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DGAP-News: Leifheit Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Leifheit Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 30.05.2018 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-04-18 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Leifheit Aktiengesellschaft Nassau/Lahn ISIN DE0006464506
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2018
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
wir laden Sie zu unserer *ordentlichen Hauptversammlung*
am *Mittwoch, 30. Mai 2018, 10:30 Uhr (MESZ),* in die
Deutsche Nationalbibliothek, Adickesallee 1, 60322
Frankfurt am Main, ein.
I. *TAGESORDNUNG*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
Leifheit Aktiengesellschaft, des gebilligten
Konzernabschlusses, des zusammengefassten
Lageberichts der Leifheit Aktiengesellschaft und
des Konzerns einschließlich des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a
Abs. 1, § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches
sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für
das Geschäftsjahr 2017
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gemäß §§ 172, 173 des
Aktiengesetzes (AktG) am 23. März 2018 gebilligt
und den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit
entfällt zu diesem Punkt der Tagesordnung eine
Beschlussfassung durch die Hauptversammlung.
Jahresabschluss, Konzernabschluss und
zusammengefasster Lagebericht einschließlich
des erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 des
Handelsgesetzbuches sowie der Bericht des
Aufsichtsrats können im Internet unter
hv.leifheit-group.com eingesehen werden.
2. *Verwendung des Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn der Leifheit AG aus dem abgelaufenen
Geschäftsjahr 2017 in Höhe von 10.000.000,00 EUR
wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer 9.984.481,50 EUR
Dividende von 1,05 EUR je
dividendenberechtigte
Stückaktie:
Gewinnvortrag 15.518,50 EUR
Der Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns
berücksichtigt die 490.970 eigenen Aktien der
Leifheit Aktiengesellschaft, die die Gesellschaft
im Zeitpunkt der Einberufung unmittelbar oder
mittelbar hält und die nicht dividendenberechtigt
sind. Sollte sich die Anzahl der für das
Geschäftsjahr 2017 dividendenberechtigten
Stückaktien bis zur Hauptversammlung verändern,
wird in der Hauptversammlung ein entsprechend
angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung
gestellt, der unverändert eine Dividende von 1,05
EUR je dividendenberechtigte Stückaktie sowie
entsprechend angepasste Beträge für die
Ausschüttungssumme und den Gewinnvortrag vorsieht.
3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im
Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitglieder des
Vorstands für diesen Zeitraum zu entlasten.
4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im
Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitglieder des
Aufsichtsrats für diesen Zeitraum zu entlasten.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2018*
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des
Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am
Main, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018
zu wählen.
6. *Nachwahl zum Aufsichtsrat*
Herr Karsten Schmidt hat sein Mandat als Mitglied
und stellvertretender Vorsitzender des
Aufsichtsrats zum 31. Januar 2018 niedergelegt.
Deshalb ist eine Nachwahl erforderlich.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 8 Abs. 1 der
Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen, von denen
gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, §§ 1
Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, 4 Abs. 1 DrittelbG zwei
Drittel von den Aktionären nach den Bestimmungen
des Aktiengesetzes und ein Drittel von den
Arbeitnehmern nach den Bestimmungen des
Drittelbeteiligungsgesetzes gewählt werden.
Der nachfolgende Wahlvorschlag berücksichtigt die
vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung
beschlossenen Ziele und strebt die Ausfüllung des
vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für
das Gesamtgremium an.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Georg Hesse, Ismaning,
Vorsitzender des Vorstands (CEO) der
HolidayCheck Group AG mit Sitz in München,
mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung
für den Rest der Amtszeit des ausscheidenden
Mitglieds des Aufsichtsrats, somit für die Zeit
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über
die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018
beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.
Herr Hesse ist zum Zeitpunkt der Einberufung
dieser Hauptversammlung weder Mitglied in
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten noch in
vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht der
vorgeschlagene Kandidat in keinen für die
Wahlentscheidung maßgebenden persönlichen
oder geschäftlichen Beziehungen zur Leifheit AG
oder deren Konzernunternehmen, zu den Organen der
Leifheit AG oder zu einem wesentlich an der
Leifheit AG beteiligten Aktionär.
