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DGAP-HV: Leifheit Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.05.2018 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Leifheit Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Leifheit Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 30.05.2018 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-04-18 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Leifheit Aktiengesellschaft Nassau/Lahn ISIN DE0006464506 
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2018 
 
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, 
 
wir laden Sie zu unserer *ordentlichen Hauptversammlung* 
am *Mittwoch, 30. Mai 2018, 10:30 Uhr (MESZ),* in die 
Deutsche Nationalbibliothek, Adickesallee 1, 60322 
Frankfurt am Main, ein. 
 
I. *TAGESORDNUNG* 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
   Leifheit Aktiengesellschaft, des gebilligten 
   Konzernabschlusses, des zusammengefassten 
   Lageberichts der Leifheit Aktiengesellschaft und 
   des Konzerns einschließlich des erläuternden 
   Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a 
   Abs. 1, § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches 
   sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für 
   das Geschäftsjahr 2017 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gemäß §§ 172, 173 des 
   Aktiengesetzes (AktG) am 23. März 2018 gebilligt 
   und den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit 
   entfällt zu diesem Punkt der Tagesordnung eine 
   Beschlussfassung durch die Hauptversammlung. 
   Jahresabschluss, Konzernabschluss und 
   zusammengefasster Lagebericht einschließlich 
   des erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 des 
   Handelsgesetzbuches sowie der Bericht des 
   Aufsichtsrats können im Internet unter 
   hv.leifheit-group.com eingesehen werden. 
2. *Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn der Leifheit AG aus dem abgelaufenen 
   Geschäftsjahr 2017 in Höhe von 10.000.000,00 EUR 
   wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer          9.984.481,50 EUR 
   Dividende von 1,05 EUR je 
   dividendenberechtigte 
   Stückaktie: 
   Gewinnvortrag               15.518,50 EUR 
 
   Der Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns 
   berücksichtigt die 490.970 eigenen Aktien der 
   Leifheit Aktiengesellschaft, die die Gesellschaft 
   im Zeitpunkt der Einberufung unmittelbar oder 
   mittelbar hält und die nicht dividendenberechtigt 
   sind. Sollte sich die Anzahl der für das 
   Geschäftsjahr 2017 dividendenberechtigten 
   Stückaktien bis zur Hauptversammlung verändern, 
   wird in der Hauptversammlung ein entsprechend 
   angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung 
   gestellt, der unverändert eine Dividende von 1,05 
   EUR je dividendenberechtigte Stückaktie sowie 
   entsprechend angepasste Beträge für die 
   Ausschüttungssumme und den Gewinnvortrag vorsieht. 
3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im 
   Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitglieder des 
   Vorstands für diesen Zeitraum zu entlasten. 
4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 
   das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im 
   Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitglieder des 
   Aufsichtsrats für diesen Zeitraum zu entlasten. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
   Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am 
   Main, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 
   zu wählen. 
6. *Nachwahl zum Aufsichtsrat* 
 
   Herr Karsten Schmidt hat sein Mandat als Mitglied 
   und stellvertretender Vorsitzender des 
   Aufsichtsrats zum 31. Januar 2018 niedergelegt. 
   Deshalb ist eine Nachwahl erforderlich. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 8 Abs. 1 der 
   Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen, von denen 
   gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, §§ 1 
   Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, 4 Abs. 1 DrittelbG zwei 
   Drittel von den Aktionären nach den Bestimmungen 
   des Aktiengesetzes und ein Drittel von den 
   Arbeitnehmern nach den Bestimmungen des 
   Drittelbeteiligungsgesetzes gewählt werden. 
 
   Der nachfolgende Wahlvorschlag berücksichtigt die 
   vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung 
   beschlossenen Ziele und strebt die Ausfüllung des 
   vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für 
   das Gesamtgremium an. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
    Georg Hesse, Ismaning, 
    Vorsitzender des Vorstands (CEO) der 
    HolidayCheck Group AG mit Sitz in München, 
 
   mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung 
   für den Rest der Amtszeit des ausscheidenden 
   Mitglieds des Aufsichtsrats, somit für die Zeit 
   bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über 
   die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 
   beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
   Herr Hesse ist zum Zeitpunkt der Einberufung 
   dieser Hauptversammlung weder Mitglied in 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten noch in 
   vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht der 
   vorgeschlagene Kandidat in keinen für die 
   Wahlentscheidung maßgebenden persönlichen 
   oder geschäftlichen Beziehungen zur Leifheit AG 
   oder deren Konzernunternehmen, zu den Organen der 
   Leifheit AG oder zu einem wesentlich an der 
   Leifheit AG beteiligten Aktionär. 
 
