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DGAP-News: WASGAU Produktions & Handels AG / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
WASGAU Produktions & Handels AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 06.06.2018 in Pirmasens mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-04-20 / 15:04
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
WASGAU Produktions & Handels AG Pirmasens WKN 701600
ISIN DE0007016008
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Mittwoch,
dem 6. Juni 2018, um 10:00 Uhr in der WASGAUHALLE
(Messegelände), Zeppelinstraße 11, 66953
Pirmasens, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Das Versammlungslokal öffnet um 09:00 Uhr.
*TAGESORDNUNG*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2017, der Lageberichte für die WASGAU
Produktions & Handels AG und den Konzern,
jeweils mit dem erläuternden Bericht zu den
Angaben nach § 289a Abs. 1 bzw. § 315a Abs. 1
des Handelsgesetzbuchs (HGB), der gesonderte
nichtfinanzielle Konzernbericht 2017 nach §
315b Abs. 3 HGB sowie des Berichtes des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017
Die vorgenannten Unterlagen
(einschließlich des Vorschlags des
Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns)
und der Corporate-Governance-Bericht, der auch
die Ziele und das Kompetenzprofil für die
Zusammensetzung des Aufsichtsrats sowie den
Stand der Umsetzung darstellt, liegen von der
Einberufung der Hauptversammlung an in den
Geschäftsräumen der Gesellschaft,
Blocksbergstraße 183, 66955 Pirmasens zur
Einsicht durch die Aktionäre aus. Sie sind
zudem gemäß § 124a Aktiengesetz (AktG) im
Internet unter
www.wasgau-ag.de
unter der Rubrik Investor Relations zugänglich.
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär kostenlos
eine Abschrift dieser Unterlagen. Ferner werden
diese Unterlagen auch in der Hauptversammlung
zugänglich sein und mündlich erläutert werden.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss nach § 172 AktG gebilligt. Der
Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist
zu diesem Tagesordnungspunkt daher keine
Beschlussfassung erforderlich.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinnes*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe
von EUR 5.670.376,33 wie folgt zu verwenden:
- Zahlung einer EUR
Dividende von EUR 1.584.000,00
0,24 je
dividendenberechtigte
Aktie
- Einstellung in die EUR
Gewinnrücklagen 2.000.000,00
- Vortrag des EUR
verbleibenden 2.086.376,33
Bilanzgewinns auf
neue Rechnung
Bilanzgewinn EUR
5.670.376,33
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG in der seit
dem 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist der
Anspruch auf Auszahlung der Dividende am
dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss
folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 11.
Juni 2018.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr
2017*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstandes für das
Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
5. *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Mit Beendigung der Hauptversammlung am 6. Juni
2018 endet die Amtszeit aller
Aufsichtsratsmitglieder.
Die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
wurden am 19. Januar 2018 nach den Bestimmungen
des Mitbestimmungsgesetzes mit Wirkung ab
Beendigung der am 6. Juni 2018 stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung gewählt.
Für die Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre
sind Neuwahlen erforderlich.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs.
1 und 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes und nach §
7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes über die
Mitbestimmung der Arbeitnehmer aus je sechs
Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre und der
Arbeitnehmer zusammen. Gemäß § 96 Abs. 2
Satz 1 Aktiengesetz muss sich der Aufsichtsrat
zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu
mindestens 30 Prozent aus Männern
zusammensetzen.
Am 8. Juni 2017 hat die Seite der
Arbeitnehmervertreter aufgrund eines einstimmig
gefassten Beschlusses gegenüber dem
Aufsichtsratsvorsitzenden gemäß § 96 Abs.
2 Satz 3 Aktiengesetz der Gesamterfüllung
widersprochen. Der Aufsichtsrat ist daher
sowohl auf der Seite der Anteilseigner als auch
auf der Seite der Arbeitnehmer jeweils mit
mindestens zwei Frauen und mindestens zwei
Männern zu besetzen, um das
Mindestanteilsgebot nach § 96 Abs. 2 Satz 1
Aktiengesetz zu erfüllen.
