Anzeige
Mehr »
Login
Donnerstag, 25.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 687 internationalen Medien
Wie die Revolution der sauberen Energie eine solide Investitionsmöglichkeit bieten könnte
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
275 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.05.2018 in Wiesloch mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: SNP Schneider-Neureither & Partner SE / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 30.05.2018 in Wiesloch mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-04-18 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
SNP Schneider-Neureither & Partner SE Heidelberg - ISIN 
DE0007203705 - 
- WKN 720370 - Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 
 
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur 
ordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, den 30. Mai 
2018, 10:00 Uhr, im Palatin Kongresshotel und 
Kulturzentrum, Ringstraße 17-19, 69168 Wiesloch 
(Einlass ist ab 9:00 Uhr). 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, 
   des gebilligten Konzernabschlusses, des 
   Lageberichts und des Konzernlageberichts 
   einschließlich des erläuternden Berichts 
   zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 
   des Handelsgesetzbuchs für die SNP 
   Schneider-Neureither & Partner SE jeweils für 
   das Geschäftsjahr 2017 sowie des Berichts des 
   Verwaltungsrats* 
 
   Die vorgenannten Unterlagen können seit 
   Einberufung der Hauptversammlung im Internet 
   unter 
 
   http://www.snpgroup.com 
 
   im Bereich Investor-Relations / 
   Hauptversammlungen / Ordentliche 
   Hauptversammlung 2018 eingesehen und 
   heruntergeladen werden. 
 
   Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu 
   diesem Tagesordnungspunkt keine 
   Beschlussfassung vorgesehen, da der 
   Verwaltungsrat den Jahres- und den 
   Konzernabschluss bereits gebilligt hat; der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im 
   festgestellten Jahresabschluss der SNP 
   Schneider-Neureither & Partner SE zum 31. 
   Dezember 2017 ausgewiesenen Bilanzgewinn des 
   Geschäftsjahres 2017 in Höhe von EUR 567.031,24 
   auf neue Rechnung vorzutragen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2017* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im 
   Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung 
   zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im 
   Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 
   Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   geschäftsführenden Direktoren für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im 
   Geschäftsjahr 2017 amtierenden 
   geschäftsführenden Direktoren für das 
   Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
6. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Verwaltungsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im 
   Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
   Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2017 
   Entlastung zu erteilen. 
7. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers 
   sowie des Prüfers für die prüferische 
   Durchsicht des Halbjahresberichts* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Rödl & 
   Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, 
 
   a) zum Abschlussprüfer und 
      Konzernabschlussprüfer für das 
      Geschäftsjahr 2018 und 
   b) zum Prüfer für die prüferische Durchsicht 
      des verkürzten Abschlusses und des 
      Halbjahresberichts für das erste Halbjahr 
      des Geschäftsjahrs 2018, sofern eine 
      solche Prüfung in Auftrag gegeben wird, 
 
   zu bestellen. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt 
der Einberufung der Hauptversammlung EUR 5.474.463,00 
und ist in 5.474.463 auf den Inhaber lautende 
Stückaktien eingeteilt, die jeweils eine Stimme 
gewähren. Hiervon hält die Gesellschaft im Zeitpunkt 
der Einberufung der Hauptversammlung 21.882 eigene 
Aktien, aus denen ein Stimmrecht nicht ausgeübt werden 
kann. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind nach § 16 Abs. 1 der Satzung der 
Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die 
sich in Textform bei der Gesellschaft angemeldet haben 
('Anmeldung') und ihre Berechtigung zur Teilnahme an 
der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
nachgewiesen haben. Zum Nachweis der Berechtigung zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts ist ein in Textform (vgl. § 126b BGB) 
erstellter besonderer Nachweis des depotführenden 
Instituts über den Anteilsbesitz ('Nachweis') 
erforderlich und ausreichend. 
 
Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor 
der Hauptversammlung, mithin auf den Beginn des 9. Mai 
2018 (0:00 Uhr) zu beziehen ('Nachweiszeitpunkt'). Die 
Berechtigung im vorstehenden Sinne bemisst sich dabei 
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des 
Aktionärs im Nachweiszeitpunkt, ohne dass damit eine 
Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes 
einherginge. Auch im Fall der vollständigen oder 
teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach 
dem Nachweiszeitpunkt ist für die Berechtigung 
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs im 
Nachweiszeitpunkt maßgeblich; d. h. 
Veräußerungen oder der Erwerb von Aktien nach dem 
Nachweiszeitpunkt haben keine Auswirkungen auf die 
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und 
zur Ausübung des Stimmrechts. 
 
Der Nachweis muss ebenso wie die Anmeldung bei der 
Gesellschaft spätestens am 23. Mai 2018, 24:00 Uhr, in 
Textform in deutscher oder englischer Sprache unter 
folgender Adresse eingehen: 
 
 SNP Schneider-Neureither & Partner SE 
 c/o Computershare Operations Center 
 80249 München 
 Telefax: +49 89 30903-74675 
 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
Aktionäre, die sich zur Hauptversammlung anmelden, 
erhalten eine Eintrittskarte zugesandt. Die 
Eintrittskarten sind lediglich organisatorische 
Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme 
an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts. 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtages* 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Hauptversammlung oder die Ausübung des 
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den 
Berechtigungsnachweis erbracht hat. Dies bedeutet, dass 
Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem 
Nachweisstichtag erworben haben, weder an der 
Hauptversammlung teilnehmen können noch Stimmrechte in 
der Hauptversammlung haben. Der Nachweisstichtag hat 
keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der 
Aktien. Aktionäre, die ihre Aktien nach dem 
Nachweisstichtag veräußern, sind deshalb - bei 
rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage des 
Berechtigungsnachweises - im Verhältnis zur 
Gesellschaft trotzdem zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung ihres Stimmrechts 
berechtigt. Der Nachweisstichtag ist für die 
Dividendenberechtigung ohne Bedeutung. 
 
*Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte* 
 
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung 
teilnehmen können oder wollen, können ihr Stimmrecht 
unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen 
Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von 
Aktionären, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist 
eine ordnungsgemäße Anmeldung des Aktionärs 
erforderlich, und zwar entweder durch den Aktionär oder 
einen Bevollmächtigten. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform. Ein 
Formular, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch 
gemacht werden kann - aber nicht muss -, befindet sich 
auf der Rückseite der Eintrittskarte. 
 
Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder 
ein anderer der in § 135 Aktiengesetz diesen 
gleichgestellter Rechtsträger bevollmächtigt werden 
soll, bedarf - in Ausnahme von vorstehendem 
Textformerfordernis - die Vollmacht weder nach dem 
Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft einer 
bestimmten Form. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in 
diesen Fällen die Kreditinstitute, 
Aktionärsvereinigungen oder die diesen in § 135 
Aktiengesetz gleichgestellten Rechtsträger, die 
bevollmächtigt werden sollen, möglicherweise eine 
besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie nach § 
135 Aktiengesetz die Vollmacht nachprüfbar festhalten 
müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder einen anderen der in § 135 
Aktiengesetz diesen gleichgestellten Rechtsträger 
bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit 
diesen über ein mögliches Formerfordernis für die 
Vollmacht abstimmen. 
 
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären die 
Möglichkeit an, einen von der Gesellschaft benannten 
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der 
Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Der 
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter übt das 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 18, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2018 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.