Mindestens 65% des Wertes des Sondervermögens müssen in verzinslichen Wertpapieren angelegt werden. Davon müssen mindestens 51% der entsprechenden Investmentquote in auf Euro lautende oder gegen den Euro abgesicherte Wertpapiere von Emittenten angelegt werden, die zum Zeitpunkt ihres Erwerbs über einen Investment-Grade Status verfügen. Bis zu 35% des Wertes des Sondervermögens dürfen in Aktien sowie Zertifikaten auf Rohstoffe und Rohstoffindizes angelegt werden.