Das Kölner Verwaltungsgericht hat die Genehmigung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post ausgesetzt, wonach die Deutsche Telekom eine Zusatzgebühr für die Call-by-Call-Gespräche von 0,4 Cent pro Gesprächsminute bei den Konkurrenten berechnen darf. Eine entsprechende Entscheidung sei im April getroffen worden. Gegen die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts kann die Dt. Telekom jedoch noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegen.