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DGAP-News: Ströer SE & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Ströer SE & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.05.2018 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-04-19 / 15:04 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Ströer SE & Co. KGaA Köln WKN: 749399 ISIN: DE 0007493991 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2018 Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie herzlich ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Ströer SE & Co. KGaA am 30. Mai 2018, um 10.00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit - MESZ) im Congress-Centrum Ost Koelnmesse, Congress-Saal (4.OG), Deutz-Mülheimer Straße 51, 50679 Köln Deutschland *TAGESORDNUNG* 1. Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des Vorschlags der persönlich haftenden Gesellschafterin für die Verwendung des Bilanzgewinns, jeweils für das am 31. Dezember 2017 endende Geschäftsjahr, Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das am 31. Dezember 2017 endende Geschäftsjahr der Gesellschaft entsprechend § 171 des Aktiengesetzes (AktG) gebilligt. Gemäß § 286 Abs. 1 AktG erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung der Ströer SE & Co. KGaA mit Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin. Für die übrigen Unterlagen, mit Ausnahme der Verwendung des Bilanzgewinns unter Tagesordnungspunkt 2, sieht das Gesetz keine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vor. Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss der Ströer SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2017 in der vorgelegten Fassung, der einen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 81.996.375,55 ausweist, festzustellen. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der Ströer SE & Co. KGaA zum 31. Dezember 2017 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von insgesamt EUR 81.996.375,55 wie folgt zu verwenden: - Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 1,30 je dividendenberechtigte Stückaktie, das sind insgesamt EUR 72.444.356,40 und - Vortrag des Restbetrages in Höhe von EUR 9.552.019,15 auf neue Rechnung. Sollte sich die Zahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2017 dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der jedoch unverändert eine Dividende von EUR 1,30 je dividendenberechtigte Stückaktie vorsehen wird. Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig. Die Auszahlung der Dividende ist somit für den 5. Juni 2018 vorgesehen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2017* Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats* Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 5. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers* Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das am 31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahr zu bestellen. Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, zu deren Unabhängigkeit eingeholt. Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der Abschlussprüfer-VO (EU) Nr. 537/2014 auferlegt wurde. 6. *Beschlussfassung über die Änderung von § 10 der Satzung* Infolge der durchgeführten Unternehmensakquisitionen hat sich die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ströer Konzern erhöht und beträgt in der Regel mehr als 10.000, jedoch weniger als 20.000. Der Aufsichtsrat ist daher gemäß §§ 278 Abs. 3, 97 ff. AktG i.V.m. § 7 Abs. 1 Nr. 2 MitbestG von derzeit insgesamt 12 auf insgesamt 16 Mitglieder zu vergrößern. Die persönlich haftende Gesellschafterin beabsichtigt daher, in Bezug auf die neue Zusammensetzung des Aufsichtsrates durch die Bekanntmachung gemäß §§ 97 Absatz 1, 278 Absatz 3 AktG das Statusverfahren gemäß §§ 97 ff. AktG einzuleiten. Im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung wird das Statusverfahren noch nicht abgeschlossen sein. Nach Durchführung des Statusverfahren gemäß §§ 97 ff. AktG setzt sich der Aufsichtsrat der Gesellschaft gemäß §§ 278 Absatz 3, 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG und § 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2, Absatz 2 Nr. 2 MitbestG aus acht von den Anteilseignern und acht von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Satzung der Gesellschaft soll mit Wirkung zum Wirksamwerden der neuen Zusammensetzung des Aufsichtsrates entsprechend angepasst werden. Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen: a) § 10 Absatz (1) der Satzung wird wie folgt neu gefasst: '(1) _Der Aufsichtsrat besteht aus sechzehn Mitgliedern. Davon werden acht Mitglieder von der Hauptversammlung und acht Mitglieder von den Arbeitnehmern gemäß den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes gewählt.'_ b) Die persönlich haftende Gesellschafterin wird angewiesen, die Satzungsänderung erst dann zur Eintragung in das Handelsregister der Gesellschaft anzumelden, wenn entweder die Anrufungsfrist gemäß § 97 Absatz 2 Satz 1 AktG widerspruchslos abgelaufen ist oder das Statusverfahren aus anderen Gründen ergibt, dass der Aufsichtsrat sich gemäß §§ 278 Absatz 3, 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG und § 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2, Absatz 2 Nr. 2 MitbestG aus acht von den Anteilseignern und acht von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammensetzt. 7. *Neuwahl des Aufsichtsrats* Nach Durchführung des Statusverfahrens sowie dem Wirksamwerden der unter Tagesordnungspunkt 6 beschlossenen Satzungsänderung setzt sich der Aufsichtsrat der Gesellschaft gemäß §§ 278 Absatz 3, 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG und § 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2, Absatz 2 Nr. 2 MitbestG und § 10 Absatz 1 der Satzung künftig aus acht von den Anteilseignern und acht von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen. Hierbei hat der Anteil der Frauen und Männer im Aufsichtsrat gemäß § 96 Absatz 2 Satz 1 AktG mindestens jeweils 30% zu betragen (Mindestanteil). Nach § 124 Absatz 2 Satz 2 AktG wird mitgeteilt, dass der Gesamterfüllung nach § 96 Absatz 2 Satz 3 AktG nicht widersprochen wurde, so dass der vorgeschriebene Mindestanteil für Frauen und Männer vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen ist. Von den insgesamt sechzehn Sitzen im Aufsichtsrat sind daher mindestens fünf mit Frauen und mindestens fünf mit Männern zu besetzen. Die Amtszeit sämtlicher amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrates der Gesellschaft endet mit dem frühesten der nachstehenden Ereignisse: * Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 6 beschlossenen Satzungsänderung in das Handelsregister der Gesellschaft, * Beendigung der ersten Hauptversammlung, die nach Ablauf der Anrufungsfrist des § 97 Absatz 2 Satz 1 AktG bzw. nach rechtskräftiger Beendigung eines etwaigen gerichtlichen Statusverfahrens einberufen wird,
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April 19, 2018 09:04 ET (13:04 GMT)