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Dow Jones News
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DGAP-HV: WASGAU Produktions & Handels AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.06.2018 in Pirmasens mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: WASGAU Produktions & Handels AG / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
WASGAU Produktions & Handels AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 06.06.2018 in Pirmasens mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-04-20 / 15:04 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
WASGAU Produktions & Handels AG Pirmasens WKN 701600 
ISIN DE0007016008 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, 
dem 6. Juni 2018, um 10:00 Uhr in der WASGAUHALLE 
(Messegelände), Zeppelinstraße 11, 66953 
Pirmasens, stattfindenden 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
ein. 
 
Das Versammlungslokal öffnet um 09:00 Uhr. 
 
*TAGESORDNUNG* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2017, der Lageberichte für die WASGAU 
   Produktions & Handels AG und den Konzern, 
   jeweils mit dem erläuternden Bericht zu den 
   Angaben nach § 289a Abs. 1 bzw. § 315a Abs. 1 
   des Handelsgesetzbuchs (HGB), der gesonderte 
   nichtfinanzielle Konzernbericht 2017 nach § 
   315b Abs. 3 HGB sowie des Berichtes des 
   Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 
 
   Die vorgenannten Unterlagen 
   (einschließlich des Vorschlags des 
   Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns) 
   und der Corporate-Governance-Bericht, der auch 
   die Ziele und das Kompetenzprofil für die 
   Zusammensetzung des Aufsichtsrats sowie den 
   Stand der Umsetzung darstellt, liegen von der 
   Einberufung der Hauptversammlung an in den 
   Geschäftsräumen der Gesellschaft, 
   Blocksbergstraße 183, 66955 Pirmasens zur 
   Einsicht durch die Aktionäre aus. Sie sind 
   zudem gemäß § 124a Aktiengesetz (AktG) im 
   Internet unter 
 
   www.wasgau-ag.de 
 
   unter der Rubrik Investor Relations zugänglich. 
   Auf Verlangen erhält jeder Aktionär kostenlos 
   eine Abschrift dieser Unterlagen. Ferner werden 
   diese Unterlagen auch in der Hauptversammlung 
   zugänglich sein und mündlich erläutert werden. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss nach § 172 AktG gebilligt. Der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist 
   zu diesem Tagesordnungspunkt daher keine 
   Beschlussfassung erforderlich. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinnes* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe 
   von EUR 5.670.376,33 wie folgt zu verwenden: 
 
   -        Zahlung einer         EUR 
            Dividende von EUR     1.584.000,00 
            0,24 je 
            dividendenberechtigte 
            Aktie 
   -        Einstellung in die    EUR 
            Gewinnrücklagen       2.000.000,00 
   -        Vortrag des           EUR 
            verbleibenden         2.086.376,33 
            Bilanzgewinns auf 
            neue Rechnung 
   Bilanzgewinn                   EUR 
                                  5.670.376,33 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG in der seit 
   dem 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist der 
   Anspruch auf Auszahlung der Dividende am 
   dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss 
   folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 11. 
   Juni 2018. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 
   2017* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstandes für das 
   Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrates für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrates für das 
   Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Mit Beendigung der Hauptversammlung am 6. Juni 
   2018 endet die Amtszeit aller 
   Aufsichtsratsmitglieder. 
 
   Die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer 
   wurden am 19. Januar 2018 nach den Bestimmungen 
   des Mitbestimmungsgesetzes mit Wirkung ab 
   Beendigung der am 6. Juni 2018 stattfindenden 
   ordentlichen Hauptversammlung gewählt. 
 
   Für die Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre 
   sind Neuwahlen erforderlich. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. 
   1 und 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes und nach § 
   7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes über die 
   Mitbestimmung der Arbeitnehmer aus je sechs 
   Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre und der 
   Arbeitnehmer zusammen. Gemäß § 96 Abs. 2 
   Satz 1 Aktiengesetz muss sich der Aufsichtsrat 
   zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu 
   mindestens 30 Prozent aus Männern 
   zusammensetzen. 
 
   Am 8. Juni 2017 hat die Seite der 
   Arbeitnehmervertreter aufgrund eines einstimmig 
   gefassten Beschlusses gegenüber dem 
   Aufsichtsratsvorsitzenden gemäß § 96 Abs. 
   2 Satz 3 Aktiengesetz der Gesamterfüllung 
   widersprochen. Der Aufsichtsrat ist daher 
   sowohl auf der Seite der Anteilseigner als auch 
   auf der Seite der Arbeitnehmer jeweils mit 
   mindestens zwei Frauen und mindestens zwei 
   Männern zu besetzen, um das 
   Mindestanteilsgebot nach § 96 Abs. 2 Satz 1 
   Aktiengesetz zu erfüllen. 
 