Der Lebenslauf von Herrn Hesse kann im Internet
unter hv.leifheit-group.com eingesehen werden.
7. *Beschlussfassung über die Neufassung von § 12 der
Satzung*
Vorstand und Aufsichtsrat erachten die
Satzungsregelungen zur Vergütung von
Mitgliedschaften in Aufsichtsratsausschüssen als
überarbeitungsbedürftig. Nach der bisherigen
Regelung erhalten Ausschussmitglieder keine
jährliche Grundvergütung, sondern lediglich ein
Sitzungsgeld je Ausschusssitzungstag. Die Regelung
lässt offen, ob Sitzungsgelder nur für die
Teilnahme an Präsenzsitzungen gewährt werden oder
auch für die Teilnahme an Telefon- oder
Videokonferenzen. Vorstand und Aufsichtsrat
schlagen vor, den Mitgliedern des
Prüfungsausschusses und des Personalausschusses
(nicht aber den Mitgliedern des
Nominierungsausschusses) eine jährliche
Grundvergütung und allen Ausschussmitgliedern ein
betragsmäßig deutlich reduziertes
Sitzungsgeld für jede Form der Teilnahme an einer
Ausschusssitzung zu gewähren.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor,
den folgenden Beschluss zu fassen:
§ 12 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
'(1) Neben dem Ersatz seiner Auslagen und
einer ihm für die
Aufsichtsratstätigkeit etwa zur Last
fallenden Umsatzsteuer erhält jedes
Mitglied des Aufsichtsrats ein
Sitzungsgeld in Höhe von 2.500,00 EUR
für die Teilnahme an einer
Präsenzsitzung des Aufsichtsrats sowie
eine jährliche Vergütung in Höhe von
20.000,00 EUR. Der Vorsitzende erhält
das 3-Fache, sein Stellvertreter das
1,5-Fache der in Satz 1 genannten
Beträge. Sitzungsgelder sind ebenso wie
die jährliche Vergütung zum Ende des
jeweiligen Geschäftsjahres auszuzahlen.
(2) Der Ersatz der Auslagen wird, soweit es
Telekommunikations-, Porto- und sonstige
Bürokosten betrifft, in Form einer
Pauschale in Höhe von 1.000,00 EUR pro Jahr
geleistet.
(3) Für die Mitgliedschaft in einem
Aufsichtsratsausschuss und die Teilnahme an
Ausschusssitzungen erhalten
Ausschussmitglieder folgende Vergütung:
a) Für die Teilnahme an einer
Ausschusssitzung (Präsenzsitzung,
Telefon- oder Videokonferenz) erhält
ein Mitglied eines
Aufsichtsratsausschusses ein
Sitzungsgeld in Höhe von 500,00 EUR
und der Vorsitzende des
Aufsichtsratsausschusses ein
Sitzungsgeld in Höhe von 1.000,00
EUR. Dies gilt auch, wenn an einem
Tag mehrere Ausschuss- oder
Aufsichtsratssitzungen stattfinden.
b) Jedes Mitglied des
Prüfungsausschusses erhält eine
zusätzliche jährliche Vergütung in
Höhe von 5.000,00 EUR, der
Vorsitzende des Prüfungsausschusses
eine solche von 10.000,00 EUR. Jedes
Mitglied des Personalausschusses
erhält eine zusätzliche jährliche
Vergütung in Höhe von 4.000,00 EUR,
der Vorsitzende des Ausschusses eine
solche von 8.000,00 EUR. Mitglieder
des Nominierungsausschusses erhalten
keine zusätzliche jährliche
Vergütung.
c) Jedem Mitglied eines
Aufsichtsratsausschusses sind die bei
Wahrnehmung des Amtes entstandenen
Auslagen und ein auf die
Ausschussvergütung etwa entfallender
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April 18, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
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