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DGAP-HV: Ströer SE & Co. KGaA: Bekanntmachung der -7-

DJ DGAP-HV: Ströer SE & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.05.2018 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Ströer SE & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Ströer SE & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
30.05.2018 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 
AktG 
 
2018-04-19 / 15:04 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Ströer SE & Co. KGaA Köln WKN: 749399 
ISIN: DE 0007493991 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 2018 Sehr geehrte Damen und Herren 
Aktionäre, wir laden Sie herzlich ein zur 
ordentlichen Hauptversammlung der 
Ströer SE & Co. KGaA am 30. Mai 2018, 
um 10.00 Uhr 
(Mitteleuropäische Sommerzeit - MESZ) im 
Congress-Centrum Ost Koelnmesse, Congress-Saal (4.OG), 
Deutz-Mülheimer Straße 51, 
50679 Köln 
Deutschland 
 
*TAGESORDNUNG* 
 
1. Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils gebilligten 
   Jahresabschlusses und Konzernabschlusses, des 
   zusammengefassten Lageberichts für die 
   Gesellschaft und den Konzern einschließlich 
   der Erläuterungen zu den Angaben nach §§ 289a 
   Absatz 1, 315a Absatz 1 HGB sowie des Berichts 
   des Aufsichtsrats und des Vorschlags der 
   persönlich haftenden Gesellschafterin für die 
   Verwendung des Bilanzgewinns, jeweils für das am 
   31. Dezember 2017 endende Geschäftsjahr, 
   Beschlussfassung über die Feststellung des 
   Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 
 
   Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss für das am 31. Dezember 2017 
   endende Geschäftsjahr der Gesellschaft 
   entsprechend § 171 des Aktiengesetzes (AktG) 
   gebilligt. Gemäß § 286 Abs. 1 AktG erfolgt 
   die Feststellung des Jahresabschlusses durch die 
   Hauptversammlung der Ströer SE & Co. KGaA mit 
   Zustimmung der persönlich haftenden 
   Gesellschafterin. Für die übrigen Unterlagen, 
   mit Ausnahme der Verwendung des Bilanzgewinns 
   unter Tagesordnungspunkt 2, sieht das Gesetz 
   keine Beschlussfassung durch die 
   Hauptversammlung vor. 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und der 
   Aufsichtsrat schlagen vor, 
 
    den Jahresabschluss der Ströer SE & Co. 
    KGaA für das Geschäftsjahr 2017 in der 
    vorgelegten Fassung, der einen Bilanzgewinn 
    in Höhe von EUR 81.996.375,55 ausweist, 
    festzustellen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und der 
   Aufsichtsrat schlagen vor, 
 
    den im Jahresabschluss der Ströer SE & Co. 
    KGaA zum 31. Dezember 2017 ausgewiesenen 
    Bilanzgewinn in Höhe von insgesamt EUR 
    81.996.375,55 wie folgt zu verwenden: 
 
    - Ausschüttung einer Dividende in Höhe 
      von EUR 1,30 je dividendenberechtigte 
      Stückaktie, das sind insgesamt EUR 
      72.444.356,40 und 
    - Vortrag des Restbetrages in Höhe von 
      EUR 9.552.019,15 auf neue Rechnung. 
 
   Sollte sich die Zahl der für das abgelaufene 
   Geschäftsjahr 2017 dividendenberechtigten 
   Stückaktien bis zur Hauptversammlung verändern, 
   wird in der Hauptversammlung ein entsprechend 
   angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung 
   gestellt, der jedoch unverändert eine Dividende 
   von EUR 1,30 je dividendenberechtigte Stückaktie 
   vorsehen wird. 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der 
   Anspruch auf die Dividende am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag fällig. Die Auszahlung der 
   Dividende ist somit für den 5. Juni 2018 
   vorgesehen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   persönlich haftenden Gesellschafterin für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und der 
   Aufsichtsrat schlagen vor, 
 
    der persönlich haftenden Gesellschafterin 
    der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2017 
    Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der im 
   Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitglieder des 
   Aufsichtsrats* 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und der 
   Aufsichtsrat schlagen vor, 
 
    den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden 
    Mitgliedern des Aufsichtsrats der 
    Gesellschaft für diesen Zeitraum Entlastung 
    zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
   Prüfungsausschusses vor, 
 
    die Ernst & Young GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, zum 
    Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und 
    des Konzernabschlusses für das am 31. 
    Dezember 2018 endende Geschäftsjahr zu 
    bestellen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des 
   Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate 
   Governance Kodex vorgesehene Erklärung der Ernst 
   & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Köln, zu deren Unabhängigkeit eingeholt. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine 
   Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme 
   durch Dritte ist und ihm keine die 
   Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im 
   Sinne von Art. 16 Abs. 6 der Abschlussprüfer-VO 
   (EU) Nr. 537/2014 auferlegt wurde. 
6. *Beschlussfassung über die Änderung von § 
   10 der Satzung* 
 
   Infolge der durchgeführten 
   Unternehmensakquisitionen hat sich die Anzahl 
   der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ströer 
   Konzern erhöht und beträgt in der Regel mehr als 
   10.000, jedoch weniger als 20.000. Der 
   Aufsichtsrat ist daher gemäß §§ 278 Abs. 3, 
   97 ff. AktG i.V.m. § 7 Abs. 1 Nr. 2 MitbestG von 
   derzeit insgesamt 12 auf insgesamt 16 Mitglieder 
   zu vergrößern. Die persönlich haftende 
   Gesellschafterin beabsichtigt daher, in Bezug 
   auf die neue Zusammensetzung des Aufsichtsrates 
   durch die Bekanntmachung gemäß §§ 97 Absatz 
   1, 278 Absatz 3 AktG das Statusverfahren 
   gemäß §§ 97 ff. AktG einzuleiten. Im 
   Zeitpunkt der Beschlussfassung der 
   Hauptversammlung wird das Statusverfahren noch 
   nicht abgeschlossen sein. 
 
   Nach Durchführung des Statusverfahren gemäß 
   §§ 97 ff. AktG setzt sich der Aufsichtsrat der 
   Gesellschaft gemäß §§ 278 Absatz 3, 96 
   Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG und § 7 Absatz 1 
   Satz 1 Nr. 2, Absatz 2 Nr. 2 MitbestG aus acht 
   von den Anteilseignern und acht von den 
   Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen. 
   Die Satzung der Gesellschaft soll mit Wirkung 
   zum Wirksamwerden der neuen Zusammensetzung des 
   Aufsichtsrates entsprechend angepasst werden. 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und der 
   Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu 
   beschließen: 
 
   a) § 10 Absatz (1) der Satzung wird wie 
      folgt neu gefasst: 
 
      '(1) _Der Aufsichtsrat besteht aus 
           sechzehn Mitgliedern. Davon werden 
           acht Mitglieder von der 
           Hauptversammlung und acht 
           Mitglieder von den Arbeitnehmern 
           gemäß den Bestimmungen des 
           Mitbestimmungsgesetzes gewählt.'_ 
   b) Die persönlich haftende Gesellschafterin 
      wird angewiesen, die Satzungsänderung 
      erst dann zur Eintragung in das 
      Handelsregister der Gesellschaft 
      anzumelden, wenn entweder die 
      Anrufungsfrist gemäß § 97 Absatz 2 
      Satz 1 AktG widerspruchslos abgelaufen 
      ist oder das Statusverfahren aus anderen 
      Gründen ergibt, dass der Aufsichtsrat 
      sich gemäß §§ 278 Absatz 3, 96 
      Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG und § 7 
      Absatz 1 Satz 1 Nr. 2, Absatz 2 Nr. 2 
      MitbestG aus acht von den Anteilseignern 
      und acht von den Arbeitnehmern zu 
      wählenden Mitgliedern zusammensetzt. 
7. *Neuwahl des Aufsichtsrats* 
 
