DJ DGAP-HV: SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.05.2018 in Wiesloch mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: SNP Schneider-Neureither & Partner SE / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 30.05.2018 in Wiesloch mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-04-18 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
SNP Schneider-Neureither & Partner SE Heidelberg - ISIN
DE0007203705 -
- WKN 720370 - Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur
ordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, den 30. Mai
2018, 10:00 Uhr, im Palatin Kongresshotel und
Kulturzentrum, Ringstraße 17-19, 69168 Wiesloch
(Einlass ist ab 9:00 Uhr).
*Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses,
des gebilligten Konzernabschlusses, des
Lageberichts und des Konzernlageberichts
einschließlich des erläuternden Berichts
zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1
des Handelsgesetzbuchs für die SNP
Schneider-Neureither & Partner SE jeweils für
das Geschäftsjahr 2017 sowie des Berichts des
Verwaltungsrats*
Die vorgenannten Unterlagen können seit
Einberufung der Hauptversammlung im Internet
unter
http://www.snpgroup.com
im Bereich Investor-Relations /
Hauptversammlungen / Ordentliche
Hauptversammlung 2018 eingesehen und
heruntergeladen werden.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu
diesem Tagesordnungspunkt keine
Beschlussfassung vorgesehen, da der
Verwaltungsrat den Jahres- und den
Konzernabschluss bereits gebilligt hat; der
Jahresabschluss ist damit festgestellt.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im
festgestellten Jahresabschluss der SNP
Schneider-Neureither & Partner SE zum 31.
Dezember 2017 ausgewiesenen Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2017 in Höhe von EUR 567.031,24
auf neue Rechnung vorzutragen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2017*
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im
Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung
zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017*
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im
Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017
Entlastung zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Entlastung der
geschäftsführenden Direktoren für das
Geschäftsjahr 2017*
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im
Geschäftsjahr 2017 amtierenden
geschäftsführenden Direktoren für das
Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
6. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Verwaltungsrats für das
Geschäftsjahr 2017*
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im
Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des
Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2017
Entlastung zu erteilen.
7. *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers
sowie des Prüfers für die prüferische
Durchsicht des Halbjahresberichts*
Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Rödl &
Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart,
a) zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2018 und
b) zum Prüfer für die prüferische Durchsicht
des verkürzten Abschlusses und des
Halbjahresberichts für das erste Halbjahr
des Geschäftsjahrs 2018, sofern eine
solche Prüfung in Auftrag gegeben wird,
zu bestellen.
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung EUR 5.474.463,00
und ist in 5.474.463 auf den Inhaber lautende
Stückaktien eingeteilt, die jeweils eine Stimme
gewähren. Hiervon hält die Gesellschaft im Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung 21.882 eigene
Aktien, aus denen ein Stimmrecht nicht ausgeübt werden
kann.
*Teilnahme an der Hauptversammlung*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind nach § 16 Abs. 1 der Satzung der
Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die
sich in Textform bei der Gesellschaft angemeldet haben
('Anmeldung') und ihre Berechtigung zur Teilnahme an
der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
nachgewiesen haben. Zum Nachweis der Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts ist ein in Textform (vgl. § 126b BGB)
erstellter besonderer Nachweis des depotführenden
Instituts über den Anteilsbesitz ('Nachweis')
erforderlich und ausreichend.
Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor
der Hauptversammlung, mithin auf den Beginn des 9. Mai
2018 (0:00 Uhr) zu beziehen ('Nachweiszeitpunkt'). Die
Berechtigung im vorstehenden Sinne bemisst sich dabei
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des
Aktionärs im Nachweiszeitpunkt, ohne dass damit eine
Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes
einherginge. Auch im Fall der vollständigen oder
teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach
dem Nachweiszeitpunkt ist für die Berechtigung
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs im
Nachweiszeitpunkt maßgeblich; d. h.
Veräußerungen oder der Erwerb von Aktien nach dem
Nachweiszeitpunkt haben keine Auswirkungen auf die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und
zur Ausübung des Stimmrechts.