   Der Lebenslauf von Herrn Hesse kann im Internet 
   unter hv.leifheit-group.com eingesehen werden. 
7. *Beschlussfassung über die Neufassung von § 12 der 
   Satzung* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat erachten die 
   Satzungsregelungen zur Vergütung von 
   Mitgliedschaften in Aufsichtsratsausschüssen als 
   überarbeitungsbedürftig. Nach der bisherigen 
   Regelung erhalten Ausschussmitglieder keine 
   jährliche Grundvergütung, sondern lediglich ein 
   Sitzungsgeld je Ausschusssitzungstag. Die Regelung 
   lässt offen, ob Sitzungsgelder nur für die 
   Teilnahme an Präsenzsitzungen gewährt werden oder 
   auch für die Teilnahme an Telefon- oder 
   Videokonferenzen. Vorstand und Aufsichtsrat 
   schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Prüfungsausschusses und des Personalausschusses 
   (nicht aber den Mitgliedern des 
   Nominierungsausschusses) eine jährliche 
   Grundvergütung und allen Ausschussmitgliedern ein 
   betragsmäßig deutlich reduziertes 
   Sitzungsgeld für jede Form der Teilnahme an einer 
   Ausschusssitzung zu gewähren. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, 
   den folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   § 12 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
 
   '(1) Neben dem Ersatz seiner Auslagen und 
        einer ihm für die 
        Aufsichtsratstätigkeit etwa zur Last 
        fallenden Umsatzsteuer erhält jedes 
        Mitglied des Aufsichtsrats ein 
        Sitzungsgeld in Höhe von 2.500,00 EUR 
        für die Teilnahme an einer 
        Präsenzsitzung des Aufsichtsrats sowie 
        eine jährliche Vergütung in Höhe von 
        20.000,00 EUR. Der Vorsitzende erhält 
        das 3-Fache, sein Stellvertreter das 
        1,5-Fache der in Satz 1 genannten 
        Beträge. Sitzungsgelder sind ebenso wie 
        die jährliche Vergütung zum Ende des 
        jeweiligen Geschäftsjahres auszuzahlen. 
   (2) Der Ersatz der Auslagen wird, soweit es 
       Telekommunikations-, Porto- und sonstige 
       Bürokosten betrifft, in Form einer 
       Pauschale in Höhe von 1.000,00 EUR pro Jahr 
       geleistet. 
   (3) Für die Mitgliedschaft in einem 
       Aufsichtsratsausschuss und die Teilnahme an 
       Ausschusssitzungen erhalten 
       Ausschussmitglieder folgende Vergütung: 
 
       a) Für die Teilnahme an einer 
          Ausschusssitzung (Präsenzsitzung, 
          Telefon- oder Videokonferenz) erhält 
          ein Mitglied eines 
          Aufsichtsratsausschusses ein 
          Sitzungsgeld in Höhe von 500,00 EUR 
          und der Vorsitzende des 
          Aufsichtsratsausschusses ein 
          Sitzungsgeld in Höhe von 1.000,00 
          EUR. Dies gilt auch, wenn an einem 
          Tag mehrere Ausschuss- oder 
          Aufsichtsratssitzungen stattfinden. 
       b) Jedes Mitglied des 
          Prüfungsausschusses erhält eine 
          zusätzliche jährliche Vergütung in 
          Höhe von 5.000,00 EUR, der 
          Vorsitzende des Prüfungsausschusses 
          eine solche von 10.000,00 EUR. Jedes 
          Mitglied des Personalausschusses 
          erhält eine zusätzliche jährliche 
          Vergütung in Höhe von 4.000,00 EUR, 
          der Vorsitzende des Ausschusses eine 
          solche von 8.000,00 EUR. Mitglieder 
          des Nominierungsausschusses erhalten 
          keine zusätzliche jährliche 
          Vergütung. 
       c) Jedem Mitglied eines 
          Aufsichtsratsausschusses sind die bei 
          Wahrnehmung des Amtes entstandenen 
          Auslagen und ein auf die 
          Ausschussvergütung etwa entfallender 

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