   Die Arbeitnehmer haben zwei Frauen und vier 
   Männer gewählt, so dass dieses 
   Mindestanteilsgebot auf Seiten der Arbeitnehmer 
   erfüllt ist. 
 
   Durch die Hauptversammlung sind, um dieses 
   Mindestanteilsgebot zu erfüllen, am 6. Juni 
   2018 mindestens zwei Frauen und mindestens zwei 
   Männer als Vertreter der Anteilseigner zu 
   wählen. Nach der Wahl der vom Aufsichtsrat 
   vorgeschlagenen Kandidaten würden dem 
   Aufsichtsrat auf der Seite der Anteilseigner 
   zwei Frauen und vier Männer angehören, so 
   dass das Mindestanteilsgebot erfüllt wäre. 
 
   Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats stützen 
   sich nicht auf die Empfehlung eines 
   Nominierungsausschusses, da ein solcher 
   aufgrund der Entsprechenserklärung nach § 161 
   AktG vom 13. Dezember 2017 nicht gebildet wurde 
   und wird. 
 
   Sie berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für 
   seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und 
   streben die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat 
   erarbeiteten Kompetenzprofils für das 
   Gesamtgremium an. Ziele und Kompetenzprofil 
   wurden vom Aufsichtsrat am 5. Oktober 2017 
   beschlossen und sind einschließlich des 
   Stands der Umsetzung im 
   Corporate-Governance-Bericht zum Geschäftsjahr 
   2017 veröffentlicht. Dieser ist im 
   Geschäftsbericht 2017 enthalten und 
   Bestandteil der unter Tagesordnungspunkt 1 
   genannten Unterlagen, die über unsere 
   Internetseite unter 
 
   www.wasgau-ag.de 
 
   zugänglich sind und den Aktionären auf 
   Anfrage zugesandt werden. Ferner wird der 
   Corporate-Governance-Bericht zum Geschäftsjahr 
   2017 als Bestandteil dieser Unterlagen in der 
   Hauptversammlung zugänglich sein und näher 
   erläutert werden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend 
   unter lit. a) bis f) genannten Personen mit 
   Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung zu 
   Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zu 
   wählen. Die Bestellung erfolgt für eine 
   Amtszeit bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der 
   Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, 
   in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht 
   mitgerechnet. 
 
   a) Frau Dr. Daniela Büchel, Frechen, 
   Bereichsvorstand Handel Deutschland Human 
   Resources und Nachhaltigkeit, REWE GROUP 
   Vorstand, REWE Beteiligungs-Holding 
   Aktiengesellschaft 
   Geschäftsführerin, REWE Markt GmbH 
   Geschäftsführerin, Penny-Markt Gesellschaft mit 
   beschränkter Haftung 
 
   b) Herr Dr. Christian Hornbach, Annweiler, 
   Geschäftsführer, Hornbach Baustoff Union GmbH 
 
   c) Herr Dr. Christian Mielsch, Dortmund, 
   Mitglied des Vorstands, REWE-ZENTRALFINANZ eG 
   Mitglied des Vorstands, REWE - 
   Zentral-Aktiengesellschaft 
 
   d) Herr Roland Pelka, Annweiler, 
   Mitglied des Vorstands, HORNBACH Management AG 
   Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands, 
   HORNBACH Baumarkt AG 
 
   e) Herr Hanno Rieger, Bad Reichenhall, 
   Vorsitzender der Geschäftsleitung 
   Zweigniederlassung West (Prokurist), REWE Markt 
   GmbH Zweigniederlassung West, 50354 Hürth und 
   REWE Regiemarkt GmbH Zweigniederlassung West, 
   50354 Hürth 
   Geschäftsführer, REWE Partner GmbH 
 
   f) Frau Christa Theurer, Schömberg, 
   Regionalleiterin Deutschland, HORNBACH Baumarkt 
   AG 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im 
   Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen 
   der Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre 
   entscheiden zu lassen. 
 
   Gemäß Ziff. 5.4.3 Satz 3 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex wird darauf 
   hingewiesen, dass Herr Dr. Christian Mielsch 
   als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz 
   vorgeschlagen werden soll. 
 
   Weitere Angaben über die zur Wahl 
   vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten sind im 
   Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt. 
6. *Wahl des Abschlussprüfers und 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 

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April 20, 2018 09:04 ET (13:04 GMT)

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