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DGAP-HV: Nordex SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.06.2018 in Rostock mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Nordex SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Nordex SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.06.2018 in Rostock 
mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-04-20 / 15:04 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Nordex SE Rostock ISIN DE000A0D6554 
 
Sehr geehrte Aktionärin, 
sehr geehrter Aktionär, 
 
hiermit laden wir Sie zu der am 
 
*Dienstag, dem 5. Juni 2018, um 10 Uhr,* 
(Einlass ab 9 Uhr) 
*im Konferenzzentrum des Radisson Blu Hotels in* 
*18055 Rostock,* 
*Lange Straße 40* 
 
stattfindenden 
 
Ordentlichen Hauptversammlung 
 
ein. 
 
I. *Tagesordnung und Vorschläge zur 
   Beschlussfassung* 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses für das 
   Geschäftsjahr 2017, des zu einem Bericht 
   zusammengefassten Lageberichts und 
   Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2017 
   mit dem Bericht des Aufsichtsrats sowie dem 
   erläuternden Bericht des Vorstands zu den 
   Angaben nach §§ 289a Abs. 1; 315a Abs. 1 HGB* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gebilligt; damit ist der 
   Jahresabschluss festgestellt. Die 
   Hauptversammlung hat zu diesem 
   Tagesordnungspunkt 1 daher keinen Beschluss zu 
   fassen. 
2. *Beschlussfassung über die Gewinnverwendung* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Jahresabschluss der Nordex SE für das 
   Geschäftsjahr 2017 ausgewiesenen Bilanzgewinn 
   in Höhe von EUR 64.522.268,77 in die anderen 
   Gewinnrücklagen einzustellen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die 
   Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor, 
   die _PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft_, Hamburg, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer zu 
   bestellen, und zwar für 
 
   a) das Geschäftsjahr 2018; sowie 
   b) die prüferische Durchsicht von 
      Zwischenfinanzberichten gemäß §§ 115 
      Abs. 5; 117 Nr. 2 WpHG bis zur nächsten 
      ordentlichen Hauptversammlung für den 
      Fall, dass sich der Vorstand für eine 
      prüferische Durchsicht von 
      Zwischenfinanzberichten entscheidet. 
 
   Für die genannten Prüfungsleistungen hat der 
   Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats gemäß 
   Artikel 16 Abs. 2 der EU 
   Abschlussprüferverordnung (_Verordnung (EU) Nr. 
   537/2014 des Europäischen Parlaments und des 
   Rates vom 16. April 2014 über spezifische 
   Anforderungen an die Abschlussprüfung bei 
   Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur 
   Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der 
   Kommission_) die _PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft_, Hamburg, und 
   die _Deloitte GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft_, Hamburg, 
   empfohlen und dabei eine Präferenz für die 
   _PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft_, Hamburg, den 
   bisherigen Abschlussprüfer, mitgeteilt. 
 
   Diese Empfehlung war frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme Dritter; auch wurden dem 
   Prüfungsausschuss keine Klauseln auferlegt, die 
   die Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung 
   im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten 
   Abschlussprüfers oder einer bestimmten 
   Prüfungsgesellschaft für die Durchführung der 
   Abschlussprüfung bei der Gesellschaft auf 
   bestimmte Kategorien oder Listen von 
   Abschlussprüfern oder Prüfungsgesellschaften 
   beschränken. 
II. *Ausgelegte Unterlagen* 
 
    Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an liegen in den 
    Geschäftsräumen der Nordex SE in 18059 Rostock, 
    Erich-Schlesinger-Straße 50, und am Sitz des Vorstands in 22419 
    Hamburg, Langenhorner Chaussee 600, folgende Unterlagen zur 
    Einsichtnahme durch die Aktionäre aus: 
 
    * der festgestellte Jahresabschluss und der 
      gebilligte Konzernabschluss der Nordex SE 
      für das Geschäftsjahr 2017; der zu einem 
      Bericht zusammengefasste Lagebericht und 
      Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 
      2017 mit dem Bericht des Aufsichtsrats 
      sowie dem erläuternden Bericht des 
      Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 
      1; 315a Abs. 1 HGB; sowie 
    * der Vorschlag des Vorstands für die 
      Verwendung des Bilanzgewinns für das 
      Geschäftsjahr 2017. 
 
    Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme 
    ausliegen und sind von der Einberufung an unter 
 
    http://www.nordex-online.com/de/investor-relations/hauptversammlung.html 
 
    ebenso wie die gemäß § 124a AktG zu veröffentlichenden 
    Informationen sowie weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der 
    Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG 
    zugänglich. Nach der Hauptversammlung werden die Abstimmungsergebnisse 
    unter derselben Internetadresse bekannt gegeben. 
III. *Weitere Angaben und Hinweise zur Teilnahme 
     und Stimmrechtsausübung* 
1. *Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage des 
   Nachweises ihres Aktienbesitzes durch das depotführende Institut 
   spätestens bis zum Ablauf des siebten Tages vor der Hauptversammlung, 
   demnach bis zum Ablauf des 29. Mai 2018, 24:00 Uhr, (letzter Anmeldetag) 
   in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache bei der 
   Gesellschaft unter der folgenden Adresse angemeldet haben: 
 
   _Nordex SE_ 
   c/o UniCredit Bank AG 
   Abt. CBS 51 DS/GM 
   80311 München 
   Telefax: +49-(0)89-5400-2519 
   E-Mail: hauptversammlungen@unicredit.de 
 
   Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den Beginn des 
   einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, demnach auf den Beginn 
   des Dienstag, den 15. Mai 2018, 0:00 Uhr, (Nachweisstichtag) beziehen 
   und der Gesellschaft mit der Anmeldung spätestens am Dienstag, den 29. 
   Mai 2018 (24:00 Uhr) zugehen. Ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter 
   Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut ist 
   ausreichend. Der Nachweis hat in deutscher oder englischer Sprache zu 
   erfolgen. 
 
   Der Nachweisstichtag ist das maßgebliche Datum für den Umfang und 
   die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im 
   Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer 
   einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. 
   Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit 
   des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder 
   teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
   Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts 
   ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag 
   maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur 
   Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für 
   den Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
   Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär 
   werden, sind nicht teilnahme- und/oder stimmberechtigt. Der 
   Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für eine eventuelle 
   Dividendenberechtigung. 
 
   Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei 
   der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die 
   Hauptversammlung übersandt. Diese sollen den Aktionären als Ausweis für 
   die Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts dienen. Um den 
   rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die 
   Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an 
   der Hauptversammlung bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. 
2. *Stimmrechtsvertretung* 
 
   Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können 
   ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte in der Hauptversammlung durch 
   einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch im Fall einer 
   Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung und ein 
   fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes - wie vorstehend beschrieben 
   - erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann 
   die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Aktionäre können ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine 
   andere Person ihrer Wahl zur Ausübung von Stimmrechten und ihrer 
   sonstigen Rechte in der Hauptversammlung bevollmächtigen. Die Erteilung 

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April 20, 2018 09:04 ET (13:04 GMT)

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