München (ots) - Die Rechtslage ist klar, die Konsequenzen dagegen
weniger. Mit der ab 1. Januar 2005 geltenden EU-Verordnung 178/2002
zur Lebensmittelsicherheit sind alle Teilnehmer der
Wertschöpfungskette in der Lebensmittelbranche gefordert, eine
lückenlose Rückverfolgbarkeit ihrer Produkte zu gewährleisten. Offen
ist aber, wie die Abläufe und Systeme ausgeprägt sein müssen, um den
Anforderungen des Gesetzgebers zu genügen.
Wie sind Zuliefer-, Hersteller- und Handelsunternehmen, fünf
Monate vor In-Kraft-Treten der EU-Verordnung, aufgestellt? Wie sind
ihre Planungen, in welche Systeme wird investiert und wo sind
organisatorische Veränderungen nötig? Diese Fragen haben das
Prüfungs- und Beratungsunternehmen Deloitte und die Lebensmittel
Zeitung (Deutscher Fachverlag, Frankfurt am Main) in einer
gemeinsamen Studie unter die Lupe genommen.
95 Prozent der Lebensmittelhersteller, aber nur 35 Prozent der
Handelsunternehmen sind dabei, Systeme für die Rückverfolgbarkeit von
Lebensmitteln aufzubauen. Für die Industrie sind die Anforderungen
des Handels, aber auch die eigene Qualitätssicherung, ein größerer
Ansporn als die im Januar in Kraft tretenden EU-Vorschriften. Im
Mittelpunkt ihrer Investitionen stehen Systeme, die eher auf die
Verhinderung des Schadensfalls ausgerichtet sind als auf eine
schnelle und lückenlose Information der Behörden nach
Schadenseintritt.
Ein großer Teil des Handels hingegen verlässt sich eher auf die
Qualitätskontrollen und Rückverfolgbarkeitssysteme der Industrie oder
ist der Meinung, dass die vorhandenen Systeme ausreichten, um den
Anforderungen des Gesetzgebers zu entsprechen.
Der Trend zur weiteren Automatisierung beziehungsweise Optimierung
der Supply Chain mittels EAN-barcodebasierter Systeme hält
unvermindert an. Die leichtere und sichere Erfüllung der
Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit ist dabei aber eher
Zusatznutzen als Hauptnutzen. Bezüglich des Ersatzes von
EAN-barcodebasierten Systemen ist RFID kurz- bis mittelfristig noch
kein Thema. Allerdings haben viele der befragten Unternehmen hohe
Erwartungen an die Einführung von RFID hinsichtlich Nutzen und
Wirtschaftlichkeit.
Was können die Unternehmen tun, um eine lückenlose
Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten?
Die erfolgreichste Strategie ist zunächst, die Situation im
Unternehmen in Bezug auf Schadenshäufigkeit und Organisationsgrad
permanent zu beobachten und bei Abweichungen die Gründe sorgfältig zu
analysieren. Als hilfreich haben sich in der Vergangeneinheit auch
Traceability-Assessments bewährt. Hierbei werden in den Unternehmen
gezielt alle relevanten Prozesse hinsichtlich der Unterstützung der
Traceability-Anforderungen untersucht und eventueller Handlungsbedarf
identifiziert.
Darüberhinaus sollte eines immer im Bewusstsein der Entscheider in
den Unternehmen sein: Kurz- bis mittelfristig werden zwar alle
Standardsoftwaresysteme entsprechende Funktionen zur
Chargenverfolgung zu Verfügung stellen, aber diese nehmen dem
Management die organisatorischen Entscheidungen, wie beispielsweise
die Chargeneingrenzung, nicht ab. Diese Entscheidungen müssen nach
wie vor unter Kosten-/Nutzengesichtspunkten beziehungsweise
Risikoabwägungen getroffen werden, denn die Auswirkungen auf
Produktion und Lager haben oft nicht unerhebliche Investitionen zur
Folge.
Die Studie
Die Untersuchung wurde im Juni und Juli 2004 als Online- und als
schriftliche Befragung durchgeführt und durch persönliche
Hintergrundgespräche ergänzt. 344 Personen aus Zuliefer-, Hersteller-
und Handelsunternehmen nahmen daran teil.