   Nach Durchführung des Statusverfahrens sowie dem 
   Wirksamwerden der unter Tagesordnungspunkt 6 
   beschlossenen Satzungsänderung setzt sich der 
   Aufsichtsrat der Gesellschaft gemäß §§ 278 
   Absatz 3, 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG und § 7 
   Absatz 1 Satz 1 Nr. 2, Absatz 2 Nr. 2 MitbestG 
   und § 10 Absatz 1 der Satzung künftig aus acht 
   von den Anteilseignern und acht von den 
   Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen. 
   Hierbei hat der Anteil der Frauen und Männer im 
   Aufsichtsrat gemäß § 96 Absatz 2 Satz 1 
   AktG mindestens jeweils 30% zu betragen 
   (Mindestanteil). Nach § 124 Absatz 2 Satz 2 AktG 
   wird mitgeteilt, dass der Gesamterfüllung nach § 
   96 Absatz 2 Satz 3 AktG nicht widersprochen 
   wurde, so dass der vorgeschriebene Mindestanteil 
   für Frauen und Männer vom Aufsichtsrat insgesamt 
   zu erfüllen ist. Von den insgesamt sechzehn 
   Sitzen im Aufsichtsrat sind daher mindestens 
   fünf mit Frauen und mindestens fünf mit Männern 
   zu besetzen. Die Amtszeit sämtlicher amtierenden 
   Mitglieder des Aufsichtsrates der Gesellschaft 
   endet mit dem frühesten der nachstehenden 
   Ereignisse: 
 
   * Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 6 
     beschlossenen Satzungsänderung in das 
     Handelsregister der Gesellschaft, 
   * Beendigung der ersten Hauptversammlung, 
     die nach Ablauf der Anrufungsfrist des § 
     97 Absatz 2 Satz 1 AktG bzw. nach 
     rechtskräftiger Beendigung eines etwaigen 
     gerichtlichen Statusverfahrens einberufen 
     wird, 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 19, 2018 09:04 ET (13:04 GMT)

DJ DGAP-HV: Ströer SE & Co. KGaA: Bekanntmachung der -2-

* Ablauf von sechs Monaten nach Ablauf der 
     Anrufungsfrist des § 97 Absatz 2 Satz 1 
     AktG bzw. rechtskräftiger Beendigung eines 
     etwaigen gerichtlichen Statusverfahrens. 
 
   Vor diesem Hintergrund schlägt der Aufsichtsrat 
   unter Beachtung der Ziffer 5.4.1 Absatz 1 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex für die 
   Zusammensetzung von Aufsichtsräten vor, 
 
    a) Herrn Christoph Vilanek, Hamburg, CEO 
       der freenet AG, Büdelsdorf; 
    b) Herrn Dirk Ströer, Köln, Unternehmer, 
       geschäftsführender Gesellschafter der 
       Ströer Außenwerbung GmbH & Co. 
       KG, Köln; 
    c) Herrn Ulrich Voigt, Bergisch 
       Gladbach, Vorstandsmitglied der 
       Sparkasse Köln-Bonn, Köln; 
    d) Frau Julia Flemmerer, Köln, Managing 
       Director der Famosa Real Estate S.L., 
       Ibiza, Spanien; 
 
    für die Zeit ab dem frühesten der folgenden 
    Ereignisse: 
 
    * Eintragung der unter 
      Tagesordnungspunkt 6 beschlossenen 
      Satzungsänderung in das 
      Handelsregister der Gesellschaft, 
    * Beendigung der ersten 
      Hauptversammlung, die nach Ablauf der 
      Anrufungsfrist des § 97 Absatz 2 Satz 
      1 AktG bzw. nach rechtskräftiger 
      Beendigung eines etwaigen 
      gerichtlichen Statusverfahrens 
      einberufen wird, 
    * Ablauf von sechs Monaten nach Ablauf 
      der Anrufungsfrist des § 97 Absatz 2 
      Satz 1 AktG bzw. rechtskräftiger 
      Beendigung eines etwaigen 
      gerichtlichen Statusverfahrens 
 
    bis zur Beendigung der Hauptversammlung, 
    die über die Entlastung des Aufsichtsrats 
    für das Geschäftsjahr 2018 beschließt, 
    in den Aufsichtsrat zu wählen, 
 
    sowie 
 
    e) Frau Anette Bronder, Stuttgart, 
       Mitglied der Geschäftsführung der 
       T-Systems International GmbH, 
       Frankfurt am Main und 
    f) Herrn Vicente Vento Bosch, Hamburg, 
       Geschäftsführer und CEO der Deutsche 
       Telekom Capital Partners Management 
       GmbH, Hamburg 
 
    für die Zeit ab dem frühesten der folgenden 
    Ereignisse; 
 
    * Eintragung der unter 
      Tagesordnungspunkt 6 beschlossenen 
      Satzungsänderung in das 
      Handelsregister der Gesellschaft, 
    * Beendigung der ersten 
      Hauptversammlung, die nach Ablauf der 
      Anrufungsfrist des § 97 Absatz 2 Satz 
      1 AktG bzw. nach rechtskräftiger 
      Beendigung eines etwaigen 
      gerichtlichen Statusverfahrens 
      einberufen wird, 
    * Ablauf von sechs Monaten nach Ablauf 
      der Anrufungsfrist des § 97 Absatz 2 
      Satz 1 AktG bzw. rechtskräftiger 
      Beendigung eines etwaigen 
      gerichtlichen Statusverfahrens 
 
    bis zur Beendigung der Hauptversammlung, 
    die über die Entlastung des Aufsichtsrats 
    für das Geschäftsjahr 2019 beschließt, 
    in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
    sowie 
 
    g) Herrn Martin Diederichs, Bonn, 
       Rechtsanwalt und Sozius der 
       Rechtsanwaltskanzlei Heidland, 
       Werres, Diederichs, Köln 
    h) Frau Petra Sontheimer, Köln, 
       Management Coach und 
       Organisationsberaterin bei der 
       cidpartners GmbH, Bonn 
 
    für die Zeit ab dem frühesten der folgenden 
    Ereignisse; 
 
    * Eintragung der unter 
      Tagesordnungspunkt 6 beschlossenen 
      Satzungsänderung in das 
      Handelsregister der Gesellschaft, 
    * Beendigung der ersten 
      Hauptversammlung, die nach Ablauf der 
      Anrufungsfrist des § 97 Absatz 2 Satz 
      1 AktG bzw. nach rechtskräftiger 
      Beendigung eines etwaigen 
      gerichtlichen Statusverfahrens 
      einberufen wird, 
    * Ablauf von sechs Monaten nach Ablauf 
      der Anrufungsfrist des § 97 Absatz 2 
      Satz 1 AktG bzw. rechtskräftiger 
      Beendigung eines etwaigen 
      gerichtlichen Statusverfahrens 
 
    bis zur Beendigung der Hauptversammlung, 
    die über die Entlastung des Aufsichtsrats 
    für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, 
    in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
   Die Wahlen sollen als Einzelwahl durchgeführt 
   werden. 
 
   Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex wird darauf 
   hingewiesen, dass im Fall seiner Wahl in den 
   Aufsichtsrat Herr Christoph Vilanek als 
   Aufsichtsratsvorsitzender vorgeschlagen werden 
   soll. 
 
   *Angaben zu Tagesordnungspunkt 7 gemäß § 
   125 Absatz 1 Satz 5 AktG sowie gemäß Ziffer 
   5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex:* 
 
   Die vorgeschlagenen Kandidaten gehören folgenden 
   anderen 
 
   a) gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
      und/oder 
   b) vergleichbaren in- und ausländischen 
      Kontrollgremien anderer 
      Wirtschaftsunternehmen 
 
   an: 
 
   Herr Christoph Vilanek: 
 
   a) mobilcom-debitel GmbH, Büdelsdorf, MEDIA 
      BROADCAST GmbH, Köln, eXaring AG, 
      München, (alle jeweils 
      Konzerngesellschaften der freenet AG), 
      Ströer Management SE (persönlich haftende 
      Gesellschafterin der Ströer SE & Co. 
      KGaA); 
   b) Sunrise Communications AG 
      (Verwaltungsrat), Zürich (Schweiz). 
 
   Herr Dirk Ströer: 
 
   a) Ströer Management SE (persönlich haftende 
      Gesellschafterin der Ströer SE & Co. 
      KGaA); 
   b) keine. 
 
   Herr Ulrich Voigt: 
 
   a) Ströer Management SE (persönlich haftende 
      Gesellschafterin der Ströer SE & Co. 
      KGaA); 
   b) modernes köln Gesellschaft für 
      Stadtentwicklung mit beschränkter Haftung 
      (Aufsichtsrat), Köln, Börsenrat der Börse 
      Düsseldorf, Finanz Informatik GmbH & Co. 
      KG (Aufsichtsrat), Frankfurt a.M. 
 
   Frau Julia Flemmerer: 
 
   a) keine; 
   b) keine. 
 
