankfurt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-04-16 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. AMADEUS FIRE AG Frankfurt am Main ISIN DE0005093108 / WKN 509 310 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 24. Mai 2018, um 11:00 Uhr, in den neuen Geschäftsräumen der Amadeus FiRe AG, Hanauer Landstraße 160, 60314 Frankfurt am Main, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. TAGESORDNUNG 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Amadeus FiRe AG für das Geschäftsjahr 2017 sowie des gemeinsamen Lageberichts für die Amadeus FiRe AG und den Amadeus FiRe Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Die vorgenannten Unterlagen sind der Hauptversammlung zugänglich zu machen. Sie werden in der Hauptversammlung vom Vorstand und - soweit dies den Bericht des Aufsichtsrats betrifft - vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats erläutert. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. Die genannten Unterlagen sowie der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands stehen vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an im Internet auf der Homepage der Gesellschaft unter http://www.amadeus-fire.de/de/investor-relations/hauptversammlung zur Einsichtnahme und zum Download zur Verfügung. Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem Bilanzgewinn der Gesellschaft des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von Euro 29.422.624,12 a) einen Teilbetrag in Höhe von Euro 20.585.018,52 zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von Euro 3,96 auf jede der insgesamt 5.198.237 dividendenberechtigten Stückaktien zu verwenden und b) den verbleibenden Betrag in Höhe von Euro 8.837.605,60 auf neue Rechnung vorzutragen. Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz in der seit 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist der Anspruch auf Auszahlung der Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, also am 29. Mai 2018. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 5. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018* Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mergenthalerallee 3-5, 65760 Eschborn, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen. 6. *Nachwahlen zum Aufsichtsrat* Das bisherige Aufsichtsratsmitglied, Frau Ines Leffers, hat mit Wirkung zum 18. Mai 2017 ihr Aufsichtsratsmandat niedergelegt. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 3. August 2017 Frau Annett Martin zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Die Bestellung ist zeitlich beschränkt bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung. Die Bestellung endet daher mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 24. Mai 2018. Der Aufsichtsrat schlägt auf Vorschlag des Personalausschusses, der die Aufgaben des Nominierungsausschusses wahrgenommen hat, vor, Frau Annett Martin, Wirtschaftsprüferin/Steuerberaterin, Wiesbaden, mit Wirkung ab der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 24. Mai 2018 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, als Vertreterin der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen. Frau Annett Martin hält keine Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien von in- und ausländischen Wirtschaftsunternehmen. _Angaben nach § 124 Abs. 2 AktG_ Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und §§ 1 Abs. 1, 6 Abs. 1, 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG aus zwölf Mitgliedern zusammen. Sechs der Aufsichtsratsmitglieder werden dabei von der Hauptversammlung nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes gewählt, weitere sechs Aufsichtsratsmitglieder werden nach den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes von den Arbeitnehmern gewählt. Gemäß § 96 Abs. 1 Satz 1 AktG setzt sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30% aus Frauen und zu mindestens 30% aus Männern zusammen. Dem Grundsatz, nach dem diese Quote vom Gesamtaufsichtsrat (und nicht jeweils getrennt von Anteilseigner- bzw. Arbeitnehmerseite) zu erfüllen ist, hat bislang weder die Seite der Anteilseignervertreter noch die der Arbeitnehmervertreter widersprochen. Bei zwölf Aufsichtsratsmitgliedern sind daher insgesamt mindestens vier Frauen und vier Männer zu wählen. Gegenwärtig gehören dem Aufsichtsrat fünf Frauen (einschließlich der gerichtlich bestellten Frau Annett Martin) und sieben Männer an. _Angaben nach Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex und § 9 Abs. 3 der Satzung_ Der Wahlvorschlag steht im Einklang mit dem Kompetenzprofil des Aufsichtsrats und den Zielen, die sich der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung gegeben hat. Abgesehen davon, dass Frau Martin bereits gegenwärtig dem Aufsichtsrat aufgrund gerichtlicher Bestellung angehört, steht sie nach Einschätzung des Aufsichtsrats nicht in einer nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Amadeus FiRe AG, zu deren Konzernunternehmen, zu den Organen der Amadeus FiRe AG oder zu einem wesentlich an der Amadeus FiRe AG beteiligten Aktionär. Wesentlich beteiligt im Sinne dieser Ziffer sind Aktionäre, die direkt oder indirekt mehr als 10% der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft halten. Im Übrigen steht der Wahlvorschlag im Einklang mit den Vorgaben von § 9 Abs. 3 der Satzung. Der Aufsichtsrat hat sich bei Frau Annett Martin vergewissert, dass sie den zu erwartenden Zeitaufwand für die Aufsichtsratstätigkeit aufbringen kann. Einen Lebenslauf von Frau Martin, der auch Informationen über wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat enthält, finden Sie im Anhang zu dieser Einladung sowie auf unserer Internetseite unter: www.amadeus-fire.de/investor-relations/corporate-governance/aufsichtsrat/ 7. *Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder* Gemäß § 120 Abs. 4 AktG kann die Hauptversammlung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder beschließen. In seiner Sitzung am 23. Oktober 2017 hat der Aufsichtsrat beschlossen, Herrn Dennis Gerlitzki für die Zeit nach dem Ausscheiden von Herrn Peter Haas zum Vorstandsmitglied zu bestellen und dies zum Anlass zu nehmen, das bestehende Vergütungssystem des Vorstands der Hauptversammlung zur Billigung vorzulegen. Das aus drei Säulen bestehende Vergütungssystem der Gesellschaft wird der diesjährigen Hauptversammlung erstmalig zur Beschlussfassung vorgelegt. Das System sieht neben der Festvergütung für die Mitglieder des Vorstands eine jährlich zu zahlende Ergebnistantieme, die auf der Grundlage des EBITA des jeweiligen Geschäftsjahres berechnet wird, und ein Long Term Incentive (LTI) vor, das ebenfalls auf der Basis des EBITA aber für die Dauer der Bestellung zum Vorstand berechnet wird und erst nach Ablauf des Vorstandsvertrags zur Auszahlung kommt. Das EBITA ist die zentrale Planungs- und Steuergröße im Amadeus FiRe Konzern. Das Vergütungssystem wird im Einzelnen im Vergütungsbericht im Rahmen des Lageberichts dargestellt. Dieser findet sich im Geschäftsbericht der Amadeus FiRe AG unter Ziffer 11 (Seite 46). Der Geschäftsbericht ist unter www.amadeus-fire.de/investor-relations/berichte/ zugänglich und liegt während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. Zusätzlich wird der Vorsitzende des Aufsichtsrats das Vergütungssystem in der Hauptversammlung mündlich erläutern.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 16, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)