Anlageziel des Fonds ist es, einen langfristigen Kapitalzuwachs durch eine positive Entwicklung der Kurse der im Sondervermögen enthaltenen Vermögenswerte zu erzielen. Dabei wird die Erzielung einer größtmöglichen Rendite bei gleichzeitig angemessenem Risiko für diese Anlageklasse angestrebt. Um das Anlageziel zu erreichen, wird weltweit in die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch und den Anlagebedingungen zulässigen Vermögensgegenstände investiert. Dabei ist die ESG-Strategie zu beachten, die vorsieht, dass mindestens 80% des Wertes des Sondervermögens entsprechend verwaltet wird. Bis zu 20 % des Wertes des Sondervermögens dürfen in Aktien, Aktienfonds (einschließlich Aktien-ETFs), aktienähnliche Vermögensgegenstände und Exposure aus Aktienderivaten angelegt werden. Dem Fonds liegt ein aktiver Investmentansatz zugrunde. Das Fondsmanagement verfolgt die Strategie, zur breiten Streuung der Anlagen (Diversifikationseffekt) unter anderem in verzinsliche Wertpapiere (Anleihen) und Aktien zu investieren. Neben der regionalen Allokation für die Aktien- und Anleihenmärkte sowie einer aktiven Durationssteuerung erfolgt im Fonds üblicherweise eine Einzeltitelauswahl für Aktien und Unternehmensanleihen. Die Investmentprozesse hierfür erfolgen im Rahmen einer Gesamtunternehmenseinschätzung, wobei in erster Linie Bilanzdaten und betriebswirtschaftliche Kennzahlen wie z.B. Eigenkapitalquote und Nettoverschuldung sowie qualitative Bewertungskriterien wie z.B. die Qualität der Produkte und des Geschäftsmodells des Unternehmens analysiert werden. Der Fonds strebt die Erzielung einer stabilen Wertentwicklung mit kontrolliertem Risiko an. Im Rahmen des Investmentansatzes wird auf die Nutzung eines Referenzwertes (Index) verzichtet, da die Fondsallokation/ Selektion nicht mit einem Index vergleichbar ist. Bei der Auswahl geeigneter Anlagen werden ökologische, soziale und/oder die Unternehmens-bzw. Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden Unternehmen nach Kriterien für Umweltmanagement (z.B. Klimaschutz, Umweltpolitik), soziale Verantwortung (z.B. Sozialstandards in der Lieferkette, Sicherheit und Gesundheit) und Unternehmensführung (z.B. Bestechung, Korruption, Transparenz und Berichterstattung) bewertet und im Ergebnis entweder in das investierbare Universum aufgenommen oder aus diesem ausgeschlossen. Bei staatlichen Emittenten stehen Kriterien wie beispielsweise Ressourcennutzung und Treibhausgasemissionen (E), Einkommensungleichheiten und Arbeitslosigkeit (S) oder politische Rechte und zivile Freiheiten (G) im Fokus. Die Ausschlusskriterien orientieren sich an den Prinzipien des UN Global Compact sowie an den Geschäftspraktiken der Emittenten. Die zehn Prinzipien des UN Global Compact umfassen Leitlinien zum Umgang mit Menschenrechten, Arbeitsrechten, Korruption und Umweltverstößen. Unterzeichner sollen unter anderem den Schutz der Menschenrechte sicherstellen sowie die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien beschleunigen und im Umgang mit Umweltproblemen dem Vorsorgeprinzip folgen. Die Einstufung welche Unternehmen in diesem Sinne kontroverse Geschäftspraktiken anwenden, erfolgt im Rahmen des Investmentprozesses. Unternehmen, die kontroverse Waffen herstellen, werden grundsätzlich aus dem Anlageuniversum ausgeschlossen. Nicht investiert wird zudem in Staaten, die nach dem Freedom-House Index als „unfrei“ („not free“) eingestuft werden und/oder nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen. Dazu werden nur Zielfonds in das Anlageuniversum aufgenommen, welche bezüglich ihrer Principal-Adverse-Impact-Kennzahlen zu den besten 50% aus ihrer Vergleichsgruppe gehören. Aus dem verbleibenden Anlageuniversum werden Zielfonds ausgeschlossen, die ein niedrigeres MSCI-ESG-Rating als „BBB“ oder einer vergleichbaren Bewertung aufweisen. Detaillierte Angaben zur Nachhaltigkeitsstrategie und deren Merkmale können Sie der nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegung im Anhang des Verkaufsprospekts, dem entsprechenden Anhang des Jahresberichts sowie der nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegung auf der Webseite des Fonds entnehmen. Dieser Investmentfonds darf mehr als 35 % des Sondervermögens in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente der Bundesrepublik Deutschland, der Bundesländer des Bundesrepublik Deutschland, der Vereinigten Staaten von Amerika, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der Europäischen Union sowie der Mitgliedsstaaten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) investieren.