Die Studie (ca. 60 Seiten) ist zum Preis von 79 EUR (zzgl. MwST
und Versand) zu bestellen bei: Marketing Lebensmittel Zeitung, Fax
069 / 7595-1950, E-mail: marketing@lz-net.de; Internet:
www.lz-net.de/publikationen
Deloitte Deutschland
Deloitte ist eine der führenden Prüfungs- und
Beratungsgesellschaften in Deutschland. Das breite Leistungsspektrum
umfasst Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Consulting und Corporate
Finance-Beratung. Mit mittlerweile 3.200 Mitarbeitern in 18
Niederlassungen betreut Deloitte seit mehr als 90 Jahren Unternehmen
und Institutionen jeder Rechtsform und Größe aus fast allen
Wirtschaftszweigen. Über den Verbund Deloitte Touche Tohmatsu ist
Deloitte mit 120.000 Mitarbeitern in nahezu 150 Ländern auf der
ganzen Welt vertreten.
Der Bereich Konsumgüterindustrie berät deutsche und internationale
Unternehmen dieser Branche sowie den Handel.Themengebiete sind u.a.
Kostenmanagement, Prozessoptimierung, Outsourcing-Beratung und
Einführung von IT-Lösungen, insbesondere SAP. Deloitte veröffentlicht
national und international regelmäßig Studien und Artikel zu
aktuellen Themen in diesen Bereichen.
Deloitte bezieht sich auf Deloitte Touche Tohmatsu, einen Verein
schweizerischen Rechts, dessen Mitgliedsunternehmen einschließlich
der mit diesen verbundenen Gesellschaften. Als Verein schweizerischen
Rechts haften weder Deloitte Touche Tohmatsu als Verein noch dessen
Mitgliedsunternehmen für das Handeln oder Unterlassen des/der jeweils
anderen. Jedes Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und
unabhängig, auch wenn es unter dem Namen "Deloitte", "Deloitte &
Touche", "Deloitte Touche Tohmatsu" oder einem damit verbundenen
Namen auftritt. Leistungen werden jeweils durch die einzelnen
Mitgliedsunternehmen, nicht jedoch durch den Verein Deloitte Touche
Tohmatsu erbracht. Copyright (c) 2004 Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Alle Rechte vorbehalten.
ots Originaltext: Deloitte & Touche
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
Pressekontakt:
Antonia Wesnitzer
Pressereferentin
Tel.: +49 89 29036-8825
awesnitzer@deloitte.de
Jochen Kuhnert
Partner
Tel.: +49 211 6211-0219
Mobil: +49 173 54 98 937
jkuhnert@deloitte.de
Norbert Taplick
Senior Manager
Tel.: +49 69 97137-501
Mobil: +49 172 89 65 998
ntaplick@deloitte.de
weniger. Mit der ab 1. Januar 2005 geltenden EU-Verordnung 178/2002
zur Lebensmittelsicherheit sind alle Teilnehmer der
Wertschöpfungskette in der Lebensmittelbranche gefordert, eine
lückenlose Rückverfolgbarkeit ihrer Produkte zu gewährleisten. Offen
ist aber, wie die Abläufe und Systeme ausgeprägt sein müssen, um den
Anforderungen des Gesetzgebers zu genügen.
Wie sind Zuliefer-, Hersteller- und Handelsunternehmen, fünf
Monate vor In-Kraft-Treten der EU-Verordnung, aufgestellt? Wie sind
ihre Planungen, in welche Systeme wird investiert und wo sind
organisatorische Veränderungen nötig? Diese Fragen haben das
Prüfungs- und Beratungsunternehmen Deloitte und die Lebensmittel
Zeitung (Deutscher Fachverlag, Frankfurt am Main) in einer
gemeinsamen Studie unter die Lupe genommen.
95 Prozent der Lebensmittelhersteller, aber nur 35 Prozent der
Handelsunternehmen sind dabei, Systeme für die Rückverfolgbarkeit von
Lebensmitteln aufzubauen. Für die Industrie sind die Anforderungen
des Handels, aber auch die eigene Qualitätssicherung, ein größerer
Ansporn als die im Januar in Kraft tretenden EU-Vorschriften. Im
Mittelpunkt ihrer Investitionen stehen Systeme, die eher auf die
Verhinderung des Schadensfalls ausgerichtet sind als auf eine
schnelle und lückenlose Information der Behörden nach
Schadenseintritt.
