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DGAP-HV: AMADEUS FIRE AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2018 in Frankfurt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: AMADEUS FIRE AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
AMADEUS FIRE AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2018 in 
Frankfurt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-04-16 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
AMADEUS FIRE AG Frankfurt am Main ISIN DE0005093108 / WKN 509 310 Einladung zur 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
Wir laden unsere Aktionäre zu der 
 
am Donnerstag, den 24. Mai 2018, um 11:00 Uhr, 
 
in den neuen Geschäftsräumen der Amadeus FiRe AG, Hanauer Landstraße 160, 
60314 Frankfurt am Main, stattfindenden 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
ein. 
 
TAGESORDNUNG 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten 
   Konzernabschlusses der Amadeus FiRe AG für das Geschäftsjahr 2017 sowie 
   des gemeinsamen Lageberichts für die Amadeus FiRe AG und den Amadeus FiRe 
   Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach 
   §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 
 
   Die vorgenannten Unterlagen sind der Hauptversammlung zugänglich zu 
   machen. Sie werden in der Hauptversammlung vom Vorstand und - soweit dies 
   den Bericht des Aufsichtsrats betrifft - vom Vorsitzenden des 
   Aufsichtsrats erläutert. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist 
   zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, da der 
   Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat 
   und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. 
 
   Die genannten Unterlagen sowie der Gewinnverwendungsvorschlag des 
   Vorstands stehen vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an im 
   Internet auf der Homepage der Gesellschaft unter 
 
   http://www.amadeus-fire.de/de/investor-relations/hauptversammlung 
 
   zur Einsichtnahme und zum Download zur Verfügung. Diese Unterlagen werden 
   auch in der Hauptversammlung ausliegen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem Bilanzgewinn der 
   Gesellschaft des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von Euro 29.422.624,12 
 
   a) einen Teilbetrag in Höhe von Euro 
      20.585.018,52 zur Ausschüttung einer 
      Dividende in Höhe von Euro 3,96 auf jede 
      der insgesamt 5.198.237 
      dividendenberechtigten Stückaktien zu 
      verwenden und 
   b) den verbleibenden Betrag in Höhe von Euro 
      8.837.605,60 auf neue Rechnung 
      vorzutragen. 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz in der seit 1. Januar 2017 
   geltenden Fassung ist der Anspruch auf Auszahlung der Dividende am 
   dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, 
   also am 29. Mai 2018. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für 
   das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 
   amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 
   Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 
   amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 
   Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, 
   die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mergenthalerallee 
   3-5, 65760 Eschborn, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
   das Geschäftsjahr 2018 zu wählen. 
6. *Nachwahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Das bisherige Aufsichtsratsmitglied, Frau Ines Leffers, hat mit Wirkung 
   zum 18. Mai 2017 ihr Aufsichtsratsmandat niedergelegt. Das Amtsgericht 
   Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 3. August 2017 Frau Annett Martin 
   zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Die Bestellung ist zeitlich 
   beschränkt bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung. Die Bestellung 
   endet daher mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 24. Mai 2018. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Vorschlag des Personalausschusses, der die 
   Aufgaben des Nominierungsausschusses wahrgenommen hat, vor, 
 
   Frau Annett Martin, Wirtschaftsprüferin/Steuerberaterin, Wiesbaden, 
 
   mit Wirkung ab der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 24. 
   Mai 2018 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über 
   die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, als 
   Vertreterin der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
   Frau Annett Martin hält keine Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien von in- und 
   ausländischen Wirtschaftsunternehmen. 
 
   _Angaben nach § 124 Abs. 2 AktG_ 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 
   Abs. 1 AktG und §§ 1 Abs. 1, 6 Abs. 1, 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG aus 
   zwölf Mitgliedern zusammen. Sechs der Aufsichtsratsmitglieder werden 
   dabei von der Hauptversammlung nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes 
   gewählt, weitere sechs Aufsichtsratsmitglieder werden nach den 
   Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes von den Arbeitnehmern gewählt. 
 
   Gemäß § 96 Abs. 1 Satz 1 AktG setzt sich der Aufsichtsrat zu 
   mindestens 30% aus Frauen und zu mindestens 30% aus Männern zusammen. Dem 
   Grundsatz, nach dem diese Quote vom Gesamtaufsichtsrat (und nicht jeweils 
   getrennt von Anteilseigner- bzw. Arbeitnehmerseite) zu erfüllen ist, hat 
   bislang weder die Seite der Anteilseignervertreter noch die der 
   Arbeitnehmervertreter widersprochen. Bei zwölf Aufsichtsratsmitgliedern 
   sind daher insgesamt mindestens vier Frauen und vier Männer zu wählen. 
   Gegenwärtig gehören dem Aufsichtsrat fünf Frauen (einschließlich der 
   gerichtlich bestellten Frau Annett Martin) und sieben Männer an. 
 
   _Angaben nach Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 8 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex und § 9 Abs. 3 der Satzung_ 
 
   Der Wahlvorschlag steht im Einklang mit dem Kompetenzprofil des 
   Aufsichtsrats und den Zielen, die sich der Aufsichtsrat für seine 
   Zusammensetzung gegeben hat. 
 
   Abgesehen davon, dass Frau Martin bereits gegenwärtig dem Aufsichtsrat 
   aufgrund gerichtlicher Bestellung angehört, steht sie nach Einschätzung 
   des Aufsichtsrats nicht in einer nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder 
   geschäftlichen Beziehung zur Amadeus FiRe AG, zu deren 
   Konzernunternehmen, zu den Organen der Amadeus FiRe AG oder zu einem 
   wesentlich an der Amadeus FiRe AG beteiligten Aktionär. Wesentlich 
   beteiligt im Sinne dieser Ziffer sind Aktionäre, die direkt oder indirekt 
   mehr als 10% der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft halten. 
 
   Im Übrigen steht der Wahlvorschlag im Einklang mit den Vorgaben von 
   § 9 Abs. 3 der Satzung. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei Frau Annett Martin vergewissert, dass sie 
   den zu erwartenden Zeitaufwand für die Aufsichtsratstätigkeit aufbringen 
   kann. 
 
   Einen Lebenslauf von Frau Martin, der auch Informationen über wesentliche 
   Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat enthält, finden Sie im Anhang 
   zu dieser Einladung sowie auf unserer Internetseite unter: 
 
   www.amadeus-fire.de/investor-relations/corporate-governance/aufsichtsrat/ 
7. *Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der 
   Vorstandsmitglieder* 
 
   Gemäß § 120 Abs. 4 AktG kann die Hauptversammlung über die Billigung 
   des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder beschließen. In 
   seiner Sitzung am 23. Oktober 2017 hat der Aufsichtsrat beschlossen, 
   Herrn Dennis Gerlitzki für die Zeit nach dem Ausscheiden von Herrn Peter 
   Haas zum Vorstandsmitglied zu bestellen und dies zum Anlass zu nehmen, 
   das bestehende Vergütungssystem des Vorstands der Hauptversammlung zur 
   Billigung vorzulegen. 
 
   Das aus drei Säulen bestehende Vergütungssystem der Gesellschaft wird der 
   diesjährigen Hauptversammlung erstmalig zur Beschlussfassung vorgelegt. 
   Das System sieht neben der Festvergütung für die Mitglieder des Vorstands 
   eine jährlich zu zahlende Ergebnistantieme, die auf der Grundlage des 
   EBITA des jeweiligen Geschäftsjahres berechnet wird, und ein Long Term 
   Incentive (LTI) vor, das ebenfalls auf der Basis des EBITA aber für die 
   Dauer der Bestellung zum Vorstand berechnet wird und erst nach Ablauf des 
   Vorstandsvertrags zur Auszahlung kommt. Das EBITA ist die zentrale 
   Planungs- und Steuergröße im Amadeus FiRe Konzern. 
 
   Das Vergütungssystem wird im Einzelnen im Vergütungsbericht im Rahmen des 
   Lageberichts dargestellt. Dieser findet sich im Geschäftsbericht der 
   Amadeus FiRe AG unter Ziffer 11 (Seite 46). Der Geschäftsbericht ist 
   unter 
 
   www.amadeus-fire.de/investor-relations/berichte/ 
 
   zugänglich und liegt während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. 
   Zusätzlich wird der Vorsitzende des Aufsichtsrats das Vergütungssystem in 
   der Hauptversammlung mündlich erläutern. 
 

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April 16, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

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