Die Arbeitnehmer haben zwei Frauen und vier
Männer gewählt, so dass dieses
Mindestanteilsgebot auf Seiten der Arbeitnehmer
erfüllt ist.
Durch die Hauptversammlung sind, um dieses
Mindestanteilsgebot zu erfüllen, am 6. Juni
2018 mindestens zwei Frauen und mindestens zwei
Männer als Vertreter der Anteilseigner zu
wählen. Nach der Wahl der vom Aufsichtsrat
vorgeschlagenen Kandidaten würden dem
Aufsichtsrat auf der Seite der Anteilseigner
zwei Frauen und vier Männer angehören, so
dass das Mindestanteilsgebot erfüllt wäre.
Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats stützen
sich nicht auf die Empfehlung eines
Nominierungsausschusses, da ein solcher
aufgrund der Entsprechenserklärung nach § 161
AktG vom 13. Dezember 2017 nicht gebildet wurde
und wird.
Sie berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für
seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und
streben die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat
erarbeiteten Kompetenzprofils für das
Gesamtgremium an. Ziele und Kompetenzprofil
wurden vom Aufsichtsrat am 5. Oktober 2017
beschlossen und sind einschließlich des
Stands der Umsetzung im
Corporate-Governance-Bericht zum Geschäftsjahr
2017 veröffentlicht. Dieser ist im
Geschäftsbericht 2017 enthalten und
Bestandteil der unter Tagesordnungspunkt 1
genannten Unterlagen, die über unsere
Internetseite unter
www.wasgau-ag.de
zugänglich sind und den Aktionären auf
Anfrage zugesandt werden. Ferner wird der
Corporate-Governance-Bericht zum Geschäftsjahr
2017 als Bestandteil dieser Unterlagen in der
Hauptversammlung zugänglich sein und näher
erläutert werden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend
unter lit. a) bis f) genannten Personen mit
Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung zu
Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zu
wählen. Die Bestellung erfolgt für eine
Amtszeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der
Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr,
in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht
mitgerechnet.
a) Frau Dr. Daniela Büchel, Frechen,
Bereichsvorstand Handel Deutschland Human
Resources und Nachhaltigkeit, REWE GROUP
Vorstand, REWE Beteiligungs-Holding
Aktiengesellschaft
Geschäftsführerin, REWE Markt GmbH
Geschäftsführerin, Penny-Markt Gesellschaft mit
beschränkter Haftung
b) Herr Dr. Christian Hornbach, Annweiler,
Geschäftsführer, Hornbach Baustoff Union GmbH
c) Herr Dr. Christian Mielsch, Dortmund,
Mitglied des Vorstands, REWE-ZENTRALFINANZ eG
Mitglied des Vorstands, REWE -
Zentral-Aktiengesellschaft
d) Herr Roland Pelka, Annweiler,
Mitglied des Vorstands, HORNBACH Management AG
Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands,
HORNBACH Baumarkt AG
e) Herr Hanno Rieger, Bad Reichenhall,
Vorsitzender der Geschäftsleitung
Zweigniederlassung West (Prokurist), REWE Markt
GmbH Zweigniederlassung West, 50354 Hürth und
REWE Regiemarkt GmbH Zweigniederlassung West,
50354 Hürth
Geschäftsführer, REWE Partner GmbH
f) Frau Christa Theurer, Schömberg,
Regionalleiterin Deutschland, HORNBACH Baumarkt
AG
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im
Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen
der Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre
entscheiden zu lassen.
Gemäß Ziff. 5.4.3 Satz 3 des Deutschen
Corporate Governance Kodex wird darauf
hingewiesen, dass Herr Dr. Christian Mielsch
als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz
vorgeschlagen werden soll.
Weitere Angaben über die zur Wahl
vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten sind im
Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt.
6. *Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 20, 2018 09:04 ET (13:04 GMT)
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