   Frau Anette Bronder: 
 
   a) elumeo SE (Verwaltungsrat), Berlin, 
      T-Systems Multimedia Solutions GmbH, 
      Dresden, Deutsche Telekom IT GmbH, Bonn; 
   b) Deutsche Forschungszentrum für Künstliche 
      Intelligenz GmbH (Aufsichtsrat), 
      Kaiserslautern. 
 
   Vicente Vento Bosch: 
 
   a) Ströer Management SE (persönlich haftende 
      Gesellschafterin der Ströer SE & Co. 
      KGaA); 
   b) Deutsche Telekom Strategic Investments 
      GmbH (Aufsichtsrat), Bonn, Deutsche 
      Telekom Venture Funds GmbH 
      (Aufsichtsrat), Bonn, Telekom Innovation 
      Pool GmbH (Beirat), Bonn (alle jeweils 
      Konzerngesellschaften der Deutsche 
      Telekom AG), eValue 2nd Fund GmbH 
      (Beirat), Berlin, Swiss Towers AG 
      (Beobachter im Verwaltungsrat), Zug 
      (Schweiz), Keepler Data Tech S.L. 
      (Beobachter im Verwaltungsrat), Madrid 
      (Spanien). 
 
   Herr Martin Diederichs: 
 
   a) Ströer Management SE (persönlich haftende 
      Gesellschafterin der Ströer SE & Co. 
      KGaA); 
   b) DSD Steel Group GmbH (Aufsichtsrat), 
      Saarlouis. 
 
   Frau Petra Sontheimer: 
 
   a) keine; 
   b) keine. 
 
   Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 Absatz 6 bis 8 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex wird 
   erklärt, dass Herr Christoph Vilanek, Herr 
   Ulrich Voigt, Frau Anette Bronder, Herr Vicente 
   Vento Bosch, Herr Martin Diederichs und Frau 
   Petra Sontheimer, nach Einschätzung des 
   Aufsichtsrats in keinen nach dieser Empfehlung 
   offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen 
   Beziehungen zur Gesellschaft, deren 
   Konzernunternehmen, zu den Organen der 
   Gesellschaft oder zu einem wesentlich an der 
   Gesellschaft beteiligten Aktionär stehen. 
   Vorsorglich wird jedoch auf Folgendes 
   hingewiesen: Herr Christoph Vilanek ist 
   Vorstandsvorsitzender der freenet AG und 
   zwischen Tochtergesellschaften der freenet AG 
   und Gesellschaften der Ströer-Gruppe bestehen 
   geschäftliche Beziehungen. Des Weiteren gehört 
   die Sparkasse KölnBonn, deren Vorstandsmitglied 
   Herr Voigt ist, dem Bankenkonsortium an, welches 
   der Gesellschaft Kreditmittel zur Verfügung 
   stellt. Frau Anette Bronder und Herr Vicente 
   Vento Bosch sind Geschäftsführer von 
   Tochtergesellschaften der Deutsche Telekom AG, 
   von der die Gesellschaft in 2015 die Digital 
   Media Products GmbH und die Interactive Media 
   CCSP GmbH erworben hat und die Aktionärin der 
   Gesellschaft ist. Des Weiteren bestehen zwischen 
   der Deutsche Telekom AG und deren 
   Tochtergesellschaften sowie Gesellschaften der 
   Ströer-Gruppe geschäftliche Beziehungen. Herr 
   Christoph Vilanek, Herr Ulrich Voigt, Herr 
   Vicente Vento Bosch und Herr Martin Diederichs 
   sind zudem Mitglieder des Aufsichtsrats der 
   Ströer Management SE. 
 
   Herr Dirk Ströer ist Aktionär und 
   Aufsichtsratsmitglied der Ströer SE & Co. KGaA 
   sowie der Ströer Management SE und zusammen mit 
   Herrn Udo Müller (Vorstandsmitglied der Ströer 
   Management SE und Aktionär der Ströer SE & Co. 
   KGaA) Gesellschafter der Media Ventures GmbH in 
   Köln. Zwischen der Media Ventures GmbH und 
   Gesellschaften von Herrn Dirk Ströer sowie 
   Gesellschaften der Ströer-Gruppe bestehen 
   diverse geschäftliche Beziehungen. Frau Julia 
   Flemmerer ist mit Herrn Udo Müller 
   (Vorstandsmitglied der persönlich haftenden 
   Gesellschafterin und Aktionär der Ströer SE & 
   Co. KGaA) verheiratet. 
 
   Weitere Informationen zu den vorgeschlagenen 
   Kandidaten sind auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   http://www.stroeer.com 
 
   unter der Rubrik '_Investor Relations_', 
   '_Hauptversammlung_' abrufbar und am Ende dieser 
   Hautversammlungseinladung abgedruckt. 
8. *Beschlussfassung über die Änderung von § 2 
   der Satzung* 
 
   In § 2 der Satzung der Gesellschaft, der den 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 19, 2018 09:04 ET (13:04 GMT)

DJ DGAP-HV: Ströer SE & Co. KGaA: Bekanntmachung der -3-

Unternehmensgegenstand regelt, soll in Absatz 1 
   ein neuer lit. c) eingefügt werden. Hintergrund 
   ist, dass Marketing und Vertrieb von Waren, 
   Produkten und Dienstleistungen sowie damit 
   zusammenhängende Dienst- und Serviceleistungen 
   einen zunehmend wichtigen Teil der 
   Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ausmachen. 
   Diese Tätigkeit soll daher in § 2 Absatz 1 der 
   Satzung als gleichwertiges Element abgebildet 
   werden. 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und der 
   Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu 
   beschließen: 
 
    § 2 Absatz 1 der Satzung wird wie folgt neu 
    gefasst: 
 
    '(1) _Gegenstand des Unternehmens ist die 
         Tätigkeit einer geschäftsleitenden 
         Holding, d.h. die Zusammenfassung von 
         Unternehmen, deren Beratung sowie die 
         Übernahme sonstiger 
         betriebswirtschaftlicher Aufgaben und 
         Dienstleistungen für Unternehmen, die 
         in folgenden Bereichen tätig sind:_ 
 
         (a) _Werbung in Bezug auf Werbeträger 
             jeglicher Form, insbesondere im 
             Außen- und Onlinebereich 
             durch die Bewirtschaftung der 
             jeweiligen Werbeträger sowie die 
             Vermittlung und Vermarktung von 
             Werbeflächen einschließlich 
             der (Weiter-)Entwicklung 
             geeigneter Technologie,_ 
         (b) Medien jeglicher Art, 
             insbesondere im Onlinebereich, 
             einschließlich des Betriebs 
             und der Vermarktung von 
             Online-Portalen für Information, 
             Kommunikation 
             (einschließlich sozialer 
             Netzwerke), Unterhaltung 
             (einschließlich Videos und 
             Spiele) und E-Commerce 
             (einschließlich dem damit 
             zusammenhängenden Handel und der 
             Herstellung von Produkten sowie 
             der Erbringung von 
             Dienstleistungen aller Art), 
         (c) _Marketing und Vertrieb von 
             Waren, Produkten und 
             Dienstleistungen sowie damit 
             zusammenhängende Dienst- und 
             Serviceleistungen.'_ 
9. *Beschlussfassung über die Zustimmung zum 
   Gewinnabführungsvertrag mit der Ströer 
   Performance Group GmbH* 
 
   Die Ströer SE & Co. KGaA hat mit der Ströer 
   Performance Group GmbH, Köln - als 
   gewinnabführender Gesellschaft - am 4. April 
   2018 einen Gewinnabführungsvertrag 
   (Ergebnisabführungsvertrag) geschlossen. Die 
   Ströer SE & Co. KGaA ist alleinige 
   Gesellschafterin der Ströer Performance Group 
   GmbH. Der Gewinnabführungsvertrag wurde zur 
   Herstellung einer körperschaftsteuerlichen 
   Organschaft abgeschlossen und bedarf zu seiner 
   Wirksamkeit unter anderem der Zustimmung der 
   Hauptversammlung der Ströer SE & Co. KGaA. 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und der 
   Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu 
   beschließen: 
 
    Dem Gewinnabführungsvertrag vom 4. April 
    2018 zwischen der Ströer SE & Co. KGaA und 
    der Ströer Performance Group GmbH mit Sitz 
    in Köln, als gewinnabführender Gesellschaft 
    wird zugestimmt. 
 