Ein großer Teil des Handels hingegen verlässt sich eher auf die
Qualitätskontrollen und Rückverfolgbarkeitssysteme der Industrie oder
ist der Meinung, dass die vorhandenen Systeme ausreichten, um den
Anforderungen des Gesetzgebers zu entsprechen.
Der Trend zur weiteren Automatisierung beziehungsweise Optimierung
der Supply Chain mittels EAN-barcodebasierter Systeme hält
unvermindert an. Die leichtere und sichere Erfüllung der
Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit ist dabei aber eher
Zusatznutzen als Hauptnutzen. Bezüglich des Ersatzes von
EAN-barcodebasierten Systemen ist RFID kurz- bis mittelfristig noch
kein Thema. Allerdings haben viele der befragten Unternehmen hohe
Erwartungen an die Einführung von RFID hinsichtlich Nutzen und
Wirtschaftlichkeit.
Was können die Unternehmen tun, um eine lückenlose
Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten?
Die erfolgreichste Strategie ist zunächst, die Situation im
Unternehmen in Bezug auf Schadenshäufigkeit und Organisationsgrad
permanent zu beobachten und bei Abweichungen die Gründe sorgfältig zu
analysieren. Als hilfreich haben sich in der Vergangeneinheit auch
Traceability-Assessments bewährt. Hierbei werden in den Unternehmen
gezielt alle relevanten Prozesse hinsichtlich der Unterstützung der
Traceability-Anforderungen untersucht und eventueller Handlungsbedarf
identifiziert.
Darüberhinaus sollte eines immer im Bewusstsein der Entscheider in
den Unternehmen sein: Kurz- bis mittelfristig werden zwar alle
Standardsoftwaresysteme entsprechende Funktionen zur
Chargenverfolgung zu Verfügung stellen, aber diese nehmen dem
Management die organisatorischen Entscheidungen, wie beispielsweise
die Chargeneingrenzung, nicht ab. Diese Entscheidungen müssen nach
wie vor unter Kosten-/Nutzengesichtspunkten beziehungsweise
Risikoabwägungen getroffen werden, denn die Auswirkungen auf
Produktion und Lager haben oft nicht unerhebliche Investitionen zur
Folge.
Die Studie
Die Untersuchung wurde im Juni und Juli 2004 als Online- und als
schriftliche Befragung durchgeführt und durch persönliche
Hintergrundgespräche ergänzt. 344 Personen aus Zuliefer-, Hersteller-
und Handelsunternehmen nahmen daran teil.
Die Studie (ca. 60 Seiten) ist zum Preis von 79 EUR (zzgl. MwST
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069 / 7595-1950, E-mail: marketing@lz-net.de; Internet:
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Beratungsgesellschaften in Deutschland. Das breite Leistungsspektrum
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Finance-Beratung. Mit mittlerweile 3.200 Mitarbeitern in 18
Niederlassungen betreut Deloitte seit mehr als 90 Jahren Unternehmen
und Institutionen jeder Rechtsform und Größe aus fast allen
Wirtschaftszweigen. Über den Verbund Deloitte Touche Tohmatsu ist
Deloitte mit 120.000 Mitarbeitern in nahezu 150 Ländern auf der
ganzen Welt vertreten.
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Unternehmen dieser Branche sowie den Handel.Themengebiete sind u.a.
Kostenmanagement, Prozessoptimierung, Outsourcing-Beratung und
Einführung von IT-Lösungen, insbesondere SAP. Deloitte veröffentlicht
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aktuellen Themen in diesen Bereichen.
Deloitte bezieht sich auf Deloitte Touche Tohmatsu, einen Verein
schweizerischen Rechts, dessen Mitgliedsunternehmen einschließlich
der mit diesen verbundenen Gesellschaften. Als Verein schweizerischen
Rechts haften weder Deloitte Touche Tohmatsu als Verein noch dessen
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Touche", "Deloitte Touche Tohmatsu" oder einem damit verbundenen
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Tohmatsu erbracht. Copyright (c) 2004 Deloitte & Touche GmbH
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ots Originaltext: Deloitte & Touche
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Senior Manager
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