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DGAP-News: WASGAU Produktions & Handels AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung WASGAU Produktions & Handels AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.06.2018 in Pirmasens mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-04-20 / 15:04 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. WASGAU Produktions & Handels AG Pirmasens WKN 701600 ISIN DE0007016008 Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, dem 6. Juni 2018, um 10:00 Uhr in der WASGAUHALLE (Messegelände), Zeppelinstraße 11, 66953 Pirmasens, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Das Versammlungslokal öffnet um 09:00 Uhr. *TAGESORDNUNG* 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, der Lageberichte für die WASGAU Produktions & Handels AG und den Konzern, jeweils mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 bzw. § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB), der gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht 2017 nach § 315b Abs. 3 HGB sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 Die vorgenannten Unterlagen (einschließlich des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns) und der Corporate-Governance-Bericht, der auch die Ziele und das Kompetenzprofil für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats sowie den Stand der Umsetzung darstellt, liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Blocksbergstraße 183, 66955 Pirmasens zur Einsicht durch die Aktionäre aus. Sie sind zudem gemäß § 124a Aktiengesetz (AktG) im Internet unter www.wasgau-ag.de unter der Rubrik Investor Relations zugänglich. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen. Ferner werden diese Unterlagen auch in der Hauptversammlung zugänglich sein und mündlich erläutert werden. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach § 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt daher keine Beschlussfassung erforderlich. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von EUR 5.670.376,33 wie folgt zu verwenden: - Zahlung einer EUR Dividende von EUR 1.584.000,00 0,24 je dividendenberechtigte Aktie - Einstellung in die EUR Gewinnrücklagen 2.000.000,00 - Vortrag des EUR verbleibenden 2.086.376,33 Bilanzgewinns auf neue Rechnung Bilanzgewinn EUR 5.670.376,33 Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG in der seit dem 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist der Anspruch auf Auszahlung der Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 11. Juni 2018. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 5. *Wahlen zum Aufsichtsrat* Mit Beendigung der Hauptversammlung am 6. Juni 2018 endet die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder. Die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer wurden am 19. Januar 2018 nach den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes mit Wirkung ab Beendigung der am 6. Juni 2018 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung gewählt. Für die Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre sind Neuwahlen erforderlich. Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1 und 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes und nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer aus je sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre und der Arbeitnehmer zusammen. Gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz muss sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern zusammensetzen. Am 8. Juni 2017 hat die Seite der Arbeitnehmervertreter aufgrund eines einstimmig gefassten Beschlusses gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 Aktiengesetz der Gesamterfüllung widersprochen. Der Aufsichtsrat ist daher sowohl auf der Seite der Anteilseigner als auch auf der Seite der Arbeitnehmer jeweils mit mindestens zwei Frauen und mindestens zwei Männern zu besetzen, um das Mindestanteilsgebot nach § 96 Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz zu erfüllen. Die Arbeitnehmer haben zwei Frauen und vier Männer gewählt, so dass dieses Mindestanteilsgebot auf Seiten der Arbeitnehmer erfüllt ist. Durch die Hauptversammlung sind, um dieses Mindestanteilsgebot zu erfüllen, am 6. Juni 2018 mindestens zwei Frauen und mindestens zwei Männer als Vertreter der Anteilseigner zu wählen. Nach der Wahl der vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten würden dem Aufsichtsrat auf der Seite der Anteilseigner zwei Frauen und vier Männer angehören, so dass das Mindestanteilsgebot erfüllt wäre. Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats stützen sich nicht auf die Empfehlung eines Nominierungsausschusses, da ein solcher aufgrund der Entsprechenserklärung nach § 161 AktG vom 13. Dezember 2017 nicht gebildet wurde und wird. Sie berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und streben die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Ziele und Kompetenzprofil wurden vom Aufsichtsrat am 5. Oktober 2017 beschlossen und sind einschließlich des Stands der Umsetzung im Corporate-Governance-Bericht zum Geschäftsjahr 2017 veröffentlicht. Dieser ist im Geschäftsbericht 2017 enthalten und Bestandteil der unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen, die über unsere Internetseite unter www.wasgau-ag.de zugänglich sind und den Aktionären auf Anfrage zugesandt werden. Ferner wird der Corporate-Governance-Bericht zum Geschäftsjahr 2017 als Bestandteil dieser Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend unter lit. a) bis f) genannten Personen mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung zu Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zu wählen. Die Bestellung erfolgt für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. a) Frau Dr. Daniela Büchel, Frechen, Bereichsvorstand Handel Deutschland Human Resources und Nachhaltigkeit, REWE GROUP Vorstand, REWE Beteiligungs-Holding Aktiengesellschaft Geschäftsführerin, REWE Markt GmbH Geschäftsführerin, Penny-Markt Gesellschaft mit beschränkter Haftung b) Herr Dr. Christian Hornbach, Annweiler, Geschäftsführer, Hornbach Baustoff Union GmbH c) Herr Dr. Christian Mielsch, Dortmund, Mitglied des Vorstands, REWE-ZENTRALFINANZ eG Mitglied des Vorstands, REWE - Zentral-Aktiengesellschaft d) Herr Roland Pelka, Annweiler, Mitglied des Vorstands, HORNBACH Management AG Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands, HORNBACH Baumarkt AG e) Herr Hanno Rieger, Bad Reichenhall, Vorsitzender der Geschäftsleitung Zweigniederlassung West (Prokurist), REWE Markt GmbH Zweigniederlassung West, 50354 Hürth und REWE Regiemarkt GmbH Zweigniederlassung West, 50354 Hürth Geschäftsführer, REWE Partner GmbH f) Frau Christa Theurer, Schömberg, Regionalleiterin Deutschland, HORNBACH Baumarkt AG Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen der Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre entscheiden zu lassen. Gemäß Ziff. 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass Herr Dr. Christian Mielsch als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden soll. Weitere Angaben über die zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten sind im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt. 6. *Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
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April 20, 2018 09:04 ET (13:04 GMT)