Der Nachweis muss ebenso wie die Anmeldung bei der
Gesellschaft spätestens am 23. Mai 2018, 24:00 Uhr, in
Textform in deutscher oder englischer Sprache unter
folgender Adresse eingehen:
SNP Schneider-Neureither & Partner SE
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Aktionäre, die sich zur Hauptversammlung anmelden,
erhalten eine Eintrittskarte zugesandt. Die
Eintrittskarten sind lediglich organisatorische
Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme
an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts.
*Bedeutung des Nachweisstichtages*
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme
an der Hauptversammlung oder die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den
Berechtigungsnachweis erbracht hat. Dies bedeutet, dass
Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem
Nachweisstichtag erworben haben, weder an der
Hauptversammlung teilnehmen können noch Stimmrechte in
der Hauptversammlung haben. Der Nachweisstichtag hat
keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der
Aktien. Aktionäre, die ihre Aktien nach dem
Nachweisstichtag veräußern, sind deshalb - bei
rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage des
Berechtigungsnachweises - im Verhältnis zur
Gesellschaft trotzdem zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung ihres Stimmrechts
berechtigt. Der Nachweisstichtag ist für die
Dividendenberechtigung ohne Bedeutung.
*Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte*
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung
teilnehmen können oder wollen, können ihr Stimmrecht
unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen
Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von
Aktionären, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist
eine ordnungsgemäße Anmeldung des Aktionärs
erforderlich, und zwar entweder durch den Aktionär oder
einen Bevollmächtigten.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform. Ein
Formular, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch
gemacht werden kann - aber nicht muss -, befindet sich
auf der Rückseite der Eintrittskarte.
Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder
ein anderer der in § 135 Aktiengesetz diesen
gleichgestellter Rechtsträger bevollmächtigt werden
soll, bedarf - in Ausnahme von vorstehendem
Textformerfordernis - die Vollmacht weder nach dem
Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft einer
bestimmten Form. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in
diesen Fällen die Kreditinstitute,
Aktionärsvereinigungen oder die diesen in § 135
Aktiengesetz gleichgestellten Rechtsträger, die
bevollmächtigt werden sollen, möglicherweise eine
besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie nach §
135 Aktiengesetz die Vollmacht nachprüfbar festhalten
müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder einen anderen der in § 135
Aktiengesetz diesen gleichgestellten Rechtsträger
bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit
diesen über ein mögliches Formerfordernis für die
Vollmacht abstimmen.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären die
Möglichkeit an, einen von der Gesellschaft benannten
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der
Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Der
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter übt das
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 18, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der
von den Aktionären erteilten Weisungen aus. Soll der
von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigt werden, müssen sie zwingend Weisungen
erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Ohne
Erteilung entsprechender Weisungen ist die Vollmacht
ungültig.
Diejenigen Aktionäre, die dem von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht und
Weisungen erteilen wollen, benötigen hierzu eine
Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Die Erteilung der
Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und die Erteilung
und der Widerruf von Weisungen bedürfen der Textform
und müssen der Gesellschaft unter folgender Adresse
zugehen
SNP Schneider-Neureither & Partner SE
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Die notwendigen Unterlagen und Informationen hierzu
erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte.
Rechte der Aktionäre a) *Ergänzung der Tagesordnung
nach Art. 56 SE-Verordnung, § 50 Abs. 2
SE-Ausführungsgesetz, § 122 Abs. 2 Aktiengesetz*
Aktionäre, deren Anteile 5 Prozent des Grundkapitals
(dies entspricht - aufgerundet auf die nächsthöhere
ganze Aktienzahl - 273.724 SNP Aktien) oder den
anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen (dies
entspricht 500.000 Aktien), können beantragen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt
gemacht werden. Das Verlangen muss schriftlich (§ 126
BGB) an den Verwaltungsrat der Gesellschaft gerichtet
werden und bei der Gesellschaft spätestens am 29. April
2018, 24:00 Uhr, zugehen. Bitte richten Sie
entsprechende Verlangen an folgende Adresse:
SNP Schneider-Neureither & Partner SE
Verwaltungsrat
Dossenheimer Landstraße 100
69121 Heidelberg
Bekannt zu machende Ergänzungsanträge der Tagesordnung
werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung
bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des
Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und
solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei
denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die
Information in der gesamten Europäischen Union
verbreiten. Sie werden außerdem über die
Internetadresse
http://www.snpgroup.com
(im Bereich: Investor Relations / Hauptversammlungen /
Ordentliche Hauptversammlung 2018) zugänglich gemacht
und den Aktionären mitgeteilt.