   Der Vertrag hat folgenden Wortlaut: 
 
   Zwischen 
 
   *Ströer SE & Co. KGaA mit Sitz in Köln, 
   eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts 
   Köln unter HRB 86922* 
 
   -nachfolgend '*OBERGESELLSCHAFT*' genannt- 
 
   und 
 
   *Ströer Performance Group GmbH mit Sitz in Köln, 
   eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts 
   Köln unter HRB 94037* 
 
   -nachfolgend '*UNTERGESELLSCHAFT*' genannt- 
 
   wird folgender *Gewinnabführungsvertrag* 
   geschlossen: 
 
   *Präambel* 
 
   Die OBERGESELLSCHAFT ist alleinige 
   Gesellschafterin der UNTERGESELLSCHAFT. 
 
   *§ 1* 
   *Gewinnabführung* 
 
   1. Die UNTERGESELLSCHAFT verpflichtet sich 
      unter entsprechender Beachtung von § 301 
      AktG in seiner jeweils gültigen Fassung, 
      während der Vertragsdauer und erstmals ab 
      dem Beginn des im Zeitpunkt der 
      Eintragung dieses Vertrages im 
      Handelsregister laufenden Geschäftsjahres 
      ihren gesamten nach den maßgeblichen 
      handelsrechtlichen Vorschriften 
      ermittelten Gewinn an die 
      OBERGESELLSCHAFT abzuführen. Abzuführen 
      ist - vorbehaltlich einer Bildung oder 
      Auflösung von Rücklagen nach Absatz 2 - 
      der ohne die Gewinnabführung entstehende 
      Jahresüberschuss vermindert um einen 
      Verlustvortrag aus dem Vorjahr. 
   2. Die UNTERGESELLSCHAFT kann mit Zustimmung 
      der OBERGESELLSCHAFT Beträge aus dem 
      Jahresüberschuss in die anderen 
      Gewinnrücklagen einstellen, wenn dies 
      handelsrechtlich zulässig und bei 
      vernünftiger kaufmännischer Beurteilung 
      wirtschaftlich begründet ist. Die während 
      der Dauer dieses Vertrages gebildeten 
      anderen Gewinnrücklagen sind auf 
      Verlangen der OBERGESELLSCHAFT aufzulösen 
      und zum Ausgleich eines 
      Jahresfehlbetrages zu verwenden oder als 
      Gewinn abzuführen. 
   3. Die Abführung von Beträgen aus der 
      Auflösung von Kapitalrücklagen i.S.d. § 
      272 Abs. 2 Nr. 4 HGB oder von 
      vorvertraglichen Gewinnrücklagen ist 
      ausgeschlossen. 
 
   *§ 2* 
   *Verlustübernahme* 
 
   Die OBERGESELLSCHAFT ist entsprechend der 
   Vorschrift des § 302 AktG in seiner jeweils 
   gültigen Fassung verpflichtet, jeden während der 
   Vertragsdauer entstehenden Jahresfehlbetrag 
   auszugleichen, soweit dieser nicht dadurch 
   ausgeglichen wird, dass den anderen 
   Gewinnrücklagen Beträge entnommen werden, die 
   während der Vertragsdauer in sie eingestellt 
   worden sind. 
 
   *§ 3* 
   *Jahresabschluss* 
 
   1. Die UNTERGESELLSCHAFT hat den 
      Jahresabschluss so zu erstellen, dass der 
      abzuführende Gewinn bzw. der zu 
      übernehmende Verlust als Verbindlichkeit 
      bzw. Forderung gegenüber der 
      OBERGESELLSCHAFT ausgewiesen wird. 
   2. Der Jahresabschluss der UNTERGESELLSCHAFT 
      ist vor dem Jahresabschluss der 
      OBERGESELLSCHAFT zu erstellen. 
   3. Der Jahresabschluss der UNTERGESELLSCHAFT 
      ist vor seiner Feststellung der 
      OBERGESELLSCHAFT zur Kenntnisnahme, 
      Prüfung und Abstimmung vorzulegen. 
   4. Endet das Wirtschaftsjahr der 
      UNTERGESELLSCHAFT zugleich mit dem 
      Wirtschaftsjahr der OBERGESELLSCHAFT, so 
      ist gleichwohl das zu übernehmende 
      Ergebnis der UNTERGESELLSCHAFT im 
      Jahresabschluss der OBERGESELLSCHAFT für 
      das gleiche Wirtschaftsjahr zu 
      berücksichtigen. 
 
   *§ 4* 
   *Inkrafttreten, Vertragsdauer, Kündigung* 
 
   1. Der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit 
      der Zustimmung der Hauptversammlung der 
      OBERGESELLSCHAFT, der persönlich 
      haftenden Gesellschafterin der 
      OBERGESELLSCHAFT und der 
      Gesellschafterversammlung der 
      UNTERGESELLSCHAFT sowie der Eintragung in 
      das Handelsregister der 
      UNTERGESELLSCHAFT. Er gilt rückwirkend ab 
      dem Beginn des im Zeitpunkt der 
      Eintragung dieses Vertrages im 
      Handelsregister laufenden Geschäftsjahres 
      der UNTERGESELLSCHAFT. 
   2. Der Vertrag kann unter Einhaltung einer 
      Kündigungsfrist von sechs Monaten nur zum 
      Ende des Geschäftsjahres der 
      UNTERGESELLSCHAFT, frühestens jedoch zum 
      Ende des Geschäftsjahres ordentlich 
      gekündigt werden, nach dessen Ablauf die 
      durch diesen Vertrag zu begründende 
      körperschaftsteuerliche und 
      gewerbesteuerliche Organschaft ihre 
      steuerliche Mindestlaufzeit erfüllt hat 
      (nach derzeitiger Rechtslage fünf 
      Zeitjahre; § 14 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 
      17 KStG, § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG). 
   3. Das Recht zur vorzeitigen Kündigung aus 
      wichtigem Grund bleibt unberührt. Als 
      wichtiger Grund gilt im Einzelfall 
      insbesondere 
 
      a) die Veräußerung von mindestens 
         so vielen Anteilen an der 
         UNTERGESELLSCHAFT durch die 
         OBERGESELLSCHAFT, dass die 
         Voraussetzungen der finanziellen 
         Eingliederung der UNTERGESELLSCHAFT 
         in die OBERGESELLSCHAFT gemäß 
         Steuerrecht nicht mehr vorliegen 
 
         oder 
      b) die Umwandlung, Verschmelzung oder 
         Liquidation der OBERGESELLSCHAFT oder 
         der UNTERGESELLSCHAFT. 
   4. Die OBERGESELLSCHAFT ist der 
      UNTERGESELLSCHAFT im Falle der Kündigung 
      aus wichtigem Grund lediglich zum 
      Ausgleich der anteiligen Verluste bis zur 
      handelsrechtlichen Beendigung dieses 
      Vertrags verpflichtet. 
   5. Wenn der Vertrag endet, hat die 
      OBERGESELLSCHAFT den Gläubigern der 
      UNTERGESELLSCHAFT entsprechend § 303 AktG 
      Sicherheit zu leisten. 
 
   *§ 5* 
   *Schlussbestimmungen* 
 
   1. Änderungen und Ergänzungen dieses 
      Vertrags einschließlich dieser 
      Bestimmung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit 
      der Schriftform. 
   2. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses 
      Vertrages als unwirksam, nichtig oder 
      undurchführbar erweisen oder unwirksam, 
      nichtig oder undurchführbar werden, gilt 
      bei Aufrechterhaltung des Vertrages im 
      Übrigen diejenige Regelung, die dem 
      in diesem Vertrag erkennbar gewordenen 
      Willen der Parteien am nächsten kommt. 
      Die Parteien werden eine Regelung 
      herbeiführen, die dem Zweck dieses 
      Vertrages am nächsten kommt. 

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April 19, 2018 09:04 ET (13:04 GMT)

DJ DGAP-HV: Ströer SE & Co. KGaA: Bekanntmachung der -4-

Entsprechendes gilt für Regelungslücken. 
   3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist 
      Köln. 
 
