Das Landgericht Mannheim hat heute entschieden, daß Tellique (Anbieter von Softwareprodukte/-dienstleistungen im Bereich Breitband-Internetzugang via Satellit) zukünftig die von TELES beanstandeten Dienstleistungen nicht mehr erbringen darf. Bereits am 24.05.03 hatte das Landgericht Mannheim gegen die Plenexis GmbH (Europe Online) ein gleichartiges Urteil verhängt. Teles geht daher nun davon aus, daß auch im Rechtsstreit mit der Deutsche Telekom AG (T-DSL via Satellit) ein vergleichbares Urteil gefällt wird. Die TELES sieht in allen drei Fällen eine Verletzung ihrer Patente und anderer Schutzrechte. Beide Urteile seien zwar noch nicht endgültig rechtskräftig - Berufungen könnten noch eingelegt werden - aber bei Sicherheitsleistung seitens TELES trotzdem bereits vollstreckbar, einschließlich der Auskunfts- und Schadensersatzverpflichtung beider verurteilter Unternehmen.