b) *Gegenanträge von Aktionären und Wahlvorschläge nach
Art. 53 SE-Verordnung, §§ 126 Abs. 1, 127 Aktiengesetz*
Gemäß § 126 Abs. 1 Aktiengesetz kann jeder
Aktionär einen Gegenantrag zu einem Vorschlag des
Verwaltungsrats zu einem bestimmten Punkt der
Tagesordnung übersenden. Ein Gegenantrag ist nach
näherer Maßgabe von § 126 Abs. 1 und 2
Aktiengesetz auf der Internetseite der Gesellschaft
zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft
unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse
spätestens am 15. Mai 2018, 24:00 Uhr, eingeht.
Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer
Maßgabe von § 127 Aktiengesetz der Gesellschaft
einen Wahlvorschlag zur Wahl von Abschlussprüfern
übermitteln. Ein Wahlvorschlag ist nach näherer
Maßgabe von §§ 127, 126 Abs. 1 und 2 Aktiengesetz
auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu
machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der
nachfolgend bekanntgemachten Adresse spätestens am 15.
Mai 2018, 24:00 Uhr, eingeht.
Wir werden rechtzeitig eingehende Gegenanträge und
Wahlvorschläge im Internet unter
http://www.snpgroup.com
(im Bereich: Investor Relations / Hauptversammlungen /
Ordentliche Hauptversammlung 2018) zugänglich machen,
sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen.
Etwaige Stellungnahmen des Verwaltungsrats werden wir
ebenfalls unter der genannten Internetadresse
zugänglich machen. Gegenanträge und Wahlvorschläge von
Aktionären sind ausschließlich zu richten an:
SNP Schneider-Neureither & Partner SE
Dossenheimer Landstraße 100
69121 Heidelberg
Telefax: +49 (0) 6221 6425-20
E-Mail: investor.relations@snpgroup.com
c) *Auskunftsrecht nach Art. 53 SE-Verordnung, § 131
Abs. 1 Aktiengesetz*
Wir weisen gemäß § 121 Abs. 3 Nr. 3 Aktiengesetz
darauf hin, dass jedem Aktionär auf Verlangen in der
Hauptversammlung vom Verwaltungsrat Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich
der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie über die
Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen zu geben ist, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1
Aktiengesetz). Das Auskunftsrecht kann in der
Hauptversammlung ausgeübt werden, ohne dass es einer
vorherigen Ankündigung oder sonstigen Mitteilung
bedürfte.
Die Auskunft kann in den Fällen des § 131 Abs. 3
Aktiengesetz verweigert werden.
d) *Weitergehende Erläuterungen*
Nähere Erläuterungen und Informationen zu den Rechten
der Aktionäre nach Art. 56 SE-Verordnung, § 50 Abs. 2
SE-Ausführungsgesetz, §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127
und 131 Abs. 1 Aktiengesetz stehen den Aktionären auf
der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.snpgroup.com
(im Bereich: Investor Relations / Hauptversammlungen /
Ordentliche Hauptversammlung 2018) zur Verfügung.
*Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft*
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die der
Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und
weitere Informationen im Zusammenhang mit der
Hauptversammlung einschließlich der Informationen
nach Art. 53 SE-Verordnung, § 124a Aktiengesetz finden
sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.snpgroup.com
(im Bereich: Investor Relations / Hauptversammlungen /
Ordentliche Hauptversammlung 2018).
*Hinweis für Anforderungen nach § 125 Aktiengesetz:*
Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an:
Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: 125-Anforderung@computershare.de
Heidelberg, im April 2018
*SNP Schneider-Neureither & Partner SE*
_Der Verwaltungsrat_
2018-04-18 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: SNP Schneider-Neureither & Partner SE
Dossenheimer Landstrasse 100
69121 Heidelberg
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Telefon: +49 6221 6425637
Fax: +49 6221 642520
E-Mail: marcel.wiskow@snpgroup.com
Internet: http://www.snpgroup.com
ISIN: DE0007203705
WKN: 720370
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April 18, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
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