   Da sich alle Geschäftsanteile der Ströer 
   Performance Group GmbH in der Hand der 
   Gesellschaft befinden, bedarf es weder einer 
   Prüfung des Gewinnabführungsvertrags durch einen 
   Vertragsprüfer noch sind die Gewährung von 
   Ausgleichszahlungen (§ 304 AktG) oder von 
   Abfindungen (§ 305 AktG) erforderlich. 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin hat 
   zusammen mit der Geschäftsführung der Ströer 
   Performance Group GmbH einen gemeinsamen Bericht 
   gemäß § 293a AktG über den 
   Gewinnabführungsvertrag erstattet. Dieser 
   Bericht sowie der Gewinnabführungsvertrag und 
   die Jahresabschlüsse und Lageberichte der 
   Gesellschaft und der Ströer Performance Group 
   GmbH für die letzten drei Geschäftsjahre - 
   soweit zu erstellen - liegen vom Tag der 
   Einberufung der Hauptversammlung an in den 
   Geschäftsräumen der Gesellschaft und in der 
   Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die 
   Aktionäre aus. Die Unterlagen sind auch auf der 
   Homepage der Gesellschaft unter 
 
   http://www.stroeer.com 
 
   unter der Rubrik 'Investor Relations', 
   'Hauptversammlung' veröffentlicht. Auf Verlangen 
   werden jedem Aktionär kostenlos und unverzüglich 
   Kopien der vorgenannten Unterlagen übersandt. 
 
*VORAUSSETZUNG FÜR DIE TEILNAHME AN DER 
HAUPTVERSAMMLUNG UND DIE AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind gemäß § 17 Absatz 1 der 
Satzung der Gesellschaft nur die Aktionäre berechtigt, 
die sich bei der Gesellschaft fristgerecht angemeldet 
und ihre Berechtigung nachgewiesen haben. 
 
Die Anmeldung hat in Textform im Sinne von § 126b BGB 
(z.B. schriftlich, per Fax oder per E-Mail) in 
deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen. 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
oder zur Ausübung des Stimmrechts ist durch eine in 
Textform im Sinne von § 126b BGB in deutscher oder 
englischer Sprache erstellte Bescheinigung des 
depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz 
nachzuweisen. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 
21. Tages vor der Hauptversammlung beziehen, also auf 
*Mittwoch, 9. Mai 2018, 0.00 Uhr (MESZ) 
('Nachweisstichtag')*. 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechtes als Aktionär nur, wer den Nachweis 
erbracht hat. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft 
in Textform im Sinne von § 126b BGB unter der 
nachfolgend genannten Adresse spätestens am *Mittwoch, 
23. Mai 2018, 24.00 Uhr (MESZ) (Eingang)*, zugehen: 
 
Postanschrift: Ströer SE & Co. KGaA 
               c/o Commerzbank AG 
               GS-MO 3.1.1 General Meetings 
               60261 Frankfurt am Main 
               Deutschland 
E-Mail:        hv-eintrittskarten@commerzbank.com 
Fax:           +49 (0)69 / 136 26 351 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres 
Anteilsbesitzes bei der vorgenannten Anmeldestelle 
werden den Aktionären Eintrittskarten für die 
Hauptversammlung übersandt. 
 
Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst 
frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden 
Institut anzufordern. Die Übersendung der 
Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden 
in diesen Fällen in der Regel durch das depotführende 
Institut vorgenommen. Aktionäre, die rechtzeitig eine 
Eintrittskarte für die Hauptversammlung über ihr 
depotführendes Institut anfordern, brauchen deshalb in 
der Regel nichts weiter zu veranlassen. Im Zweifel 
sollten sich Aktionäre bei ihrem depotführenden 
Institut erkundigen, ob dieses für sie die Anmeldung 
und den Nachweis des Anteilsbesitzes vornimmt. 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)* 
 
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das 
entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des 
Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im 
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an 
der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
als Aktionär nur, wer einen Nachweis des 
Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. 
Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date 
haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die sich 
ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht 
haben, sind auch dann zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts 
berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date 
veräußern. Aktionäre, die zum Record Date noch 
keine Aktien besaßen, sondern diese erst danach 
erworben haben, können somit nur an der 
Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht ausüben, 
sofern sie sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung 
ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat keine 
Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien. 
Er ist zudem kein relevantes Datum für eine eventuelle 
Dividendenberechtigung. 
 
*VERFAHREN FÜR DIE STIMMABGABE DURCH 
BEVOLLMÄCHTIGTE* 
 
Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten 
ausgeübt werden, z.B. durch die depotführende Bank, 
eine Aktionärsvereinigung oder die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter. Auch in diesem Fall 
muss sich der Aktionär wie zuvor beschrieben 
fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden und seinen 
Anteilsbesitz fristgerecht nachweisen. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen nach § 134 Absatz 3 Satz 3 AktG 
in Verbindung mit § 18 Absatz 2 der Satzung der 
Gesellschaft der Textform im Sinne von § 126b BGB, wenn 
weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung 
oder eine andere der in § 135 Absatz 8 und 10 AktG 
gleichgestellten Institutionen oder Personen zur 
Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt wird. Zur 
Erteilung der Vollmacht kann das Vollmachtsformular 
verwendet werden, das die Aktionäre auf der Rückseite 
der übersandten Eintrittskarte bzw. auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://www.stroeer.com/ 
 
unter der Rubrik '_Investor Relations_', 
'_Hauptversammlung_' finden. 
 
Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten 
gegenüber der Gesellschaft kann auch durch die 
Übermittlung der Bevollmächtigung in Textform im 
Sinne von § 126b BGB an folgende Adresse erfolgen: 
 
Postanschrift: Ströer SE & Co. KGaA 
               c/o Link Market Services GmbH 
               Landshuter Allee 10 
               80637 München 
               Deutschland 
E-Mail:        inhaberaktien@linkmarketservices.de 
Fax:           +49 (0)89 / 210 27 289 
 
Bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten im Sinne 
von § 135 AktG, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach 
§ 135 Absatz 8 und 10 AktG gleichgestellten 
Institutionen oder Personen gilt das Erfordernis der 
Textform nach § 134 Absatz 3 Satz 3 AktG nicht. Jedoch 
ist die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten 
nachprüfbar festzuhalten. Sie muss zudem vollständig 
sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung 
verbundene Erklärungen enthalten. Wir bitten daher 
Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 
Absatz 8 und 10 AktG gleichgestellten Institutionen 
oder Personen mit der Stimmrechtsausübung 
bevollmächtigen wollen, sich hierzu mit dem zu 
Bevollmächtigenden abzustimmen. 
 
Darüber hinaus bieten wir unseren Aktionären die 
Möglichkeit, ihre Stimmrechte in der Hauptversammlung 
entsprechend ihren Weisungen durch von der Gesellschaft 
zu diesem Zweck benannte Stimmrechtsvertreter ausüben 
zu lassen. Auch in diesem Fall muss sich der Aktionär 
wie zuvor beschrieben fristgerecht zur Hauptversammlung 
anmelden und seinen Anteilsbesitz fristgerecht 
nachweisen. Wenn ein Aktionär die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchte, 
muss er ihnen Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht 
ausgeübt werden soll. Die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach 
Maßgabe der ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. 
 
Die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter kann vor der Hauptversammlung per 
Post, Fax oder E-Mail an folgende Adresse erfolgen: 
 
Postanschrift: Ströer SE & Co. KGaA 
               c/o Link Market Services GmbH 
               Landshuter Allee 10 
               80637 München 
               Deutschland 
E-Mail:        inhaberaktien@linkmarketservices.de 
Fax:           +49 (0)89 / 210 27 289 
 
Bei einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter bitten wir die 
Aktionäre, die Vollmacht nebst Weisungen unter der 
vorgenannten Adresse bis spätestens *Dienstag, 29. Mai 
2018, 16.00 Uhr (MESZ) (Eingang)*, zu übersenden. Zur 
Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter kann das 
Formular verwendet werden, das auf der Rückseite der 
übersandten Eintrittskarte abgedruckt ist bzw. auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://www.stroeer.com/ 
 
unter der Rubrik '_Investor Relations_', 
'_Hauptversammlung_' zur Verfügung steht. 
 
Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter keine Vollmachten zur 
Einlegung von Widersprüchen gegen 
Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 19, 2018 09:04 ET (13:04 GMT)

DJ DGAP-HV: Ströer SE & Co. KGaA: Bekanntmachung der -5-

Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen 
entgegennehmen und dass sie auch nicht für die 
Abstimmung über Anträge zur Verfügung stehen, zu denen 
es keine in dieser Einberufung oder später bekannt 
gemachten Vorschläge der persönlich haftenden 
Gesellschafterin und/oder des Aufsichtsrats gibt. 
 
*VERFAHREN BEI STIMMABGABE DURCH BRIEFWAHL* 
 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung 
teilnehmen möchten, können ihre Stimmen schriftlich 
oder im Wege elektronischer Kommunikation durch 
Briefwahl abgeben. Hierzu kann das Formular verwendet 
werden, das die Aktionäre auf der Rückseite der 
übersandten Eintrittskarte bzw. auf der Internetseite 
der Gesellschaft unter 
 
http://www.stroeer.com/ 
 
unter der Rubrik '_Investor Relations_', 
'_Hauptversammlung_' finden. Wir bitten die Aktionäre, 
die per Briefwahl abgegebenen Stimmen bis spätestens 
*Dienstag, 29. Mai 2018, 16.00 Uhr (MESZ) (Eingang)*, 
an die Gesellschaft per Post, Fax oder E-Mail unter der 
nachfolgend genannten Adresse zu übersenden: 
 
Postanschrift: Ströer SE & Co. KGaA 
               c/o Link Market Services GmbH 
               Landshuter Allee 10 
               80637 München 
               Deutschland 
E-Mail:        inhaberaktien@linkmarketservices.de 
Fax:           +49 (0)89 / 210 27 289 
 
Auch im Falle einer Briefwahl sind eine 
fristgemäße Anmeldung und der rechtzeitige 
Nachweis des Anteilsbesitzes nach den Bestimmungen im 
Abschnitt 'VORAUSSETZUNG FÜR DIE TEILNAHME AN DER 
HAUPTVERSAMMLUNG UND DIE AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS' 
erforderlich. 
 
*ANGABEN ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE NACH § 278 
ABSATZ 3 AKTG I.V.M. § 122 ABSATZ 2, § 126 ABSATZ 1, § 
127 UND § 131 ABSATZ 1 AKTG* 
 
Den Aktionären stehen im Vorfeld und in der 
Hauptversammlung unter anderem die nachfolgenden Rechte 
zu. Weitere Einzelheiten hierzu können auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://www.stroeer.com/ 
 
unter der Rubrik '_Investor Relations_', 
'_Hauptversammlung_' eingesehen werden. 
 
*Ergänzung der Tagesordnung auf Verlangen einer 
Minderheit gemäß § 278 Absatz 3 AktG i.V.m. § 122 
Absatz 2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag 
von EUR 500.000,00 am Grundkapital erreichen, dies 
entspricht 500.000 nennwertlosen Stückaktien, können 
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. 
 
Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft schriftlich 
oder in elektronischer Form nach § 126a BGB spätestens 
am *Sonntag, 29. April 2018, 24.00 Uhr (MESZ) 
(Eingang)*, zugegangen sein. Ergänzungsverlangen können 
an nachfolgend genannte Adresse gerichtet werden: 
 
Postanschrift: Ströer SE & Co. KGaA 
               Die persönlich haftende 
               Gesellschafterin 
               Ströer Management SE 
               Vorstand 
               Ströer Allee 1 
               50999 Köln 
               Deutschland 
E-Mail:        hauptversammlung@stroeer.de 
 
Der oder die Antragsteller haben gemäß § 278 
Absatz 3 AktG i.V.m. §§ 122 Absatz 2 Satz 1, Absatz 1 
Satz 3 AktG nachzuweisen, dass er oder sie seit 
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des 
Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die 
Aktien bis zur Entscheidung der persönlich haftenden 
Gesellschafterin über den Antrag halten. 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
gemäß § 278 Absatz 3 AktG i.V.m. §§ 126 Absatz 1 
und 127 AktG* 
 
Jeder Aktionär kann Gegenanträge zu Vorschlägen der 
persönlich haftenden Gesellschafterin und/oder des 
Aufsichtsrats zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt 
sowie Wahlvorschläge an die Gesellschaft übersenden. 
 
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die 
spätestens am *Dienstag, 15. Mai 2018, 24.00 Uhr (MESZ) 
(Eingang)*, bei der Gesellschaft per Post, Fax oder 
E-Mail unter folgender Adresse eingegangen sind: 
 
Postanschrift: Ströer SE & Co. KGaA 
               - Rechtsabteilung - 
               Ströer Allee 1 
               50999 Köln 
               Deutschland 
Fax:           +49 (0)2236 / 9645 69 106 
E-Mail:        gegenantraege@stroeer.de 
 
werden einschließlich des Namens des Aktionärs und 
der Begründung - die allerdings für Wahlvorschläge 
nicht erforderlich ist - sowie einer etwaigen 
Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich nach ihrem 
Eingang auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://www.stroeer.com/ 
 
unter der Rubrik '_Investor Relations_', 
'_Hauptversammlung_' zugänglich gemacht werden. 
 
Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nicht an die 
vorgenannte Adresse der Gesellschaft adressiert sind 
oder nach Dienstag, 15. Mai 2018, 24.00 Uhr (MESZ), 
eingehen, sowie Gegenanträge ohne Begründung werden von 
der Gesellschaft nicht im Internet veröffentlicht. 
 
Wahlvorschläge werden zudem nur zugänglich gemacht, 
wenn sie den Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort der 
vorgeschlagenen Person und bei Vorschlägen zur Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern zusätzlich die Angaben zu 
deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsräten enthalten. 
 
Die Gesellschaft kann davon absehen, einen Gegenantrag 
und seine Begründung bzw. einen Wahlvorschlag 
zugänglich zu machen, wenn einer der 
Ausschlusstatbestände des § 126 Absatz 2 AktG vorliegt. 
Die Ausschlusstatbestände sind auf der Internetseite 
der Gesellschaft unter 
 
http://www.stroeer.com/ 
 
unter der Rubrik '_Investor Relations_', 
'_Hauptversammlung_' dargestellt. 
 
Eine Abstimmung über einen Gegenantrag bzw. 
Gegenvorschlag zu einem Wahlvorschlag in der 
Hauptversammlung setzt voraus, dass der Gegenantrag 
bzw. Gegenvorschlag zu einem Wahlvorschlag während der 
Hauptversammlung mündlich gestellt wird. 
 
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der 
Hauptversammlung mündliche Gegenanträge zu den 
verschiedenen Tagesordnungspunkten bzw. Gegenvorschläge 
zu Wahlvorschlägen auch ohne vorherige und 
fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu 
stellen, bleibt unberührt. 
 
*Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 278 Absatz 3 
AktG i.V.m. § 131 Absatz 1 AktG* 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der 
Hauptversammlung von der persönlich haftenden 
Gesellschafterin Auskunft über Angelegenheiten der 
Gesellschaft, einschließlich der rechtlichen und 
geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen, 
sowie über die Lage des Konzerns und der in den 
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, 
soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des 
Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. 
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung 
grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu 
stellen. Gemäß § 19 Absatz 3 der Satzung der 
Gesellschaft kann der Versammlungsleiter das Frage- und 
Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken 
und Näheres dazu bestimmen. Zudem kann die persönlich 
haftende Gesellschafterin in bestimmten, in § 131 
Absatz 3 AktG geregelten Fällen die Auskunft 
verweigern. Diese Fälle sind auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
http://www.stroeer.com/ 
 
unter der Rubrik '_Investor Relations_', 
'_Hauptversammlung_' dargestellt. 
 
*INFORMATIONEN UND UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG* 
 
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die gesetzlich 
zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge sowie 
Wahlvorschläge von Aktionären sowie weitere 
Informationen und weitergehende Erläuterungen zu oben 
genannten Rechten der Aktionäre nach § 278 Absatz 3 
AktG i.V.m. § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 
Abs. 1 AktG, insbesondere zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung, zur Briefwahl und zur Vollmachts- und 
Weisungserteilung, stehen ab dem Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung auch auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://www.stroeer.com/ 
 
unter der Rubrik '_Investor Relations_', 
'_Hauptversammlung_' zur Verfügung. 
 
Auch in der Hauptversammlung werden die gesetzlich 
zugänglich zu machenden Unterlagen ausliegen. 
 
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der 
Hauptversammlung ebenfalls auf der Internetseite der 
Gesellschaft veröffentlicht. 
 
Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung, zur Briefwahl und zur Vollmachts- und 
Weisungserteilung erhalten die Aktionäre auch zusammen 
mit der Eintrittskarte zugesandt. 
 
*ANZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft ist im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in 
55.726.428 auf den Inhaber lautende nennwertlose 
Stückaktien, die sämtlich mit jeweils einem Stimmrecht 
versehen sind. Sämtliche 55.726.428 ausgegebenen 
Stückaktien der Gesellschaft sind zum Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung teilnahme- und 
stimmberechtigt, weshalb sich die Gesamtzahl der 
stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt 
der Einberufung der Hauptversammlung auf 55.726.428 
beläuft. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der 
Einberufung keine eigenen Aktien. 
 
*INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ* 
 
Die Gesellschaft verarbeitet auf Grundlage der 
geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene Daten, um 
den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung 
sowie die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der 
Hauptversammlung zu ermöglichen. Für die Verarbeitung 
ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. 
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist - ab dem 25. 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 19, 2018 09:04 ET (13:04 GMT)

DJ DGAP-HV: Ströer SE & Co. KGaA: Bekanntmachung der -6-

Mai 2018 - Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c DSGVO. Zum 
Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt 
die Gesellschaft verschiedene Dienstleister. Diese 
erhalten von der Gesellschaft nur solche 
personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der 
beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Die 
Dienstleister verarbeiten diese Daten 
ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im 
Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen 
der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und 
Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der 
Hauptversammlung zur Verfügung gestellt, namentlich 
über das Teilnehmerverzeichnis. Die personenbezogenen 
Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten 
gespeichert und anschließend gelöscht. 
 
Sie haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein 
jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, 
Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht 
bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen 
Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kap. 
III DSGVO. Diese Rechte können Sie gegenüber der 
Gesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse 
 
datenschutz@stroeer.de 
 
oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen: 
 
Ströer SE & Co. KGaA 
Datenschutz 
Ströer Allee 1 
50999 Köln 
 
Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den 
Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO zu. 
 
Unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten erreichen 
Sie unter: 
 
Ströer SE & Co. KGaA 
Datenschutzbeauftragter 
Ströer Allee 1 
50999 Köln 
E-Mail: datenschutzbeauftragter@stroeer.de 
 
*ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN ÜBER DIE UNTER 
TAGESORDNUNGSPUNKT 7 ZUR WAHL VORGESCHLAGENEN 
AUFSICHTSRATSKANDIDATEN* 
 
*Christoph Vilanek* 
 
Christoph Vilanek, Jahrgang 1968, begann nach dem 
Abschluss seines Betriebswirtschaftsstudiums an der 
Leopold-Franzens-Universität in Innsbruck seine 
berufliche Karriere beim Verlag Time-Life 
International. Bevor er als Geschäftsführer zum 
Online-Modehandel boo.com wechselte, war er in 
verschiedenen Positionen im Versandhandel tätig. 2001 
wechselte der gebürtige Österreicher zur 
Unternehmensberatung McKinsey, wo er sich hauptsächlich 
um den Bereich Telekommunikation in Deutschland und 
Osteuropa kümmerte. 2004 wurde er zweiter 
Geschäftsführer bei iPublish, einem Tochterunternehmen 
der Hamburger Ganske-Verlagsgruppe. Vor seiner 
Bestellung zum Vorstandsvorsitzenden der freenet AG im 
April 2009 verantwortete Christoph Vilanek von 2005 bis 
2009 zahlreiche Funktionen im Rahmen der 
Kundenkommunikation, -entwicklung, -betreuung und 
-bindung bei der debitel AG in Stuttgart. Im April 2013 
wurde er in den Aufsichtsrat der Ströer Media AG, 
heutige Ströer SE & Co. KGaA, berufen und im Juni 2014 
zum Vorsitzenden ernannt. 
Christoph Vilanek ist verheiratet und hat zwei Kinder. 
 
Herr Christoph Vilanek gehört folgenden anderen 
 
a) gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
   und/oder 
b) vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien anderer 
   Wirtschaftsunternehmen an: 
a) mobilcom-debitel GmbH, Büdelsdorf, MEDIA 
   BROADCAST GmbH, Köln, eXaring AG, München, 
   (alle jeweils Konzerngesellschaften der 
   freenet AG), Ströer Management SE (persönlich 
   haftende Gesellschafterin der Ströer SE & Co. 
   KGaA); 
b) Sunrise Communications AG (Verwaltungsrat), 
   Zürich (Schweiz). 
 
*Dirk Ströer* 
 
Dirk Ströer, Jahrgang 1969, ist geschäftsführender 
Gesellschafter der Ströer Außenwerbung GmbH & Co. 
KG und der Media Ventures GmbH. Im Februar 2004 wurde 
er erstmals in den Aufsichtsrat der Ströer Out-of-Home 
Media AG, heutige Ströer SE & Co. KGaA, berufen. Nach 
seinem Studium der Betriebswirtschaftslehre gründete 
Dirk Ströer bereits 1998 die City Design GmbH zur 
Vermarktung von Hinweismedien in deutschen Städten. 
Anfang 1999 zog er nach Warschau und betreute dort den 
Aufbau der polnischen Ländergesellschaft der 
Ströer-Gruppe. Ende 1999 machte er sich in Hamburg 
selbständig und gründete die orangemedia.de GmbH und 
neu.de GmbH. Damit legte er den Grundstein für die 
Media Ventures GmbH, die in den Folgejahren Portale und 
Marktplätze wie weg.de, mp3.de oder pkw.de zu 
erfolgreichen Geschäftsmodellen aufbaute. 
 
Herr Dirk Ströer gehört folgenden anderen 
 
a) gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
   und/oder 
b) vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien anderer 
   Wirtschaftsunternehmen an: 
a) Ströer Management SE (persönlich haftende 
   Gesellschafterin der Ströer SE & Co. KGaA); 
b) keine. 
 
*Ulrich Voigt* 
 
Ulrich Voigt wurde 1965 in Köln geboren. Nach 
Beendigung seiner Ausbildung zum Bankkaufmann bei der 
Stadtsparkasse Köln im Jahre 1987 und Weiterbildung zum 
Sparkassenbetriebswirt an der Rheinischen 
Sparkassenakademie, war er in verschiedenen Funktionen 
für die Sparkasse tätig. Von 1997 bis 1999 absolvierte 
er ein Studium am Lehrinstitut für das kommunale 
Sparkassen- und Kreditwesen in Bonn, welches er mit dem 
Abschluss diplomierter Sparkassenbetriebswirt beendete. 
Bevor er 2007 zum Generalbevollmächtigten im Bereich 
'Institutionelle, Asset Management und Beteiligungen' 
berufen wurde, übernahm er verschiedene 
Leitungspositionen in der Sparkasse KölnBonn. Seit 2008 
ist er Mitglied des Vorstandes der Sparkasse KölnBonn 
und dort seit 2010 für die Bereiche 'zentrale und 
dezentrale Firmenkunden', 'Institutionelle und 
Kommunen', 'Beteiligungen' und 'Treasury' zuständig. 
Ulrich Voigt wurde im November 2013 in den Aufsichtsrat 
der Ströer Media AG, heutige Ströer SE & Co. KGaA, 
berufen. 
 
Herr Ulrich Voigt gehört folgenden anderen 
 
a) gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
   und/oder 
b) vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien anderer 
   Wirtschaftsunternehmen an: 
a) Ströer Management SE (persönlich haftende 
   Gesellschafterin der Ströer SE & Co. KGaA); 
b) modernes köln Gesellschaft für 
   Stadtentwicklung mit beschränkter Haftung 
   (Aufsichtsrat), Köln, Börsenrat der Börse 
   Düsseldorf, Finanz Informatik GmbH & Co. KG 
   (Aufsichtsrat), Frankfurt a.M. 
 
*Julia Flemmerer* 
 
Julia Flemmerer wurde am 30.11.1979 in Mainz geboren. 
1999 begann sie ihr Studium der Rechtswissenschaften an 
der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Nach 
weiterführenden Studien mit dem Schwerpunkt 
französisches Recht an der Université de Lausanne, in 
Bonn und Hamburg, nahm sie 2007 ihre Tätigkeit als 
Rechtsanwältin in Köln in der Anwaltskanzlei Seitz 
Partnerschaftsgesellschaft mbB mit den 
Arbeitsschwerpunkten Arbeitsrecht und Compliance auf. 
Julia Flemmerer ist Gründerin und Managing Direktor der 
Famosa Real Estate, einer 
Projektentwicklungsgesellschaft im Immobilienbereich, 
und ist als Investorin im Bereich Green Tech aktiv. Sie 
engagiert sich ehrenamtlich als Botschafterin von 
Wellcome, einem bundesweit tätigen Social Franchise 
Unternehmen für moderne Nachbarschaftshilfe. Julia 
Flemmerer ist verheiratet und hat vier Kinder. Seit 
März 2016 gehört sie dem Aufsichtsrat der Ströer SE & 
Co. KGaA an. 
 
Frau Julia Flemmerer gehört folgenden anderen 
 
a) gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
   und/oder 
b) vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien anderer 
   Wirtschaftsunternehmen an: 
a) keine; 
b) keine. 
 
*Anette Bronder* 
 
Anette Bronder, geboren am 13.12.1967, leitet als 
Mitglied der Geschäftsführung der T-Systems 
International GmbH die Digital Division und unterstützt 
in dieser Funktion Unternehmen bei der Umsetzung ihrer 
Digitalisierungsstrategien. Nach ihrem 
Hochschulabschluss in Wirtschafts- und 
Sozialwissenschaften mit Schwerpunkt 
Politikwissenschaften an der Universität Stuttgart 
startete sie ihre berufliche Laufbahn bei 
Hewlett-Packard und war dort in verschiedenen 
Führungspositionen tätig. Zwischen September 2010 und 
März 2013 leitete Anette Bronder den Bereich Technology 
Enterprise der Vodafone GmbH in Deutschland. Von April 
2013 bis Juli 2015 war sie Director Group Enterprise 
Solutions bei Vodafone und dort für den Bereich 
Enterprise Delivery and Operations in allen Märkten 
verantwortlich. Anette Bronder hat über 19 Jahre 
Erfahrung in den Bereichen Delivery Services, 
Operations und Consulting und wurde im April 2016 in 
den Aufsichtsrat der Ströer SE & Co. KGaA berufen. Sie 
ist Mutter von zwei Kindern und lebt mit ihrer Familie 
in Stuttgart. 
 
Frau Anette Bronder gehört folgenden anderen 
 
a) gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
   und/oder 
b) vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien anderer 
   Wirtschaftsunternehmen an: 
a) elumeo SE (Verwaltungsrat), Berlin, T-Systems 
   Multimedia Solutions GmbH, Dresden, Deutsche 
   Telekom IT GmbH, Bonn; 
b) Deutsche Forschungszentrum für Künstliche 
   Intelligenz GmbH (Aufsichtsrat), 
   Kaiserslautern. 
 
*Vicente Vento Bosch* 
 
Vicente Vento Bosch, geboren am 26. März 1981, ist 
Mitgründer und CEO von Deutsche Telekom Capital 
Partners ('DTCP') und ein Mitglied des Top 
Führungsteams der Deutschen Telekom. Er ist Mitglied in 
den Aufsichtsräten der Ströer SE & Co. KGaA, der 
Deutsche Telekom Strategic Investments GmbH, der 
Deutsche Telekom Venture Funds GmbH und der Telekom 
Innovation Pool GmbH. Bevor er DTCP gründete, war er 
Leiter M&A und Senior Vice President bei der Deutschen 
Telekom, vorangegangen von diversen Beratungs- und 
Asset Management Positionen bei Morgan Stanley, 
Blackstone und Royal Capital Management. Vom 12. 
November 2015 bis zum 1. März 2016 gehörte Vicente 
Vento Bosch dem Aufsichtsrat der Ströer SE an. Seit dem 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 19, 2018 09:04 ET (13:04 GMT)

5. April 2016 ist er Mitglied im Aufsichtsrat der 
Ströer SE & Co. KGaA. Seit dem 28. Oktober 2015 ist er 
Mitglied im Aufsichtsrat der Ströer Management SE. 
Vicente Vento Bosch hat einen Abschluss in Business 
Administration (Lic&MBA) von der ESADE Business School. 
 
Herr Vicente Vento Bosch gehört folgenden anderen 
 
a) gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
   und/oder 
b) vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien anderer 
   Wirtschaftsunternehmen an: 
a) Ströer Management SE (persönlich haftende 
   Gesellschafterin der Ströer SE & Co. KGaA); 
b) Deutsche Telekom Strategic Investments GmbH 
   (Aufsichtsrat), Bonn, Deutsche Telekom 
   Venture Funds GmbH (Aufsichtsrat), Bonn, 
   Telekom Innovation Pool GmbH (Beirat), Bonn 
   (alle jeweils Konzerngesellschaften der 
   Deutsche Telekom AG), eValue 2nd Fund GmbH 
   (Beirat), Berlin, Swiss Towers AG (Beobachter 
   im Verwaltungsrat), Zug (Schweiz), Keepler 
   Data Tech S.L. (Beobachter im 
   Verwaltungsrat), Madrid (Spanien). 
 
*Martin Diederichs* 
 
Martin Diederichs wurde am 11. August 1962 in Bonn 
geboren und war in der Zeit vom 29. Juli 2002 bis zum 
20. Februar 2004 Mitglied des ersten Aufsichtsrats der 
Ströer Out-of-Home Media AG, heutige Ströer SE & Co. 
KGaA. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an 
den Universitäten Bonn und Nizza und dem Referendariat 
in dem Bezirk des OLG Köln nahm er seine Tätigkeit als 
Rechtsanwalt in Köln auf. Seit 1994 ist er Mitglied der 
Rechtsanwaltssozietät Heidland Werres Diederichs mit 
Sitz in Köln. Schwerpunkt seiner Tätigkeit sind das 
Bau- und Architektenrecht, insbesondere das Recht des 
internationalen Anlagenbaus, sowie das allgemeine 
Wirtschaftsrecht. Seit 2007 ist er Fachanwalt für Bau- 
und Architektenrecht, ferner empfohlener Schiedsrichter 
der Schlichtungs- und Schiedsordnung für 
Baustreitigkeiten der ARGE Baurecht im DAV (SOBau). Er 
war auch als Schiedsrichter am International Chamber of 
Commerce, Paris, aktiv sowie als Anwaltsvertreter in 
diversen Schiedsgerichtsauseinandersetzungen im In- und 
Ausland tätig. Herr Diederichs wurde im Mai 2010 erneut 
in den Aufsichtsrat der Gesellschaft berufen und 
gehörte diesem bis zum Formwechsel der Gesellschaft in 
die Ströer Media SE im Oktober 2014 an. 
 
Herr Martin Diederichs gehört folgenden anderen 
 
a) gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
   und/oder 
b) vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien anderer 
   Wirtschaftsunternehmen an: 
a) Ströer Management SE (persönlich haftende 
   Gesellschafterin der Ströer SE & Co. KGaA); 
b) DSD Steel Group GmbH (Aufsichtsrat), 
   Saarlouis. 
 
*Petra Sontheimer* 
 
Petra Sontheimer, Jahrgang 1970, berät als Top 
Management Coach und Business Partnerin bei cidpartners 
Vorstandsteams, Führungskräfte und Unternehmen zum 
Thema 'Leadership & Collaboration in the Digital Age'. 
Nach Abschluss ihres Betriebswirtschaftsstudiums an der 
Universität Mannheim und einem Diplome International de 
Management am Institute Commercial de Nancy, begann sie 
ihre Karriere im Human Resource Management bei der 
Beiersdorf AG. Von 1998 bis 2001 leitete sie als 
Director Human Ressources bei der Pixelpark AG, einer 
Bertelsmann Tochter, den Auf- und Ausbau des 
Personalbereichs sowie des Change Managements im Rahmen 
der internationalen Expansion. Danach machte sie sich 
selbständig und gründete gemeinsam mit einem Partner 
cidpartners, einer auf Begleitung von Unternehmen in 
dynamisch komplexen Umfeldern spezialisierten 
Unternehmensberatung. Sie verfügt über mehr als 20 
Jahre Erfahrung in den Bereichen Personalentwicklung, 
Transformationsmanagement und Top Executive Coaching. 
 
Petra Sontheimer ist verheiratet und hat ein Kind. 
 
Frau Petra Sontheimer gehört folgenden anderen 
 
a) gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
   und/oder 
b) vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien anderer 
   Wirtschaftsunternehmen an: 
a) keine; 
b) keine. 
 
Köln, im April 2018 
 
*Ströer SE & Co. KGaA* 
 
_Die persönlich haftende Gesellschafterin 
Ströer Management SE_ 
 
_Der Vorstand_ 
 
2018-04-19 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Ströer SE & Co. KGaA 
             Ströer Allee 1 
             50999 Köln 
             Deutschland 
E-Mail:      ddibold@stroeer.com 
Internet:    http://www.stroeer.com 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
676591 2018-04-19 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 19, 2018 09:04 ET (13:04 GMT)

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